Protocol of the Session on April 25, 2024

Grundsätzlich gilt, dass man sich am besten auf Krisen vorbereitet, indem man permanent seine Ausgabenwünsche selbst reduziert, dass man priorisiert, dass man eben nicht nur auf Kamellepolitik und Gießkanne setzt, sondern dass man sich sehr genau überlegt, wofür der Euro ist, den man eben nur ein Mal ausgeben kann. Ich glaube, da sind wir unterschiedlicher Meinung, das haben wir ja auch gestern gehört. Bei Ihnen kommt eben Geld nur aus dem Automaten und hat ansonsten keinerlei wirtschaftspolitische Weiterungen. Dem ist aber nicht so, Herr Schubert, denn Schulden von heute sind die Belastungen der Generationen von morgen und – das ist Ihnen ja immer wichtig – auch die Einschränkung der politischen Handlungsmöglichkeiten anderer.

Insofern: Wir sind für eine Ausschussüberweisung. Ich bedanke mich für Ihre freundliche Aufmerksamkeit und denke, wir werden das dort noch mal weiter diskutieren.

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Es gab jetzt noch eine Zwischenfrage, der offensichtlich der Kollege Montag zustimmen möchte.

Ja, gern, vom Kollegen Schubert immer.

Herr Kollege Montag, geben Sie mir Recht, dass im Vergleich mit allen anderen entwickelten Industrienationen Deutschland zurzeit das geringste Wirtschaftswachstum hat, weil es im Zusammenhang offensichtlich steht mit der verminderten Investitionsmöglichkeit wegen unserer Schuldenbremse, die es ja – nach meiner Auffassung – vielleicht können Sie mir das auch bestätigen, so in der ganzen Welt nur einmal gibt in der Verfassung?

Das ist eine Auszeichnung der Klugheit, dass wir diese Schuldenbremse haben. Ich verstehe, dass Sie wirtschaftspolitische Konzepte kennen, die vor allen Dingen in Jahresplänen arbeiten, aber die waren nicht besonders erfolgreich, Herr Schubert. Unsere Wirtschaft krankt nicht an zu wenig staatlichen Investitionen, sondern sie krankt daran, dass unsere Produktivität im Wettbewerb mit anderen Volkswirtschaften zurück

geht. Das liegt unter anderem daran, dass die Leute weniger arbeiten, das liegt daran, dass die bürokratischen Belastungen zu groß sind, sowohl für die Verwaltung im Übrigen, als auch für die Unternehmen selbst. Und es liegt auch daran, dass der Faktor Arbeit mit Steuern und Abgaben über die Maßen groß belastet ist. Deutschland ist Hochsteuerland, das wissen Sie, es gibt nur noch ein Land, das die Arbeit höher besteuert, als wir das tun, und es sich auch gar nicht mehr lohnt, Leistung zu erbringen und auch mehr Leistung zu erbringen. Die FDP hat ja, das wissen Sie, entsprechende Vorschläge gemacht und fordert eine Wirtschaftswende. Ich empfehle Ihnen die Lektüre, das hilft auch Ihnen, glaube ich, beim Erkenntnisgewinn deutlich weiter,

(Unruhe DIE LINKE)

auch wenn ich den in der Rede hier vielleicht dann nicht erwarten werde. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Jetzt liegt mir aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldung mehr vor. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Da sehe ich jetzt auch keine Wortmeldung. Dann kommen wir jetzt zum Thema Überweisung. Wenn ich es richtig vernommen habe, ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Das war so, gut. Ein weiterer Ausschuss nicht.

Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? War das eine Gegenstimme? Nur eine verspätete Jastimme. Gut, in Ordnung. Enthaltungen? Beides nicht der Fall. Damit ist dieser Entwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Jetzt kommen wir zu Tagesordnungspunkt 19

Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9866 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Frau Kollegin.

Ja, vielen Dank, das Gesetz, dass sie eben vorgelesen haben, ist ein sehr schönes Gesetz, ein Gesetz, mit dem wir uns zumindest in den Anfängen schon im Dezember 2023 beschäftigt haben. Da haben wir nämlich die Grundlagen geschaffen durch einen Entschließungsantrag der Koalition und auch der CDU. Da haben wir gesagt, dass wir gerne aus dem Energiekrise- und Coronapandemiehilfe-Fonds Kommunen weiterhin unterstützen wollen und in diesem Fall, so sagt es ja auch schon der Titel, die Schwimmbäder.

