Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es wurde Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Somit ist die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9818 - ERSTE BERATUNG
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Somit eröffne ich die Aussprache und als erster Redner erhält das Wort Herr Abgeordneter Bilay, Fraktion Die Linke.
Okay. Dann hätten wir als nächsten Redner den Abgeordneten Walk. Wollen Sie reden, Herr Abgeordneter?
Auch nicht – gut. Jetzt hätten wir noch als Letzte Frau Abgeordnete Baum auf der Rednerliste. Die zieht auch zurück. Damit ist die Rednerliste erschöpft. Herr Staatssekretär, hätten Sie das Bedürfnis? Auch nicht. Dann gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Wird denn Ausschussüberweisung beantragt? Doch, tatsächlich, es wird Ausschussüberweisung beantragt. Wohin denn, Herr Abgeordneter?
Sehr gut. Dann stimmen wir ab über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Sind nicht feststellbar. Damit überweisen wir den Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss.
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9853 - ERSTE BERATUNG
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden insbesondere die Ergebnisse der Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder vom 9. Dezember 2023 zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Zugleich wird durch diesen eine verfassungsgemäße Alimentation in den Jahren 2024 – also dieses Jahr – und 2025 nach den Maßgaben der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 gewährleistet.
Die Tarifgemeinschaft Deutscher Länder, die TdL, hat sich mit den Gewerkschaften, insbesondere auf eine Inflationsausgleichseinmalzahlung sowie Inflationsausgleichsmonatszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro ab dem 1. November 2024 geeinigt. Das heißt, ab dem 1. November 2024 gibt es einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro und dann eine lineare Entgelterhöhung, die zum 1. Februar 2025 greift, um 5,5 Prozent für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder.
Bereits im Vorgriff auf diese Tarifeinigung wurde den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern und den Versorgungsempfängern in Thüringen mit dem Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023, also im vergangenen Jahr, die Besoldung zum 1. Januar 2023 um 3,25 Prozent angehoben. Ferner wurden bereits im Jahr 2023, einem Jahr hoher Inflation, steuerfreie Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise gewährt. Bei der Übertragung der Tarifeinigung wird diese bereits im Vorgriff auf die Tarifeinigung erfolgte Besoldungsanpassung und die gewährten Sonderzahlungen gemäß § 14 Thüringer Besoldungsgesetz angerechnet. Damit haben wir wieder ein Gleichauf der Bezügeerhöhung bei den Tarifbeschäftigten und natürlich bei den Beamtinnen und Beamten hergestellt.
Zudem, meine Damen und Herren, ist bei der Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfänger zu berücksichtigen, dass der tarifvertraglich vereinbarte Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro, der im Tarifbereich einheitlich auf alle Tabellenbeträge aufgeschlagen wird, für den Bereich der Beamtinnen und Richter systemwidrig, leistungsfeindlich und damit verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Daher wurde, wie wir das in vielen Tarifsteigerungen der Vorjahre gemacht haben, das in der Tarifeinigung enthaltene Äquivalent dieses Sockels berechnet – das sind 4,76 Prozent – und den Berechnungen zugrunde gelegt. Nach Anrechnung der bereits zum 1. Januar 2023 erfolgten Anpassung in Höhe von 3,25 Prozent, die in den Bezügen weiter stetig fortwirkt, ist zum
1. November 2024 damit noch eine prozentuale Erhöhung der Beträge um 1,462 Prozent erforderlich, um auch hier den Gleichauf zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, wird das Thüringer Besoldungsgesetz in unserem Gesetzentwurf wie folgt geändert. Die Bezüge werden zum 1. November 2024 um 1,462 Prozent und zum 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent angehoben. Die Anwärtergrundbeträge werden auf der Basis der ab 1. Dezember 2022 gültigen Beträge zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro angehoben, sofern eine prozentuale Erhöhung um 5,5 Prozent nicht günstiger ist. Also wir machen eine Vergleichsrechnung und geben dann den günstigeren Betrag. Ferner wird eine Rechtsgrundlage für die Gewährung der Sonderzahlungen im Jahr 2024 unter Anrechnung der bereits im Jahr 2023 gewährten Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise geschaffen.
Zudem wird durch temporärer Erhöhungsbeträge, die zusätzlich zu den kinderbezogenen Familienzuschlägen für das dritte, vierte und jedes weitere Kind gewährt werden, sowie durch die Gewährung eines alimentativen Ergänzungszuschlags für tatsächliche Alleinverdienerfamilien mit Kindern eine verfassungsgemäße Alimentation für die Jahre 2024 und 2025 gewährleistet. Der alimentative Ergänzungszuschlag ist dabei so ausgestaltet, dass er nicht dazu geeignet ist, in die Wahlfreiheit der Beamten hinsichtlich ihres Familienstatus und ihrer Familienplanung einzugreifen. Er gewährleistet jedoch all den verheirateten Beamtinnen und Beamten mit Kindern eine verfassungsgemäße Alimentation, die tatsächlich in einer Alleinverdiener-Familie leben. Damit erfolgt eine Anpassung der Besoldung an die Lebenswirklichkeit, wonach auch in Thüringen weit überwiegend beide Ehepartner berufstätig sind und gemeinsam finanziell zum Unterhalt der Familie beitragen. Die Alleinverdiener-Ehe bildet jedoch weiterhin den Bezugsrahmen im Sinne einer Untergrenze für eine verfassungsgemäße Alimentation. Deren Alimentation muss den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau auf jeden Fall einhalten. Dies wird mit dem alimentativen Ergänzungszuschlag sichergestellt.
Mit der Implementierung des Familienmodells einer Hinzuverdiener-Ehe wird der Gestaltungsspielraum genutzt, der sich aus der Fortentwicklungsklausel nach Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz ergibt. Die Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen bei der Ermittlung der verfassungsgemäßen Alimentation greift nicht in
den Kernbereich der zu beachtenden Strukturprinzipien ein. Eine entsprechende Änderung des Besoldungsrechts ist daher grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig. Mit dem Gesetzentwurf wird basierend auf den derzeit vorliegenden Erkenntnissen schlussendlich eine verfassungsgemäße Alimentation in Thüringen für die Jahre 2024 und 2025 gewährleistet. Die Vorgaben der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 werden in der Gesetzesbegründung geprüft, dokumentiert und begründet.
Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. So wird in allen Besoldungsgruppen mit aufsteigendem Grundgehalt die jeweils niedrigste Erfahrungsstufe rückwirkend zum 1. Januar 2024 gestrichen und die allgemeine Zulage für alle Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes ebenso wie beim gehobenen und höheren Dienst einheitlich gestaltet und mit Wirkung ab 1. November 2024 nur noch ein Betrag in Höhe des Betrags für die Besoldungsgruppe A9 für den mittleren Dienst ausgebracht. Ferner wird in der Besoldungsordnung A nach erfolgter sachgerechter Bewertung bei der Besoldungsgruppe A10 das Amt „Sonderpädagogischer Assistent“ für die sonderpädagogischen Fachkräfte mit abgeschlossenem Hochschulstudium eingefügt.
Zudem werden mit dem Gesetzentwurf Änderungen im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und im Thüringer Hochschulgesetz vorgenommen. Der Gesetzentwurf wurde den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Spitzenverbänden der Gewerkschaften und Berufsorganisationen mit der Möglichkeit zur Stellungnah
me übersandt. Diese – das will ich hier auch sagen – kritisieren überwiegend die Anrechnung der Besoldungserhöhung und der Sonderzahlung des letzten Jahres sowie den alimentativen Ergänzungszuschlag. Stattdessen fordern sie weitere prozentuale Erhöhungen. Den vorgetragenen Einwänden konnten wir nicht folgen. Die Stellungnahmen der Landesregierung zu den Ausführungen des tbb, des DGB, des Verbands der Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter, des Thüringer Richterbundes und des Bundes der Finanzrichterinnen und Finanzrichter wurden mit dem Gesetzentwurf vorgelegt.
Ich bitte, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache und als Erster erhält das Wort Herr Abgeordneter Hande, Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz ist ein Mantelgesetz. Neben der Anpassung der Besoldung und der Versorgung für die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen werden weitere Sachverhalte geregelt – Frau Ministerin hatte das ja in der Einbringung auch schon genannt. Darunter – wie gesagt – auch das Berufungsverfahren im Hochschulgesetz oder die Zahlung weiterer Hilfen an Hochschulen. Dazu würde ich dann gleich noch etwas sagen.
