Protocol of the Session on April 25, 2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, zur zweiten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs wurde im zuständigen Umweltausschuss am Mittwoch in der letzten Woche abschließend beraten. Die Beratung war für mich sehr aufschlussreich. Vordergründig geht es darum, planerischen Wildwuchs außerhalb der angemessenen Windvorranggebiete zu verhindern, der nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar drohen könnte.

Bis zum Inkrafttreten des neuen sachlichen Teilplans Windenergie würden die Auswirkungen im übrigen Planungsraum außerhalb der Vorranggebiete entfallen. Mithin könnten Begehrlichkeiten Wirklichkeit werden, Windräder überall in Thüringen zu errichten. Daher bedarf es dieser Rechtsgrundlage für die Verhinderung des Wildwuchses und das ist richtig und wichtig. Aber auch das birgt wieder weitere Gefahren, denn hiermit zementieren wir, dass die Windvorranggebiete absolut akzeptiert sind, und die Chancen der Bürger, in den Windvorranggebieten Einsprüche zu erheben, werden dadurch minimiert.

Herr Gottweiss, es ist ja löblich, im Rahmen unserer Möglichkeiten was verändern zu wollen, das tun wir ja hier, seitdem wir hier im Landtag sitzen,

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wenn es möglich ist!)

aber ich denke, wir müssten auch mal darangehen, die Kompetenzen unseres Landes erweitern zu wollen. Das hat heute früh der Herr Hoff schon diskutiert, dass uns hier an so vielen Stellen die Hände gebunden sind und wir Blödsinn mitmachen müssen, weil das von oben diktiert wird. An dieser Stelle, bin ich der

Meinung, ist es auch die Aufgabe der Abgeordneten in diesem Landtag, sich Gedanken darüber zu machen, diese Fesseln unserer Möglichkeiten aufzusprengen. Da ist auch die Windkraft wieder etwas ganz Wichtiges, denn die Leute, die beschließen, dass die Windkrafträder dort aufzustellen sind, haben dort nicht zu leben, und es wird absolut der Lebensraum von verschiedenen Menschen zerstört. Das kann man nicht oft genug betonen.

Selbst dieser Kompromiss, für den auch Sie, Herr Gottweiss, sich sehr stark gemacht haben, Repowering: Wie sieht denn jetzt die Praxis mit dem Repowering aus? Mir wurde immer versichert und erzählt, dass ein vollständiger Rückbau der Windkrafträder erfolgt, die Praxis sieht aber jetzt so aus, dass die Betonfundamente nur 1 Meter weit abgetragen werden und dann Erde drübergebuddelt wird, und der Kern der Funda

(Abg. Bergner)

mente bleibt da drin. Das sind alles Sachen, wo ich sage: Und, wo bleibt dann hier der Regelungsbedarf? Wo wird dann wirklich wieder für die Umwelt etwas getan? Das ist einfach eine Katastrophe.

Herr Gleichmann, wenn Sie sagen, dass, Thüringen voller Windkrafträder zu ballern, eine Stabilisierung der Industrie darstellt, dann muss ich Ihnen entgegenhalten, Sie zerstören mit diesen vielen Windkrafträdern die Tourismusindustrie im Thüringer Wald, denn kein Mensch wird sich neben Windkrafträdern hinsetzen und dort Urlaub machen wollen,

(Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: Waren Sie schon mal in Holland?)

denn dann fahre ich nämlich lieber in Gebiete, in Wälder in Tschechien und der Slowakei, wo keine Windkrafträder stehen, wo ich mich erholen kann, und nicht, wo ich eine Umgebung habe, die mich krankmacht.

(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Die Mecklenburger Seenplatte hat es nicht gestört!)

Ja, dieser Gesetzentwurf ist wieder ein ganz kleiner Puzzlestein, um unsere Landschaft zu schützen, aber es reicht bei Weitem nicht aus, um die Zerstörung unserer Heimat zu verhindern. Deswegen müssen die Bürger weiter auf die Straße gehen, müssen weiter für den Erhalt ihrer Umwelt kämpfen, und das Parlament muss dann auch sehen, dass wir das weiter unterstützen können. Danke.

