bei meinem Kollegen Bilay: Benötigen wir tatsächlich ein neues, eigenständiges Versammlungsgesetz in Thüringen? Ich will es ein bisschen aufdröseln. Mein Informationsstand aus den Landkreisen und kreisfreien Städten, die ja zuständig sind für die Versammlungsbehörden, aber auch aus dem Bereich der Polizei ist, dass Thüringen bisher unterm Strich, ich sage es mal salopp, ganz gut mit den bisherigen Regelungen gefahren ist. Gravierende Mängel oder Defizite sind mir jedenfalls nicht übermittelt worden. Der lange Zeitraum, insgesamt 14 bzw. 16 Jahre nach der Föderalismusreform, ist ja bereits angesprochen worden.
Mir ist aber zum Beispiel nicht einleuchtend, generell ist das, glaube ich, auch ein Schwachpunkt, warum es 16 verschiedene Versammlungsgesetze geben muss. Ich denke gerade, dass doch ein Versammlungsgesetz in der gesamten Bundesrepublik gleichlautend sein sollte, auch im Hinblick auf den Einsatz beispielsweise meiner Kollegen Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen in anderen Bundesländern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Frage, ob Bundesrecht zuständig ist oder nicht, das ist aktuell entschieden durch die Föderalismusreform. Damit komme ich zu einer weiteren Frage, die sozusagen noch wichtiger ist, und das ist die Frage, welche Gründe sprechen denn dafür, dass wir uns für ein eigenes Gesetz entscheiden. Ich will noch mal das aufgreifen, was Kollege Bergner gesagt hat. Die CDU-Fraktion hat in der letzten Legislatur in der Drucksache 6/6659 einen eigenständigen Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz auf den Weg gebracht. Es ist leider damals mehrheitlich abgelehnt worden. Aber ich will aus diesem ganzem Konstrukt, das ist sehr umfangreich, wie auch der Vorschlag der von der FDP vorgelegt wird, nur drei Punkte herausgreifen, die natürlich dafürsprechen und auch nachvollziehbar sind, warum wir ein eigenes Gesetz hier in Thüringen auf den Weg bringen sollten.
Der erste Grund: Natürlich hat sich die Rechtsprechung in 14 bzw. 16 Jahren weiterentwickelt. Das muss sich natürlich auch im neuen Gesetz wiederfinden. Auch da bin ich beim Kollegen der Linken, dass das offensichtlich nicht der Fall ist, jedenfalls nicht umfassend.
Der zweite Punkt: Ich finde schon sinnvoll, das war auch Gegenstand unseres Gesetzentwurfs seinerzeit, dass Beschränkungsmöglichkeiten an historisch besonders sensiblen Tagen, also 8. Mai, oder besonders sensiblen Orten, beispielsweise Buchenwald, Einklang bzw. Einfluss nehmen sollten und verankert werden sollten.
Oder auch, das ist der dritte Punkt, damit will ich es bewenden lassen, der Schutz der Würde der Opfer einmal des nationalsozialistischen Terrorregimes oder auch der SED-Diktatur. Ich denke, das sind nachvollziehbare Gründe, warum wir sagen, das wollen wir in Thüringen auch geregelt haben.