Bei der Besoldung, dem Kernbestandteil des Gesetzes, geht es um die Übernahme des Tarifergebnisses für die Beschäftigten und auch für die Beamten des Landes. Der Tarif für die Beschäftigten wurde zuletzt am 9. Dezember 2023 geändert. Mit der Änderung des TV-L wurde zunächst eine Nullrunde bis Oktober 2024 beschlossen und ab November 2024 sollen die Gehälter um 200 Euro steigen und im Februar des kommenden Jahres um weitere 5,5 Prozent. Außerdem wird – wie gesagt – ein Inflationsausgleich-Sonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro gewährt. Dieses Ergebnis der Tarifrunde soll jetzt auf die Beamtenbesoldung
Im Jahr 2023 haben die Beamten mit dem Gesetz zur die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation bereits ab Januar 2023 eine Erhöhung von 3,25 Prozent bekommen. Die Angestellten haben dies nicht bekommen. Daher wurde in § 14 des Alimentationsgesetzes festgelegt, dass diese 3,25 Prozent mit den zu erwartenden Tarifergebnissen verrechnet werden. Diese Anrechnung ist also bereits gesetzlich geregelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich die einzelnen Bestandteile der Transformation des Tarifergebnisses in das Besoldungsgesetz etwas sauberer abschichten. Die Übernahme der Sonderzahlung von 3.000 Euro ist mit dem Gesetzentwurf gesichert, können wir also einen Haken dranmachen. Die Steigerung des Bruttogehalts um 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025 wird eins zu eins umgesetzt, zeitgleich, inhaltsgleich, auch da kann ein Haken ran. Was bleibt, ist lediglich die Umsetzung des Sockelbetrags von 200 Euro ab November 2024 in die Besoldungstabelle. Frau Ministerin Taubert hatte das schon angesprochen. Es ist tatsächlich etwas komplizierter. Die Angestellten bekommen Entgelt nach Tabelle, nur einen Betrag. Der Beamte bekommt Grundgehalt und noch allgemeine Zulagen und meist auch noch Familienzuschlag, 168 Euro vielleicht für den Partner, zwischen 300 und 800 Euro pro Kind. Die 3,25 Prozent ab Januar haben die Beamten auf alle Besoldungsbestandteile bekommen, und nicht alle haben drei Kinder. Diese
200 Euro sind rechnerisch 4,76 Prozent. Bei bereits gezahlten 3,25 Prozent müssen also noch 1,46 Prozent hinzukommen. Der Durchschnitt ist auch so eine Sache. Dieser wird als Grundlage genommen. In den unteren Besoldungsgruppen könnte dies vielleicht – das schauen wir uns dann auch weiter an – hier und da zu einer Schlechterstellung kommen, wenn denn nicht andere Komponenten mit hinzugerechnet werden könnten, zum Beispiel die allgemeine Stellenzulage. Diese wird in den Besoldungsgruppen A6, A7 und A8 von 54,33 Euro auf 97,08 Euro angehoben, also 42,75 Euro mehr.
Ich möchte Ihnen ein ganz konkretes Beispiel vorrechnen. Eine Beamtin der untersten Besoldungsgruppe in der A6 Stufe 3 mit Lebenspartner und einem Kind bekommt im November 2024, wenn die Angestellten 200 Euro mehr bekommen, etwa 190 Euro brutto mehr. Und jetzt müsste natürlich noch beachtet werden, dass Beamte keine Beträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung zahlen, dann sehen Sie schon, dass sie gegenüber angestellten Kolleginnen und Kollegen unter dem Strich nicht schlechtergestellt sind.
Aber, meine Damen und Herren, natürlich ist für Rot-Rot-Grün, meine Fraktion, aber auch die Regierungskoalition insgesamt klar, dass wir keine Schlechterstellung von Beamten gegenüber Beschäftigten wollen. Wir wollen aber auch keine Schlechterstellung von Beschäftigten gegenüber Beamten. Mit uns ist ganz klar eine Gleichbehandlung am Ende zeit-, inhalts- und wirkungsgleich in der Übernahme des Tarifabschlusses sicher. Aber da nun mal die Unterschiedlichkeit der Systeme immer nur in Annäherung in Einklang gebracht werden kann, kann dieser Regierungsentwurf – sagen wir mal – als eine größtmögliche Annäherung in der tatsächlich effektiven Auszahlung angesehen werden.
Mögliche Differenzen, die sich insbesondere bei dem 200-Euro-Sockelbetrag eventuell ergeben, werden wir im Ausschuss, glaube ich, noch mal näher beleuchten. Wir werden uns im Ausschuss gegebenenfalls oder sicherlich auch anschauen, wie das andere Bundesländer handhaben, insbesondere Bayern, was da nach gegenwärtigem Stand voraussichtlich eine andere Regelung ansetzen wird. Das werden wir sicherlich diskutieren.