(Beifall AfD)

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Frau Dr. Bergner, bei allem Respekt, aber was Sie als Fesseln von uns Politikerinnen und Politikern hier im Parlament bezeichnen, das ist unser Grundgesetz und unsere bundesrepublikanische Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern. Entschuldigen Sie bitte, aber das hier so in Rede zu stellen, das ist schon wirklich allerhand.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine zweite Geschichte, um das noch mal sehr klar auch zu sagen: Ich weiß nicht, warum Sie alle mit einem Begriff hier hantieren, der der Sache nun wirklich nicht zuträglich ist. Es gibt in Thüringen keinen Wildwuchs und schon gar nicht von technischen Anlagen. Diese Mär, es wäre hier ein Problem und überall würden Anlagen hervorsprießen, die ist doch wirklich aus der reinen Populistenkiste. Technische Anlagen wie Windanlagen werden aufgrund von Planungs- und Baurecht erstellt. Diese sind immer nicht vom Himmel gefallen und wachsen auch nicht aus dem Boden, sondern nach menschlichen Abwägungen, menschlichen Entscheidungen und nach Regeln entschieden worden, und dann werden sie errichtet.

Meine Damen und Herren, hier weiter von Wildwuchs zu sprechen und zu behaupten, es würde einen Wildwuchs in Thüringen geben, ist erstens falsch und zweitens fördert es die Spaltung in diesem Land, zwischen denen, die meinen, wir gucken in die Zukunft, und denen, die Angst davor haben. Denn – und auch das ist noch mal deutlich geworden, glaube ich, in der Debatte im Fachausschuss und ich habe es auch bereits in der Eingangsrede zu diesem Gesetz Anfang Januar gesagt – es ist doch Konsens in Thüringen, dass wir eine raumordnerische Steuerung der Windkraft und des Ausbaus der Windkraft wollen und dementsprechend auch eine Konzentrationsplanung.

(Abg. Dr. Bergner)

Deswegen hat die CDU hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, wo man sagen kann: Okay, braucht man es, braucht man es nicht? Da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wir haben deutlich gemacht, wir wollen im Rahmen einer Fachanhörung hier zu Erkenntnissen kommen. Und siehe da, wir sind zu zwei Erkenntnissen gekommen: Zum einen, ja, es ist hilfreich, um die raumordnerische Planung und die Konzentrationsplanung aufrechtzuerhalten, die auch Konsens hier im Haus ist, unser Planungsgesetz anzupassen, und zweitens, es gibt eine Unsicherheit, zumindest von einzelnen Experten, die angehört wurden, dahin gehend, ob dieser Gesetzentwurf nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet und damit ein kompletter Stillstand des weiteren Ausbaus der Windkraft zu befürchten sei. Dieser Frage sind wir nachgegangen. Zumindest gibt es einzelne Anzuhörende – ich will hier die ThEGA nennen und kurz zitieren, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus der Stellungnahme, die uns zu unserem Änderungsantrag auch bewogen hat. Ich zitiere: „Die ThEGA findet es grundsätzlich nachvollziehbar, dass mit Regelung der Untersagungsverfügung nach ROG § 12 einem unkoordinierten Ausbau der Windenergie begegnet werden kann. Allerdings müssen hier deutliche Änderungen im Gesetzestext vorgenommen werden, damit eine solche Regelung zielführend greift. So zum Beispiel sollte sich eine Untersagungsverfügung nur auf die Flächen beziehen, welche außerhalb des regionalen Planungsentwurfes befindlichen Vorranggebiete liegen. Des Weiteren sollen kommunale Bauleitplanungen von der Untersagungsverfügung abweichen dürfen. Wir halten es für unerlässlich, dass der in Thüringen ohnehin stockende Zubau von Windenergieanlagen, nur durch einen kontinuierlichen Zubau die Möglichkeit bietet, dass die Bundes- und Landesvorgaben erreicht werden können.“ – Schon allein das macht hier noch mal deutlich, dass wir dem größten Problem bei dem Zubau erneuerbarer Energien, nämlich dem der rechtlichen Unsicherheit, endlich begegnen müssen und Rechtsklarheit brauchen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Änderungsantrag konkretisiert, dass die vorgesehenen Untersagungen nicht auf im Planungsentwurf vorgesehene Vorranggebiete für Windenergie, gemeindliche Ausweisungen von Flächen für Windenergievorhaben und bestimmte Repoweringprojekte anwendbar sind. Dieser Zusatz ist dementsprechend für uns essenziell, um zu verdeutlichen, dass dort, wo bereits eine planerische Vorbereitung und Abstimmung stattgefunden hat, der Ausbau der Windenergie nicht unnötig gebremst werden soll. Es ist also unerlässlich für uns, eine Balance zu finden. Einerseits müssen wir sicherstellen, dass der Windenergieausbau in geordneten Bahnen verläuft, andererseits dürfen wir den Ausbau dort, wo er geplant und sinnvoll ist, nicht behindern. Unser Änderungsantrag stellt eine solche Balance her und gewährleistet, dass Thüringen seinen Beitrag zum Erreichen unserer nationalen Klimaziele leisten kann, ohne lokale Entwicklungspläne zu konterkarieren.