(Abg. Montag)

Wir schaffen jetzt sozusagen mit diesem Gesetz eine Ermächtigung und haben Kriterien uns ausgedacht, wer diese Mittel bekommen soll. Das sind Kommunen, die unter 20.000 Einwohner/-innen haben. Zwölf Kommunen haben wir dabei ausgemacht. Das sind Schwimmbäder, die kommunal betrieben sind, und Schwimmbäder, in denen Schwimmunterricht stattfindet. Ich finde, das sind sehr soziale Kriterien, für die wir die 5 Millionen Euro, um die es in diesem Antrag geht, anwenden können.

Kurz und knapp, darum geht es in diesem Antrag. Ich glaube, wir werden da eine große Einigung bekommen, überweisen den in den Ausschuss und können im allerbesten Fall schon morgen in einer Sondersitzung darüber sprechen und das weitere Verfahren vorantreiben. Insofern danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kurze Nachfrage, in den Innenausschuss dann? Ja. Gut, danke, nur für das Protokoll.

Jetzt haben wir hier Wortmeldungen vorliegen, und zwar als Ersten Herrn Abgeordneten Dr. König für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, der vorliegende Gesetzentwurf, wie Kollegin Maurer schon gesagt hat, geht zurück auf zwei Entschließungsanträge, einmal von Rot-Rot-Grün und einmal der CDU im Rahmen der Haushaltsberatungen und des Haushaltsbeschlusses 2023, wo der Wille formuliert wurde, dass gerade Kommunen mit Schwimmbädern, also kleine Kommunen mit Schwimmbädern, finanziell unterstützt werden sollen, weil uns diese Infrastruktur, die Schwimminfrastruktur, flächendeckend sehr wichtig ist.

In dem Atemzug möchte ich darauf hinweisen, dass wir als CDU-Fraktion bereits im Juni 2023 einen sehr umfassenden Antrag eingereicht haben hier im Hohen Haus: Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen, Badeunfälle vermeiden und Leben retten. In diesem umfassenden Antrag war unter

anderem auch in Punkt 7 genannt, dass Kommunen mit Schwimmhallen und -bäder mit zweckgebundenen Landeszuschüssen und höheren Fördermittelquoten zielgerichtet unterstützt werden sollen. Da gibt es noch mehrere Paragraphen zu Bau und Modernisierung. Deswegen ist der vorliegende Gesetzentwurf für uns nur ein Anfang. Also es muss weitergehen, wenn wir die Bäderinfrastruktur hier in Thüringen betrachten. Die Bäderentwicklungs-/Schwimmbadentwicklungskonzeption aus dem Jahr 2005 muss schnell erneuert werden und neu vorgelegt werden. Denn eins ist klar: Wenn wir nicht flächendeckend Schwimmmöglichkeiten zur Verfügung stellen, wird die Schwimmfähigkeit unserer Kinder/der Schüler weiter leiden. Deswegen ist wichtig, dass das hier der Anfang ist, aber insgesamt müssen wir auf die Struktur schauen.

Was mich freut – das war auch Thema in vielen Gesprächen –, es gibt verschiedene Kommunen, die sich hier zusammengeschlossen haben und für die Unterstützung geworben haben, denn zur Begründung, warum soll das Land jetzt hier gerade unterstützen, da haben wir immer gesagt, dass es für uns auch um die Absicherung des Schwimmunterrichts geht.

(Beifall DIE LINKE)

Denn es ist schon eine große Herausforderung, wenn in einem Landkreis nur noch ein Schwimmbad vorhanden ist und die Schüler dann viele Kilometer fahren müssen und teilweise den ganzen Tag unterwegs

(Abg. Maurer)

sind, um eine Stunde oder zwei Stunden Schwimmunterricht durchführen zu können. Deswegen sind diese Zuschüsse insgesamt wichtig.

Was wir hier bereden, ist aber keine langfristige Lösung, sondern ist ein Sonderzuschuss aus dem Energiefonds.

Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Es sind ja hier jetzt zwölf Kommunen genannt, die von der Förderung profitieren sollen. Wir werden schauen, wie man genau auf diese zwölf Kommunen gekommen ist und nach welchen Modalitäten das Geld hier weiter ausgeschüttet werden soll.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Schwimmbad für Schulschwimmen und Einwohner unter 20.000!)

Herr Bilay, das habe ich verstanden, aber es gibt ja auch eine Übersicht, wo mehr drauf sind. Da sind 15 drauf. Also deswegen, wir können das doch im Ausschuss diskutieren. Es gibt doch hier keinen Dissens. Sie brauchen sich doch gar nicht aufregen. Ich habe doch jetzt nicht gegen Ihren Gesetzentwurf geredet, sondern es geht darum, dass wir eine vernünftige Lösung hier bekommen.

(Zwischenruf Abg. Maurer, DIE LINKE: Ich glaube, Sie haben den Antrag nicht verstanden!)

