Protocol of the Session on April 25, 2024

Auch wenn die Evaluation wichtige Empfehlungen zur Verbesserung der Lage aufzeigte, so bleibt es aus unserer Sicht dabei: Eine grundlegende Änderung wird es nur mit der Übertragung des Promotionsrechts auf Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder einzelne Teilbereiche geben. Es braucht daher ein bedarfsgerechtes, gesetzlich verankertes Modell zur Übertragung des Promotionsrechts auch an die Fachhochschulen. Und genau das liegt nun mit dem Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen vor. Das Ministerium soll die Möglichkeit erhalten, auf Antrag ein fachlich begrenztes Promotionsrecht für eine wissenschaftliche Einrichtung in Form eines Promotionszentrums zu verleihen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Qualitätssicherung, die durch eine entsprechende Evaluation erfolgen soll und bei erfolgreichem Abschluss dazu führt, dass die befristete Verleihung des Promotionsrechts entfällt. Auf die Frage der Qualitätssicherung verweisen wir deshalb besonders darauf, dass diese ja gern in Debatten zum Promotionsrecht herangeführt wurde, um dieses den Fachhochschulen zu verwehren. Doch dabei versteckte sich eigentlich eine Debatte bei den Universitäten, die um ihren Status bangten. Denn die Frage der Qualitätssicherung ist nach unserer Überzeugung eben keine des Hochschultypus. Universitäten und Fachhochschulen müssen sich gleichermaßen einem Qualitätsdiskurs stellen. Denn unabhängig vom Hochschultypus gilt es, die Qualifizierung von Promovierenden durch sinnvolle Maßnahmen zu begleiten. Dazu gehören klar geregelte Anforderungen und Vereinbarung zur Promotionsbetreuung und eine Ausgestaltung der Beschäftigungsbedingungen im Sinne guter Arbeit in der Wissenschaft.

(Beifall DIE LINKE)

Nun stehen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf an einem wichtigen Punkt. Wir freuen uns, dass sich das Wissenschaftsministerium mit den Fachhochschulen in Thüringen im Ergebnis der Erarbeitung der Leitlinien zur Hochschulentwicklung an einen Tisch gesetzt hat, um für Thüringen ein passendes Modell für die Übertragung des Promotionsrechts zu entwickeln. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sind den Weg bereits gegangen und haben gute Erfahrungen gemacht. Wir tragen damit einen Teil dazu bei, die Fachhochschulen zu entfesseln, denn sie sind durch die anwendungsnahe Forschung im Sozial- oder Gesundheitsbereich sowie der Mobilität, Energietechnik oder in den Ingenieurwissenschaften bewährte Kooperationspartnerinnen kleiner und mittelständischer Unternehmen in den Regionen. Als Wissensspeicher und Innovationsorte sind sie damit wichtiger infrastrukturpolitischer Anker, gerade auch in den neuen Bundesländern, und sie bieten Menschen einen Weg in die Wissenschaft, die nicht über den ersten Bildungsweg zur allgemeinen Hochschulreife gelangt sind. Damit stellen Fachhochschulen einen wichtigen Baustein zur sozialen Öffnung der akademischen Bildung dar. Diese Rolle wollen wir stärken und mit der Ermöglichung des Promotionsrechts wird zudem eine zunehmend auf die Fachhochschulen übertragene Aufgabe auch personell untersetzt: die Forschung. Das ist auch ein konkreter Beitrag zur Fachkräftegewinnung und -sicherung in Thüringen, denn wer die Möglichkeit hat, Promotionen anzubieten, ist attraktiv für junge Menschen in ihrer innovativen Schaffensphase.

