Protocol of the Session on April 25, 2024

Unser Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes wäre bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen hier im Rund ebenfalls einfach abgelehnt worden und deswegen gehen wir einen anderen Weg. Wir werden das ungeheuerliche Vorgehen dieser Landesregierung während der Coronazeit in der kommenden Legislatur im Parlament aufarbeiten – das hat ja leider unter dieser Regierung in dieser Legislatur durch den Landtag auch nicht stattgefunden –

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch überhaupt nicht!)

und dann mit anderen Mehrheiten hier im Haus ein Versammlungsgesetz vorschlagen, welches die Gewährleistung von Grundrechten auch bei einer autoritär handelnden Landesregierung ermöglicht.

(Beifall AfD)

Auf jeden Fall bietet die Befassung mit einem Versammlungsgesetz in der kommenden Legislatur die Möglichkeit, einen entsprechenden Gesetzentwurf auch ehrlich ins Gesetzgebungsverfahren einzubringen und nicht wie hier von der FDP rein zu Wahlkampfzwecken. Denn dass dieser Entwurf genau diese Wahlkampfzwecke verfolgt, ist aufgrund der Einbringung zu einer Zeit, in der dieser Entwurf überhaupt nicht mehr gründlich, sinnvoll in den Ausschüssen behandelt werden kann, offensichtlich – im Übrigen genauso offensichtlich, wie es das schon 2019 war, als die CDU genauso unmittelbar vor Ende der Legislatur schon einmal das Thüringer Versammlungsrecht reformieren wollte. Und Sie beide, CDU und FDP, nennen tatsächlich uns als AfD eine populistische Partei

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!)

prima.

(Beifall AfD)

Der nächste Redner ist Abgeordneter Bergner, Parlamentarische Gruppe der FDP.

Vielen Dank. Herr Präsident, kommen wir mal nach diesem etwas selbstweinerlichen Vortrag wieder zu einer sachlichen Diskussion.

(Beifall Gruppe der FDP)

Herr Bilay, die Dauer hat tatsächlich etwas mit der außerparlamentarischen Zeit und mit wechselnden Personen im Ehrenamt zu tun. Es geht hier nicht um Wahlkampf. Mir ist völlig klar, dass es relativ knapp in der Zeit ist. Unser Ziel ist es trotzdem, die Diskussion anzustoßen, das Bewusstsein anzustoßen, dass es hier eines Fortschritts braucht oder bedarf.

(Beifall Gruppe der FDP)

Selbst wenn es der Diskontinuität unterliegen sollte, was durchaus passieren kann, wollen wir wenigstens die Diskussion angeschoben haben, aber vielleicht gelingt es ja doch noch, auch im Rahmen einer sachlichen Diskussion und Anhörung zu einem Ergebnis zu kommen.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Abg. Mühlmann)

Im Bereich des Versammlungsrechts gibt es eine breite Rechtsprechung, meine Damen und Herren. Brokdorf, Wunsiedel und Frankfurt sind für die meisten von ihnen keine böhmischen Dörfer, sondern Grundsatzentscheidungen im Bereich des Versammlungsrechts. Aber gerade das Versammlungsgesetz ist nicht nur für den behördlichen oder rechtskundigen Gebraucht gemacht. Nein, für uns Freie Demokraten ist es das Ziel, dass jeder, der eine Versammlung abhalten möchte, das Versammlungsgesetz aufschlagen kann und auch weiß, was er zu tun und zu lassen hat. Es muss nicht jede einzelne Entscheidung zum Versammlungsgesetz in Gesetzesform gegossen werden, aber es sollte dem Gesetzgeber eben möglich sein, im Gesetz grundlegende Entscheidungen zu regeln, und das ist bisher eben nicht der Fall.

Wir als Gesetzgeber können am aktuell in Thüringen geltenden Versammlungsrecht keine einzelnen Veränderungen vornehmen. Das möchte ich an dieser Stelle einfach noch mal ganz deutlich machen. Ich möchte es auch gern an einem Beispiel ganz plastisch machen. § 3 Bundesversammlungsgesetz lautet: „Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.“ Ausnahmen davon gelten nur für Jugendorganisationen. Wenn ich mich also mit ein paar Parteifreunden in einheitlichen FDP-T-Shirts auf die Straße stelle, würden wir also schon dagegen verstoßen. Wenn am Christopher Street Day mehrere Leute das gleiche Shirt in Regenbogenoptik tragen, würden sie dagegen verstoßen. In den Bundesländern, die sich eigene Versammlungsgesetze gegeben haben, ist neben der Uniformierung auch eine einschüchternde Wirkung oder die Ausstrahlung von Gewaltbereitschaft notwendig, damit diese Bekleidung unzulässig ist. Also weder ein Dutzend FDPler in gelben T-Shirts – oder wir können auch irgendwelche Grüne in grünen T-Shirts nehmen – noch ein paar Jugendliche in Regenbogen-Shirts wirken also aus unserer Sicht einschüchternd oder strahlen per se eine Gewaltbereitschaft aus.

