Protocol of the Session on April 24, 2024

(Unruhe Gruppe der FDP)

Dann empfehle ich weiterzulesen im Artikel 106 des Grundgesetzes: Die Erträge aus der Vermögenssteuer stehen den Ländern zu. Das würde Thüringen helfen.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Dann sagt doch mal, was ihr mit der Grundsteuer macht!)

Aber: Die Vermögensteuer wurde ja 1997 von der Bundesregierung ausgesetzt, anstatt, wie es damals angezeigt war, sachgerecht angepasst zu werden. Und falls ich jetzt gefragt werde: Ja, damals war die FDP in Regierungsverantwortung.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Richtig!)

Damals genauso wie heute wollen Sie einmal mehr die Umverteilung von unten nach oben zementieren. Viele sozial schwächer gestellte Menschen wollen Sie schwächen, die Vermögenden bevorteilen. Sie wollen die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffnen. Nur deshalb sind Sie so sehr darauf fixiert, Kredit

finanzierung und damit Tilgungszahlungen genauso niedrig zu halten wie allgemeine Staatsausgaben. Ich sage nur das Stichwort: 1.000 Millionen müssen eingespart werden. Das kennen wir ja von Ihnen hier aus Thüringen. Oder ich spreche das Thema „Steuern“ an, Stichwort „Grunderwerbsteuer“. Einzig, um ja nicht in die Diskussion zu kommen, wie Sie aus Ihrer Sicht unliebsame Staatseinnahmen fördern könnten, wie zum Beispiel, wie gerade gesagt, die Vermögensteuer. Und das zu Lasten derer, die eigentlich Unterstützung vom Staat und von der Gesellschaft brauchen. Sie sind sich nicht dafür zu schade, mit diesem vorliegenden scheinheiligen Gesetzentwurf auch noch die Thüringer Verfassung dafür zu missbrauchen.

(Beifall DIE LINKE)

Abschließend kann ich Ihnen daher nur sagen, erstens: Die Schuldenbremse in der jetzigen Form lehnen wir als Linke ab, denn es ist eine Investitionsbremse.

(Beifall DIE LINKE)

Zweitens: Die Situation und Handlungsfähigkeit des Freistaats, Herr Montag, wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf unnötig eingeschränkt. Das gilt im Übrigen auch für den Antrag der AfD.

Drittens: Eine solche Klientelpolitik kann und wollen wir als Linke auch hier in Thüringen nicht mittragen.

Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Als Nächstes erhält die fraktionslose Abgeordnete Bergner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ob es die von der FDP eingebrachte Verfassungsänderung aus formalrechtlichen Gründen tatsächlich braucht oder nicht, möchte ich an dieser Stelle nicht bewerten. Allerdings drängt sich der Verdacht auf, dass die Verfassungsnovelle deshalb

auf die Tagesordnung gehoben wurde, weil es in Riesenschritten auf den Landtagswahlkampf zugeht. Selbst wenn der zuständige Verfassungsausschuss einmal ganz entgegen seiner bisherigen Arbeitsweise konstruktiv und lösungsorientiert, also sehr rasch, arbeiten würde, um diese Änderung der Thüringer Verfassung beschlussfähig zu gestalten, braucht man keinerlei prophetische Gaben, um zu erkennen, dass dies in der verbleibenden Zeit in dieser Legislatur nicht mehr gelingen kann.

Die Abstimmungen zur Verfassungsänderung, die in dieser Plenarwoche auf die Tagesordnung gerufen wurden, sind über zwei Jahre verhandelt oder auch beschwiegen worden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir das Thema „Verfassung“ im letzten Quartal dieser Legislaturperiode zwei Mal anfassen, also ist dieser Antrag populistisch.

Die inhaltliche Auseinandersetzung ruft bei mir andere Widerstände hervor als bei meinen Vorrednern von Rot-Rot-Grün. Aus meiner Sicht ermöglicht er nämlich die bei Corona bereits exerzierte Praxis, aufgrund einer festgestellten Notlage ungehemmt Schulden aufzunehmen und daraus einen Regelfall zu machen. Ist das wirklich euer Ernst, liebe Kollegen von der FDP? Es heißt im Gesetzentwurf dazu: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von den Vorgaben nach Absatz 2 aufgrund eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags abgewichen werden.“

(Abg. Hande)

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ja, das ist auch vernünftig!)

