Protocol of the Session on April 25, 2024

Dies geschieht durch eine Pauschale und damit schnelle, zielgerichtete, rechtssichere und bürokratiearme

Ausreichung. Ohne diesen Gesetzentwurf werden die im Wirtschaftsplan des Sondervermögens vorgesehenen Haushaltsmittel mit Zuwendungsrichtlinien auszureichen. Da davon auszugehen ist, dass die Energiemehrkosten die bäderbetreibenden kleineren Kommunen in etwa gleichem Maße treffen, ist eine Pauschale und damit verwaltungsvereinfachende Lösung, wie sie dieser Gesetzentwurf vorsieht, in hohem Maße sachgerecht.

Durch die Regelung in § 1 werden die berechtigten Städte und Gemeinden, die jeweilige Höhe des der Stadt oder Gemeinde zustehenden Zuwendungsbetrages und die insgesamt einmalig zur Verfügung stehende Zuweisungssumme bestimmt. Damit erhalten die mit Blick auf ihr geringeres Haushaltsvolumen in besonderem Maße von den Energiepreissteigerungen betroffenen kleineren Kommunen eine spürbare Unterstützung und

damit Planungssicherheit. Aus Sicht der Landesregierung ist diese Vorgehensweise zu begrüßen, denn es wird auch sichergestellt, dass die im Sondervermögen zur Verfügung stehenden Mittel von 5 Millionen Euro den Kommunen vollständig zur Verfügung gestellt werden. Mit dem im Gesetzentwurf enthaltenen Kriterium des Schwimmunterrichts wird zudem der bildungspolitischen Bedeutung der Schwimmbäder und damit auch dieser Unterstützungsleistungen Rechnung getragen.

Auch ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit kommen wir – ich sehe keine weiteren Wortmeldungen – zur Abstimmung. Und zwar ist die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Meine Damen und Herren, damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 22.

Herr Blechschmidt, bitte schön.

Danke, Herr Präsident. Ich würde – es ist wichtig, dass wir da eine sinnhafte Reihenfolge und gegebenenfalls Vorabsprachen einhalten – Sie bitten, die Parlamentarischen Geschäftsführer zu sich an Ihren schönen hohen Tisch holen und damit wir uns unterhalten können.

Dieser Bitte des dienstältesten Parlamentarischen Geschäftsführers kann ich nicht widersprechen. Wir verfahren so. Ich bitte also die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer nach vorn.

Meine Damen und Herren, spannende Tage bringen auch spannende Erkenntnisse. Wir haben uns jetzt hier noch einmal verständigt, wie es weitergehen soll. So, wie es ursprünglich vorgesehen war, soll es weitergehen, und zwar mit Tagesordnungspunkt 22, Tagesordnungspunkt 23, Tagesordnungspunkt 24 und Tagesordnungspunkt 25. Mit Tagesordnungspunkt 25, sofern nicht vorher das vereinbarte Ende erreicht ist, wäre dann heute auch das Ende für die Sitzung vorgesehen. Ist das so weit jetzt erst einmal alles verständlich? Dann gucke ich jetzt, wer alles da ist. Mit Ihrem Einverständnis, Frau Rothe-Beinlich, könnten wir dann schon anfangen, wenn ich die Kollegin genug nach hinten setze?

Frau Pfefferlein ist auf dem Weg. Sie ist in einer Beratung hier im Haus gewesen. Sie ist sofort hier.

Ja, sie muss nicht gehetzt werden.

Dann rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 22

Thüringer Maßregelvollzug handlungsfähig und kosteneffizient er

(Staatssekretär Götze)

halten – kritische Prüfungen und Evaluation der Re-Verstaatlichung einleiten Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6815 - Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9440 -

Ich bitte doch um den Versuch, das ein bisschen ruhiger hinzukriegen. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Plötner aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank Herr Präsident. Das mache ich gern. Durch Beschluss des Landtags in seiner 121. Sitzung vom 3. November 2023 wurde der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 65. Sitzung am 30. November 2023 und in seiner 67. Sitzung am 25. Januar 2024 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Kollege. Jetzt stünden Sie hier als erster Redner, aber das ist, glaube ich, ein bisschen unfair. Dann fangen wir mit dem Abgeordneten Montag für die Gruppe der FDP an.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst danke ich der CDU-Fraktion für diesen Antrag, der den Finger in die Wunde legt. Aber in dem Fall seid ihr nicht selber draufgekommen, sondern ihr habt natürlich auch den Bericht des Rechnungshofs gelesen.