Und jetzt komme ich zur abschließenden Frage: Wollen wir ernsthaft ein so bedeutendes, komplexes und weitreichendes Gesetz unmittelbar vor Ende der Legislatur noch verabschieden? Dazu ist meine Meinung auch hier klar: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit und deswegen sollten wir uns auch die erforderliche Zeit einräumen, dieses anspruchsvolle Gesetzespaket mit der notwendigen Seriosität und vor allen Dingen auch Rechtssicherheit zu behandeln. Ich will nur noch begleitend darauf hinweisen, dass ja daneben auch noch Änderungen im Polizeiaufgabengesetz vorzunehmen sind, aber auch im Ordnungsbehördengesetz.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Dessen ungeachtet werden wir uns einer Überweisung an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss nicht verschließen. Ich freue mich auf die Erörterungen dort. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rufe ich Frau Abgeordnete Henfling auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, die FDP – ich will jetzt gar nicht über taktische Überlegungen sprechen – hat jetzt hier ein Gesetz für das Thüringer Versammlungsgesetz vorgelegt. Ich finde es auch ein bisschen spät für so eine kontroverse und durchaus schwierige Materie, die bisher vor allen Dingen durch die bundesgesetzlichen Regelungen bzw. durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts geregelt worden ist. Ich denke schon, dass wir es nötig haben, an das Versammlungsrecht grundlegend ranzugehen. Ich glaube, diese Auffassung teilen wir, um ein modernes und ein versammlungsfreundliches Gesetz auf den Weg zu bringen, da es den Grundrechtsschutz von Teilnehmenden auf solchen Demonstrationen deutlich stärkt.
Versammlungen sollten künftig angemessener und humaner von der Polizei begleitet werden. Das ist zumindest meine Auffassung. Da haben wir auch in Thüringen an vielen Stellen Defizite. Wir gucken alle – also ich zumindest – noch zu der Demonstration am 1. Mai im letzten Jahr in Gera, wo sehr, sehr viele Dinge schlicht und ergreifend wirklich schiefgelaufen sind, und vor allen Dingen ist ja das, was der Kollege Bilay angesprochen hat, nämlich die Frage von der Verlässlichkeit und der Gleichbehandlung im Demonstrationsgeschehen, eine Frage, der wir uns gerade auch mit Blick auf die letzten Jahre zunehmend stellen müssen. Ich glaube, in einem Rechtstaat ist es besonders wichtig, dass Menschen sich gleichbehandelt fühlen von den Institutionen, und da haben wir in den letzten Jahren bundesweit, aber auch besonders in Thüringen ganz viele Probleme auf den Tisch bekommen, wo wir eben sehen, dass Demonstrationen unterschiedlich behandelt worden sind, dass teilweise eben bestimmte Dinge auch ignoriert worden sind aus unterschiedlichen Gründen, teilweise weil polizeiliche Kräfte nicht vorhanden waren bei einem extrem hohen und diversen Demonstrationsaufkommen.
Warum sage ich das alles? Weil diese Materie schon ein bisschen komplexer ist, als dass wir sie mal eben noch in ein paar Wochen hier im Thüringer Landtag abarbeiten können und tatsächlich zu einem guten Versammlungsgesetz kommen, wobei ich der festen Überzeugung bin, dass wir an vielen Stellen uns mit der FDP da sicherlich näher sind als beispielsweise mit der CDU.
Da bin ich der festen Überzeugung, dass das so ist, Herr Walk. Das merke ich einfach aus den Erfahrungen der letzten Jahre, dass wir da, glaube ich, eher an der Seite eines liberalen Versammlungsrechts stehen und Sie da schon an der einen oder anderen Stelle auch andere Vorstellungen haben.
Was ich damit sagen will: Ich glaube, es ist notwendig, dazu eine wirklich fundierte und ausführliche Anhörung zu machen, in der wir auch zivilgesellschaftliche Akteurinnen, aber auch andere Gruppen gut mit einbinden müssen, um tatsächlich das Ganze fundiert zu machen und am Ende zu einem guten Gesetz zu kommen. Das halte ich ehrlicherweise in dieser Legislaturperiode für nicht mehr umsetzbar.