Dieser Absatz 2 definiert die Grundregel einer soliden Haushaltsführung, nämlich, dass Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen sind. Schuldenmachen ist somit per Verfassung verboten und das muss auch so bleiben. Die Verfassungsänderung kommt eigentlich einem Blankoscheck zur Schuldenaufnahme gleich, denn was letztendlich eine außergewöhnliche Notsituation,

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Legt das Parlament mit Zweidrittelmehrheit fest!)

die sich der Kontrolle des Staates entzieht, tatsächlich ist, kann nahezu beliebig definiert werden. Und eine Zweidrittelmehrheit bei einer entsprechenden psychologischen Manipulation kommt schneller zustande, als sinnvoll ist. Ob es eine Pandemie oder vielleicht sogar auch nur eine nationale Epidemie ist, ein Krieg irgendwo auf der Welt oder was auch immer, ist der Fantasie der Parlamentarier und gegebenenfalls der Landesregierung überlassen. Gründe dafür lassen sich ja immer finden.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Der Landtag entscheidet, nicht die Landesregierung!)

Und wenn es keine akuten Krisen sind, die in den letzten Jahren ebenfalls inflationär aufgetaucht sind, sind es Krisen wie die stets und ständig beschworene Klimakrise. Dafür, so die offizielle Lesart, ist keine Ausgabe zu groß, denn es gilt, den drohenden Klimakollaps zu verhindern. Inwieweit das überhaupt möglich ist, weil das Klima sich immer ändert – ganz gleich, was der Mensch tut oder lässt –, ist dabei aus den offiziellen Betrachtungen verschwunden. Das feststehende Narrativ des menschengemachten Klimawandels und seiner möglichen Verhinderung ist in manchen Kreisen eine nicht zu hinterfragende, quasi religiöse Tatsache, und die weckt Begehrlichkeiten. So hat sich eine Klimawirtschaft etabliert, die immense Profite erwirtschaftet und dabei jeden Umwelt- und Naturschutz ignoriert.

Wenn es also nach den Wünschen einiger Fraktionen hier im Landtag ginge, würde Thüringen noch viel mehr Schulden aufnehmen, um den angeblich alternativen Klimaschutz zu finanzieren. Die Tatsache, dass dies bisher nicht ausgeufert ist, verdanken wir in erster Linie der besonnenen Haushaltspolitik unserer Finanzministerin. Sie hat beispielsweise beim Corona-Sondervermögen, das ja auch schuldenfinanziert ist, einem Missbrauch einen Riegel vorgeschoben.

Diese Verfassungsnovelle nimmt sogar einem verantwortungsbewussten Finanzminister jede Rückendeckung, denn das Parlament kann ihn mit Beschluss zum Handeln des Schuldenkönigs zwingen. Daher muss eine solche Verfassungsänderung, wie sie die FDP jetzt einbringt, unbedingt verhindert werden. Ohne die eiserne Regel, einen ausgeglichenen Landeshaushalt ohne Kredite aufzuweisen, zumal mit solch schwammigen Begriffen wie in Absatz 3 des Gesetzentwurfs, wäre das Einfallstor zum ungebremsten Schuldenmachen geöffnet. Der sinnlosen und ideologischen Kreditaufnahme muss ein wirksamer Riegel vorgeschoben

werden. Das ist das Gebot der Stunde – keine Verfassungsnovelle zur ungebremsten Schuldenpolitik in Thüringen. Daher lehne ich den Gesetzentwurf und die daraus resultierenden Änderungen der Landeshaushaltsordnung ab. Zu dem Entschließungsantrag der AfD kann ich nichts sagen, da er jetzt gerade erst ausgeteilt worden ist. Danke.

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Finanzministerin Taubert zu Wort gemeldet.

(Abg. Dr. Bergner)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst einmal können wir als Landesregierung zwei Dinge festhalten: Wir halten die Gesetze ein.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Schön zu wissen!)