Meine Damen und Herren, das ist das zentrale Element und das Motiv unseres Änderungsantrags. Deswegen bitte ich inständig dieses Haus, insbesondere die CDU und auch die FDP, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, weil es uns dann die umfängliche Möglichkeit gibt, auch dem dann geänderten Gesetzentwurf der CDU unsere Zustimmung zu geben. Ich glaube, es sollte kurz vor Ende der Wahlperiode noch mal allen etwas klar werden: Unser Parlament hat die Kraft, für Thüringen gute Entscheidungen zu treffen. Und eine essenzielle Entscheidung für die Zukunft ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energie und damit auch die Lokomotive der erneuerbaren Energie, die Windkraft, in den Bahnen voranzutreiben, dass es für Thüringen zuträglich ist – eine Zukunftschance, in der die einmalige historische Chance besteht, aus Strom vor Ort auch eine Wertschöpfung entstehen zu lassen und damit hier unsere Industrie zu unterstützen, unsere Arbeitsplätze zu unterstützen und Geld für Thüringerinnen und Thüringer zu verdienen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Gleichmann hat sich noch mal zu Wort gemeldet.

Ja, ich möchte noch mal ganz kurz reagieren und noch mal zwei Dinge herausstellen. Es wird ja hier so getan, als gäbe es bislang keine Steuerung. Das stimmt ja nicht. Das Gesetz, hatte ich ja vorhin ausgeführt, schließt aktuell nur eine Regelungslücke, die entstanden ist, weil es eben Gerichtsentscheide gab, die die Regionalplanung für nicht korrekt markiert haben. Insofern ist es ja nicht so, wie Frau Bergner gesagt hat, dass jetzt irgendwie Thüringen mit Windkraftanlagen vollgehauen werden soll, sondern es geht darum, quasi einen gezielten Ausbau zu machen und eine sinnvolle Planung. Wir sind tatsächlich ja nicht jetzt hier irgendwie im deutschlandweiten Vergleich die Vorreiter für Windkraft. Im Gegenteil. Wir sind bei den Ausbauzahlen leider noch in den hinteren Reihen, meistens sogar auf dem letzten Platz zu sehen. Also, diese Märchen hier aufzumachen, diese Geschichte hier aufzumachen, dass Thüringen irgendwie ein Land wäre, wo wir Angst haben müssen, dass auf einmal neben einem eine Windkraftanlage wächst oder alles „verspargelt“ wird, wie auch immer. Das ist falsch. Das muss man einfach mal deutlich machen. Noch mal das Argument des Tourismus: Ich nehme es einfach mal auf. Das verhindern wir ja mit einer Konzentrationsplanung mit einer guten, die auch gut gemacht ist. Das wollen wir ja damit erreichen. Ich bitte Sie auch noch mal, ein paar Zahlen nachzulesen. Es ist ja nicht so, dass jetzt in Mecklenburg-Vorpommern an der Seenplatte irgendwie niemand mehr Urlaub machen würde oder – ganz irre – die im Hunsrück und in der Eifel, die haben sogar Windkraftanlagen in den Wald gestellt und auch die haben einen guten Tourismusfaktor. Also insofern wäre ich da vorsichtig bei diesem Argument. Wichtig ist, dass die Wertschöpfung hier vor Ort bleibt und dass die Kommunen und auch die Bürgerinnen und Bürger an Windkraft beteiligt werden. Dafür setzen wir uns ein. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Gröning das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Zuschauer und Besucher! Sehr geehrte Abgeordnete, die Äußerungen von Herrn Gleichmann haben mich noch mal nach vorn hier ans Podium getrieben. Ganz so, wie Sie das darstellen, dass hier eine Akzeptanz unserer Bürger bezüglich der Windkraft besteht, ist es eben nicht.