Die Kritikpunkte bestehen bis heute weiter und wir schauen noch mal an, was so ein paar grundlegende Ursachen gewesen sind, die zur heutigen Debatte überhaupt beigetragen haben. 2002 wird der Maßregelvollzug in Thüringen an drei privatrechtliche Träger vergeben und diese werden mit hoheitlichen Befugnissen beliehen. Das ist zunächst keine schlechte Idee gewesen, aber 2012 urteilt das Bundesverfassungsgericht zur Ausgestaltung der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Maßregelvollzug. Das Ministerium stellt daraufhin fest, dass die hoheitliche Aufgabenwahrnehmung in Thüringen geändert werden muss. 2016 wurden bereits die Verleihungsverträge gekündigt mit Frist 2021 und für die Zeit ab 01.01.2022 war der Maßregelvollzug also für zwei Träger neu zu regeln. 2019 erarbeitete das Ministerium eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, unterbreitete einen Zeitplan zur Vorbereitung der Reorganisation des Maßregelvollzugs, hat Ende 2020 die bis dahin zu erledigenden Aufgaben aber nicht erledigt. Anfang 2021 weist eben dann der schon angesprochene Rechnungshof im Rahmen seiner Prüftätigkeit das Ministerium auf Mängel in seiner Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hin und er forderte, unmittelbar ein Projektmanagement zu entwickeln, das eine

(Vizepräsident Bergner)

klare Strategie mit Zielangaben und Alternativplanungen für den Fall einer Übergangslösung beinhaltete, und ein Projektcontrolling aufzubauen. Dieses sollte unter anderem eine Zeit- und Maßnahmenplanung und eine Nachbetrachtung zur Projektdurchführung einschließen, also alles Elemente klassischen Projektmanagements.

Anfang 2022 und dann nach Ende der Beleihungsverträge stand aber keine tragfähige Lösung zur Verfügung. Die Befürchtungen der Opposition wie auch des Landesrechnungshofs traten ein. Insofern ist auch der Antrag der Kollegen der CDU richtig, denn es ist natürlich nicht das erste Mal, dass dem Ministerium ein solcher Lapsus passiert. Wir erinnern uns an die Debatte beispielsweise zum Öffentlichen Gesundheitsdienst, als diese Landesregierung seit 2016 versprochen hat, eine Neuregelung auf gesetzlicher Basis vorzulegen. Dann mussten es zwei Fraktionen machen, zumindest eine von Rot-Rot-Grün und wir als Freie Demokraten. Ich hoffe sehr, dass wir dann auch dieses Learning aus der Coronazeit tatsächlich in gesetzlichen Rahmen gießen können, auch wenn der Wahlkampf, wie man merkt, schon angefangen hat. Aber ich halte es für wichtig.

Ähnliches war im Übrigen beim Krebsregistergesetz. Auch da hat die Landesregierung tatsächlich vergessen, dass sie Verträge gekündigt hat und mit dem Wegfall der Verträge keine fragliche Grundlage mehr zur Finanzierung des Krebsregisters vorlag. Das hat auch die kluge, schnelle Opposition geregelt, indem sie einen Gesetzentwurf eingebracht hat. Dann ist es in einem Kraftakt gelungen, tatsächlich diese Krebsregister

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Zur Sache, bitte!)

Ich schätze den Kollegen Plötner immer sehr, habe aber seinen Zwischenruf leider nicht verstanden,

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Zur Sache, bitte!)

Zur Sache, Schätzchen, alles klar, ja. Also auch da ist es eben nicht neu, dass hier den Finger in die Wunde zu legen, recht einfach ist. Von der Krankenhausplanung fange ich gar nicht an zu reden, will übrigens die Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen darauf hinweisen, wenn wir das Krankenhausgesetz beschließen, könnten wir sofort mit den eigenen Planungen einer Krankenhausreform anfangen, auf Grundlage beispielsweise des Modells in NRW. Ich will es nur sagen, die Ausreden werden immer weniger.

(Beifall CDU)

Also insofern, wir stimmen dem Antrag zu. Der beinhaltet ja vor allen Dingen Fragen zu Berichtsersuchen. Das ist erfüllt. Trotzdem bleiben die Kritikpunkte, die geäußert sind, richtig und insofern stimmen wir natürlich den Kolleginnen und Kollegen der CDU in diesem Falle zu. Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Moment, jetzt muss ich gerade Spickzettel abgleichen. Jetzt hat der Kollege Plötner das Wort.