Ich möchte nur an der Stelle noch kurz auf einen anderen Punkt im vorgelegten Gesetzentwurf eingehen, und zwar an der Stelle auf Artikel 9 des Gesetzentwurfs. Hier geht es um die Änderung des Ausreichungsvereinfachungsgesetzes wegen der Energiekrise bei den staatlichen Hochschulen bezüglich Strom-, Gasund Wasser- bzw. Warmwasserkosten, die zur Unterstützung der Ausgabenerfüllung in 2024 entsprechend 6 Millionen Euro hier aus dem Corona- bzw. Energiesondervermögen noch erhalten können. Um das zu gewährleisten, brauchen wir die hier vorgelegte entsprechende Gesetzesänderung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ist bereits beantragt, das hatte die Ministerin schon getan. Ich würde mich dem natürlich anschließen, darf an der Stelle schon sagen, dass wir vorsorglich bereits für morgen eine Sitzung des Haushalts- und Finanzaus
schusses angesetzt haben, wo auch jener Gesetzentwurf, sofern er denn überwiesen wird, in eine Anhörung gegeben werden soll, damit wir möglichst schnell diese Umsetzung auf den Weg bringen können mit der zweiten Lesung hier im Haus und dann natürlich die beamteten Kolleginnen und Kollegen auch diesen Tarifabschluss effektiv übernehmen können.
Wie gesagt, ich beantrage noch mal die Überweisung an den HuFA und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion der CDU erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Kowalleck.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, Sie haben schon aufgrund der Diskussion gemerkt, es ist keine einfache Materie, die Anpassung der Besoldung und Versorgung, aber das Thema beschäftigt uns regelmäßig hier im Hohen Haus, nicht nur in den Haushaltsberatungen, sondern auch aufgrund der entsprechend notwendigen Angleichungen. Die Finanzministerin hat ja auch ausführlich darüber berichtet und Herr Abgeordneter Hande hat ja auch schon sanfte Kritik am Gesetzentwurf geäußert, was verschiedene Punkte angeht. Selbstverständlich werden wir das dann auch noch mal im Haushaltsund Finanzausschuss diskutieren. Wir haben ja für morgen 8.00 Uhr eine Sondersitzung angesetzt, wo dann auch eine mögliche Anhörung auf den Weg gebracht wird. Ich muss an dieser Stelle allerdings noch mal kritisieren, Herr Hande, das haben Sie ja auch erwähnt, dass wir hier an dieser Stelle erst so spät den Gesetzentwurf bekommen. Sie wissen, das ist ein umfangreiches Werk, das braucht auf jeden Fall eine entsprechende Vorbereitung, aber sicher haben auch die anderen Fraktionen schon verschiedene Anfragen von den Verbänden und Gewerkschaften bekommen, wo nun der Gesetzentwurf liegt und wann er eingebracht wird. Heute ist es so weit.
Die Finanzministerin hat ja auch schon gesagt, dass im Vorfeld bereits verschiedene Verbände und Gewerkschaften angehört wurden. Das ist ein übliches Verfahren, dass dann auch schon Hinweise kommen. Ich möchte hier noch mal auf zwei Wortmeldungen eingehen. So äußerte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen in seiner Stellungnahme an das Thüringer Finanzministerium folgendermaßen: Es ist bedauerlich, dass trotz unserer umfangreichen Stellungnahmen und verschiedener Gespräche auch auf politischer Ebene unsere Vorschläge und die Interessen unserer Mitglieder nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sind. – Der Beamtenbund Thüringen begrüßt zwar die Besoldungsverbesserung für Beamtinnen und Beamte mit Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern, vermisst werde weiterhin eine insgesamt ausgewogene Gestaltung der Besoldungsstruktur, die nicht allein dem Abstandsgebot zur sozialen Grundsicherung, sondern auch dem besoldungsinternen Abstandsgebot hinreichend Rechnung trägt. Es geht vielmehr darum, so der Verband weiter, eine insgesamt system- und zukunftsgerechte Besoldungsstruktur zu schaffen, die besoldungsinterne Verwerfungen vermeidet und für alle Ämter der Besoldungsordnung sachgerechte Lösungen vorsieht. – Das zeigt auch schon die Probleme auf, die wir auch im Haushaltsund Finanzausschuss beraten werden.