Nichtsdestotrotz können wir natürlich gerne das Gesetz an den Innenausschuss überweisen. Da will ich mich gar nicht verwehren. Ich will aber zumindest eine Irritation loswerden. Herr Bergner, Sie sprechen ja
vielleicht noch und Sie können sie vielleicht auch aufklären: Sie haben vorgeschlagen, dass Sie die bisher geltende Klarstellung streichen wollen, wonach verbotene Parteien und Vereine kein Versammlungsrecht besitzen. Das finde ich zumindest angesichts des Rechtsruckes und der Diskussionen, die wir in den letzten Wochen und Monaten hier auch in Thüringen führen, etwas irritierend. Vielleicht können Sie uns an Ihrem Gedankengang teilhaben lassen, was das am Ende mit wehrhafter Demokratie zu tun hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können das gern überweisen. Ich mache uns nur keine großen Hoffnungen, dass wir da noch zu einem sinnvollen Ergebnis kommen. Das heißt also für mich, in der kommenden Legislaturperiode können wir sehr gern noch mal über ein modernes Gesetz dazu diskutieren. Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiges Thema, spätes Gesetz auf einer alten Vorlage basierend. Sie haben gesagt, Herr Bergner, Sie hätten ein paar Aktualisierungen eingebaut, aber eigentlich nur eine. Aber das ist natürlich nicht das, was man da machen müsste. Das ist jetzt schon vielfach gesagt worden. Wir haben eine immer hart arbeitende Rechtsprechung auch in diesem Bereich, zu Recht, weil es um eines der wichtigsten, aber auch manchmal eben streitigen Grundrechte geht. Das ist das Recht auf Versammlungsfreiheit, das natürlich auch nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Ein Punkt, der immer noch etwas fehlt, ist auch die Einordnung, wie die Versammlungsfreiheit unter der Coronapandemie gefahren wurde. Ich möchte mal dazu eine kleine Anekdote erzählen. Ein Verfassungsgericht hatte entschieden, dass sogar das Totalverbot von sogenannten Alleinversammlungen während der Coronapandemie zulässig gewesen wäre, weil, dadurch könnten ja potenziell andere Versammlungsteilnehmer angezogen werden, ergo eine Infektionsausbreitung würde riskiert. Mit einem Einwand setzte sich
dieses Gericht aber nicht auseinander, nämlich nicht damit, dass das Totalverbot dieser Versammlungen, also Alleinversammlungen, sogar noch dann gegolten hat, als längst Schönheitssalons, Theater- und Zirkusveranstaltungen wieder öffnen durften. Das ist ein Armutszeugnis für die Versammlungsfreiheit. Nur möchte ich jetzt auch noch mal erwähnen, welches Verfassungsgericht dieses Urteil gefällt hat. Das war gar nicht hier bei uns in Deutschland, das war ein russisches Verfassungsgericht in Russland Wladimir Putins, nämlich Russland – nur mal ein Hinweis hier auf die rechte Seite hier, die noch gleich sprechen wird – war alles andere als ein Eldorado für Grundrechte in Coronazeiten. Deswegen, diese Anekdote behandelt Alleinversammlungen, weil andere waren sowieso verboten.
Unser Bundesverwaltungsgericht ist da natürlich – Gott sei Dank – sehr viel anders und sehr viel weiter in seinen Entscheidungen und hat im letzten Jahr zur Sächsischen Coronaschutzverordnung etwa dieses entschieden, und zwar zwei zentrale Aussagen möchte ich hier nennen. Der erste Punkt war, dass auch das Bundesverwaltungsgericht zur Sächsischen Coronaschutzverordnung ausdrücklich gesagt hat im ersten Punkt, der Staat durfte, ja musste Maßnahmen ergreifen, damit sich die massive Gesundheitsgefahr in der Coronapandemie nicht ausbreitet. Aber der zweite Punkt, Veranstaltungen dürften nicht mehr generell eingeschränkt werden, während gleichzeitig Einkaufszentren, große Geschäfte und Gottesdienste wieder zugelassen waren. Das war eine Ungleichbehandlung, die nicht in Ordnung war.
Im Klartext: Das Bundesverwaltungsgericht hat genau da ein Unrecht gesehen, wo das russische Verfassungsgericht keines sehen wollte. Deswegen war die Versammlungsfreiheit bei uns in Deutschland zwar unter Stress, aber eben nicht, weil eine Coronadiktatur geherrscht hätte – die gab es aber in Russland, wie ich Ihnen gerade erzählen durfte –, sondern weil Behörden und unabhängige Gerichte den Schutz des Lebens und der Grundrechte abwägen mussten, und das haben sie auch getan.