Weitere Aufgaben werden dann noch vor uns liegen, um die Fachhochschulen weiter zu stärken, sei es der Aufbau eines entsprechenden Mittelbaus, die Überprüfung und Weiterentwicklung der Deputatsregelungen oder auch notwendige Anpassungen in der Forschungsförderung. Heute machen wir mit der Einbringung und Beratung dieses Gesetzesentwurfs den ersten wichtigen Schritt. Wir freuen uns daher auf die Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie hoffentlich eine schnelle, gemeinsame Umsetzung dieses Vorhabens bis zur Sommerpause. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schubert. Jetzt hat Abgeordneter Tischner für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Oma hat immer gesagt: Am Abend werden die Faulen fleißig. Das Ansinnen, was hier vorgetragen worden ist, ein eigenes Promotionsrecht für die Fachhochschulen zu schaffen, unterstützen wir ausdrücklich. Bisher besteht diese Möglichkeit leider nur über die kooperative Promotion. Es ist klar geworden, dass diese nur ein Surrogat, also ein behelfsmäßiger und nicht vollwertiger Ersatz, ist. In der Zielrichtung sind wir uns also einig und wir werden deshalb auch für eine Ausschussüberweisung stimmen. Die Durchführung einer Anhörung halten wir aber mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung – das ist eben hier auch in der Vorrede deutlich geworden – für einen guten Lösungsvorschlag als zwingend erforderlich.

Ein fachlich begrenztes Promotionsrecht in einem Promotionszentrum und zunächst der Nachweis der ausreichenden Forschungsstärke in einem Begutachtungsverfahren können funktionieren; je nachdem, wie das Ministerium das Begutachtungsverfahren aber genau ausgestaltet, kann das auch zu einem Bürokratiemonster mutieren. Wir sind sehr gespannt, wie die Fachhochschulen selbst diese Ausgestaltung dann im Anhörungsverfahren bewerten werden, und haben durchaus auch Zweifel an der Praktikabilität, wie es jetzt hier geplant ist. In der Anhörung wird zudem aus unserer Sicht noch zu klären sein, ob wir nicht doch ähnlich anderer Bundesländer auch fachhochschulübergreifende Promotionszentren erlauben sollten.

(Abg. Schubert)

Für uns als CDU steht die Frage der vertieften Kooperationen aller Thüringer Hochschulen, nicht nur der Fachhochschulen, sehr hoch auf der Agenda. Gerade bei administrativen Tätigkeiten und im Kampf um EU- und Bundesmittel sollten mehr gemeinsame Aktivitäten dringend forciert werden, warum eben auch nicht hier in diesem Bereich. All diese Fragen werden wir also gemeinsam im Wissenschaftsausschuss zu diskutieren haben. Die Zeit dafür – ich habe es am Anfang meiner Rede jetzt angedeutet – ist knapp, aber wir sind optimistisch das wir uns auf etwas einigen können, was dann tatsächlich auch zum Standortvorteil unserer Fachhochschulen werden wird. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Tischner. Jetzt rufe ich Herrn Abgeordneten Liebscher für die SPD-Fraktion auf.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorlegen können.

Worum geht es? Hochschulen für Angewandte Wissenschaften oder Fachhochschulen müssen bisher mit Universitäten kooperieren, wenn Absolventen eine Promotion anstreben. Wir wollen das ändern, denn die Realität zeigt, dass lediglich circa 1 Prozent der wissenschaftlichen Doktorarbeiten in Thüringen an den Fachhochulen, an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften entstehen. Im Jahre 2021 waren das 11 von 991 insgesamt.

Dabei sind die Fachhochschulen längst nicht mehr nur Lehranstalten. In ihren jeweils spezifischen Nischen und auf ihren Spezialgebieten entwickeln die Fachhochschulen praxisnah ein Expertenwissen. In den vergangenen Jahren haben sie sich mehr und mehr zu Orten intensiver Forschung entwickelt. Unsere Thüringer Fachhochschulen liegen bei der Einwerbung von Drittmitteln für Forschungsprojekte bereits jetzt über dem Bundesschnitt wie unsere Universitäten im Übrigen auch.

Das ist – ganz neben bemerkt – auch ein sichtbarer Erfolg unseres Wissenschaftsministers Wolfgang Tiefensee und unserer rot-rot-grünen Hochschulpolitik auf Landesebene.

