Der Verfassungsausschuss war geprägt durch ein hartes Ringen. Wir haben eine gute Ausführung des Ausschussvorsitzenden gehört, dem ich an dieser Stelle für seine oftmals nicht einfache Arbeit danken möchte. Aber Stefan Schard hat sich doch durch seine ruhige und sachliche, moderierende Art und Weise
ausgezeichnet, auch wie er heute noch mal die Zusammenfassung dargelegt hat, war aller Ehren wert. Deswegen herzlichen Dank auch noch mal an den Ausschussvorsitzenden, der hier wichtige Beiträge geleistet hat.
Die CDU war immer Wächter einer sinnhaften Verfassungsänderung. Das hat oftmals dafür gesorgt, dass wir vielleicht in einigen Diskussionen als unangenehmer Diskussionspartner wahrgenommen worden sind. Aber es war uns immer wichtig, dass wir klargemacht haben, dass eine Verfassung eben nichts ist, was man jeden Tag ändert. Die Verfassung ist etwas, was uns alle begleitet, was die Grundlage all unserer Entschei
dungen sowohl hier im Landtag als auch die Lebensgrundlage für uns alle hier im Freistaat ist. Deswegen war es für uns als CDU-Fraktion immer besonders wichtig, hier nicht leichtfertig zu agieren, sondern genau zu überlegen, welche Änderungen der Verfassung notwendig sind, welche vielleicht nicht so notwendig sind. Wenn wir einmal die Verfassung aufschnüren, wenn wir einmal darangehen, dieses Grundwerk unserer Demokratie zu ändern, dann waren wir uns immer sicher darin, dass wir das nur machen, wenn wir auch wirklich zu Verbesserungen kommen, die die Menschen draußen im Freistaat wirklich spüren und die nicht nur rein symbolhaft sind, sondern den Freistaat auch strukturell voranbringen. Ich bin mir sicher, dass dies mit den Änderungen, die uns heute hier vorliegen, gelungen ist.
Der Verfassungsausschuss wurde – das wissen wir alle – mit dem Ziel eingesetzt, einige Änderungen an der Verfassung vorzunehmen. Das jahrelange Ringen bei den verschiedenen Themen hat dafür gesorgt, dass in der einen oder anderen Situation von manchen vielleicht eine Verfassungsreform erwartet wurde. Aber ich will klar sagen: Eine Verfassungsreform war nie nötig, war auch in der Form nie Thema im Ausschuss und ist demzufolge auch ausgeblieben. Das liegt aus meiner Sicht auch an der Tatsache, dass unsere Verfassung eine gute, starke, bewährte und gefestigte Verfassung ist. Es gibt keinen Reformbedarf. Wir brauchen keine Änderungen, die den Wesenscharakter unserer Verfassung maßgeblich ändern. Deshalb sind das, was wir hier heute vorliegen haben, punktuelle Änderungen, punktuelle Ergänzungen, die aber wesentlich sind und
Unser Ziel war es auch, im Rahmen der Verfassungsänderung zu einer Klarstellung zu kommen. Diese ist leider ausgeblieben. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Rot-Rot-Grün hatte nach wie vor und lange Zeit kein Interesse an einer Klarstellung der Frage zum Thema „Ministerpräsidentenwahl“. Wir hatten daran ein großes Interesse und haben dies weiterhin, denn die allseits bekannten rechtlichen Unsicherheiten in Bezug auf den dritten Wahlgang sind weiterhin präsent. Deshalb appelliere ich auch heute nochmals an dieser Stelle an Sie, die Beratungen von uns zum vorgeschlagenen Vorabklärungsverfahren im Ausschuss für Migration und Justiz zum Schluss zu bringen und noch zu einer Entscheidung in dieser Legislaturperiode zu kommen.