Auch in anderen Bereichen des Versammlungsrechts haben wir sehr gute Entscheidungen der Verfassungsund Verwaltungsgerichte. Deswegen ist die Frage: Was haben wir davon oder kriegen wir es noch hin, wenn wir hier in Thüringen noch spezielle Regelungen draufsetzen? Man kann das machen. Aber, wie gesagt, es wird nicht leicht, auch die Frage der Feiertage oder auch der Gedächtnistage oder der Verherrlichung vom Nationalsozialismus hier noch konkreter reinzuschreiben, Dinge, die Sie noch nicht ausführlich drin haben, obwohl unterschiedlichste Länder jetzt geregelt haben. Wir haben auch andere Sachen, die man regeln könnte. Jetzt haben wir es zum Beispiel: Wir halten wir es mit der Versammlungsfreiheit in Bereichen, die nicht der klassische öffentliche Raum sind, wie zum Beispiel öffentliche Flächen privater Unternehmen in öffentlicher Hand? Wir haben ja Demonstrationen zum Beispiel in Flughäfen gehabt. Was ist mit Einkaufspassagen und Shoppingcentern? Alles solche Dinge.
Das Bundesverfassungsgericht hat sogar vor 13 Jahren schon Antworten auf diese Fragen gegeben, auch das müsste man aufgreifen. Ja, es gäbe viel zu tun. Es ist nett, dass es Ihnen noch mal eingefallen ist, dass man so was in Thüringen auch machen könnte. Wir werden es nicht mehr hinbekommen. Aber wir unterhalten uns gerne im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss darüber, was man dort noch machen könnte. Vielleicht klappt es ja dann beim nächsten Mal. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die grundsätzliche Frage, die sich die FDP gestellt hat, ist nach meiner Ansicht die richtige: Braucht Thüringen ein eigenes Versammlungsgesetz? Diese Frage haben wir uns in den letzten Monaten und fast schon Jahren auch gestellt. Diese Frage haben wir ebenfalls mit Ja beantwortet. Die Gründe sind aber für uns offensichtlich andere und auch das Ergebnis ist ein anderes als das, zu dem die FDP gekommen ist. Wir haben in den vergangenen vier Jahren erlebt, dass es bestimmte Inhalte des Bundesversammlungsgesetzes eben nicht braucht, zumindest nicht mit der Konsequenz, die dort momentan festgeschrieben ist. Ich stelle beispielsweise infrage, warum das Versammlungsrecht eine Strafe für nicht angemeldete Versammlungen vorsieht, die eben nicht nur spontan entstanden sind. Nach meiner Überzeugung ist die in § 14 verankerte Anmeldepflicht nicht das Problem, vielmehr ist es die in § 26 Nr. 2 angeführte Konsequenz. Und diese Feststellung meine ich ganz ernst, auch wenn eine Pflicht ohne Strafnorm möglicherweise ins Leere läuft. Allerdings haben wir vergleichbare Konstrukte auch in anderen Rechtsnormen.
Warum halte ich das für ein Problem? Nun, jeder konnte in den vergangenen Jahren sehen, was ein Staat, der wichtige demokratische Grundrechte unverhältnismäßig einschränkt, mit derartigen Strafrechtsnormen anstellt. Wir hatten in Thüringen in der heißen Phase des Coronaunrechts so um die 1.500 Versammlungen,
von denen ein Großteil nicht angemeldet war. So weit, so unproblematisch, denn diese Versammlungen verliefen trotz fehlender Anmeldung fast ausschließlich friedlich ohne Störungen vor Ort, die die örtliche Polizei nicht hätte händeln können.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wenn keine Journalisten in der Nähe waren, wenn keine Protestler in der Nähe waren, dann waren sie friedlich, sonst gab es Ausschreitungen!)
