(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wir haben doch Kredite im Freistaat Thüringen, oder nicht?)
ja, Herr Kemmerich, dass Sie da zucken, das ist ja immerhin schön; Sie sind da – natürlich in Veränderung investieren müssen. Und wir haben ein großes Potpourri an Transformationsprozessen vor der Brust, einerseits die Investitionen beispielsweise in die Energiewende, aber wir sehen auch, dass die Digitalisierung
nicht zum Nulltarif zu haben ist. Wir sehen auch, dass wir in Bildungseinrichtungen investieren müssen. Das alles liegt ja auf dem Tisch. Was Sie mir nicht erklären können, ist, warum es eigentlich besser sein soll, einer nachfolgenden Generation eine kaputte Infrastruktur zu überlassen, anstatt das jetzt zu richten, die Transformationsprozesse anzuschieben und zu sagen, wir erfüllen tatsächlich für die Generation das, was sie auch braucht, um tatsächlich dann in ein paar Jahren gut wirtschaften zu können. Was jetzt besser sein soll zu sagen, wir investieren gar nicht und wir lassen die Schuldenbremse so, wie sie ist,
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wenn die nächsten Generationen kein Geld mehr haben, nützt das auch nichts!)
Staatliche Investitionen sind doch immer eine Investition in die Zukunft, sonst sind es keine Investitionen, sonst ist es Geld zum Fensterrauswerfen. Also deswegen – keine Ahnung, wo Sie da eigentlich genau hinwollen.
Vereinzelt wird ja bei dem Investitionsbegriff auch der Begriff der Investitionen in Köpfe genannt. Also man könnte jetzt auch sagen, beispielsweise Investitionen in Forschung, Investitionen generell in Bildungseinrichtungen über die harten Facts hinaus wären auch eine Investition. Darüber müsste man sich tatsächlich mal ernsthaft verständigen, insbesondere als Land, in dem unsere große Ressource die Menschen sind, die hier leben, und tatsächlich da auch ein Innovationspotenzial in den Bildungseinrichtungen liegt.
Was ich damit sagen will: Ich finde, diese Vorschläge, die Sie gerade hier auf den Tisch gelegt haben, die passen so überhaupt nicht zu der momentanen Situation und zu der momentanen Diskussion, die wir führen. Man muss auch mal ganz ehrlich sein, selbst in der CDU bewegen sich ja gerade die einen oder anderen Menschen. Also Kai Wegner, Boris Rhein, Reiner Haseloff haben sich offen für eine Diskussion gezeigt und auch eine Veränderung gefordert. Auch Michael Kretschmer unterstützt das. Alle sagen, da liegen gerade ein paar Vorschläge auf dem Tisch, über die wir tatsächlich reden müssten, und Ihnen fällt nichts anderes ein, als einfach das Ganze so, wie es ist, in der Verfassung festzuschreiben und damit nichts beizutragen zu der momentanen Reformdiskussion zur Schuldenbremse.
Nichtsdestotrotz, wir können das gerne überweisen. Wir können das auch gerne weiterdiskutieren. Ich fürchte nur, in der vorliegenden Fassung werden wir alle nicht zueinanderkommen. Ich frage mich tatsächlich auch, wenn man Regierungsanspruch hat in diesem Bundesland, warum man ausgerechnet sich selbst das Bein stellt für eine folgende Regierung, indem man mit einer Zweidrittelmehrheit in einer Verfassung festschreibt, dass man eigentlich ab der nächsten Legislatur kein Geld mehr hat, um irgendwas zu verändern
in diesem Land. Aber das ist vielleicht die Logik der FDP, die ich einfach noch nicht verstanden habe. Vielleicht erklären Sie sie uns noch mal. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, bei dem Antrag der Gruppe FDP handelt es sich nicht um einen philosophischen Ansatz, ob Schuldenbremse oder
nicht. Hier geht es um eine technische Geschichte, was mit Tilgung passieren sollte. Das ist erst einmal Nummer eins. Allerdings zielt die von der Gruppe der FDP geplante Novellierung der Thüringer Landeshaushaltsordnung und der Thüringer Verfassung darauf ab, den Tilgungszeitraum von Neukrediten neu festzulegen und diese schneller zu tilgen. Grundsätzlich ist diese Initiative nicht abzulehnen. Beide Anträge der Gruppe der FDP zeigen jedoch, dass die Parlamentarische Gruppe die seit Jahren in Thüringen praktizierte Systematik der Schuldentilgung nicht vollständig verstanden hat. Neukredite sind lediglich diejenigen, welche die Landesregierung im Jahr 2020 aufgrund der Schuldenbremse und der Coronapolitik aufnehmen durfte.
