Protocol of the Session on April 25, 2024

Meine Fraktion dankt zunächst auch der Parlamentarischen Gruppe der FDP für diesen Antrag, muss aber gleich am Anfang leider etwas korrigieren. Die Brand- und Hilfeleistungsberichte Thüringen, die unsere Feuerwehren über ihre Einsätze anzufertigen haben, unterscheiden leider nicht zwischen Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit konventionellen Antrieben. Das sollten Sie in Ihrem Punkt I.1. vielleicht noch berücksichtigen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Aber ein Unterschied ist es schon, oder?)

Ein Unterschied ist es, aber es wird in den Hilfeleistungsberichten nicht unterschieden. Aber vielleicht sieht das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales auf neuen Berichtsvordrucken dies ja vielleicht von selbst vor.

Jetzt zur Sache. Seit einigen Jahren werden der Kauf und Betrieb von E-Autos massiv direkt oder indirekt subventioniert. Infolgedessen sind die Zulassungszahlen dieser Fahrzeuge gestiegen. So rücken auch die speziellen Risiken der E-Autos verstärkt in den Fokus der Feuerwehren. Die neue Generation von Elektrofahrzeugen mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren ist erst seit wenigen Jahren in der Serienfertigung und kämpft erkennbar noch mit massiven Problemen. Rückrufaktionen stehen bei den heute üblichen verkürzten und kostenoptimierten Entwicklungszyklen neuer Fahrzeugmodelle auf der Tagesordnung. Fälle von Risiken von E-Autos einschließlich Plug-In-Hybridfahrzeugen sind hinlänglich aus den Medien bekannt.

Nun konkret zum Antrag: Dem Feststellungsteil kann man vorbehaltlos zustimmen. „Der Landtag stellt fest, dass Elektrofahrzeuge in einer Unfallsituation eine andere Gefahrenquelle als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren darstellen. Daher müssen für einen solchen Fall andere Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.“

Im Forderungsteil sind wir zwiegespalten oder ich persönlich. Punkt b) und c) – Forderungen zur Ausbildung und Ausrüstung sind da aufgeführt –, die sind natürlich richtig, die kann man diskutieren und ihnen sicherlich im Kern zustimmen. Bei den Punkten a) und d) sind wir ein bisschen anderer Meinung. Nach Punkt III. a) soll die Landesregierung einen Hinweis an Notrufstellen herausgeben, wonach sich diese direkt nach Antriebsart und Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge erkundigen sollen. Nach unserem Dafürhalten gibt es schon genug Vorschriften mit Hinweisen zur schnelleren und sicheren Aufnahme von Unfällen von Elektrofahrzeugen. Es wurde schon genannt: Es gibt hier eine Handlungsempfehlung bei Einsätzen mit Elektrofahrzeugen vom Thüringer Innenministerium. Da sind Feuerwehr-Dienstvorschriften aufgeführt: 100, 500, 3, 7. Es gibt auch noch „Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus bei Fahrzeugbränden“ von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Da wird gerade das, was Sie hier ansprechen, in Punkt 3 „Das Erkennen von Hybrid- und Elektrofahrzeugen“ auch noch mal angesprochen: „Die Abfrage des Fahrzeugkennzeichens über die zuständige Leitstelle gibt eine eindeutige Rückmeldung über die verwendete Antriebsart“ und so weiter und so fort. Es gibt schon wirklich viele, sage ich mal, Dokumente oder viel beschriebenes Papier, was das schon beinhaltet. Dies wird auch den Mitarbeitern bei entsprechenden Schulungen vermittelt. Wie sie ja wissen, war ich lange Polizeibeamter, und da hat das auch zu meinen Aufgaben gehört, polizeiliche Notrufe entgegenzunehmen. Deswegen kann ich aus eigener Erfahrung sa

gen, dass schon viel geschult wird und dass es da vielleicht nicht noch mal einen extra Hinweis von der Landesregierung braucht.

Und Punkt d), das Vorhalten von Quarantäneplätzen für gelöschte Elektrofahrzeuge, liegt nach unserem Dafürhalten auch nicht im Verantwortungsbereich der Feuerwehr, sondern im Verantwortungsbereich der Abschleppunternehmen. Dann kann so ein brennendes Elektrofahrzeug eben nur von einem Abschleppunternehmen abgeschleppt werden, das diese Plätze oder diese Einrichtungen vorhalten kann.