Ja, gut, genau die Reaktion habe ich erhofft. Denn wenn wir Gesetze einhalten, dann brauchen wir die Veränderung der Verfassung nicht, weil wir die Landeshaushaltsordnung einhalten. Also, Gesetze sind einzuhalten.

(Unruhe Gruppe der FDP)

Wie bitte? Ich habe es nicht verstanden.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Der Rechnungshof wirft Ihnen ja nicht grundlos vor, die Haushaltsgrundsätze verletzt zu haben!)

Die Haushaltsgrundsätze haben wir verletzt? Okay, gut. Wir haben das Gesetz eingehalten, Herr Kemmerich.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Dann lesen Sie doch mal den Bericht des Rech- nungshofs!)

Das können Sie trotz alledem so mitnehmen, weil uns der Rechnungshof das an anderer Stelle bestätigt hat, dass wir diese Gesetze auch einhalten.

Den zweiten Punkt, den ich feststellen möchte, ist: Natürlich haben diese Landesregierung und die vorhergehende Landesregierung eine vernünftige Haushaltspolitik gemacht. Denn was heißt denn Haushaltpolitik?

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: 1 Milliarde Defizit!)

Wir haben eine vernünftige Haushaltpolitik gemacht.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: 1 Milliarde Defizit gemacht!)

Ja, Sie können das zehnmal wiederholen. Ich sage trotzdem wieder: Wir haben vernünftige Haushaltpolitik gemacht. Warum machen wir denn Politik? Warum machen wir denn einen Haushalt? Fragen wir doch mal: Machen wir den Haushalt, um das Geld, wie einer gesagt hat, gewinnbringend auf die hohe Kante zu legen oder machen wir einen Haushalt, weil wir die Steuermittel, die wir bekommen, für Maßnahmen einsetzen, die die Bevölkerung braucht und möchte? Ich könnte ja jetzt viele Dinge aufzählen, die Sie, Ihre Gruppe, auch die Nachbarfraktion alle so gewollt haben und auch noch wollen.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wir waren sehr bescheiden!)

So.

(Unruhe Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Konsumtive Ausgaben versus investive Ausgaben!)

Ja, Sie wollen auch konsumtive Ausgaben. Weil gerade Corona angesprochen wurde: Wie viel Geld hat denn die Wirtschaft zur Unterstützung für diesen Notfall aus Steuermitteln bekommen und warum hat sie es denn bekommen? Sie hat es bekommen, damit sie weiterarbeiten kann, nur deswegen. Damit das System aufrecht erhalten bleibt. Wissen Sie sicherlich auch.

Meine Damen und Herren, das 14. Mal in Folge – und da ist nicht nur die vorhergehende und vorvorhergehende, sondern die noch mal vorhergehende Regierung gemeint – hat uns der Stabilitätsrat bescheinigt, im Stabilitätsbericht 2021 bis 2023 auch nachzulesen, dass wir in keiner Kennziffer auffällig geworden sind. Und das ist, glaube ich, zunächst mal wichtig, um überhaupt die Dinge einordnen zu können. Ja, wir haben noch in der Verfassung diese goldene Regel stehen, die wir gar nicht anwenden, weil wir in der Landeshaushaltsordnung vernünftigerweise damals, als viele sich damit gebrüstet haben, dass sie in ihrer Verfassung diese Schuldenbremse aufnehmen, gesagt haben: Nein, wir machen das mit einer gesetzlichen Regelung. Falls sich doch irgendeiner noch mal daran erinnert, wie das damals zustande gekommen ist: Wir haben uns zum Beispiel mit den Hessen verglichen. Die haben es in der Verfassung drin, aber nichts, aber auch gar nichts ist anders als in Thüringen – nichts, absolut nichts. Wir haben seit 2012 bis auf das Thema „Corona“ und die Kreditaufnahme keine Kredite mehr aufgenommen, keine Kredite. Wir sind viel eher in die Tilgung gegangen als Freistaat Thüringen und haben das auch als rot-rot-grüne Regierung, die von Ihnen immer gescholten wird, durchgehalten. Im Gegenteil, wir haben das Geld genutzt, um auch Kredite in erheblichem Maße zu tilgen. Seit 2012 haben wir – bis auf die Corona-Krise – keine Kredite mehr aufgenommen.