Unsere Fachhochschulen sind regional bestens vernetzt mit starken Partnern vor Ort, aber eben auch in internationale Forschungsaktivitäten eingebunden. Gerade in dieser Woche begleiten die Präsidenten der Hochschulen Nordhausen und Schmalkalden sowie der Ernst-Abbe-Hochschule Jena eine Thüringer Delegation in Japan. Auf der anderen Seite besteht durch ihr Selbstverständnis als immer praxisnahe Lehrund Forschungseinrichtungen seit jeher ein enges Band zu regionalen Playern. So wird hier an regionalen

Lösungsansätzen und thüringischen Antworten auf globale Fragen gearbeitet.

Aus meiner Sicht ist es daher nur folgerichtig, wenn wir den Fachschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Thüringen die Möglichkeit eröffnen, zukünftig selbstständig Promotionsverfahren durchzuführen. Es ist ein Meilenstein.

Kritische Stimmen gibt es natürlich auch. Es wird vor Entwertung und Verwässerung von Dissertationen und einer gefährlichen Inflation an Doktortiteln gewarnt, wenn die wissenschaftlichen Standards abgesenkt würden. Diesen Kritikern möchte ich sagen, dass wir die Bedenken ernst nehmen und deshalb in der Gesetzesänderung das Promotionsrecht an strenge Kriterien knüpfen. Nur nachweislich besonders forschungsstarke Fachbereiche sollen auf entsprechenden Antrag und nach einer eingehenden Begutachtung ein Promoti

(Abg. Tischner)

onszentrum einrichten können, das vom Wissenschaftsministerium dann ein zunächst zeitlich befristetes Promotionsrecht zugesprochen bekäme. Die Entfristung kann erst nach erfolgreicher Evaluation erfolgen. Die Sicherstellung der wissenschaftlichen Qualität wird also gewährleistet.

Was erreichen wir denn nun mit der Erweiterung des Promotionsrechts für Fachhochschulen? Wir stärken damit nachhaltig den Wissenschafts- und vor allem den Forschungsstandort Thüringen, wir stärken damit die Innovationskraft hier bei uns, wir steigern ganz zentral die Chancen für den Transfer von Forschungsergebnissen. So können die Resultate schneller und besser für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in Thüringen genutzt werden. Wir stärken weiterhin Thüringen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Mehr als die Hälfte der Bundesländer bietet bereits die Möglichkeit zur Promotion an Fachschulen an, darunter eben auch unsere direkten Nachbarn Hessen und Sachsen-Anhalt bereits seit 2021. Dort läuft das neue Konzept übrigens sehr erfolgreich, die Resonanz ist sehr gut, die Zuwachsraten sind bemerkenswert.

Wir halten also kluge junge Studieninteressierte hier oder ziehen sie zu uns, indem wir ihnen künftig vielfältige akademische Perspektiven an unseren Hochschulen anbieten können. Es wird grundsätzlich möglich sein, hochschulübergreifende Promotionszentren einzurichten – insofern hat der Vorredner da nicht ganz den Punkt getroffen. Diese Forschungskooperation begrüßen wir ausdrücklich, denn Synergien nützen dem Freistaat.

Weiterhin verbessern wir die Nachwuchsförderung an unseren ausgezeichneten Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Das ist im Wettbewerb um Talente und Fachkräfte ein wichtiger Schritt. Zugleich ermöglichen wir den Hochschulen die Qualifikation des eigenen Nachwuchses.

Und wir profilieren die Alleinstellungsmerkmale unserer Hochschullandschaft. Exemplarisch für die Forschungen an den Themen der Gegenwart und Zukunft sind innovative Projekte zur Wärmewende in Thüringen, zur regenerativen Energietechnik oder zur Digitalisierung der Lebens- und Arbeitswelt. Die jeweiligen Fachbereiche und Wissenschaftler sind dabei bundesweit führend. Mit Promotionsrecht stärken wir dauerhaft auch die Hochschulen in ihrer akademischen Entwicklung, da sie künftig ihre Profile und Schwerpunkte überregional auch über die Nachwuchsförderung noch stärker sichtbar machen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, die eigenständige Betreuung von Doktorarbeiten: Die Fachschulen wollen es und sie können es. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg freimachen, so dass sie es auch beweisen können. Noch vor der Sommerpause kann es uns gemeinsam gelingen, dieses Gesetz zu beschließen. Ich beantrage daher namens meiner Fraktion die Überweisung an den zuständigen Ausschuss, damit dort die Anhörung zügig stattfinden kann. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Liebscher. Ich rufe für die Gruppe der FDP Frau Abgeordnete Baum auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir reden hier so kurz vor dem Ende der Legislatur über einen kleinen Gesetzentwurf. Aber jetzt will ich als Teil einer Gruppe, die schon einen größeren dazu auch noch kurz vor der Legislatur vorgelegt hat, hier nicht unken. Aber das Thema „Promotionsrecht“ ist keine kleine technische und vor allem keine unkontroverse Änderung – bei aller Einigkeit, die hier so im Plenum durchgeklungen ist.