Dann habe ich hier auch noch was Grundsätzliches zu Elektrofahrzeugen, das möchte ich aber jetzt nicht mehr ausführen.

(Beifall CDU)

Wir stimmen natürlich – weil das eine wichtige Sache ist und weil das diskutiert werden kann und muss – einer Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zu. In diesem Sinne: Alles für Thüringen! Vielen Dank.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Alter!)

Als Nächstes erhält der Abgeordnete Bergner das Wort für die FDP-Gruppe.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Bilay, es geht nicht um Vorwürfe, auch nicht in Richtung der Landesregierung. Es geht um Lösungen. Richtig ist auch, dass es nicht so einfach ist, deshalb haben wir ja den Antrag gestellt. Wenn es einfach wäre, bräuchte es den nicht.

(Beifall Gruppe der FDP)

Im Übrigen ist unser Antrag vom 12.04.2023, also das schon im Wahlkampfkontext stellen zu wollen, das trifft es nicht.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: So clever waren Sie dann doch nicht!)

Und die Kleine Anfrage, die Sie angesprochen haben, war tatsächlich vom 7. Januar 2020. Ich will Ihnen auch sagen, wie sie geboren ist. Sie ist entstanden, weil es einen Elektrounfall gab. Ich war damals noch Bürgermeister und da ging mir durch den Kopf, was passiert, wenn so was am Samstagabend auf unserer

Ortsdurchfahrt passiert. Dann kommt der Stadtbrandmeister und fragt: Bürgermeister, was machen wir denn jetzt?

(Beifall Gruppe der FDP)

Deswegen haben wir die Thematik aufgeworfen. Ich weiß, dass die Handlungsempfehlungen einiges bringen, aber bei Weitem eben nicht alles. In der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU „[…] Bestandsaufnahme und Perspektiven bei Polizei, Feuerwehr und Sicherheitskräften.“ schreibt das Ministerium für Inneres und Kommunales bei der Beantwortung der Fragen 197 und 198: „So gehört die nach der Löschung erforderliche Überwachung von Elektrofahrzeugen oder gar das Heben dieser Fahrzeuge in Wasser gefüllte Container nicht zu deren Aufgaben. Hier gilt es, die Anschlussprozesse weiter zu klären und zum Beispiel

(Abg. Czuppon)

bei Abschlepp- und Bergeunternehmen entsprechende Flächen zu Verwahrung zu definieren.“ Damit hat das Ministerium in unseren Augen selbst eingeräumt, dass in dem von uns heute hier heute besprochenen Bereich Handlungsbedarf oder aber zumindest Gesprächsbedarf besteht. Daher beantrage ich die Überweisung des Antrags an den Innen- und Kommunalausschuss.

Ich möchte auch noch mal darauf eingehen, dass die Feuerwehren nur für die unmittelbare Gefahrenbekämpfung, nicht aber für das Abschleppen und Verwahren von ausgebrannten E-Autos zuständig sind. Das ist natürlich absolut richtig, völlig klar. Wenn aber auf einem Abstellplatz ein E-Auto wieder aufflammt bzw. nach dem ersten Löschangriff, dann sind wieder die Feuerwehren zuständig. Ich erinnere noch mal an den Samstagabend: Wer ist denn dann erreichbar? Deshalb ist für uns nur logisch, die Fachkompetenz der Feuerwehren ins Boot zu holen, um tragfähige Lösungen zu finden.

Ich möchte aus dem Papier „Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Batterien bei Fahrzeugbränden“ von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung aus dem November 2023 zitieren, auf welches auch der Verband der Automobilindustrie verweist: „Neben bzw. zusätzlich zu der regulären Brandbekämpfung mit Hohlstrahlrohren haben sich Löschmethoden, die gezielt Löschwasser in das [Lithium-Ionen-Batterie]-Gehäuse einbringen, in aktuell gängigen Batteriesystemen als wirkungsvoll erwiesen. Die Einsatzkräfte müssen dafür im Umgang mit dem jeweiligen Löschsystem entsprechend den Herstellervorgaben unterwiesen sein und grundsätzlich Kenntnisse über Aufbau und Funktionsprinzip von Fahrzeugen mit [Lithium-Ionen-Batterien] haben.“ Daher halten wir es für notwendig, dass die Thüringer Feuerwehren auch entsprechend geschult werden. Ganz nebenbei gesagt ist es auch eine Frage der Erfassung des kommunalen Finanzbedarfs. Wer bezahlt das? Bislang war das keine kommunale Aufgabe.