Dass man das natürlich anders, verfassungskonform auslegen muss, mag Juristen klar sein, vielleicht auch jemandem, der schon mehrfach Versammlungen angemeldet hat. Aber jemandem, der zum ersten Mal das Versammlungsgesetz aufschlägt, um eine Versammlung anzumelden, dem wird es eben nicht so klar sein. Von daher ist eine Reform beispielsweise eben dieses Uniformierungsverbots für uns nur ein Punkt, den wir mit unserem Gesetzentwurf angehen wollen.

Wenn man einen komplett neuen Gesetzentwurf vorlegt, liegt es natürlich in der Natur der Sache, dass man nicht in fünf Minuten alle Einzelheiten erläutern kann. Dafür beantrage ich an dieser Stelle die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, damit wir dort gern vertieft über diesen Gesetzentwurf diskutieren können, gern auch über die anderen aufgeworfenen Fragen. Beispielsweise, Herr Kollege Walk, haben Sie hier Einiges auch genannt über Details zum Änderungsbedarf eines eigenen Gesetzes. Das können wir gern im Ausschuss machen. Hier ist es so, dass wir als Gruppe eine Redezeit von 5 Minuten haben, die jetzt auch schon fast vorbei ist, und deswegen, Frau Kollegin Henfling, nehme ich Ihren Hinweis zum Individualrecht auch sehr ernst und würde gern darüber im Ausschuss noch einmal sachlich und ausführlich diskutieren. Hier langt dafür jetzt meine verbleibende Zeit von 15 Sekunden nicht mehr. Deswegen ganz herzlichen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Als nächste Rednerin rufe ich die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner auf.

(Abg. Bergner)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das Versammlungsrecht ist aus gutem Grund im Grundgesetz als essentielles Grundrecht verankert. Es heißt dort in Artikel 8 Abs. 1: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Und das gilt unabhängig aller Föderalismusreformen weiter.

Wozu braucht dann Thüringen eine Regelung? Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Und das tritt schon in § 1 Abs. 2 dieses Gesetzesentwurfs zutage. Man möchte Bürgern des Landes das Grundrecht der Versammlungsfreiheit entziehen können. Dieser Absatz ist so unspezifisch, dass er Tür und Tor für jede Diktatur öffnet. Grundzüge zum Entzug des Grundrechts lassen sich immer konstruieren, das haben wir in Coronazeiten erlebt. Guido Westerwelle würde sich im Grabe rumdrehen, wenn er diesen Gesetzentwurf in die Hand bekäme.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Er hätte sich schon viel eher im Grabe umgedreht!)

Wenn wir den Gesetzentwurf weiterlesen, so will die FDP die übliche Praxis aus Coronazeiten, die an vielen Teilen nicht grundgesetzkonform war, für Thüringen in ein Gesetz gießen und damit die Versammlungsfreiheit einschränken. Eine Versammlung muss nach Grundgesetz nicht angemeldet werden.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Unter freiem Himmel kann es eingeschränkt werden!)

Eine Anmeldung ist aus logischen Gründen nur dann erforderlich, wenn ich das öffentliche Leben beeinträchtige,

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Genau!)

wenn zum Beispiel Straßensperrungen erforderlich werden oder wenn die Versammelten besonderen Polizeischutz beanspruchen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Kein Erkenntnisprozess!)

Auch ist die Pflicht, einen Versammlungsleiter zu benennen oder zu wählen, eine Kontrollmaßnahme durch

die Hintertür. Großzügig stellt man fest, dass Spontanversammlungen erst mal keine Versammlungsleiter haben,

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Umso geringer die Ahnung, desto bestimmter das Urteil!)

aber Sie verpflichten sie dazu, dann einen Versammlungsleiter zu wählen. Ich frage mich, wie wir 1989 eine friedliche Revolution erfolgreich hätten führen können, wenn es immer einen Versammlungsleiter gegeben hätte, den man dann festnimmt

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da galt aber das Versammlungsrecht der BRD nicht!)

und damit die Versammlung für illegal erklärt. Ich muss sagen, ich bin entsetzt über diesen Gesetzentwurf der FDP.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das waren Eilversammlungen damals, da brauchte es keine Anmeldung!)