(Abg. Liebscher)

Wir sind da grundsätzlich offen, aber was mich bei der Rede von Herrn Schubert/Schaft ein bisschen gestört hat, ist so der Unterton in Richtung Universitäten, die da irgendwie Angst haben, ihren Status zu verlieren. Natürlich kämpft an dieser Stelle auch jeder für sich, aber bei aller Offenheit für ein mögliches Promotionsrecht an den Fachhochschulen wünschten wir uns schon ein bisschen Demut auch im Diskurs gegenüber den Universitäten.

(Beifall Gruppe der FDP)

Bei der Frage, ob die Universitäten allein das Recht haben, Doktorandinnen oder Doktoranden auszubilden, geht es darum, ob es dieses Alleinstellungsmerkmal bei den Universitäten gegenüber den Fachhochschulen braucht oder inwiefern Unis und Fachhochschulen unterschiedlich sind oder sein sollen. Wir betrachten das jetzt erst mal grundsätzlich ganz neutral und stellen die Frage: Was braucht es für eine Promotion und eine Promotionslandschaft in Thüringen? In erster Linie natürlich interessierte und motivierte Promovenden und davon gibt es in Thüringen in den letzten Jahren tatsächlich eine steigende Anzahl, auch in allen Fächergruppen, so sagt das Statistische Landesamt. Einige davon legen auch durchaus diese kooperative Promotion ab, von der Kollege Tischner auch vorhin gesprochen hat, aber eben nur ein Bruchteil. In Thüringen waren das 2021 insgesamt 72 Promotionen von den sonst 5.726, also ungefähr 1,3 Prozent, die diese kooperative Promotion abgelegt haben, was quasi die Möglichkeit ist, an der Fachhochschule zu promovieren.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob das damit zu tun hat, dass dieses Hoheitsrecht bei den Universitäten liegt oder ob die Universitäten den Fachhochschulen die Kooperationen verwehren oder ob die Projekte scheitern, weil der fachliche Fokus an den Unis nicht stimmt oder ob es vielleicht einfach kein Thema für die Fachhochschulstudenten ist. Wenn man den Fachhochschulen selbst Glauben schenkt, dann verlassen eine ganze Reihe Studenten bereits nach dem Bachelor die Fachhochschule, wenn sie die Wissenschaft oder die Promotion im Blick haben, um dann schon den Master an der Universität zu machen. Das ist durchaus ein Gedanke, den wir dabei mit in den Blick nehmen sollten. Die Frage ist also: Wie fügt sich eigentlich dieses Promotionsrecht in die Differenz zwischen Uni und Fachhochschule ein? Ich habe vorhin gesagt, wir sind da noch nicht entschieden. Der Hochschullehrerbund wünscht sich ein Promotionsrecht auf der Grundlage

einer einheitlichen Akkreditierung, die dann auch für alle Hochschulen gilt. Den Wissenschaftsrat wollte ich jetzt zitieren, habe aber die PM auf dem Tisch liegen lassen. Aber auch der Wissenschaftsrat ist da offen, allerdings eben auch mit der Frage: Was sind denn die Kriterien, nach denen wir Promotionen an einer Hochschule oder an einer Universität ermöglichen?