Das erlebe ich gerade in meinem Wahlkreis und im Landkreis Gotha: Ja, dass hier die Bürgerinitiativen aus dem Boden sprießen, weil genau diese Ausbaupläne, die Sie hier angesprochen haben, die gesteuert einwandfrei laufen unsere Bürger nervös machen. Es geht um Lärmbelästigung durch Umgebungslärm, es geht um gepulsten Infraschall und es geht um die Einflussnahme von Verbundstoffen der EpoxidharzCarbonfasern, die nach Untersuchung hier gesundheitsgefährdend für uns Menschen einerseits sind, aber natürlich auch für unsere Tiere. Wir sprechen auch mal über die Vögel, die hier täglich, stündlich, minütlich totgeschlagen werden, Insekten zu Tausenden, zu Millionen geschreddert werden. Das wird hier völlig aus dem Blick genommen. Also, stellen Sie die Windkraft nicht als ungefährlich dar und nur im positiven Lichte, sondern das hat unwahrscheinlich viele negative Auswirkungen für unsere Bürger und für unsere Tiere. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Unruhe DIE LINKE)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Karawanskij das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, ich bin ja erstmal froh, dass wir hier im Plenum nicht mehr darüber diskutieren, ob es Ausbau von Erneuerbaren gibt, sondern dass wir eher über das Wie diskutieren und wie wir es gestalten.

Einen kleinen Dämpfer hat mein Optimismus bekommen in der Debatte, nicht nur was den letzten Redebeitrag betroffen hat, sondern auch, dass wir hier über das Errichtungsgesetz der Landesforstanstalt debattieren. Aber das ist ein anderes Thema. Am Ende des Tages ist es wie so oft: Eigentlich ist alles klar, eigentlich ist alles gesetzlich festgeschrieben, aber die Praxis ist dann doch ein bisschen komplizierter. Und zwar hat die Praxis auch damit zu tun, dass auf der einen Seite wir natürlich eine Bundesgesetzgebung haben, die vorschreibt, wie viel Windenergie wir in Thüringen mit beitragen müssen. Das nennt sich dann Windenergieflächenbedarfsgesetz und dort der Flächenbeitragswert, den wir als Thüringen zu erbringen haben. Entschieden wird das aber unseres Erachtens nicht in Berlin bzw. auf Bundesebene, sondern eben konkret vor Ort in den Regionalen Planungsgemeinschaften, weil dort sollen entsprechend die Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden, dass man eben nicht sagt, überall ist alles zugeballert mit Windkraftanlagen, sondern tatsächlich da, wo a) Wind weht, wo es überhaupt die Geologie möglich macht und wo es vielleicht auch an der einen oder anderen Stelle nicht nur sinnvoll ist für die Wirtschaft, die ja auch auf die Erneuerbaren setzen muss, sondern wo es auch sinnvoll ist, dass es konzentriert ist und eben nicht die touristischen Regionen oder eben auch Weltkulturerben mit beeinträchtigt.

Also, wir sind uns dahin gehend erst mal einig, dass wir zur Erreichung der verbindlichen bundesrechtlichen Vorgaben dieses Windenergieflächenbedarfsgesetzes dafür erst mal ausbauen müssen in Thüringen und

das heißt eben Flächen ausweisen. Wir sollten aber auch darüber einig sein, dass das Ganze in geordneten Bahnen abläuft und eben nicht benannter Wildwuchs entsteht und dass es vor allen Dingen auf Basis der regionalplanerischen Steuerung, so nennt sich das dann, geschieht. Also, die Regionalen Planungsgemeinschaften sollten die steuernden Einheiten sein, sie sollten ausweisen, wo entsprechend diese Windvorranggebiete sind und wo nicht. Am besten wäre es und der sicherste Weg wäre es, wenn genau diese planerische Steuerung in den Planungsregionen umgesetzt wird, dort erfolgt und dann entsprechende Pläne aufgestellt werden. Das wäre rechtssicher und das wäre das Wirksamste. Wie wir jetzt schon in der Debatte gehört haben, in der Planungsregion Mittelthüringen ist es bedauerlicherweise nicht der Fall. Es gibt einen Planentwurf, der Planentwurf ist auch der richtige Schritt in die richtige Richtung, mit einem Flächenanteil von 2,3 Prozent in der Planungsregion, der würde damit auch ausreichend sein, um diese Fläche, die wir brauchen, dort auch mit abzubilden. Insofern stellt auch der jetzt hier vorgestellte Gesetzentwurf in meinen Augen einen gangbaren Weg dar, um auf der einen Seite das Interesse des Ausbaus der Windenergie Rechnung zu tragen, aber auf der anderen Seite eben auch einer planerischen Steuerung zu genügen.

Was nun die Diskussion angeht, die sich jetzt hier bahnbricht und die wir schon ganz oft und öfters auch emotional führen, ist genau die Frage, ob man das verhindert oder damit begünstigt und auf welchen Flächen eigentlich. Ich möchte das vielleicht noch mal hier deutlich machen. Der Gesetzentwurf bedeutet kein Moratorium. Der Ausbau der Windenergienutzung wird nicht bis zum Abschluss der Planungen vollständig

(Abg. Gröning)

auf Eis gelegt. Es soll vielmehr die Möglichkeit einer befristeten Untersagung geben, also, dass man eben eine befristete Untersagung hat, entsprechend hier zu sagen, dort und dort wird jetzt nicht gebaut, und diese Untersagungen dienen eben auch dieser befristeten Sicherung von diesem Planentwurf, dass man sagt, solange der nicht da ist, kann jetzt nicht woanders gebaut werden, nur weil man keinen Planentwurf hat. Also, es braucht am Ende des Tages immer einen Planentwurf, damit entsprechend hier die Flächen zur Verfügung gestellt werden für den Ausbau der Windkraftenergieanlagen, und bis dahin soll es eben die Möglichkeit geben, auf der kommunalen Ebene das zu untersagen, dass nicht dann, nur weil man keinen Planentwurf hat oder keinen wirksamen Plan, es woanders gebaut wird. Nur dann ist es eben sicherungsfähig.

Also, wir wollen Windkraft, vor allen Dingen in diesen Vorranggebieten, damit es konzentriert ist, damit es

dort ist, wo es auch sinnvoll ist, und nicht dieser Wildwuchs passiert, und wir wollen natürlich vor allen Dingen, dass hier entsprechend diese Windenergievorhaben nicht im Widerspruch stehen zu den Planentwürfen, dass es eben nicht in anderen Flächen stattfindet bzw. dort gebaut wird bzw. dort ausgewiesen wird, wo überhaupt kein Windvorranggebiet ausgewiesen ist.

Es gibt nun Sonderregelungen, zulässige Sonderregelungen für die gemeindlichen Planungen, also wenn eine Gemeinde selber plant. Es gibt Sonderregelungen, auch das haben wir jetzt in der Debatte gehört, für dieses sogenannte Repowering, also wenn es entsprechend Windkraftanlagen gibt, die dann noch mal aufgestockt bzw. vergrößert werden sollen, und diese Sonderregelungen können mit diesen Untersuchungsmöglichkeiten nicht ausgehebelt werden bzw. unterlaufen werden.

Ich möchte jetzt an dieser Stelle auch noch mal klarstellen, dass der Antrag der regierungstragenden Fraktionen diese zutreffende geltende Rechtslage unterstreicht, damit hier keine Missverständnisse in der Durchführung bzw. in der praktischen Arbeit entstehen. Also Untersagungen, dass man sagt, hier baut man nicht, sondern dann nur im Einzelfall, sind auch nur im Einzelfall sinnvoll, um dann entsprechend einen Wildwuchs und planerisch ungesteuerte Entwicklungen zu vermeiden. Aber sie sind nur eine befristete und einzelfallbezogene Übergangslösung. Es bleibt die dringende Verpflichtung, die Vorgaben, die wir vom Bund bekommen, im Landesentwicklungsprogramm und in den Regionalplänen zu verankern, damit unsere vielfältige, schöne Landschaft hier in Thüringen nicht zugeballert wird und vor allen Dingen an den falschen Stellen zugeballert wird. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Redemeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Damit kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9946 ab. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktion der AfD und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer enthält sich? Das sind die Fraktion der CDU und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Wir kommen als Zweites zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft in der Drucksache 7/9877 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hohen Hauses. Ich frage

(Ministerin Karawanskij)

trotzdem nach Gegenstimmen, Enthaltungen. Sind nicht erkennbar. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.