Ich habe in der Diskussion hier festgestellt, dass im Parlament zum Glück viele Leute sitzen, denen das Versammlungsrecht oder die Versammlungsfreiheit offensichtlich wichtiger ist als den Kollegen der FDP. Danke.

(Beifall AfD)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Für die Landesregierung Herr Staatssekretär Götze, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, also der Bewertung meiner Vorrednerin des Gesetzentwurfs, ohne dass ich den jetzt hier verteidigen will, weil ich mich einem Gesetzentwurf der FDP beim besten Willen nicht anschließen kann – er atmet durchaus einen doch sehr liberalen Geist. Ich will jetzt nicht das wiederholen, was Sie alles schon vorgetragen haben. Natürlich gilt es hier, die gesamte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, aber auch unserer Verwaltungsgerichte, der Verwaltungsgerichte der Länder, in dem Bereich doch sehr Relevantes bestmöglich in so einem Gesetzentwurf abzubilden. Ob das jetzt in Gänze gelungen ist, muss man in der Diskussion im Innenausschuss bewerten.

Eine Diskussion um das Versammlungsrecht hat schon mal einen Wert für sich. Vor dem Hintergrund freue ich mich auf die Diskussion im Innenausschuss, wobei auch uns bewusst ist, dass es sich um ein sehr kompliziertes Thema handelt. Die Landesregierung hat sich mit dieser Frage, ob wir ein neues Versammlungsgesetz brauchen oder nicht, in der Vergangenheit schon intensiv auseinandergesetzt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das aktuell geltende Gesetz, auch wenn es in die Jahre gekommen ist, doch eine sehr gute Grundlage für unser Verwaltungshandeln in diesem Bereich darstellt. Allein die Tatsache, dass ein Gesetz etwas älter ist, heißt nicht unbedingt, dass man es zwingend ändern muss. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist ein gutes Beispiel dafür, das ist jetzt, glaube ich, im 124. Jahr und wir können alle gut damit leben.

Nichtsdestotrotz, Herr Bergner, will ich Ihnen zugestehen, dass es hier insbesondere für die, die sich mit der Materie noch nicht intensiv beschäftigt haben, allemal besser ist, ein gut verständliches, klares und umfassendes Regelwerk vorzufinden. Dazu gehört aber auch, und das ist nicht ganz unwichtig, wie wir

bei der Diskussion um das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz gemerkt haben, eine gute Gesetzesbegründung. Vielleicht habe ich es übersehen, aber die ist derzeit, glaube ich, noch ein bisschen schmal ausgefallen. Ob es uns gelingen wird, das im Rahmen einer Innenausschusssitzung und umfassenden Anhörung dann alles so nachzuholen, dass der Normanwender dann auch ganz genau nach der Lektüre dieser Gesetzesmaterialien weiß, was die einzelnen Regelungen so von ihm verlangen, das mag ich an dieser Stelle bezweifeln. Also es wäre dringend angezeigt, dort noch mal nachzubessern.

Die Frage nach dem Gesetzesvollzug – Herr Walk hat es bereits angesprochen – möchte ich so beantworten, dass er aus meiner Sicht derzeit nicht defizitär ist. Es ist so, dass im Freistaat Thüringen die Versammlungsbehörden, die Polizei und überwiegend auch die Anmelder doch recht gut und kooperativ zusammenarbeiten. Ja, es gibt immer wieder schwierige Situationen, es gibt auch gesellschaftlich schwierige Situationen, die sich natürlich dann in einem Versammlungsgeschehen noch mal zuspitzen und wo es an der einen oder anderen Stelle doch für alle Beteiligten sehr schwierig ist, damit umzugehen. Das Friedlichkeitsgebot gilt es immer zu beachten. Ich glaube, es ist in der Vergangenheit den Sicherheitsbehörden sehr gut gelungen, immer dafür Sorge zu tragen, dass jeder Bürger, jede Bürgerin hier in diesem Land ihre Meinung frei artikulieren kann.

(Abg. Dr. Bergner)

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Hat man am 1. Mai letzten Jahres in Gera gesehen! Sechs Stunden lang im Kessel!)

Die Einzelfälle, Frau Abgeordnete König-Preuss, können wir gern diskutieren, das tun wir auch im Innenausschuss, hier geht es um eine gesetzliche Regelung und die Frage: Haben wir eigentlich ein Regelungsbedürfnis, haben wir ein Vollzugsdefizit? Beides kann man an dieser Stelle mit Nein beantworten. Nichtsdestotrotz freue ich mich auf eine intensive Diskussion im Innenausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)