Zum Thema „Löschcontainer“ möchte ich ebenfalls aus diesem Papier zitieren: „Diese nasse Quarantäne muss durch dafür berechtigtes und geschultes Fachpersonal beendet werden. Eine fachgerechte Entsorgung des Löschwassers ist erforderlich. Diese Methode sollte nur im absoluten Ausnahmefall angewandt werden, da sie mit einem großen logistischen Aufwand verbunden ist (z. B. bei der Löschwasserentsorgung). Eine präventive nasse Quarantäne […] ist zu unterlassen.“ Dementsprechend gehen wir auch davon aus, dass es zwar selten notwendig sein mag, auf diese Art und Weise zu löschen. Das ändert aber nichts

daran, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass wir gern wissen wollen, wie das in Thüringen funktionieren soll, wenn es doch mal notwendig wird. Das kann vielleicht das Ministerium im Ausschuss gut erläutern. Ich will an dieser Stelle einfach sagen, wir tragen sicherlich nicht die Verantwortung für die jeweilige einzelne kommunale Selbstverwaltung, wir haben aber eine Verantwortung dafür, dass es nicht in jedem Dorf irgendwelche Insellösungen gibt, sondern dass das Ganze zueinanderpasst und auch logisch in unserem Land funktioniert. In diesem Sinne freue ich mich auf eine sachliche Diskussion im Ausschuss. Ich danke Ihnen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Frau Bergner, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, Zuhörer gibt es um die Zeit, glaube ich, kaum noch,

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE. Und Zuhörerinnen!)

(Abg. Bergner)

das Thema, was die FDP aufgreift, ist ein sehr wichtiges Thema. Leider kommen mir bei den Fragen einige Sachen zu kurz: Elektro- und Hybridfahrzeuge zum Beispiel in Tiefgaragen, denn Brände mit Elektroautos sind heute schon keine Seltenheit. Wir wissen im Hinblick auf die technische Ausstattung, wenn die Batterien altern, werden wir in Zukunft mit wesentlich mehr Bränden rechnen müssen.

Den Fragenkatalog der FDP-Gruppe möchte ich daher um folgende Fragen ergänzen: Wie können die neuen Gefahren für Menschen und Sachwerte in Bezug auf das Laden und Parken von E- und Hybridautos in Tiefgaragen in Thüringen wirksam abgesichert werden? Wie können diese neuen Gefahren in die Garagenverordnung aufgenommen und durch bauliche, technische und organisatorische Vorgaben sicher gemacht werden? Wie sind die Feuerwehren in Thüringen auf Brände von E- und Hybridfahrzeugen in Thüringen ausgerüstet und ausgebildet?

Ich habe mich näher mit diesem Thema beschäftigt und konnte Folgendes in Erfahrung bringen: Erste Sachversicherer verbieten das Laden dieser Fahrzeuge in Tiefgaragen oder verlangen Sprinkler über den Ladeplätzen – wobei Sprinkler ohne Tauchbecken unwirksam sind. Das ist als Alarmzeichen zu werten. Die Feuerwehrschule in Sachsen-Anhalt forschte an Systemen zum Löschen dieser Fahrzeuge. Hierzu sollte Thüringen mit dem Nachbarland eine Zusammenarbeit anstreben. Es gibt neue Technologien, um auch diese Gefahren für Einsatzkräfte, Menschen und Sachwerte zu minimieren.

(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Wegbeamen?!)