Dann brauchen wir eben für eine Promotion an einem Hochschulstandort auch strukturelle und fachliche Voraussetzungen. Da gilt es aus unserer Sicht zumindest, die Unterschiedlichkeit, die die Fachhochschulen und die Universitäten haben, anzuerkennen und die Konsequenzen daraus für die Promotionsfähigkeit zu ziehen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Die Fachhochschulen besitzen aktuell – vielleicht auch: noch – den klassischen akademischen Mittelbau der Universitäten nicht und sind auch materiell dafür nicht ausgerüstet. Selbst für die Einrichtung eines Promotionszentrums, sei es als führende Fachhochschule selbst oder übergreifend für mehrere Fachhochschulen zusammen, braucht es die Herstellung von einer sogenannten Forschungsstärke. Das braucht Zeit, das braucht Kraft und das braucht vor allem finanzielle Mittel. Letztere konnten Sie in Ihrem Vorschlag nicht beziffern. Es wird aber Landeshaushaltsgeld sein, und da stellt sich für mich schon die Frage, wo wir das hernehmen wollen, wenn wir jetzt schon Schwierigkeiten haben, den Hochschulen die Finanzen zur

Verfügung zu stellen, die sie brauchen, um den Fokus auf Lehre legen zu können und nicht so einen starken Forschungsdruck zu spüren.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die FDP sagt immer „500 Millionen weniger“!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren und auch sehr geehrter Herr Schubert-Schaft, bei aller offensichtlichen Einigkeit, es gibt zu diesem Vorschlag durchaus Gesprächsbedarf, wenn nicht unter uns, dann aber auf jeden Fall bei den Akteuren in der Hochschullandschaft. Wir sollten uns diese Zeit auch nehmen, im Ausschuss ausführlich über die Details der Umsetzung, vor allem aber über die Konsequenzen zu sprechen, also, was bedeutet das am Ende für die Hochschulen, für die Universitäten und auch für das Verhalten von

Studierenden und potenziell Promovierenden. Ob das in dieser Legislatur noch gelingt, weiß ich nicht, aber in diesem Falle geht probieren über studieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Jetzt rufe ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich auf.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es ja jetzt schon gehört, der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften – manche sagen immer noch Fachhochschulen, darunter sind sie auch eher bekannt – ein fachlich begrenztes Promotionsrecht erhalten sollen. Uns fällt es nicht schwer, diese Forderung zu vertreten, weil sie seit 2009 elementarer Bestandteil unserer Programmatik ist und ich mich schon an Diskussionen in den Jahren 2008 und 2009 in Nordhausen und anderswo erinnere, wo die Fachhochschulen das durchaus für sich auch immer wieder gefordert haben.

Das bedeutet, ich will es auch noch mal zusammenfassen, dass nicht die gesamte Fachhochschule das Promotionsrecht bekommt, sondern ein Fachbereich, der besonders forschungsstark ist. Darauf wurde eben

auch schon verwiesen. Dieser Fachbereich kann ein Promotionszentrum bilden. Die Einrichtung des Promotionszentrums kann auch hochschulübergreifend erfolgen, das steht in Artikel 1 § 61 – Herr Tischner ist zwar nicht mehr da, aber da ist es genauso enthalten.

Ein solches Promotionsrecht light – muss man ja sagen, denn es ist ja nicht das volle Promotionsrecht – ist aus unserer Sicht in jedem Fall besser als die bisherige Regelung und auch ein erster Schritt zur Gleichstellung der unterschiedlichen Hochschulen. Das bisherige Verfahren als Kooperationsverfahren – Frau Baum hat gerade auf die Fälle hingewiesen, die durchaus überschaubar sind – lief zugegebenermaßen zwischen den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten nicht immer besonders gut. Das muss man einfach konstatieren.

Die Zuständigkeiten, die Betreuung und auch die Rückmeldung und Kommunikation mit und zwischen den Hochschulen und den Dozentinnen war oft holprig, wenn ich das so sagen darf. Viele Studierende sind da ja einfach direkt zur Promotion an eine Universität gegangen, wenn möglich, und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften kämpfen da schon sehr lange um Verbesserungen. Auch die Gewerkschaft GEW und das Centrum für Hochschulentwicklung CHE unterstützen diese Forderung nach einem Promotionsrecht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)