Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9657 - ERSTE BERATUNG
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die Hinweisgeberschutzrichtlinie der Europäischen Union vollständig für Thüringen um, indem wir ergänzende Bestimmungen für den kommunalen Raum festlegen. Der Hintergrund ist, mit dem Erlass des Hinweisgeberschutzgesetzes hat der Bund bereits im vergangenen Jahr von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und darin Kommunen und kommunale Unternehmen vom Grundsatz nach verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Aufgrund des Durchgriffsverbots hat der Bundesgesetzgeber allerdings davon abgesehen, die Einrichtung interner Meldestellen durch die Kommunen näher zu regeln. Unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie und des Bundesrechts hat die Koalition daher diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Zugleich wurde die Gelegenheit genutzt, in einem Artikel 2 für kommunale
Unternehmen den Umfang der aus dem EU-Recht resultierenden Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sind einerseits, dass das Gesetz Gemeinden und Landkreise sowie Beschäftigungsgeber unter deren Kontrolle, wie kommunale Unternehmen, zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle verpflichtet. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und für kommunale Unternehmen unter 50 Beschäftigten sind Ausnahmen vorgesehen. Zugleich sieht der Gesetzentwurf auch Erleichterungen vor. So können beispielsweise mehrere kommunale Beschäftigungsgeber interne Meldekanäle gemeinsam betreiben bzw. betreiben lassen. Das reduziert den Umsetzungsbedarf, schont Ressourcen und schafft Synergien auf der kommunalen Ebene. Durch eine eigene externe Meldestelle schließt das Land zudem die sich daraus resultierende Schutz- und Beratungslücke für hinweisgebende Personen in den kleinen Kommunalverwaltungen, die keine eigene interne Meldestelle einrichten.
Ich würde darum bitten, dass wir diesen Gesetzentwurf in den Innen- und Kommunalausschuss geben, schnell anhören und vor allen Dingen zügig zu einer Entscheidung zu diesem Gesetz kommen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Ich rufe auf den Abgeordneten Möller für die AfD-Fraktion. Gut, dann kein Redebeitrag seitens der AfD-Fraktion. Danke schön.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht noch jemand das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung verzichtet auch. Dann ist die Frage: Gibt es außer dem Innen- und Kommunalausschuss noch weitere Überweisungs
Dann stimmen wir darüber ab. Wer diesen Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben. Vielen Dank.
Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt 11 für heute schließen und kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9650 - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream, ich bin sehr froh, dass wir heute den Gesetzentwurf für das Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in das parlamentarische Verfahren einführen können. Ich möchte auch gleich zu Beginn all denjenigen meinen Dank aussprechen, die zum Zustandekommen dieses Entwurfs beigetragen haben, konkret der Landesregierung, Herrn Minister Stengele und seinem engagierten Team aus der Energieabteilung des TMUEN, konkret aber genauso den kritisch-konstruktiven Stimmen des Gemeinde- und Städtebundes, des Landkreistages und der demokratischen Opposition im Hause in den anberaumten Fachgesprächen im Vorfeld. Danke deshalb, weil eine gemeinsame Zielsetzung konstruktiv im Mittelpunkt steht, möglichst schnell Klarheit für unsere Gemeinden in Thüringen, für die Bürgermeisterinnen und ihre Verwaltungen zu haben. Klarheit darüber, wie die Aufgabe der in den Gemeindegebieten vorzunehmenden Wärmeplanung an die Gemeinden als planungsverantwortliche Stelle übertragen werden soll. Der Gesetzentwurf gibt darauf die Antwort, dass diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen werden sollen. Denn mit dem zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz des Bundes wurden die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe des Gesetzes erstellt werden. Dabei sind Wärmepläne für bestehende Gemein
degebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 und für Gemeindegebiete mit weniger oder gleich 100.000 Einwohnerinnen bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 zu erstellen. Die Aufgabe ist groß und der Zeitplan eng. Deshalb ist es so wichtig, dass wir unsere Gemeinden durch ein Landesgesetz befähigen, die Aufgabe zu bewältigen. Mit dem Gesetzentwurf wird verpflichtend bestimmt die planungsverantwortliche Stelle und dass diese planungsverantwortliche Stelle Wärmepläne nach Maßgabe des Wärmeplanungsgesetzes zu erstellen hat. Darüber hinaus regeln wir Bestandsschutzregelungen für bereits laufende oder abgeschlossene Wärmeplanungen, die Finanzierung, nähere Ausgestaltung der Kostenerstattung gemäß des Konnexitätsprinzips der Thüringer Verfassung und wir passen das Thüringer Klimagesetz an, streichen Regelungen, die mit den Vorschriften des Wärmeplanungsgesetzes nicht vereinbar sind, sodass es einen widerspruchsfreien Rechtsrahmen gibt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die konstruktive Beratung dieses Gesetzentwurfs und hoffe im Sinne unserer Gemeinden und unserer Bevölkerung auf einen schnellen Verlauf. Vielen Dank.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordnete Hoffmann für die AfD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Der vorliegende Gesetzentwurf gleicht der ideologischen Motivation des sogenannten Windenergiebeteiligungsgesetzes,
denn es wird versucht, eine unrealistische Zielvorgabe mit Steuergeld zu erreichen, sprich: Man drangsaliert
Bürger und Kommunen erst mit dem Gebäudeenergiegesetz und mit Wärmeplanungsvorgaben und will die entstandenen Probleme dann mit reichlich Steuergeld lösen.
