Damit haben Sie ja die Frage selber beantwortet, Herr Malsch. Es gab keine Mehrheit hier im Landtag und das bestimmt ja letztendlich darüber, ob eine Stellungnahme rausgeht oder nicht.
Nachdem wir uns im Dezember letzten Jahres mit dem ersten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms beschäftigt haben, liegt uns nun seit dem 16.01.2024 der zweite Entwurf der Landesregierung vor. Erneut
geht es nicht nur um die Umsetzung der bundesweiten Vorgaben zur Windenergie, sondern auch um planerische Strukturen des Landes Thüringen, wie hier ja durch meine Vorredner bereits erwähnt worden ist. Auch beim zweiten Entwurf möchten wir ausdrücklich begrüßen, dass mit der geplanten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms ein positiver Beitrag für die raumordnerische Struktur des Freistaats und den Klimaschutz geleistet und die Energieversorgungssicherheit gesteigert wird. So stellt die Bestimmung von Grundzentren als kleinste raumordnerische Strukturelemente und Stabilisierungspunkte auf Landesebene nämlich keine Schwächung der Regionalplanung dar, sondern die Erhaltung wachsender Strukturen durch einen gesamteinheitlichen Blick auf unser Land.
Das Thema „Windenergie“ war ja nun mehrfach Inhalt von Debatten hier im hohen Haus. Erst gestern haben wir erneut sehr kontrovers darüber diskutiert und ich möchte nicht müde werden zu betonen, dass die Nutzung von Windenergie einen Grundstein nachhaltiger Entscheidungen in Thüringen darstellt, die nicht nur Rücksicht auf die langfristige Gesundheit der Umwelt nehmen, sondern auch Thüringen als lebenswerten Wohnort und blühenden Wirtschaftsstandort fördern. Daher unterstützen wir weiterhin die Festlegungen, die mit dem Landesentwicklungsprogramm getätigt werden, um die Vorgaben der Bundesebene in die Realität zu bringen. Jede Einschränkung würde zur überhöhten Belastung auf anderen Flächen führen. Und da stehen wir ja in einer Reihe mit der CDU in Hessen oder der CSU in Bayern, die uns dabei ja argumentativ und auch praktisch unterstützen. Diese Regelungen sind für uns nicht verhandelbar, da sie klare Leitlinien des Windenergieausbaus darstellen, die uns helfen, den befürchteten Wildwuchs zu vermeiden und sowohl den Regionalen Planungsgemeinschaften als auch den Menschen vor Ort Beteiligungsmöglichkeiten einräumen und somit auch Sicherheiten schaffen.
Und wenn ich an die gestrige Debatte denke und die Ziele, die die CDU formuliert, bis 2040 nur noch grüne Energie fließen zu lassen, dann möchte ich mal an zwei Zahlen erinnern. Insgesamt geht man davon aus, dass wir 22 Terrawattstunden im Jahre 2040 brauchen. Bis dahin soll das ja geschafft werden. Gegenwärtig stellen wir 3 Terrawattstunden aus Windenergie her. Sie selber formulieren, 10 Terrawattstunden sollen aus Windenergie gewonnen werden. Das heißt ein Zuwachs von 7 Terrawattstunden. Sie müssen endlich mal den Menschen im Land draußen auch sagen, wie Sie bei der Verhinderungshaltung, die Sie hier täglich an
den Tag legen, diese 7 Terrawattstunden Windenergiezuwachs erreichen wollen. Das bleiben Sie nämlich schuldig. Und das hat auch die Debatte gestern gezeigt.