Mit unserem eigenen Entschließungsantrag – übrigens keine inhaltliche Änderung, sondern nur in der Nummerierung etwas falsch, also muss keiner noch mal neu lesen – versuchten wir, die praktizierte Tilgung von Alt- und Neukrediten deutlich zu machen und einen geeigneteren Weg aufzuzeigen, um die Landesregierung zu einem schnelleren Schuldenabbau zu verpflichten.
Die Tilgung von Altkrediten bestimmt, ob die Landesregierung die Jahresüberschüsse hierfür verwendet oder eben nicht. Bei Betrachtung der letzten Jahre kann hier nur ein schlechtes Mittelbewirtschaftungsmanagement bescheinigt werden, wie auch der Stabilitätsrat in seinem kürzlich erschienenen, mehrere Hundert Seiten dicken Bericht in der Drucksache 7/9396 bestätigt hat. Hier wurde festgestellt, dass nur Thüringen im Jahr 2022 Auffälligkeiten bei der strukturellen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung von Notsituationen mit 257 Millionen Euro deutlich über null aufwies. Bereits in den Beratungen der letzten beiden Haushaltspläne haben wir darauf hingewiesen, dass Mittel zum 31.12.2022 erkennbar unbenötigt in das Corona-Sondervermögen geschoben wurden. Diese liegen bis heute dort und laut dem am Freitag verabschiedeten Wirtschaftsplan sollen zum 31.12.2024 über 260 Millionen Euro in den Kernhaushalt zurückfließen, die bisher nicht als Einnahmen veranschlagt sind. Unser Antrag soll sicherstellen, dass die Rückführung dieser Mittel nicht als zusätzliche Geldanlagen gebunkert werden, sondern direkt in die Schuldentilgung fließen. Die Anträge der Gruppe der FDP haben zwar ein richtiges Thema aufgegriffen, leider aber mit dem falschen Lösungsansatz.
Eine Zuarbeit von Frau Finanzministerin Taubert an den Haushalts- und Finanzausschuss vom 02.04.2024
zu den liquiden Mitteln des Freistaats in der Vorlage 7/6393 zeigte, dass der Kassenbestand 2023 bei immer über 2,61 Milliarden Euro stets im positiven Bereich lag. Es wird also deutlich, dass für die schleppende Tilgung von Krediten keine Notwendigkeit besteht oder bestand. Es werden wider jeder Vernunft Mittel im Bestand gehalten, die man in die Tilgung geben könnte. Aus den Antworten zu den Fragen Nummer 1 und Nummer 8 in Drucksache 7/5455 wurde bereits 2022 deutlich, dass die Landesregierung ihre Ermächtigung zur Wiederaufnahme unterjährig getilgter Kredite nicht von der Kassenlage abhängig gemacht hat. Der Schuldenstand blieb seit 2021 im Vergleich zum Vorjahr unverändert und war auch später nur geringfügig niedriger.
Wir haben erlebt, wie sich die Landesregierung dafür feierte, in 2023 unerwartet hohe Zinserträge aus angelegten Mitteln erzielt zu haben. Dies ist jedoch keine lobenswerte Leistung, sondern eine schlechte Art und Weise, wie man mit Geld des Steuerzahlers umgeht. Das geht zulasten der kommenden Generation, Frau Henfling.