Worum geht es für die Bürger? Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Energiequellen beziehen. Ausnahmeregelungen sind mit komplizierten bürokratischen Hürden, sehr hohen Kosten und Planungsunsicherheit verbunden. All das bedeutet faktisch ein Verbot von Öl- und Gasheizungen. Das Heizungsverbot gilt zwar zunächst nur für Neubauten und für bestehende Gebäude in Kommunen, in denen eine sogenannte Wärmeplanung vorliegt. Die Wärmeplanung soll jedoch nach den Plänen der rot-gelb-grünen Bundesregierung bei Kommunen mit über 100.000 Einwohnern bis spätestens Mitte 2026, bei allen anderen Gemeinden bis spätestens Mitte 2028 auftauchen.
Auf Hauseigentümer kommen mit dem Sanierungszwang erhebliche Kosten zu, zum Beispiel für eine Wärmepumpe von 15.000 Euro. Die Wärmepumpenwende verursacht so pro Wohneinheit schon mal, wenn man die volle Sanierung anlegt, bis zu 200.000 Euro – ja, Sie lachen, aber die Bürger draußen haben das Geld nicht, Herr Minister Stengele!
Thüringen und die anderen neuen Bundesländer sind überwiegend ländlich geprägt. Im ländlichen Raum ist man besonders stark auf die Öl- und Gasversorgung angewiesen, weil sich die Installation von Fernwärmenetzen oft nicht lohnt. Und wie man gerade in der Presse lesen kann, muss ein Weimarer Unternehmen das 16-Fache zahlen und kann es einfach nicht mehr leisten. Das Heizungsverbot wirkt im ländlichen Raum, und davon hat Thüringen viel, deshalb besonders verheerend. Die AfD-Fraktion lehnt diese Bevormundungsund Ausplünderungspolitik ab.
Heizen und Wohnen müssen bezahlbar bleiben – durch einen ausgewogenen Energiemix, dadurch, dass der Irrweg der Energiewende beendet wird und man Raum für die freie Entscheidung der Menschen lässt. Das bedeutet technologieoffene Energiepolitik für eine zuverlässige, bezahlbare und umweltfreundliche Energieversorgung.
Worum geht es für die Kommunen? Wir haben schon gehört, es müssen Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 und Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2028 Wärmepläne erstellen, was – Überraschung – mit einem personellen und finanziellen Mehraufwand verbunden ist und vom Gemeinde- und Städtebund bereits angemahnt wurde.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage von mir, aus der hervorgeht, dass bisher keine Kommune bei der ThEGA Beratungsangebote des Landes angefragt hat.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wir machen Stadtentwicklungsplanung, wir machen Radwe- geplanung, wir machen Wärmeplanung in Jena!)
Dass die im Gesetzentwurf nach dem Königsteiner Schlüssel dokumentierten 11,7 Millionen Euro für die Erstellung bis 2028 sowie ein anschließender jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 800.000 Euro, der dazukommt, vermutlich nicht ausreichen werden, hat Rot-Rot-Grün zumindest erkannt. Die Landesregierung beziffert die Summe in der Antwort auf 20 Millionen Euro. Leider bleibt die Erkenntnis, dass dieser ganze Wärmepumpenirrsinn grundsätzlich Murks ist, aus.
Zum einen ist er für die Bürger nicht bezahlbar, vielleicht für Umweltminister, aber nicht für die Bürger, er ist nicht kontrollierbar, der personelle Mehraufwand und die damit einhergehende Bürokratie sind irrsinnig hoch, und vor allem basiert er auf Heizungsvorschriften, die utopisch sind und vermutlich auf nicht vorhandenen Physikkenntnissen ihrer Verfechter und auf deren Ignoranz gegen über den Bürgern fußen.
Der Bundesrechnungshof bescheinigt dieser Energiewende bereits jetzt Energiearmut. Sie von Rot-Rot-Grün beschleunigen diese Entwicklung noch einmal, daran ändern auch Steuergelder nichts. Am Ende sind die Menschen arm an Energie und arm im Portemonnaie. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Hoffmann, das war mal wieder gar nichts aus Ihrer Richtung. Das sind wir ja gewohnt. Vor allen Dingen vermischen Sie dann alles bunt durcheinander, bis es Ihnen passt.
Das Wärmeplanungsgesetz ist doch genau deswegen vorgelegt worden, damit man eben nicht nur individuell schauen muss, wie man sein Haus und seine Wärme realisieren kann,
sondern dass man eine Planung vornimmt, dass die Gemeinden in die Lage versetzt werden, Planung vorzunehmen, damit das eben in der solidarischen Gemeinschaft geschieht. Das lässt schon sehr weit blicken, wenn Sie die Kosten für eine Wärmepumpe auf 200.000 Euro kalkulieren.