Deswegen werden wir natürlich der Ausschussüberweisung zustimmen. Herzlichen Dank!

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. König, und jetzt ist Herr Dr. Dietrich für die AfD-Fraktion dran.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Der Gesetzentwurf ist ja ein eng umfasstes Anliegen. Ich kann nur einem Ding auf jeden Fall nicht zustimmen. Es ist kein sehr schönes Gesetz, weil, der Grund für dieses Gesetz ist eine völlig verfehlte Energiepolitik. Die Energiepreise kennen seit Jahrzehnten fast nur einen Weg: Den Weg nach oben. Das ist einfach, weil man eine irrationale Angst vor der Klimakrise hat, die es so nicht gibt. Das ist eine Hypothese, die durch nichts belegt ist. Gucken Sie mal, wie die Dekarbonisierung in Südostasien funktioniert. Die bauen jeden Tag ein bis zwei neue Kohlekraftwerke.

(Beifall AfD)

Ich möchte aber Herrn König soweit zustimmen, dass wichtig ist, die Strukturen in den Schwimmbädern bei den Kommunen zu verbessern, dass wir auf jeden Fall hier etwas in den Blick nehmen müssen, was weit über diesen Antrag hinausgeht. Dass wir einfach die Kommunen in die Lage versetzen, durch eine vernünftige Finanzierung auch auf Dauer ein Angebot in diesem Bereich anbieten zu können.

(Beifall AfD)

Ja, die Beschränkung auf bis zu 20.000 Einwohner, mir erschließt sich das auch nicht hundertprozentig, warum das so gedacht worden ist. Es gibt sicherlich auch andere Kommunen, die größer sind, die Probleme haben, die Geld ausgeben mussten, und es gibt sicherlich auch Kommunen, die keinen Schwimmunterricht anbieten, die auch Schwimmbäder haben unter Umständen, die ein Problem haben. Aber, ich denke, das werden wir im Ausschuss in Ruhe ausdiskutieren können. Darum sind wir für eine Überweisung an den Ausschuss. Danke sehr!

(Beifall AfD)

(Abg. Dr. König)

Vielen Dank! Die Gruppe der FDP hat erklärt, aufgrund der sitzungsleitenden Funktion des Fachsprechers auf einen Redebeitrag heute zu verzichten. Damit habe ich aus den Reihen der Abgeordneten – Herr Dr. König, bitte schön!

Beleidigt bin ich nicht. Ich habe das eben gehört. Alles in Ordnung! Ich will es nur klarstellen, wie man auf die 20.000 Einwohner gekommen ist. Es liegt an der Hauptansatzstaffel, dass Kommunen mit über 20.000 Einwohnern stärkere Zuweisungen bekommen als kleinere, weil da auch die überörtlichen Funktionen mit eingerechnet werden. Bei den Kommunen unter 20.000 ist das nicht in dem Ausmaß vorhanden. Deswegen hat man die 20.000 als Grenze genommen. Es gibt noch einen anderen Grund, weil in den größeren Kommunen viel auch die kommunalen Betriebe – das sind in der Regel Stadtwerke – mit in die Finanzierung einspringen, ein höheres Volumen haben und dadurch mehr kompensieren können. Das ist eigentlich der Hintergrund für die ganzen Sachen.

Die Frage, die ich gestellt habe, ist: Wir haben ja alle auch die Zuschriften vom Interessenszusammenschluss der Kommunen von unter 20.000 Einwohnern bekommen. Da waren 15 Städte genannt. Auf der Liste hier sind zwölf. Da war die einfache Frage nur: Wie sind wir auf die zwölf gekommen? Warum sind drei rausgefallen? Das soll im Ausschuss geklärt werden. Alles eine ganz sachliche Angelegenheit, die nicht irgendwo über Zwischenrufe und Beleidigungen hier begleitet werden sollte, Herr Bilay. Das wollte ich Ihnen noch mal sagen. Gesetzentwürfe lese ich mir schon durch, wenn ich dazu rede. Da brauchen Sie keine Angst zu haben. Herzlichen Dank!

So, vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt nun wirklich nicht. Ich schaue noch mal kurz in Richtung Landesregierung. Bitte schön, Herr Staatssekretär Götze. Da es an den Innenausschuss gehen sollte, hätte ich in die Richtung schauen sollen.

Drei Worte! Ja, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Auch die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf, da er genau dem Zweck dient, wie er sich aus der Bezeichnung ergibt, nämlich der Vereinfachung der Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern.

Dies geschieht durch eine Pauschale und damit schnelle, zielgerichtete, rechtssichere und bürokratiearme