Meine bisherigen Ausführungen zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen, dass wir als Koalitionsfraktionen für einen sachlichen Austausch bereit sind. Auch im Bereich der bereits viel diskutierten Oberzentren. Wir werden die Möglichkeit der parlamentarischen Arbeit nutzen, um uns ein ausführliches Bild der Situation zu machen und eine Grundlage für notwendige Abwägungen zu schaffen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Kalich. Für die AfD-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Hoffmann das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, noch bevor der Landtag heute den zweiten Änderungsentwurf zum Landesentwicklungsprogramm debattiert, herrschte darüber schon helle Aufregung und lautes Blätterrauschen. Das liegt zum einen an der neuen Planung zum Oberzentrum Südthüringen, von der sich die Beteiligten mehr als überrumpelt sehen. Denn im Oktober 2022 befand die Landesregierung noch auf meine Anfrage in der Drucksache 7/6425 – ich zitiere –: „Gemäß Grundsatz 2.2.4 Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 können zentralörtliche Funktionen funktionsteilig von mehreren Gemeinden auf der Grundlage einer institutionalisierten Zusammenarbeit für einen gemeinsamen Versorgungsbereich wahrgenommen werden. Als funktionsteilige Zentrale Orte gelten insbesondere solche Gemeinden, die in einem engen siedlungsstrukturellen Zusammenhang stehen und funktionale Mittelpunkte eines gemeinsamen Versorgungsbereichs, auch grenzüberschreitend, sind.“ – und jetzt kommt es – „Diese Voraussetzungen sind in Bezug auf Meiningen und Schmalkalden nicht gegeben. Unabhängig davon ist die verbindliche interkommunale Zusammenarbeit für funktionsteilige Zentrale Orte geboten. Das Instrument der
Kommunalen Arbeitsgemeinschaft gemäß § 4 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit ist eine geeignete Form der verbindlichen interkommunalen Zusammenarbeit.“
Nun ist das Ministerium im zweiten Änderungsentwurf der Ansicht, dass Schmalkalden und Meiningen doch zum Südthüringer Oberzentrum dazugehören müssen. Und diese Ansicht wurde – so antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft auf meine andere Anfrage in Drucksache 7/9667 – ohne vorherige Gespräche mit den Städten Oberhof, Schleusingen, Zella-Mehlis und Suhl getroffen. Das führte nach einer ersten Aufregung nun dazu, dass alle sechs Städte sich zusammentun und in die Offensive gehen und sich an das Ministerium wenden wollen, um mit einem gemeinsamen Planungsverband der vier Städte – Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof – die Zusammenarbeit für ein Südthüringer Oberzentrum in Kooperation mit den Städten Schmalkalden und Meiningen zu vertiefen. Die Ministerin bekommt also Post.
Post bekam die Ministerin mittlerweile am 8. März 2024 von der Regionalen Planungsgemeinschaft, womit ich beim zweiten Protest wäre. Dieser hatte in der gemeinsamen Sitzung mit der Planungsversammlung und dem Regionalen Planungsbeirat am 28. Februar 2024 ein Schreiben an die Ministerin beschlossen. Inhalt des Schreibens ist die Mitteilung, dass die im Zweiten Änderungsentwurf des Landesentwicklungsprogramms festgeschriebene Fläche zur Ausweisung von Windvorranggebieten in der Region Südwestthüringen nicht erreichbar sei. Eine Stellungnahme, welche Staatssekretärin Prof. Schönig gestern in der Frage
stunde auf meine Mündliche Anfrage als nicht hilfreich bezeichnet. Ich hingegen halte es für sehr hilfereich, wenn die, die vor Ort ausbaden müssen, was eine völlig verfehlte Energiepolitik des Landes, des Bunds und der EU anrichtet, sich zu Wort melden.
Und sicherlich wird das Kapitel 5.2, also das Kapitel Energie des Zweiten Änderungsentwurfs, wie schon beim Ersten Änderungsentwurf die meisten Stellungnahmen provozieren, ist hier jedoch unter anderem Folgendes fixiert: Bis 2032 soll Nordthüringen 3 Prozent Fläche für Windindustrie ausweisen, Mittelthüringen 2,2 Prozent, Ostthüringen 1,7 Prozent und Südwestthüringen 2 Prozent. Dass sich dagegen Widerstand im
Ich kann für meine Fraktion hier bereits ankündigen, dass, sollte der Entwurf an den Ausschuss überwiesen werden, wir – wie schon beim ersten Entwurf im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz – eine Empfehlung schreiben werden, die die Flächenausweisung speziell und den Ausbau der Windindustrie generell ablehnt – zum Schutz der Umwelt.
Der Landesregierung sei derweilen ans Herz gelegt, dass sie sich mit allen Stellungnahmen befasst, auch mit denen, die diesen zweiten Entwurf kritisieren oder ablehnen.
Wer das Wort „Beteiligung“ wie eine Monstranz vor sich herträgt wie Rot-Rot-Grün, der macht sich unglaubwürdig, wenn er sie nicht lebt.
Löblich ist zwar, dass den Stellungnahmen aus dem Raum Nordthüringen im zweiten Änderungsentwurf entgegengekommen wurde, indem es nun auch ein Oberzentrum Nordthüringen geben soll – das hatten wir in unserer Stellungnahme auch moniert –, allerdings ging die Sache mit dem Oberzentrum Südthüringen ja gewaltig nach hinten los. In dem Atemzug könnte die Ministerin auch auf den Brief der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen antworten. Auch das hat mit Respekt zu tun. Vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Selbstverständlich wird jede Stellungnahme ausgewertet! Das machen wir immer so, aber das ist noch nicht bis zu der AfD vorgedrungen!)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist Kollege Voigt leider nicht mehr da, der ja am Anfang ganz energisch zu diesen bestimmten Punkten des LEP geredet hat. Finde ich ein bisschen schade. Ich finde es auch schade, dass er sich momentan scheinbar sehr einseitig, zum Beispiel für das Thema „Oberzentrum Südthüringen“ einsetzt. Er war da ja in der gemeinsamen Stadtratssitzung von den vier besagten Städten zugegen. Er war allerdings leider nicht in Schmalkalden oder Meiningen, hat zum Beispiel auch mit diesen Bürgermeistern geredet. Ich will hier auch in meiner Eigenschaft als Stadträtin der Stadt Meiningen sprechen und mal aus meiner Sicht sagen, warum ich es sehr wohl für
korrekt halte, dass im zweiten Entwurf des LEP Änderungen bezüglich des Oberzentrums eingearbeitet worden sind. Ja, es gibt seit fünf Jahren eine kommunale Arbeitsgemeinschaft. Das ist ein Mittel, dessen können sich viele Kommunen bedienen. Wir sind immer sehr froh über interkommunale Zusammenarbeit, und was macht diese KG? Sie macht Stadtentwicklung, sie macht integrierte Stadtentwicklungskonzepte, Einzelhandelskonzepte, sie betreibt Stellenausschreibungen für gemeinsame Galerieleitungen. All das ist aber für mich kein Indiz – also ich befürworte das, das sollen die auch weiter tun, das soll ihnen niemand nehmen – für Landesplanungen. Und es ist auch kein Automatismus, dass man dann automatisch ein Oberzentrum wird, wenn man das vielleicht mal ursprünglich als Ziel hatte und das durch bestimmte Maßnahmen vorantreiben will. Nein, ein Oberzentrum braucht ganz klare Funktionen. Dafür gibt es Regeln, und es wäre eben auch schön, wenn diese Regeln eingehalten werden. Deswegen gibt es ja durch Meiningen und Schmalkalden schon seit langer Zeit vehementen Einspruch – will ich es nennen – und auch immer wieder den Versuch von ernsthaften Gesprächen. Ob das jetzt Kooperationen sein sollen oder am Ende natürlich für diese zweiten Städte die Aufnahme in das Oberzentrum – was fachlich richtiger wäre, sage ich auch ganz deutlich. Denn es fehlen nun mal bei den vier Städten maßgebliche Funktionen, die ein Oberzentrum ausmachen. Da fangen wir bei der Hochschule an, das geht weiter über wichtige kulturelle Einrichtungen, auch Gerichtsbarkeiten kämen noch in Schmalkalden und Meinigen dazu, die dieses Oberzentrum bereichern. Dieses Oberzentrum unter sechs Städten würde also keinesfalls schwächer, sondern es würde gestärkt werden, durch die beiden Städte. Kurz zum Ausbau der B19, Herr Voigt hat es angesprochen, ja, es gibt Hinweise, es gibt Stellungnahmen, zum Beispiel der DEGES, die sagen, es könnte sein, dass der Ausbau der B19, dass eine Ortsumgehung zum Beispiel schwieriger werden kann. Das haben wir auch zur Kenntnis genommen, das freut uns auch nicht, diese Stellungnahme. Das Ganze würde aber auch passieren oder könnte auch passieren, wenn das Oberzentrum Suhl mit den vier Städten allein kommt. Weil, auch dann gibt es bestimmte Erreichbarkeiten, die es braucht, um zum Beispiel im Bundesverkehrswegeplan weiterhin drin zu bleiben, nicht. Also mitnichten ist das ein Grund zu sagen, Schmalkalden und Meiningen können nicht dazu, weil zum Beispiel bestimmte Infrastrukturmaßnahmen da nicht mehr kommen können. Ich will auch noch mal auf das Gutachten der Uni Dortmund kommen, was vielleicht auch Herr Prof. Voigt noch nicht richtig gelesen hat, aber ich würde es ihm ans Herz legen, ich schicke es ihm auch gern noch mal zu. Das haben die Städte Schmalkalden und Meiningen 2022 in Auftrag gegeben, weil sie gesehen haben, dass die Funktionen, die diese beiden Mittelzentren, die sie momentan sind, mitbringen, eben überhaupt nicht stattfinden, zwischen den Städten Suhl, Schleusingen, Oberhof und Zella-Mehlis. Da ist auf der letzten Seite oder auf den letzten paar Seiten einfach eine Tabelle nebeneinander. Da wird gezeigt, welche Funktionen diese vier oder auch sechs Städte einbringen würden. Ich lege es jedem ans Herz, der sich mit Landesplanung auskennt und auseinandersetzt. Dieses Gutachten kommt eindeutig zu dem Schluss, dass ein Oberzentrum in Südthüringen nur mit den Städten Schmalkalden und Meiningen ein starkes Oberzentrum wird. Deswegen hier auch noch mal mein Appell an Herrn Prof. Voigt: Sprechen Sie mit allen Beteiligten im Süden, nicht nur mit denen, die aus Ihrer Sicht das richtige Parteibuch haben oder sich aus Ihrer Sicht vielleicht seit Längerem auf den Weg gemacht haben. Das Oberzentrum wird stärker, wenn es mit sechs Städten besteht. Danke schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einen Satz zur Ausweisung der Grundzentren verlieren. Die Grundzentren wurden bis jetzt durch die Regionalen Planungsgemeinschaften ausgewiesen, in die auch Vertreter über die Kreistage entsandt werden. Sie wollen die jetzt auf Landesebene hochziehen, was wirklich ein Schlag ins Gesicht der kommunalen Selbstverwaltung ist.
Frau Prof. Schönig, was ich hier auch kritisiere, ist, dass die Gemeinden überwiegend geschrieben haben, dass die Ausweisung der Grundzentren auf der Ebene der Regionalen Planungsgemeinschaften weiter so erfolgen werden muss. Darauf gehen Sie überhaupt nicht ein. Als Bürgermeisterin sage ich Ihnen: Ich habe mich schon immer beteiligt, ich habe noch nie eine Antwort bekommen. Das ist eine Ungehörigkeit, dass die Gemeinde nicht mal eine Antwort auf die Stellungnahme bekommt. Ich habe gestern die Stellungnahme des Landkreises abgegeben. Ich bin mal gespannt, ob ich eine Stellungnahme erhalte. Das kritisieren alle Bürgermeister, die sich beteiligen und noch niemals eine Antwort bekommen, warum das nicht umgesetzt ist,
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will noch mal die Frage Oberzentren und Ausweisung/Veränderung in den Blick nehmen und auch noch mal sagen, welche Haltung wir dazu haben. Es ist begründet und nachvollziehbar, dass die Landesregierung genau diesen Vorschlag gemacht hat. Wer sich die Entwicklung der umliegenden Bundesländer in den letzten Jahren anschaut, wird feststellen, dass die bayerische Landesregierung insbesondere im nordbayerischen Raum eine Vielzahl von Oberzentren ausgewiesen hat und damit die mittelzentrale, oberzentrale Funktion im nördlichen Bundesland Bayern gestärkt hat. Die haben natürlich eine Sogwirkung auf das Thüringer Land. Gerade der Coburger Raum, aber auch im Raum Hessen, Fulda, Kassel und das Oberzentrum Göttingen in Niedersachsen entfalten natürlich eine Sogwirkung auch auf diese Randbezirke in Thüringen. Maßgeblich davon geprägt ist insbesondere der Südthüringer Raum. Wer sich die Unterlagen mal ganz genau anschaut – Sie finden jedes Jahr auch einen Jahresbericht zur Umsetzung des Landesentwicklungsprogramms –, wird feststellen, dass es tatsächlich methodisch nachweisbar einen unterversorgten Raum in Thüringen gibt, und das ist insbesondere der Raum Südwestthüringen. Es ist also begründet zu sagen, dass man diesen Raum landesplanerisch stärken muss, indem man auch dort ein Oberzentrum ansiedelt. Dieselbe Begründung gilt im Übrigen auch für den Westthüringer und den Nordthüringer Raum, so wie ich das eben dargestellt habe.