Die Gefahr des Ausfalls angelegter Kassenguthaben wurde durch den Verlust von 50 Millionen Euro bei der insolventen Greensill Bank deutlich. Trotz der von Landesregierung gelobten Verbesserung der Mittelbewirtschaftung lässt sich anhand des Anstiegs kreditfinanzierter Geldanlagen keine Verbesserung erkennen.
Mit unserem Entschließungsantrag möchten wir erreichen, dass im Vollzug des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 Kreditermächtigungen, die der Erneuerung der im Haushaltsjahr 2024 zu tilgenden Kredite bis zu einer Höhe von 1,015 Milliarden Euro dienen, nur dann ausgeschöpft werden, wenn es die Kassenliquidität erfordert.
Wir sind es ehrlich gesagt leid, dass uns immer wieder erzählt wird, es sei kein Geld für Tilgung da und es sei kein Geld für laufende Haushaltsausgaben im Sinne der Thüringer Bürger da. Es wird wirklich Zeit, dass mit der Wahl im September ein Kassensturz gemacht wird, die Thüringer Wähler werden im September einen ehrlichen, transparenten Einsatz ihrer Steuergelder erleben, anders als es die rot-rot-grüne Regierung bis jetzt abgeliefert hat. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich wirklich auf die Debatte gefreut, auch wenn es jetzt ein bisschen später ist und sehr leer, aber wir haben schon an ein paar Vorrednern gemerkt, dass es doch auch ein bisschen Spannung in sich trägt, weil das Thema tatsächlich auch gerade in aller Munde ist. Ich habe auch links, also von mir aus gesehen, schon wieder so ein paar Floskeln gehört, die man üblicherweise hört, wenn es um das Thema „Schuldenbremse“ geht. Ich kann nur ausgeben, was ich habe, Frau Tasch.
Das kann man machen. Ich weiß nicht, ob Sie ein Haus zu Hause haben, ob Sie das vielleicht selbst kaufen und finanzieren mussten, so wie ich zum Beispiel mal oder viele andere Familien in Thüringen auch. Da kann ich auch nicht zwingend sagen: Habe ich es auf der hohen Kante oder habe es geerbt? Ich muss leider einen Kredit aufnehmen, Frau Tasch. Und was mache ich? Ich muss dafür eine Kreditfähigkeit nachweisen. Ich muss zu meiner Bank gehen und muss nachweisen, dass ich dauerhaft natürlich auch gewisses Einkommen habe und es dafür ausgebe. Ich kann also ein Leben lang zur Miete leben und gebe es da aus, oder ich kriege halt von der Bank vorher einen Kredit finanziert und trage über 20 oder 30 Jahre oder noch länger einen Kredit ab. Von daher: Ich kann schon ausgeben, was ich momentan nicht habe. Beim Auto läuft das nicht anders, deswegen finde ich diese Floskel absolut unangemessen, auch in dieser Debatte. Aber darauf komme ich gleich noch mal zurück.
Herr Montag, das Thema „Nachhaltigkeit“ ist mir manchmal in dem Zusammenhang auch zu inflationär benutzt, sage ich auch ganz deutlich.
Also von Nachhaltigkeit zu sprechen, wenn es um Schulden geht … Aber Sie haben damit so abgeschlossen, deshalb halte ich es auch für fehl am Platz, wenn wir auf der anderen Seite auch noch mal von fehlenden Investitionen reden. Aber ja, die Kollegin Henfling hat es gesagt, das Thema „Schuldenbremse“ ist gerade auch in aller Munde, es ist gerade so ein bisschen ein politischer Evergreen.
Spätestens nach Corona und natürlich auch durch einen Politikwechsel auch in Berlin in der Ampel haben wir einen anderen Politikstil, der auch diese Debatte wieder anders befeuert. Anfang der Woche konnte ich dem Deutschlandfunk oder auch Kommunikation auf X entnehmen, dass mehrere CDU-geführte Bundesländer oder Ministerpräsidenten auch gerade tatsächlich eine Reform der Schuldenbremse anstreben und begrüßen würden. Auch da sind wir also in der Debatte, ist die Ampel nicht ganz allein, sondern es bewegt sich was, auch in den Bundesländern. In der heutigen Debatte, wie auch bei den beiden Gesetzentwürfen, bleibe ich deswegen mitunter ein bisschen fragend zurück, warum weiterhin diese theologisch anmutende Begeisterung des Antragstellers, der FDP, für die Schuldenregelung überhaupt da ist. Das Dogma eines überholten Spardiktats, „ich kann nur ausgeben, was ich einnehme“ oder der bemühten schwäbischen Haus
frau steht bei diesem Gesetzentwurf weiterhin im Vordergrund. Wenn Sie in diesem Zusammenhang dann immer von Belastungen künftiger Generationen reden, verlieren Sie aber grundsätzlich immer eines aus dem Blick: Das Unterlassen der gebotenen Investitionen seitens des Staates in die öffentliche Infrastruktur verletzt die Generationengerechtigkeit.
Frau Merz, darf ich Sie kurz unterbrechen. Es ist unfassbar laut im Saal. Ich würde wirklich darum bitten, dass – wenn Sie etwas zu besprechen haben – Sie das nach draußen verlegen. Bitte schön, Frau Merz, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. Das Unterlassen der gebotenen Investitionen seitens des Staates in die öffentliche Infrastruktur verletzt die Generationengerechtigkeit in weitaus größerem Maße. Bereits jetzt haben sich die Versäumnisse der Vergangenheit zu einem weithin anerkannten Investitionsstau im öffentlichen Bereich aufgetürmt. Die Ratingagentur Scope summierte ihn kürzlich auf mehr als 300 Milliarden Euro. Marode Brücken und Straßen, fehlende Glasfaseranschlüsse, schlecht ausgestattete Schulen – die Liste ist lang. Kein EU-Land investiert so wenig in seine öffentliche Infrastruktur wie Deutschland. Im europäischen Durchschnitt wurden seit dem Jahr 2000 jährlich etwa 3,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für staatliche Investitionen aufgewendet. Deutschland lag mit einem Durchschnitt von 2,1 Prozent deutlich darunter. Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat Ende letzten Jahres im Rahmen der Haushaltsverhandlungen im Bund davor gewarnt, dass wichtige Investitionen auf der Strecke bleiben könnten und der Sparkurs des Bundesfinanzministers der FDP die Wirtschaft schrumpfen lassen könnte. Das ist nicht der Weg, den wir als SPD gehen wollen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, öffentliche Investitionen können über Jahrzehnte deutliche Vorteile für Deutschland und Thüringen als Wirtschaftsstandort und als lebenswertes Land bringen. Eine höhere Produktivität durch bessere Bildung und effektivere Technik oder Kosteneinsparungen durch Dekarbonisierung zum Beispiel – das sind Vorteile, von denen künftige Generationen profitieren werden, weshalb es durchaus sinnvoll und gerecht ist, sie teilweise auch über Kredite zu finanzieren. Denn am Ende kommt das Ausbleiben staatlicher Investitionen einer unterlassenen Hilfeleistung an unseren Kindern und Kindeskindern gleich. Und genau aus diesem Grund plädieren wir für eine Reform der Schuldenbremse, damit der Staat künftig Handlungsspielräume für genau solche Investitionen hat, die sich langfristig rechnen werden und dem Verfall unserer Infrastruktur vorbeugen. Die aktuelle Regelung ist dysfunktional, unflexibel und absolut überholt, was unter anderem auch der unabhängige, wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium, die
sogenannten Wirtschaftsweisen, in seinem Gutachten auch noch mal unterstrichen und eine Reform der Neuverschuldungsregelungen dringend angemahnt hat.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die beiden Gesetzentwürfe der FDP stehen diesen Zukunftsherausforderungen deutlich entgegen. Darüber hinaus sind sie leider auch schlecht gemacht. Bei der Verfassungsänderung haben Sie beispielsweise eine Passage unter Artikel 1 Nr. 1, in der Sie die Schuldenbremse in der Verfassung verankern möchten, zur verbindlichen Festlegung des Bürgschaftsrahmens des Landes per Gesetz gleich mit gestrichen. Eine Formulierung, die mit der Schuldenregelung überhaupt nichts zu tun, das Budgetrecht dieses Parlaments aber stärkt und von der auch regelmäßig Gebrauch gemacht wird – im blinden Aktionismus einfach gestrichen.
Zusätzlich wollen Sie, dass Ausnahmen von der Schuldenbremse in Notsituationen, die wir zuletzt unter der Coronapandemie in Anspruch genommen haben, zukünftig von einer Zweidrittelmehrheit des Landtags beschlossen werden sollen. Da muss man schon die Stirn runzeln. Die vorgeschlagene Regelung birgt im Fall haushaltspolitischer Notlagen die Gefahr einer negativen Sperrminorität, da eine Minderheit aus rein politischen Erwägungen die Regierung wie auch die regierungstragende Parlamentsmehrheit handlungsunfähig machen könnte – und das in Krisenfällen. Sie wollen also allen Ernstes dem Staat im Falle einer Notsituation die Hände auf den Rücken binden, anstatt den Menschen da draußen im Land zu helfen, und das alles nur, um Ihr Dogma „keine Schulden machen“ hochzuhalten. Nicht mit uns!
In der Änderung zur Landeshaushaltsordnung haben Sie noch ein paar ganz andere wilde Schlenker drin. Wir haben vorhin schon von dem Thema des Kontrollkontos gehört. Wie ist das reingerutscht? Ich kann es mir nur so erklären: Sie haben vom Land Niedersachsen abgeschrieben. Es hat nämlich in Thüringen keinerlei Funktion, wenn Sie wirklich mal in die Landeshaushaltsordnung schauen. Dumm nur, dass in Niedersachsen eben ganz andere Regelungen gelten und die von Ihnen gewählte Formulierung in Bezug auf die Thüringer Neuverschuldungsnormen ins Leere laufen würde. Es braucht keine Schuldenbremse in der Landesverfassung, die bestehenden Regelungen des Grundgesetzes gelten für Thüringen ohnehin entsprechend. Und es braucht nicht weniger Flexibilität, sondern im Gegenteil mehr Mut für staatliche Zukunftsinvestitionen. Ich habe lieber Schulden auf meinem Bankkonto als dass ich sie meinen Kindern
hinterlasse. Deswegen halte ich diesen Gesetzentwurf, wie er derzeit vorliegt, leider für unbrauchbar und er muss definitiv schwer überarbeitet werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben eben gesehen an den Ausführungen der Ampel-Parteien, warum das in Berlin gar nicht klappen kann. Die einen halten das Geld zusammen, die anderen denken, es regnet Geldscheine vom Himmel. Diese Ausführungen hier lassen einen teilweise erschaudern. Ich denke, auch unsere Finanzministerin hat das eine oder andere Mal den Kopf geschüttelt, wenn man hier die Koalitionsfraktionen hört, denn wir sind einer Zeit, wo wir wirklich überlegen müssen, wie wir mit unseren Finanzen und insbesondere mit den Schulden umgehen. Das ist uns als CDU besonders wichtig. Wir haben ja an dieser Stelle schon oft über verschiedene Initiativen zur Schuldenbremse diskutiert und auch die schwarze Null ist ja da immer wieder ein Thema.
Für uns ist vor allem eines klar: Schulden gibt es nicht zum Nulltarif. Die aktuelle Zinswende wird erbarmungslos zuschlagen. Angesicht der Steuerschätzung für das Jahr 2025, die von Steuereinnahmen im Bund von mehr als 1 Billion Euro ausgeht, wird zudem klar, wir haben kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem, und das zeigt sich sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene.