Protocol of the Session on April 24, 2024

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Unglaublich!)

wer sich für einen Abbruch entscheidet – das macht keine Frau mal aus einer Laune heraus, sondern es sind meistens ganz massive Ängste, es sind Zukunftsängste, es sind Geldängste, es sind Ausbildungsschwierigkeiten, es ist vielleicht die Wohnung, die nicht vorhanden ist oder zu klein ist. Es sind unterschiedliche Faktoren, und keine Frau, die diesen Schritt geht, darf dafür je unter Verdacht oder unter Strafe gestellt werden.

(Beifall DIE LINKE)

Ich sage auch eindeutig: Solange es die sogenannten Lebensschützerinnen gibt, die vor den Praxen der Ärztinnen und Ärzte oder den Beratungen, Beratungsangeboten stehen und den Frauen und den Mitarbei

(Vizepräsident Worm)

tenden Ängste und ein schlechtes Gewissen einflößen wollen – solange darf es nicht stillstehen, unsere Forderung nach Abschaffung des § 218. Hier sage ich immer wieder, es geht um uns, werte Frauen, die hier im Raum sitzen oder gerade am Livestream zuhören, es geht um unsere Grundrechte. Darum ist es gut, dass die Expertinnenkommission eingesetzt worden ist von der Ampel, und ich sage extra Expertinnenkommission, die aus einem Bereich des Rechtes, der Soziologie und der Psychologie kommen und uns ein einstimmiges Ergebnis vorgelegt haben, ins Stammbuch geschrieben haben, dass die Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche endlich entkriminalisiert werden müssen.

Und ja – in dem jetzigen Gutachten steht auch, dass die jetzige Regelung verfassungsrechtlich, völkerrechtlich und europarechtlich einer Prüfung nicht standhält. Also was wollen wir denn noch mehr? Also sollten wir die Ampel sofort auffordern: „Geht und macht, bringt neue Gesetze auf den Weg, die genau dieses regulieren, weg mit dem Paragraphen 218!“.

Andere Länder haben es uns vorgemacht, Frankreich hat mittlerweile die Legalisierung und das Recht in die Verfassung geschrieben, also in die Verfassung – wie weit oder wie lange wollen wir noch warten? Selbst Polen ist nach dem Wechsel der Regierung auf einem besseren, auf einem neueren Weg, um das Selbstbestimmungsrecht für Frauen als Grundrecht zu verwirklichen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Aha!)

Ja – und da können Sie rufen, wie Sie wollen. Ich akzeptiere auch Ihre Meinung, wenn Sie eine andere haben, aber eine große Anzahl von den Frauen, nicht nur hier in den neuen Bundesländern, sondern auch insgesamt in Deutschland sagt, der § 218 muss weg. Dafür werden wir stehen als Linke-Fraktion, nicht nur heute und hier, sondern auch in Perspektive. Und eines will ich noch mal ausdrücklich formulieren: Alle, die in der politischen Verantwortung des Bundes sind, lassen Sie sich keine Angst machen vor eventuellen Verfassungsklagen, wenn die CDU/CSU dies schon wieder ruft, sondern haben Sie endlich

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist jetzt zu Ende.

den Mut, für ein Selbstbestimmungsrecht der Frauen einzutreten. Dafür sollten wir kämpfen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich rufe auf als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Montag, Gruppe der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“ – zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode stellt die Fraktion Die Linke eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema. Seitdem hat sich durch die Abschaffung des § 219 a im Bund einiges getan. Also diese kolportierte Rechtsunsicherheit für Ärzte kann ich nun beim besten Willen nicht erkennen. Denn genau diese Rechtssicherheit ist durch die Abschaffung des § 219 a geschaffen worden.

(Abg. Stange)

Beim letzten Mal habe ich schon darüber ausgeführt, wie es zum Kompromiss im § 218 gekommen ist, um zu zeigen, dass dieser eben nicht im luftleeren Raum entstanden ist, sondern viele, viele Jahre intensiver gesellschaftlicher Debatte vorausgegangen sind. Ich will gar nicht verhehlen, liebe Frau Wahl, dass gesellschaftlicher Diskurs immer angebracht ist, aber er muss doch auch Rückgriff haben auf ein reales Problem. Und dieses reale Problem ist erst mal so nicht zu sehen, weil es faktisch keinerlei Gerichtsprozesse auf Grundlage des § 218 in unserem Land gibt.

Jetzt kann man natürlich sagen, dass man – und die Expertenkommission im Bund hat sich ja auf den Weg gemacht, das zu bewerten …

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Aber wie?)

Ja, Frau Stange, das ist eben das Problem, dass nicht immer alle springen, wenn Sie sagen: Spring! Damit müssen Sie zurechtkommen.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: 150 Jahre!)

Das ist einer pluralistischen Gesellschaft eben eigen, dass es auch durchaus unterschiedliche Positionen geben kann.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Es geht hier aber doch um Kinder, die nicht auf die Welt kommen!)

Aber da ist ja die Frage bis zur zwölften Woche, also wo auch legal Schwangerschaftsabbrüche möglich sind, darüber zu diskutieren, ob man dann den Straftatbestand dafür abschafft. Ich weiß aber nicht, ob das tatsächlich gut ist, weil es natürlich eine Frage auch gesellschaftspolitischer Verschärfung bedeutet, vor allen Dingen dann – und das ist mein Petitum, was ich bringen möchte –, wenn es gar kein gegenständliches Problem ist,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, für Männer nicht!)

wenn wir über die Anzahl der entsprechenden Gerichtsentscheidungen oder überhaupt der Gerichtsverfahren dazu kommen. Ich kenne die Positionierung. Es gibt andere Länder, die haben das anders geregelt. Die Strafbewährtheit gibt es beispielsweise in Kanada nicht. Auch da gibt es keinen einzigen,

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: So weit müssen wir doch gar nicht gehen. Wir bleiben in Europa!)

ich meine, das ist jetzt vielleicht zu viel gesagt –, aber es gibt keine signifikant unterschiedliche Menge an Schwangerschaftsabbrüchen je 100.000 Einwohner. Aber wir haben doch einen Kompromiss in diesem Land gefunden und ich habe bisher noch nicht verstanden – das kann man vielleicht meiner eingeschränkten kognitiven Fähigkeit in diesem Thema zuschreiben –, aber ich habe noch nicht substanziell verstanden,

warum Sie dieses Thema jetzt mit diesem Nachdruck nicht nur hier, sondern auch im Bund aufmachen.

Ich würde mich freuen, vielleicht in einer anderen Debatte, nicht nur in der Aktuellen Stunde, dazu durchaus tiefer in den Diskurs zu kommen. Das heute im Rahmen einer Aktuellen Stunde zu machen, ist Symbolpolitik. Das ist legitim, mehr auch nicht. Vielen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das sagt die FDP!)

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Schämen Sie sich!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion der SPD rufe ich auf Frau Abgeordnete Dr. Klisch.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, ich wie auch meine SPD-Landtagsfraktion unterstützen ausdrücklich das Anliegen, § 218 ersatzlos abzuschaffen. Deswegen herzlichen Dank für diesen Tagesordnungspunkt heute und für die Aktuelle Stunde!

(Beifall DIE LINKE)

Ich kann nur sagen, es ist ein bisschen wie „Und täglich grüßt das Murmeltier“. In jedem Fall sind wir schon

mal stolz, dass wir vor zwei Jahren die Gunst der Stunde genutzt hatten, in der neuen Konstellation der Bundesregierung beim sogenannten Informationsverbot, also dem damaligen § 219a, den ersten Schritt in Richtung Klarheit und auch rechtliche Klarheit gegangen zu sein. Damit ist jetzt letztendlich dieser § 218 der nächste notwendige Schritt, den wir auf jeden Fall in Richtung ehrliche Selbstbestimmung von Frauen

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und man muss sagen, auch schwangere Frauen sind Frauen – gehen müssen. Ich könnte Ihnen jetzt auch analog zu „Und täglich grüßt das Murmeltier“ ganz viele Fakten und Zahlen nennen. Das haben wir schon hunderttausendmal getan, Politikerinnen vor mir haben das schon hunderttausendmal getan, insofern möchte ich Ihnen das jetzt ersparen. Am Ende sind Ihnen all diese Fakten auch bekannt. Das ist am Ende eigentlich nur Schall und Rauch, denn unterm Strich, wenn wir uns ehrlich machen, geht es wirklich um ein ganz essenzielles Grundrecht, und zwar das Grundrecht der freien Selbstbestimmung. Es ist ein ganz einfaches Recht.

Wir haben diesem einfachen Recht eine schizophrene Rechtsordnung entgegenstehend, denn ich persönlich verstehe nicht, was das heißt: Straftat ohne Strafe. Was will ich damit sagen? Ist das nicht scheinheilig, ist das nicht Doppelmoral? Aus meiner Sicht ist es das. Lassen wir nicht einfach in dem Moment Frauen allein? Wir lassen Frauen allein, wir lassen Ärzte allein, wir lassen Berater allein, immer in dieser Grauzone, in diesem Twilight nach dem Motto: Ihr könnt das machen, müsst es nicht machen. Ihr begeht eine Straftat, aber wir geben euch keine Strafe. Ich glaube, Klarheit ist etwas anderes. Hier geht es eben auch nicht um Kompromisse, wie gerade die FDP gesagt hat, denn ich glaube, klar, Recht bekommt man nicht immer oder Recht hat man auch nicht immer, aber in jedem Fall muss es im Recht klare Strukturen geben. Wir können hier nicht wie in der Politik sagen: Wir machen jetzt mal einen Kompromiss. Gerade, wenn es um Menschenrechte geht, müssen wir klar sein und da müssen eben auch Strafen klar sein. Insofern, finde ich, lohnt es sich absolut, in den Abschlussbericht der von der Ampel eingesetzten Regierungskommission

zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin mal reinzuschauen, der vor einer Woche vorgelegt wurde, der Anlass für diese Aktuelle Stunde ist.

Es wurde schon gesagt: Neun Professorinnen in dieser Arbeitsgruppe haben wirklich intensiv über medizinische, ethische und auch rechtliche Aspekte geschaut, haben diese geprüft und gegeneinander abgewogen und meiner Meinung nach im Endeffekt dann kluge und überfällige Empfehlungen an die Politik ausgesprochen. Die Essenz – da möchte ich hier einfach noch mal wiederholen – ist: Wie Frauen selbst mit einer ungewollten Schwangerschaft umgehen, ist nichts, was auch nur ansatzweise im Strafrecht verankert sein muss.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sehen wir ganz genauso. Zum Schutz des selbstbestimmten Lebens von Frauen gehört die Möglichkeit der freien Entscheidung auch über den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft. Dieses Recht, das Recht über den eigenen Körper zu entscheiden, ist meiner Meinung nach ein Menschenrecht, und für dieses setzen wir uns ganz konkret in der Umsetzung ein, heißt: Wir setzen uns für die Reform des Strafgesetzbuchs ein. Das heißt, wir setzen uns dafür ein, dass flächendeckend Ärzte oder auch Kliniken barrierefrei erreichbar sind, die auf Wunsch der Schwangeren dann diese Abbrüche durchführen, und dass darüber beraten werden kann. Ich bin der Meinung, die Beratung ist etwas sehr Essenzielles, die unbedingt auch beibehalten werden sollte, aber auch die transparente Informationsfreiheit, dass Frauen jederzeit auch transparent Informationen bekommen können: Wo kann ich einen Schwangerschaftsabbruch machen lassen, wo bin ich qualitativ auch gut beraten, betreut?

Deswegen steht der Slogan „Mein Körper, mein Recht, meine Entscheidung“ für uns Frauen und auch für mich. Insofern herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Herold, Fraktion der AfD, das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher und Zuschauer auf der Tribüne, seit Jahren legen grün-linke, rot-grüne, marxistisch-leninistische und altstalinistische Weltverbesser und Ideologen immer wieder die Axt an unsere tiefgegründeten Pfähle unseres in Jahrtausenden gewachsenen gemeinsamen Wertefundaments.

(Beifall AfD)

Nach der Abschaffung der wissenschaftlichen Grundlagen der Biologie erleben wir jetzt, dass zum vermeintlichen Wohl ungewollt schwangerer Frauen der vor mehr als 30 Jahren nach sorgfältiger Abwägung aller Interessen gefundene Kompromiss zum § 218 Strafgesetzbuch beseitigt werden soll. Wieder einmal wird hier auf dem Rücken von Kindern, ungeborenen noch dazu, Minderheitenpolitik betrieben. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 100.000 Kinder abgetrieben. Das bedeutet, dass etwa 100.000 Frauen jedes Jahr in einen Schwangerschaftskonflikt hineingeraten, der nach sorgfältiger Betrachtung der Gründe und einer Pflichtberatung in die Beendigung der Schwangerschaft mit ärztlicher Hilfe mündet. Keine der betroffenen Frauen wird eine solche Entscheidung leichtfertig fällen. Auch durch die umfangreiche Debatte zum Thema in den letzten Jahrzehnten ist den allermeisten Frauen bewusst, dass sie ein werdendes Leben beenden müssen, um weitreichende und unangenehme Folgen für ihr eigenes Leben abzuwenden. Es spricht für unsere hochentwickelte und humane Gesellschaft, dass diese Frauen sich nicht in der Dunkelheit und Anonymität gewissenloser und geldgieriger Engelmacherinnen grausamen Prozeduren unterziehen müssen, sondern die Hilfe sicherer und moderner Medizin in Anspruch nehmen dürfen.