Im Übrigen eine Adresse an die CDU: Dass ein einheitliches Ticketsystem jenseits des 49-Euro-Tickets in den letzten Jahren daran gescheitert ist, dass wir zum Beispiel den Verkehrsverbund Mittelthüringen nicht auch in die Wartburgregion ausdehnen konnten, dazu hat Ihr Landrat Krebs immer gesagt: Wir brauchen das
nicht, weil die Leute in der Rhön, im Raum Bad Salzungen fahren nicht nach Erfurt oder nach Meiningen oder wohin, die fahren nach Hessen.
Da sieht man eindeutig – übrigens auch an anderen Pendlerbewegungen –, welche Wirkungen diese oberzentralen Funktionen in den anderen Nachbarländern haben. Deswegen ist es wichtig, dass Thüringen hier Vorsorge trifft und mit Nordhausen, mit Eisenach und mit dem jetzigen Städtenetz, wie es mit Südwestthüringen vorgesehen wird, auch landesplanerisch etwas für die Versorgung der Menschen in den Regionen tut.
Wer sich die Kriterienkataloge für die Mittelzentren und für die Oberzentren anschaut, wird feststellen, dass für die Oberzentren – so wie ich es eben begründet habe, dass sie notwendig sind – tatsächlich eine Schwäche im vorherigen Entwurf bestanden hat, weil nämlich für ein Oberzentrum nach bestimmten Kriterien eine gewisse überregionale Bedeutung vorhanden sein muss.
Frau Tasch, Sie hören genau zu, aber ich glaube, Sie wissen das, weil Sie ja eine Expertin in dem Bereich sind. Da hatten wir ein Manko im Südthüringer Raum, insbesondere im Bereich Kultur und Wissenschaft, was das vorgeschlagene alte Städtenetz Suhl, Zella-Mehlis, Oberhof und auch Hildburghausen so nicht vollständig erfüllen konnte. Deswegen ist es durchaus begründet, darüber ernsthaft zu diskutieren, mit Meiningen – mit dem Staatstheater – und auch mit Schmalkalden – mit der Fachhochschule – diese Defizite im wissenschaftlichen und kulturellen Bereich auszugleichen, damit wir auch tatsächlich ein funktionierendes Oberzentrum im Südthüringer Raum haben. Das haben Nordhausen und Eisenach in dieser Funktion schon, die erfüllen das. In Südthüringen gibt es dieses funktionsteilige Oberzentrum. Deswegen ist der Vorschlag der Landesregierung auch folgerichtig, das mit im Plan zu berücksichtigen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Bilay. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Die Landesregierung wünscht nicht noch einmal das Wort. Dann habe ich jetzt den Antrag auf Überweisung an den Infrastrukturausschuss vernommen. Weitere Ausschüsse habe ich nicht vernommen. Oder? Wenn die Kollegen der Union auch mal mit nach vorn schauen würden, wird das leichter.