Was hat aber der Thüringer Innenminister gemacht, als er bemerkte, da gehen jeden Montag thüringenweit tausende Menschen für ihre grundgesetzlich verankerten demokratischen Rechte auf die Straße und verfolgen dabei auch noch andere politische Ansichten als er oder als die Landesregierung? Menschen, die die
ideologischen Vorstellungen dieser Landesregierung eben nicht teilen. Menschen, denen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und in der Endkonsequenz auch weitere Grundrechte wie das auf körperliche Unversehrtheit eben wichtig sind. Was hat dieser Innenminister im Auftrag der Landesregierung gemacht? Dieser Innenminister hat dann das Versammlungsrecht nach meinem Eindruck missbraucht, um beispielsweise unter Vorgabe einer rechtskonformen Umsetzung diese Menschen auch zu bestrafen. Er ließ nach den Organisatoren angeblich nicht rechtmäßiger – so nannte er es hier im Plenum – Demonstrationen fahnden und ich sage es ganz deutlich, dieses gesamte Trauerspiel hatte was Autoritäres.
Jeden zweiten Tag kolportierte dieser Innenminister in den Tagesmedien die angebliche Unfriedlichkeit, nur, um später im Verlauf von über 200 Anfragen meinerseits zu einem herausragenden Teil der Spaziergänge deren friedlichen Verlauf auch tatsächlich schwarz auf weiß zu bestätigen. Ein neues Versammlungsrecht für Thüringen braucht also unbedingt eines, um derartige autoritäre Machenschaften ideologisch verblendeter Regierungen zu vermeiden. Die Strafrechtsnorm für eine fehlende Anmeldung gehört abgeschafft.
Und was macht die FDP? Die geriert sich wenige Monate vor der anstehenden Landtagswahl als angebliche Freiheitspartei, weil sie das Versammlungsrecht reformieren will. Das wäre ja vielleicht – das habe ich auch schon angedeutet – im Ansatz nachvollziehbar, wenn Sie wenigstens die von mir geschilderte Problematik der Anmeldung entsprechend entschärft hätten. Haben Sie aber nicht. Sie haben aus einer Straftat zwar eine Ordnungswidrigkeit gemacht, aber glauben Sie mir, diese rot-rot-grüne Landesregierung würde nicht davor zurückschrecken, jedem, der nicht ihre Ideologie teilt und es wagt, dafür auf die Straße zu gehen, die vollen 1.500 Euro auf das Auge zu drücken. Und es ist den Leuten draußen auch egal, ob das infolge einer Straftat oder infolge einer Ordnungswidrigkeit passiert.
Deswegen braucht es ein Versammlungsgesetz, in dem die Gewährung dieses demokratisch so wichtigen Grundrechts auch ohne, komplett ohne Strafrechts- und Ordnungswidrigkeitennorm gewährleistet wird.
Jetzt fehlt die Antwort auf die Frage „Was machen wir, was macht die AfD?“ und die Frage ist völlig berechtigt und die möchte ich Ihnen auch an der Stelle beantworten. Auch wir haben uns – das hatten Sie aus meiner Rede wahrscheinlich schon herausgehört – mit der Thematik beschäftigt und wir sind zu folgendem Ergebnis gekommen: Wir haben einen Entwurf angefertigt und dann der Realität ins Auge gesehen. Wenn wir diesen Entwurf eingebracht hätten, dann wäre damit dasselbe passiert, was die undemokratisch agierenden Fraktionen hier im Haus mit all unseren Entwürfen machen und das dann demokratisch nennen. Die Befassung im Plenum dient allein dazu, alles, was von der AfD kommt, abzulehnen.
Unser Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes wäre bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen hier im Rund ebenfalls einfach abgelehnt worden und deswegen gehen wir einen anderen Weg. Wir werden das ungeheuerliche Vorgehen dieser Landesregierung während der Coronazeit in der kommenden Legislatur im Parlament aufarbeiten – das hat ja leider unter dieser Regierung in dieser Legislatur durch den Landtag auch nicht stattgefunden –