Wir kennen alle die gegenwärtig besondere Situation einer Minderheitsregierung und es ist nicht auszuschließen, dass sich diese Situation nach der kommenden Landtagswahl wiederholt. Nach unserer Auffassung ist es von zentraler Bedeutung, dass insbesondere die Regularien für die Wahl des Ministerpräsidenten unzweideutig geregelt oder durch einen Spruch des Landesverfassungsgerichts geklärt sind. Zu einer eindeutigen Formulierung im Verfassungstext sind wir – wie ich es ausgeführt habe – leider nicht gekommen. Aber lassen Sie uns von der Möglichkeit Gebrauch machen, mit einer einfachgesetzlichen Einführung einer
verbindlichen vorherigen Klärung durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof auf Grundlage des bestehenden Verfassungstextes zu kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so waren wir es auch, die im Rahmen des Verfassungsausschusses am 26. November 2019 den ersten Änderungsvorschlag als Paket eingebracht haben. Hier ging es bereits um die Staatsziele Ehrenamt und Nachhaltigkeit, die wir auch heute zu beschließen haben. Es war uns also von der ersten Stunde an ein Anliegen, dass unsere Ehrenamtlichen auch im Rahmen einer Verfassungsänderung eine Würdigung erhalten – sei es in den vielen Sportvereinen, die wir im Freistaat haben, sei es in den freiwilligen Feuerwehren, sei es im sozialen Bereich, sei es im Kulturbereich oder in vielen anderen Dingen, die man in der Breite gar nicht aufzählen kann. Wir alle sind in diesen Bereichen unterwegs und wir alle kennen die Sorgen und Nöte, die die Ehrenamtlichen haben, und wissen, wie wichtig dieses Signal für die Ehrenamtlichen im Freistaat ist. Deswegen will ich noch einmal betonen, wie froh wir sind, dass dieses Thema auch auf unsere Initiative hin, auf unseren Vorschlag hin heute hier seinen Weg in die Verfassung finden soll.
Ich möchte an dieser Stelle jedoch auch noch klar darauf hinweisen, dass wir Ihnen, liebe Kollegen von Rot-Rot-Grün, die Chance geben zu beweisen, dass für Sie das Ehrenamt der Verfassung nicht nur ein Lippenbekenntnis ist. Mit unserem Ehrenamtsgesetz hat die CDU ganz konkrete Vorschläge vorgelegt, wie wir den Ehrenamtlichen in Thüringen helfen, sie stärken, wie wir sie wertschätzen und damit den heute zu beschließenden Verfassungsauftrag auch mit Leben füllen.
Wenn ich der Kollegin Müller bei ihren Ausführungen richtig zugehört habe, dann ist sie auch dafür, dass wir alles mit Leben füllen, was wir heute als Verfassungstext beschließen wollen. Die Umsetzung des Ehrenamtsgesetzes wäre genau ein Weg dieses Mit-Leben-Füllens. Ich fordere Sie daher noch mal auf, mit uns gemeinsam daran zu arbeiten, dass wir das Ehrenamtsgesetz der CDU noch in dieser Wahlperiode durch das Parlament bringen.
Wenn Sie sich an dieser Stelle verweigern, wenn Sie das Gesetz blockieren, dann können Sie sich alle warmen Worte der Wertschätzung für das Ehrenamt wirklich sparen, die Sie heute mit Blick auf die Verfassung machen. Wirkliche Wertschätzung für das Ehrenamt zeigt sich doch, wenn wir nicht bei der Aufnahme eines Staatsziels stehen bleiben, sondern daraus abgeleitet Dinge für das ganz praktische, für das unmittelbare, wirkliche Leben unserer Ehrenamtlichen beschließen, die dann dort einen Mehrwert spüren.
Im September 2020 haben wir ein großes Änderungspaket inklusive Vorschlägen zu unseren beiden Kernthemen „Neuregelung der Ministerpräsidentenwahl“ und „Einführung der Konnexität“ zur Diskussion vorgelegt. Die Einführung des Konnexitätsprinzips wird seit Jahren immer wieder von der kommunalen Familie und auch der CDU eingefordert. Denn für uns ist ganz klar: Wer bestellt, der muss auch bezahlen.
Viel zu oft werden durch das Land Standards gesetzt, deren Erfüllung am Ende des Tages zulasten der kommunalen Haushalte und Handlungsspielräume vor Ort geht. Das ist auch ein zentrales politisches Problem, denn dadurch werden Entscheidungen getroffen, ohne die gesamte Finanzierung zu durchdenken.
Viel zu leicht war es bisher, die Kommunen zur Verwirklichung der eigenen landespolitischen Vorstellungen in finanzielle Mithaftung zu nehmen. Viel zu lange ist es an dieser doch eigentlich ganz eindeutig zu klärenden Frage der Konnexität gescheitert. Und ich will ehrlich sein, ich bin durchaus etwas stolz, dass meine Fraktion hier über die Jahre für unsere Kommunen hart geblieben ist und wir somit dem auch von uns initiierten Staatsziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse auch eine Realität und eine tatsächliche Verbesserung mitgeben.
Die Konnexität, wie wir sie heute beschließen wollen, bedeutet vor allem eines: finanzielle Klarheit, Planungssicherheit. Diese Verbesserung ist kaum hoch genug einzuschätzen für die Orte der unmittelbaren Lebenswirklichkeit unserer Bürgerinnen und Bürger im Freistaat, unsere Kommunen. Wir müssen unsere Kommunen handlungsfähig halten. Um dieses zu gewährleisten, sind wir heute einen großen Schritt weiter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einführung der Möglichkeit zur elektronischen Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen im Artikel 85 trägt der Digitalisierung unserer Gesellschaft Rechnung und ist eine nicht unwesentliche Änderung, die wir auch heute noch beschließen. Weitere Themen, wie zum Beispiel das Thema des Europabezugs und die Einführung eines Europaausschusses, haben maßgeblich auf Initiative der Gruppe der FDP im Änderungspaket Einzug gefunden, wurden im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien mitberaten und mit entsprechenden Änderungen empfohlen.
Ich möchte an dieser Stelle meinen Redebeitrag mit einem Zitat des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Dr. Klaus von der Weiden beenden, er sagte: Die Thüringer Verfassung ist eine gute Verfassung, sie war in den vergangenen 30 Jahren eine gute Grundlage und ein guter Rahmen für Politik, Verwaltung, Gerichte und Bürgerinnen und Bürger. Wir können heute stolz auf das in den 30 Jahren seit der Verabschiedung der Verfassung auch mit deren Hilfe Erreichte zurückblicken. – Tun wir gerade in schwierigen Zeiten wie jetzt alles dafür, dass dies auch in 30 Jahren genauso wieder gesagt werden kann. Ich bin mir sicher, dass wir mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf diesem Anspruch gerecht werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Kollegen Abgeordnete, meine Damen und Herren auf der Besuchertribüne und am Livestream! Mit der heutigen Beschlussfassung soll die erst am vergangenen Montag vom zuständigen Verfassungsausschuss abgeschlossene Debatte über eine Vielzahl von Vorschlägen zur Änderung der Verfassung zumindest vorläufig beendet werden. Es war, wie einige Kollegen bereits ausgeführt haben, ein durchaus langer Prozess und kein besonders einfacher. So soll es – glaube ich – auch sein, es geht schließlich um die Verfassung unseres Landes, die mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit und Wichtigkeit zu behandeln ist. Ob wir diesem Anspruch gerecht geworden sind, bezweifle ich stellenweise,
jedenfalls bei Betrachtung des Ergebnisses. Es ist gleichwohl – und das will ich zu Beginn angemerkt haben – durchaus etwas Besonderes, dass in einer Zeit ohne klassische sogenannte Regierungsmehrheit im Parlament eine Änderung der Verfassung mit der dafür notwendigen qualifizierten Mehrheit beschlossen werden soll. Wir werden ja sehen, ich denke, die Mehrheit wird stehen, das ist ja abgesprochen zwischen den antragstellenden Fraktionen. Unabhängig davon darf festgestellt und festgehalten werden, Befürworter eines starken Parlaments im Verhältnis zur Executive sehen hier zweifelsohne und nicht ohne Berechtigung ein sehr positives Zeichen – ich selbst zähle mich auch zu dieser Gruppe –, dass die Frage der Regierungsmehrheit bei Entscheidungen zum Grundgesetz unseres Landes, zur Verfassung keine ausschlaggebende Rolle spielen muss.
Damit, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, enden aber aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion die positiven Aspekte des hier heute zur Abstimmung stehenden Gesetzes. Sie wissen es und haben es der umfangreichen Berichterstattung des Kollegen Schard ja auch entnehmen können, dass wir im Verfassungsausschuss im Laufe der vergangenen Jahre dieser Legislaturperiode leider nur zum Teil sehr umfangreiche Anhörungsverfahren zu den geplanten Änderungen geführt haben. Es war auch Gelegenheit, sehr fundierte und ertragreiche Stellungnahme zum grundsätzlichen Wesen der Verfassung wahrzunehmen und dazu, was eine Verfassung zu leisten vermag und was nicht. Die wesentlichen Aspekte einer aus meiner Sicht sehr gelungenen Stellungnahme eines Sachverständigen in einer der ersten Anhörungen, die wir durchgeführt haben, die grundsätzliche Leitplanken auch für eine Diskussion über solche Änderungen an der Verfassung aufzeigte, wie wir sie hier beantragt bzw. vorliegen haben, möchte ich zumindest dem Sinne nach hier wiedergeben:
Erstens: Die Grundaufgabe einer Verfassung sei es, so stellt es der Sachverständige richtigerweise fest, die Bürger vom überflüssigen Zugriff des Staates zu beschützen.
Zweitens: Insofern die Verfassung staatlichen Institutionen Kompetenzen zuordnet, sollte sie konkret und präzise formuliert sein, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden oder jedenfalls abschließend entscheidbar zu machen durch die dafür zuständigen Instanzen. Insofern die Verfassung der staatlichen Tätigkeit jedoch Ziele vorgibt, sollten diese hingegen abstrakter gefasst werden, nicht zuletzt, weil die konkret zu ergreifenden Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele im politischen Prozess zu bestimmen sind und darum auch Gegenstand wechselnder Prioritäten, wechselnder politischer Mehrheiten und einer sich wandelnden Gesellschaft sein müssen. Diese Positionen waren meines Erachtens breiter Konsens unter den Verfassungsjuristen bei den diversen Anhörungen, die wir durchgeführt haben, und auch, dass Politik mit der Aufnahme neuer Staatsziele in die Verfassung sehr zurückhaltend zu sein habe und dass die Aufnahme eines hehren, eines guten, eines wichtigen Zieles in die Verfassung allein für sich noch nichts bewirke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie das mich sehr deutlich zum Ausdruck bringen: Der hier vorliegende Vorschlag zur umfangreichen Änderung der Verfassung wird keinem einzigen dieser grundsätzlichen Empfehlung zum Umgang mit einer Verfassung gerecht.
Anders und vielleicht etwas einfacherer gesagt: Eine Verfassung ist zwar keine heilige Kuh, die nie angefasst werden sollte, nicht verändert werden sollte, sie sollte trotzdem nicht zum Gegenstand eines politischen Kuhhandels gemacht werden.
Zu einzelnen Änderungen, die meine Fraktion nicht mittragen kann und weshalb wir das Gesetz in Gänze ablehnen werden:
Einführung oder Aufnahme eines neuen Artikels 41a, wonach das Land und seine Gebietskörperschaften den ehrenamtlichen Einsatz für die Gesellschaft schützen und fördern: Die grundsätzlich lobenswerte Tätigkeit zahlreicher ehrenamtlich engagierter Bürger auf den verschiedensten Gebieten ist unbestritten ein wichtiger Faktor eines guten gesellschaftlichen Zusammenlebens. Dass ehrenamtliche Tätigkeit deshalb zu schützen und zu fördern sei, ist gänzlich unbestritten und kam auch dadurch zum Ausdruck, dass meines Erachtens alle Fraktionen hier im Hause, ich glaube mit Ausnahme der damaligen Fraktion, heutigen Gruppe der FDP, eine solche Ergänzung der Verfassung vorgeschlagen haben, auch meine Fraktion hatte das ursprünglich vorgeschlagen. Nur – und das wurde uns in der Anhörung durch verschiedene Sachverständige sehr deutlich gemacht, weshalb wir unser eigenes Gesetz in dieser Sache später auch zurückgezogen haben – zwei zentrale, zwei wichtige Fragen, die der Ausschuss zu keinem Zeitpunkt seiner Arbeit beantworten konnte: Was wird durch die Aufnahme des Schutzes und der Förderung des Ehrenamtes in die Verfassung Konkretes erreicht – „Konkret“ ist hier der ausschlaggebende Begriff – und was hat der ehrenamtlich tätige Bürger konkret davon? Denn über konkrete Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung konkreter Aspekte des ehrenamtlichen Engagements könnte und müsste viel besser unterhalb der Ebene der Verfassung diskutiert und entschieden werden. Die Verfassung ist ganz eindeutig nicht der Ort, wo ein solcher Konsens stand, wie eine breite Unterstützung des Ehrenamts dargestellt werden sollte.