Ja, Herr Präsident, werte Anwesende, wir haben die Frage der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs wirklich sehr ausgiebig und intensiv im zuständigen Fachausschuss diskutiert. Hier sind noch mal ausdrücklich die aufgeworfenen Behauptungen – was die angebliche Personalunruhe angeht – noch mal sehr erhellt

(Abg. Montag)

worden, in was für einem engen Kontakt hier die Landesregierung mit den Beschäftigten agiert hat und mit den Betriebsräten auch permanent in Kontakt steht. Ich glaube, da wurden noch mal sehr viele Dinge klargestellt und dass die nicht eben den Fehlannahmen der CDU hier folgen konnten und das einfach nicht der Wahrheit entspricht. Es ist weiter richtig, den Weg der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs zu gehen, es ist eine hoheitliche Aufgabe, die wir als Freistaat Thüringen in die Hand nehmen sollten und müssen, und deswegen werden wir diesen Weg auch gern weiterbegleiten, und ich verweise wirklich auch auf die hervorragenden Auskünfte, die wir eigentlich alle noch mal dazu erhalten haben, dass die ganzen Anwürfe wirklich zurückzuweisen sind und der Beschlussempfehlung des Fachausschusses, diesen Antrag abzulehnen, ist zu folgen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Kollege Plötner, und jetzt hat das Wort für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Herold.

Vielen Dank, Herr Präsident. Auch ich werde, wie meine Vorredner, versuchen mich kurz zu fassen, im Sinne allgemeiner Ermüdungserscheinungen und der wirklich ausführlichen Erörterung des Themas. Ja, der Antrag der CDU ist völlig gerechtfertigt. Die Re-Verstaatlichung war eine Maßnahme blinden Aktionismus von Rot-Rot-Grün in einem ansonsten doch recht – sage ich mal – verhalten agierenden Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Die in Rede stehenden hoheitlichen Aufgaben, die es im Maßregelvollzug zu regeln galt, hätte man auch auf ganz andere Weise lösen können, indem man den damit befassten Personen die entsprechenden Handlungsvollmachten qua Regierungsverordnung erteilt hätte. Es ist im Zuge dieser Re-Verstaatlichungsmaßnahme eine Reihe von Fehlern gemacht worden. Es sind Unklarheiten aufgetreten, was die Beauftragung von externen Beteiligten anging. Es sind Kosten, zusätzliche Kosten, dem Freistaat, das heißt, dem Steuerzahler, entstanden, und die ganze Angelegenheit hätte auch so, wie sie damals privat geführt worden ist, ohne Weiteres fortgeführt werden können, wenn man von Rot-Rot-Grün nicht geglaubt hätte, man muss jetzt da unbedingt handeln und alles, was eben irgendwie in staatliche Hände zu bringen ist, das muss da auch hin, egal wie, das hat so ein bisschen was von Sozialismus mit Westgeld. Wir haben im Zuge der Ausschussbearbeitung auch feststellen können, es ist nicht besser geworden, auch nicht billiger, im Gegenteil. Es ist etwas teurer geworden durch andere Tarifverträge oder andere Personalkosten. Wir stimmen dem Antrag der CDU auf jeden Fall zu. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Frau Herold. Jetzt rufe ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Pfefferlein auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank, dass Sie auf mich gewartet haben. Ich bin mit der Tagesordnung etwas durcheinandergekommen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wir auch!)

Sehen Sie es mir bitte nach. Aber ich bin jetzt da.

(Abg. Plötner)

Es wurde schon viel gesagt, ich kann es deshalb relativ kurz machen. Wir haben den Antrag im Ausschuss abgelehnt. Thüringen verfügt über drei Einrichtungen. Diese sollen jetzt wieder in den staatlichen Betrieb zurückkehren und damit in die Verantwortung des Landes.

Grundsätzlich möchte ich hier noch einmal die Auffassung der Mehrheit der Ausschussmitglieder betonen, dass die Aufgaben im Maßregelvollzug nicht privatisierbar sind. Lediglich die Durchführung kann abgegeben werden. Aber der Staat bleibt grundsätzlich in der Verantwortung. Es geht um die Vollstreckung von Urteilen, die Strafgerichte gegen psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter ausgesprochen haben. Die Durchführung des Maßregelvollzugs erfolgt in psychiatrischen Krankenhäusern. Dieser Maßregelvollzug ist ebenso wie der Strafvollzug nun mal Landesangelegenheit. Das ist im Prozess und auf einem guten Weg. So sind wir mitten im Prozess der Reprivatisierung der Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Thüringen. Tragisch ist nun, dass das Land wieder das zurückkaufen muss, was die CDU-Regierung vor vielen Jahren mal verkaufte, und die Umsetzung ist – wie gesagt – im Prozess. Das ist jetzt so. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Ich rufe für die CDU-Fraktion Abgeordneten Zippel auf.