die Stärkung des Souveräns und praktisch die In-die-Pflichtnahme aller Abgeordneten, sich nicht eben ihrer eigenen Verantwortung bei der Regierungsbildung entziehen zu können, wenn ihnen das Wahlergebnis nicht passt. Was Sie wollen, ist gar keine Klarstellung und möglicherweise das Verhindern von Klageanfälligkeit, was Sie wollen, ist ein Systemwechsel. Und da haben wir allerhöchste Bedenken und sind nicht dafür und sprechen uns auch dagegen aus, weil wir es gerade für gefährlich halten, in dieser Situation eine Möglichkeit zu erschaffen, dass sich eine destruktive Mehrheit so verhalten kann, dass eine Regierungsbildung auf Dauer unmöglich gemacht wird und dass der Wähler und die Wählerin immer wieder an die Wahlurne gerufen werden, nur, weil wir uns möglicherweise nicht in der Lage sehen, mit dem Wahlergebnis umzugehen.
Die Regelung in der Thüringer Verfassung ist unstrittig, sie ist auch in der Bundesrepublik geübte Praxis, die in zahlreichen Verfassungen der Bundesländer existiert. Sie stärkt den Souverän, das Recht des Souveräns, und es setzt uns als Abgeordnete in die Verantwortung, mit jedem demokratischen Wahlergebnis umzugehen und eine Regierungsfähigkeit in Thüringen herzustellen.
Deswegen nochmals, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, sehr geehrte Fraktionsvorsitzender Herr Voigt: Wir haben Ihnen noch mal auch in dieser Woche ein Verhandlungsangebot auf den Tisch gelegt. Das beinhaltet die Punkte, auf die wir uns bereits textlich verständigt haben, einschließlich der Konnexität, Herr Montag, einschließlich auch des Europabezugs in der Verfassung und auch einschließlich einer Klarstellung der gegenwärtigen Rechtslage in Artikel 70. Und ich kann Sie nur einladen: Wenn Sie alle Ihre Redebeiträge ernstnehmen, die Sie heute gehalten haben, dann setzen Sie sich mit uns an einen Tisch, geben Sie die Blockaden auf, stellen Sie keine wechselnden Bedingungen. Dann gelingt es uns auch, Herr Montag, uns auf das Machbare zu konzentrieren. Das, was sich als machbar andeutet,
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich muss sagen, auf diese letzte Rede darf man natürlich auch noch mal reagieren. Ich bin auch froh, dass ich noch eine ganze Reihe von Redezeit habe. Herr Dittes, es ist sehr schön, dass Sie sich in die Tradition der Rede von Frau Müller gestellt haben und hier eine ganze Reihe von Dingen erzählt haben, die aber offensichtlich wieder nicht der Wahrheit entsprechen.
Das scheint heute so der Tag zu sein, wo Sie das bei den Linken heute vielleicht ganz offiziell einfach zur Tradition erklären.
Ich will drei Dinge noch mal ganz klarstellen, an denen Sie hier nicht korrekt geredet haben. Das eine ist noch einmal der eine Punkt, und da versuchen Sie die ganze Zeit immer diese Nebelkerze zu werfen und füllen den Leuten die Tasche, die dann zu uns kommen und dann fragen, was ist denn hier los und wir müssen denen dann erklären, wie das wirklich aussieht, nämlich diese ganze Illusion davon, dass Sie behaupten, es hätte irgendwann mal eine verbindliche Einigung gegeben. Es gibt eine Drucksache, die haben wir als CDU-Fraktion unterschrieben und da wissen Sie ganz genau und erzählen hier dennoch wissentlich das Gegenteil, dass das keine Endeinigung war, sondern, dass das ein Zwischenschritt war, um gemeinsam im Fachausschuss, im Verfassungsausschuss diese Themen anzuhören. Wir hatten verschiedene Themen eingereicht. Wir haben dann nach der ersten Runde der Anhörung gesagt, okay, lasst uns das, was wir als erste Essenz aus der ersten Runde der Anhörung haben, zusammenpacken für eine leichtere Anhörung, lasst uns das zusammenschreiben und dann geben wir das zu einer zweiten Anhörungsrunde in den Ausschuss. Das war nie eine Endeinigung. Das erzählen Sie den Leuten da draußen. Das ist nicht korrekt. Und dann muss man sagen, gab es nach dieser zweiten Anhörung die Feststellung, dass einiges davon offensichtlich auch noch mal überarbeitet werden muss, und an der Stelle gab es nie eine abschließende Einigung. Also, erzählen Sie nicht die Unwahrheit.
Und das Zweite, was ich noch einmal klarmachen muss: Sie haben ja gerade versucht nachzuweisen, dass wir als CDU-Fraktion beim Thema Staatsziele dagegen wären im inhaltlichen Thema. Das ist auch schlicht weg falsch, sonst hätten wir diese Staatsziele ja auch nicht vorgeschlagen. Sie haben im Sinne einer Reductio ad absurdum versucht hier darzulegen, nur, weil wir quasi dagegen sind, die Staatsziele aufzunehmen, wenn wir eben keine staatsorganisationsrechtlichen Dinge vorher auch mit geklärt haben, dass wir dann auch gegen das Ehrenamt sind, dass wir gegen gleichwertige Lebensverhältnisse sind und anderes. Das ist einfach unredlich. Das ist einfach unredlich, Herr Dittes, aber ich habe an der Stelle von Ihrem Beitrag nichts anderes erwartet.
Und der dritte Punkt, wo man auch noch mal ganz klar sagen muss, der Ball, beim Thema Ministerpräsidentenwahl liegt bei Ihnen.
Der liegt bei Ihnen. Es gibt keinen Vorschlag von Ihnen, der den letzten Stand hat. Der letzte Vorschlag kam von uns. Ich war doch in der gemeinsamen Veranstaltung mit Mario Voigt und den ganzen Vertretern der rot-rot-grünen Gruppe. Da haben wir Ihnen den Vorschlag hingelegt und haben gesagt, das ist das was, was wir jetzt euch vorschlagen. Haben Ihre Vorschläge mit eingearbeitet. Da haben Sie gesagt, nein, da gibt es keine Einigung. Dann haben wir gesagt, okay, meldet euch bei uns, wenn es zu dieser Einigung kommt. Auf diesen Anruf warten wir bis heute, Herr Dittes. Auf diesen Anruf warten wir bis heute.
Können Sie bestätigen, dass Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken mitgeteilt hat, und zwar am 1. Februar 2024 in Beantwortung des von uns übersendeten Vorschlags zur Konkretisierung: Der vorgelegte Vorschlag kann aus unserer Sicht keine Grundlage für eine Ergänzung sein?
Entschuldigung, jetzt würde ich auch gern die Beantwortung noch durchführen, es ist ja kein Dialog an der Stelle.
Ich kann es Ihnen gern ganz offen darstellen. Es gab noch mal eine Bewegung von Prof. Hoff, der sich dann auch noch in die ganze Debatte eingeschaltet hat und – Entschuldigung – dann auch noch mal die Anmaßung hatte, uns als Parlamentariern zu erklären, wie Verfassung auszusehen hat. Damit wurde mit uns Kontakt aufgenommen.
Da haben wir gesagt gehabt, also entschuldigen Sie bitte, Herr Professor, Sie möchten schon mal die gesamte Genese der Diskussion im Verfassungsausschuss nachvollziehen, bevor Sie mit solchen unreifen Vorschlägen kommen. Das haben wir zurückgewiesen. Von Ihnen als Fraktion kam kein Vorschlag. Und da möchte ich an der Stelle noch mal eine Sache sagen.
Sie versuchen hier, es so darzustellen, als ob Sie an der Stelle so geeint waren. Man muss über die ganze Blockade in dieser Thematik Verfassungsänderung eigentlich nur eine Sache wissen. Der Vizeministerpräsident des Freistaats Thüringen, Innenminister Maier, äußert sich an einem Tag wohlwollend und sagt, wir müssen zu einer Konkretisierung in der Verfassung kommen beim Thema „Ministerpräsidentenwahl“.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und dann haben wir einen Vorschlag ge- macht. Das wissen Sie ganz genau!)
Das ist eine klare Erkenntnis. Und am nachfolgenden Tag äußert sich der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen und räumt das Thema komplett ab. Und da sollen wir an der Stelle Ihre Position ernst nehmen, dass Sie in irgendeiner Art und Weise geschlossen wären. Entschuldigung. Aber, wenn an einer Stelle der
Nachweis erbracht ist, dass Sie die Bremser dieses ganzen Prozesses sind, weil Sie intern nicht geeinigt sind,
So, Herr Kollege Zippel, es gibt noch den Wunsch auf eine weitere Zwischenfrage. Die wird abgelehnt.
Das habe ich tatsächlich nicht wahrgenommen. Dann müssten wir hinterher das Protokoll hören. Aber das habe ich gerade wahrgenommen und dafür erteile ich natürlich einen Ordnungsruf. Der Rest, den bitte ich im Protokoll nachlesen zu dürfen. Ich habe es nicht wahrgenommen.
Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen, meine Damen und Herren. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe den Tagesordnungspunkt 11
Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9657 - ERSTE BERATUNG