Ich selber habe mir die Lösungen mal erklären lassen, live habe ich sie noch nicht gesehen. In der Schweiz werden feste Löschboxen für Tiefgaragen und Schiffe sowie mobile Löschboxen für Einsatzkräfte entwickelt. Die Fahrzeuge werden dann in der Flüssigkeit innerhalb von maximal acht Stunden abgebrannt. Die neuen flexiblen Löschboxen können auch in kleine Einsatzfahrzeuge, zum Beispiel einen VW-Bus, verlastet und schnell zum Einsatzort gebracht werden. Wenn man in jedem Landkreis solche flexiblen Löschboxen vorhält, könnte man diese gleichzeitig auch in Tunneln oder zum Lagern der ausgebrannten Fahrzeuge bis zur Entsorgung nutzen. Gleichzeitig können diese Boxen das Löschwasser sicher zurückhalten, damit es nicht in die Umwelt dringt, welche mit Schadstoffen kontaminiert sind, wie zum Beispiel Flusssäure. Das muss

alles fachgerecht entsorgt werden. Und grundsätzlich, Kollege Bergner, die Entsorgung des kontaminierten Löschwassers, da kommen wir nicht umhin. Wenn Batterien gelöscht werden, haben wir es automatisch mit Kontaminationen zu tun. Es sollte auch mal überlegt werden, ob Thüringen sich an die Schweiz wendet und dort mal zu der Beschaffung solcher Boxen nachfragt. Es ist wichtig, Gefahren neuer Technologien zu thematisieren und nicht kleinzureden, damit lösungsorientiert damit umgegangen werden kann.

(Zwischenruf Abg. Reinhart, DIE LINKE: Haben Sie das Thema „Löschpapier“ auch recherchiert?)

Wir brauchen hier für den Brandschutz ein ausgereiftes und funktionierendes Sicherheitskonzept. Der vorlie

gende Antrag muss daher im zuständigen Fachausschuss konstruktiv diskutiert werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Innenstaatssekretär Götze zu Wort gemeldet.

(Abg. Dr. Bergner)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Antrag legt den Schwerpunkt auf den Umgang mit Elektrofahrzeugen. Aber es sei der Hinweis gestattet, dass im Ereignisfall die Rettungskräfte auch weitere Antriebsmöglichkeiten im Blick haben müssen, zum Beispiel Wasserstoff, Erdgas, Flüssiggas, hybride Varianten usw. Aufgrund der Vielfalt der Systeme und deren dynamischer Verbreitung gibt es bei der statistischen Erfassung von Fahrzeugbränden aktuell auch keine Unterscheidung der Antriebsarten.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in mehreren Antworten auf parlamentarische Anfragen hat die Landesregierung bereits aufgezeigt, wie die Feuerwehren mit der Ereignisbewältigung von verunglückten Elektrofahrzeugen umgehen und welche Beteiligten bei der Bewältigung eines Unfallgeschehens welche Aufgaben haben. Insgesamt ist es ein wichtiges und dynamisches Handlungsfeld und bedarf weiter einer engen, auch über die Ressortgrenzen hinaus gedachten Zusammenarbeit. Die von der Gruppe der FDP angesprochenen Punkte sollten daher weiter eingehend auch fachlich beleuchtet werden.

(Beifall Gruppe der FDP)

Lassen Sie mich aber an dieser Stelle bereits einige Maßnahmen herausgreifen, die vonseiten der Landesregierung schon angegangen wurden.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst einmal grundsätzlich vorweg: Nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz hat die Feuerwehr ausschließlich die Maßnahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr vorzunehmen. Dazu gehören alle unaufschiebbaren Sofortmaßnahmen wie zum Beispiel die Rettung verunfallter Personen oder das Löschen eines Fahrzeugbrandes. Für diese Erstphase, die Lageerkundung sowie zum Schutz der Rettungskräfte sind die Rettungskarten bzw. Rettungsdatenblätter der Fahrzeuge von immenser Bedeutung. Die größte Gefahr geht bei Elektrofahrzeugen von den Akkumulatoren aus. Diese brennen unter sehr hohen Temperaturen und können deshalb nur mit einem länger andauernden Wassereinsatz gelöscht werden. Fachmeinung ist, dass hier nur ein gezielter Wassereinsatz zur Kühlung der Akkus erfolgreich ist. Grundlegend gibt es keine Änderung in der Einsatztaktik bei der Brandbekämpfung

von Elektro- oder Hybridfahrzeugen, außer einem erhöhten Löschwasserbedarf. Die Gefahren an der Einsatzstelle, welche jede Feuerwehreinsatzkraft in seiner Grundausbildung erlernt, beinhalteten schon immer auch den Umgang mit elektrischen Gefahren. Hier gelten zum Beispiel besondere Abstandsregeln.