darum, gute Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler und gute Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer und für das weitere Personal an unseren Schulen zu schaffen.
Aus Sicht der Landesregierung bitte ich um Zustimmung zu den Änderungsentwürfen, die von den Fraktionen vorgelegt wurden. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und schließe damit auch die Aussprache. Wir würden jetzt zur Abstimmung zum Gesetzentwurf kommen: einmal zur Abstimmung zum Gesetzentwurf zu TOP 2 a, zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9938. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.
Jetzt kommen wir zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/9931 unter Berücksichtigung der gerade erfolgten Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen.
Dann kommen wir jetzt drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5371 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen, fraktionslosen Abgeordneten und Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieses Gesetz auch in der Endabstimmung beschlossen.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung zum Gesetzentwurf zu TOP 2 b, erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9944. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, Gruppen und frakti
onslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/9878 unter Berücksichtigung des gerade abgestimmten Ergebnisses zum Änderungsantrag. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen jetzt drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6573 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen, fraktionslosen Abgeordneten und Gruppen des Hauses. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.
Jetzt kommen wir aber noch zur Abstimmung zum Entschließungsantrag zu TOP 2 b. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen des restlichen Hauses ist dieser Entschließungsantrag angenommen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8244 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9699 -
Das Wort erhält Abgeordneter Montag für die Berichterstattung. Nein? Herr Abgeordneter Blechschmidt zur Geschäftsordnung.
Danke, Frau Präsidentin. Ich würde jetzt signalisieren wollen, ohne die Beratung zu beenden – das steht mir ja nicht zu –, dass wir gern eine Rücküberweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung anstreben, die ich hiermit beantrage.
Okay, wir haben das jetzt auch noch mal geklärt. Das geht auch, ohne dass vorher die Berichterstattung erfolgt ist. Deswegen steht erst mal der Antrag zum Tagesordnungspunkt 3 zur Rücküberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung im Raum. Gibt es dazu jetzt größeren Widerspruch, dass wir so verfahren? Dann würden wir das abstimmen. Wer also der Rücküberweisung an den zuständigen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen, Fraktionen und fraktionslose Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit sind dieser Tagesordnungspunkt, das erwähnte Gesetz und der Änderungsantrag dazu an den Ausschuss zurücküberwiesen.
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8921 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9437 -
Auch hier würde das Wort zur Berichterstattung Abgeordneter Montag erhalten. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf heute zum Siebten Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes Bericht erstatten. Durch Beschluss des Landtags in seiner 120. Sitzung vom 2. November 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 65. Sitzung am 30. November 2023 und in seiner 67. Sitzung am 25. Januar 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.
Am 25. Januar 2024 hat der Ausschuss bei Enthaltung der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP mehrheitlich beschlossen, das Annehmen des Antrags zu empfehlen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Montag. Damit eröffne ich die Aussprache und zu Wort hat sich Abgeordneter König für die CDU-Fraktion gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream. Das Thüringer Heilberufegesetz ist ein Gesetz, was uns schon des Öfteren in dieser Legislaturperiode beschäftigt hat. Hier in dem Punkt: Die vorgeschlagene Änderung im Gesetzentwurf regelt im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung noch mal eine Klarstellung. Ihnen wurde schon in der Berichterstattung vom Kollegen Montag gesagt, dass wir eine Anhörung durchgeführt haben. Bei fünf Anzuhörenden muss man sagen: Bis auf die Kritik der Landesärztekammer Thüringen, die im Rahmen ihrer Stellungnahme kritisiert hat, dass der Wortlaut der Richtlinie ohne Anpassung für die vorliegenden Berufsgruppen übernommen wurde und daher schwer verständlich sei, sind die anderen Anzuhörenden mit einem positiven Votum rausgegangen zu diesem Gesetzentwurf. Wir haben im Ausschuss noch einmal intensiv diskutiert. Also die Einwände der Landesärztekammer wurden noch mal unter die Lupe genommen. Für uns war letztendlich das Argument ausschlaggebend, dass alle Bundesländer wie in Thüringen den einheitlichen Wortlaut übernehmen und hier eine Klarstellung vornehmen, sodass die Verhältnismäßigkeit dann gewahrt ist und es kein Verfahren gegen die Bundesrepublik geben wird.
Deswegen ist hier Thüringen ein Puzzleteil vom Ganzen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, bitten aber auch darum, dass in den Stellungnahmen geäußerte Themen, wie unter anderem auch die schnellere Anerkennung der Abschlüsse von Fachkräften in den Gesundheitsfachberufen oder auch die Einwände der Landesärztekammer, berücksichtigt werden. Denn eines ist auch klar: Gerade in den Gesundheitsfachberufen brauchen wir jede Fachkraft. Da können wir uns verlängerte Verfahren usw. nicht leisten.
Also deswegen: Der Fokus darauf ist richtig und wichtig. Was hier den Gesetzentwurf angeht, hatten wir auch eine zeitliche Schiene genannt bekommen – April 2024. Wir sind also jetzt genau an der Linie. Wenn
wir jetzt heute nicht beschließen würden oder in diesem Plenum, würden wir in einen terminlichen Verzug kommen. Auch vor dem Hintergrund werden wir den Gesetzentwurf mittragen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Werner zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, keine Angst, ich mache es relativ kurz. Aber ich möchte zumindest die Gelegenheit nutzen, mich zu bedanken für die wirklich konstruktive Diskussion im Ausschuss. Diese hat es uns jetzt ermöglicht, dass wir im Rahmen des Zeitfensters, das wie der Europäischen Kommission genannt haben, den Gesetzentwurf abschließend beraten können. Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen: Dieses Vertragsverletzungsverfahren ist etwas, das sich auf die EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie bezieht. Es geht insbesondere um Begriffsbestimmungen. Hier gab es also ein Vertragsverletzungsverfahren, das tatsächlich alle Länder und den Bund betroffen hat. Wir haben aber auch von der Europäischen Kommission sehr deutlich gemacht bekommen, dass der Europäischen Kommission wichtig ist, dass wir die Kriterien genau umsetzen. Das ist von besonderer Bedeutung. Deswegen
hatten wir hier auch keinen Ermessensspielraum. Herr König – Sie haben das hier auch jetzt noch einmal dargestellt. Insofern haben wir jetzt einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen geschaffen. Ich bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit und hoffe, dass Sie jetzt alle dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Danke.
Vielen Dank. Es gibt immer noch keine Wortmeldungen. Dann kann ich die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/8921 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Dann ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist das Gesetz auch in der Schlussabstimmung angenommen.
Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9414 -
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/9845 -
Das Wort erhält Abgeordneter Bergner aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten für die Berichterstattung, bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich als Berichterstatter über die Beratungen zum Thüringer Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Drucksache 7/9414 ausführen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 23.01.2024 eingebracht. Der Landtag hat den Entwurf in seiner 127. Sitzung am 01.02.2024 beraten und ihn einstimmig an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 29.02.2024 für eine schriftliche Anhörung vorgesehen, welche mit den betroffenen Experten durchgeführt