Protocol of the Session on April 26, 2024

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream!

Sehr geehrte Damen und Herren, in diesen Tagen befinden sich viele junge Menschen in Thüringen mitten in der Prüfungsphase zum Abitur. Heute jährt sich zum 22. Mal der Amoklauf am Erfurter Gutenberggymnasium, es ist ein schwerer Tag. Allen Abiturienten und Abiturientinnen wünsche ich viel Kraft für die Prüfungen und Zuspruch für diese schweren Zeiten.

Am 26. April 2002 – vor 22 Jahren – erschoss ein jugendlicher Amokläufer 16 Menschen auf dem Gelände des Erfurter Gutenberggymnasiums, an dem er selbst Schüler war, und tötete sich selbst. Es war der schlimmste Amoklauf an einer Schule in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Opfer werden wir immer in Erinnerung behalten, den Angehörigen gilt unsere Unterstützung.

Lassen Sie uns nicht vergessen, welche Bedeutung der Zusammenhalt in der Gesellschaft für jede und jeden Einzelnen hat, besonders in diesen schwierigen Zeiten. Und ich würde Sie bitten, dass wir uns für eine kurze Schweigeminute von den Plätzen erheben.

Wir steigen jetzt in die heutige Sitzung des Thüringer Landtags ein, die ich hiermit eröffne. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind betraut Frau Abgeordnete Maurer und Herr Abgeordneter Tiesler.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Olaf Müller, Herr Abgeordneter Rudy, Frau Ministerin Denstädt, Herr Minister Hoff, Frau Ministerin Werner zeitweise.

Für die Plenarsitzung wurden folgende Festlegungen getroffen: Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 44 und 48 sollen als erste Punkte aufgerufen werden, die Tagesordnungspunkte 1 a bis 1 g sollen als zweite Punkte aufgerufen werden. Zu diesen Tagesordnungspunkten wird die zweite und gegebenenfalls die dritte Beratung durchgeführt, sofern die Gesetzentwürfe nicht an einen Ausschuss überwiesen werden.

Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 sollen am Vormittag aufgerufen werden.

Der Tagesordnungspunkt 41 soll nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 50 a bis 53 aufgerufen werden.

Der Antrag in der Drucksache 7/8730 zu Tagesordnungspunkt 29 wurde in einer Neufassung elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.

Der bisherige Stand zur Abarbeitung der Tagesordnung lässt es nicht ausgeschlossen erscheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte aufgerufen werden können, die zum Aufruf hätten kommen sollen. Um diesen Zielkonflikt bereits vorsorglich zu lösen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden sollen, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Bühl.

Ja, Frau Präsidentin, Sie haben ja eben vorgetragen, dass die Wahlen als erster Tagesordnungspunkt kommen sollen. Wir würden beantragen, die Wahlen auf das nächste Plenum zu verschieben. Sie haben die Abwesenheitsliste vorgetragen, und um auch sicherzugehen, halten wir es für besser, diese Wahlen in der nächsten Sitzung durchzuführen.

Sie meinen die Wahlen zu Tagesordnungspunkt 44 und 48?

Genau.

Gibt es dazu Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt. Herr Abgeordneter Blechschmidt?

Vor der Feststellung würde ich gern noch einen Antrag stellen. Das ist der Tagesordnungspunkt 66, Drittes Gesetz zur Änderung Thüringer Krankenhausgesetz. Das ist im Ausschuss beraten, hat eine Beschlussempfehlung und wir beantragen, dass dieser Tagesordnungspunkt heute auf jeden Fall abgearbeitet wird.

Das ist der Tagesordnungspunkt 66 in der Drucksache 7/9380 und der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9921. Gibt es dazu Widerspruch? Das ist auch nicht der Fall, dann verfahren wir so. Dann verfahren wir mit diesen beiden Änderungen quasi, die wir gerade – oh, Herr Bühl, entschuldigen Sie.

Auch im Gesundheitskontext, der Gesundheitsausschuss hat ja in seinem letzten Ausschuss eine Beschlussempfehlung erstellt, leider zu spät für dieses Plenum. Mit Blick auf die Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch Bildung eines Herzinfarktnetzwerkes Thüringen – das ist ja schon in den letzten Sitzungen als dringender Punkt angemeldet gewesen, weil auch die Zielgruppe dort dringenden Handlungsbedarf sieht. Da jetzt die Beschlussfassung möglich wäre aufgrund der Beschlussempfehlung, die vorliegt, würde ich darum bitten, diesen Punkt heute auch noch aufzurufen.

Sagen Sie uns die Drucksache.

Das ist die Drucksache 7/9921.

Dann eine kleine Korrektur. Eben beim Tagesordnungspunkt 66 war es die Drucksache 7/9380 und die Beschlussempfehlung war die 7/9896, und jetzt kommen wir zur Drucksache 7/8188, das ist der ursprüngli

che Antrag und die Drucksache 7/9921 ist die entsprechende Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss. Gibt es dazu Widerspruch, das heute zu beraten? Das sehe ich nicht, dann verfahren wir so, und die Tagesordnung haben wir damit festgestellt.

Die Tagesordnungspunkte 44 und 48 sind abgesetzt.

Wir kommen damit zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1 in den Teilen

a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/158 - dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9948 -

ZWEITE und DRITTE BERATUNG

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen –Aufnahme von Staatszielen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE

LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/897 - dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9948 -

ZWEITE und DRITTE BERATUNG

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Reform des Staatsorganisationsrechts Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1628 -

(Vizepräsidentin Lehmann)

dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9948 -

ZWEITE und DRITTE BERATUNG

d) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1629 - dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9948 -

ZWEITE und DRITTE BERATUNG

e) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2040 - dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9948 -

ZWEITE und DRITTE BERATUNG

f) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen zur Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2044 -

(Vizepräsidentin Lehmann)

dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9948 -

ZWEITE und DRITTE BERATUNG

g) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2291 - dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9948 -

ZWEITE und DRITTE BERATUNG

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Schard aus dem Verfassungsausschuss für die Berichterstattung. Herr Abgeordneter Montag?

Frau Präsidentin, ich weiß nicht, ob das jetzt schon der richtige Zeitpunkt ist, aber schon vorsorglich: Für die Beschlussempfehlung, Artikel 1b, Artikel 41b möchten wir gern in Einzelabstimmung abstimmen.

Abgeordneter Blechschmidt.

Ich würde gern vor der Abstimmung dazu eine 5-minütige Unterbrechung beantragen.

Können wir uns darauf verständigen? Gut. Dann verfahren wir so. Dann erhält jetzt Herr Schard für die Berichterstattung aus dem Ausschuss das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, es ist mir eine große Ehre, an dieser Stelle über die Ausschussarbeit und deren Ergebnisse im Verfassungsausschuss zu berichten. Sehen Sie es mir nach, dass das nicht in ganz kurzer Zeit zu machen ist. 40 Sitzungen mit umfangreichen Gesetzentwürfen bedürfen doch bei aller gebotenen Kürze trotzdem etwas Zeit.

Durch Beschluss des Landtags in seiner 5. Sitzung am 30. Januar 2020 wurde der Gesetzentwurf in der Drucksache 7/158 zunächst an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. In seiner 10. Sitzung am 6. März 2020 hat der Landtag die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksa