Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach diesem Beitrag aus dem Bereich der Verschwörung, der damit geendet hat, dass es dann hieß, Sie appellieren dafür, Frau Dr. Bergner, dass man sich auf das konzentriert, wofür man eine Mehrheit bekommt, auch das sehen unser Gesetze schon jetzt vor,
denn wir werden hier in diesem Landtag nur dann zu einer Verfassungsänderung kommen, wenn es dazu eine Zweidrittelmehrheit gibt. Daran arbeiten wir hier alle gemeinsam.
Wahlalter ab 16: Das haben Sie jetzt noch mal aufgenommen, dafür werden wir hier keine Mehrheit erreichen. Das haben wir leider schon feststellen können. Aus unserer Sicht oder vielleicht positiv aus der Sicht anderer Fraktionen hier im Haus ist das quasi schon aussortiert, obwohl es schon ein bisschen merkwürdig ist – jetzt auch wieder für die Schülerinnen und Schüler, die uns hier oben noch lauschen –, dass das Wahlalter 16 für die Kommunalwahl gelten wird, auch für die Europawahl, aber für die Landtagswahl dann eben nicht. Da sind wir noch nicht so weit.
Wie vielfältig unser Landtag ist, konnten Sie anhand der letzten Redebeiträge herausfinden. Trotzdem will auch ich versuchen, hier einen Weg zum Konsens zu suchen. Wichtig ist mir noch mal aufzugreifen, was Kollegin Wahl schon aufgegriffen hat, dass es nicht Grundrechte unterschiedlicher Rangordnung gibt, also dass dieses berühmte Staatsorganisationsrecht nichts Wichtigeres oder Kantigeres oder Kräftigeres ist als die Individualgrundrechte. Staatsorganisationsrecht – die Fragen wurden angesprochen –, das Binnenorganisationsrecht des Staats, also wie wir hier zum Beispiel den Ministerpräsidenten wählen oder wie wir die Finanzbeziehung zwischen dem Land und den Gebietskörperschaften ausstatten im Rahmen der Konnexität, das ist Staatsorganisationsrecht.
Das andere sind die Individualgrundrechte. Da hat mich doch schon sehr gewundert, Herr Zippel, als Sie meinten, dass die Individualgrundrechte keine Rechtswirkung für Individuen entfalten würden. Natürlich enthalten die keine konkrete Handlungsanweisung, aber dass natürlich mit der Behauptung oder mit dem Verdacht, dass gegen ein Individualgrundrecht verstoßen wird, ein Gericht angerufen werden kann, das dann feststellt, ob bestimmte Gesetze, die wir hier machen, mit dem Individualgrundrecht vereinbar sind, das ist eigentlich die stärkste Position überhaupt. Klassischerweise hat man es früher immer das Abwehrrecht der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat genannt, vor Willkür geschützt zu werden, dass in der Alltagsausstattung auch der Politik Grundrechte geschliffen werden. Deswegen ist es so wichtig, dass man Grundrechte, auch die Individualgrundrechte, immer mal daraufhin anschaut, ob sie noch zeitgemäß sind bzw. auch zeitgemäß formuliert sind. Da bin ich dem Kollegen Montag schon mal sehr dankbar, dass er diese Sache mit dem Behindertenbegriff hier eingebracht hat, nämlich dass an zwei Stellen unserer Verfassung immer noch von Behinderten die Rede ist anstatt von Menschen mit Behinderung, was ein qualitativ großer und ein ethisch großer Unterschied ist und was in der Diskussion am letzten Montag mit dem Initiativkreis Verfassungsänderung auch eine Vertreterin des entsprechenden Verbandes angemahnt hat, die uns gesagt hat: Wir möchten gern, dass Sie uns sehen und dass Sie uns hören und dass Sie diese Sache in die Verfassung aufnehmen. Da wiederhole ich jetzt gern, was ich dort schon gesagt habe: Allein dieser kleine Schnipsel an der Änderung der Thüringer Landesverfassung wäre es wert, dass wir das hier im Landtag machen.
Dann hätten wir einen richtigen Schritt getan gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung als sogenannte Behinderte, ein Begriff den man mit Defiziten verbindet, die Behinderte in dem Sinne nicht haben, sondern eben nur andere Anforderungen an ihre Lebensgestaltung. Allein deshalb könnten wir die Verfassung ändern.
Dann, Herr Montag, haben Sie uns von Rot-Rot-Grün auch ein bisschen vorgeworfen: Aber ihr habt doch auch schon von Paket gesprochen. Das war aber nicht das Paket, von dem man sagt, es darf nicht eins allein kommen, sondern das war das Paket, was wir schon mal fertig hatten, aus insgesamt 24 Vorschlägen.
Es waren übrigens 24 Einzelvorschläge zur Verfassungsänderung, die unseren Verfassungsausschuss jetzt über die Jahre beschäftigt haben. Von den 24 waren in einem Paket sechs übrig geblieben. Das haben wir nur deswegen damals Paket genannt, weil wir gesagt haben: Das ist das Paket, das wir hier zurückschicken können, in den Landtag und wir uns zwischen Rot-Rot-Grün, zwischen der CDU-Fraktion und auch Ihnen geeinigt hatten, dass wir dann die Zweidrittelmehrheit erreichen werden und dass wir das abschließen können. Sie haben gesagt: Das Paket schnüren wir Ihnen aber jetzt wieder auf. Dagegen sind wir nicht aus Prinzip. Es war nur mal schon ein fertiges Paket.
Jetzt haben wir aber noch einen neuen Paketbegriff und das ist der Paketbegriff, den Herr Zippel hier auch noch mal bemüht hat. Dieser Paketbegriff heißt, wenn wir die angeblich wichtigeren – das habe ich infrage gestellt und bestreite ich –Staatsorganisationsrechte jetzt nicht in diese Verfassungsänderung reinbekommen, dann machen wir die Individualgrundrechte auch nicht, erneuern wir sie auch nicht. Dieses Paket hat es vorher so nicht gegeben und das möchten wir uns jetzt auch nicht hier zur Last auf die Tische legen lassen. Das wäre ein sehr konkreter und starker Affront zum Beispiel gegen die Frau aus dem Behindertenverband, die uns gesagt hat, wir möchten von euch gehört und auch gesehen werden mit dieser kleinen feinen Änderung. Deswegen appelliere ich hier nicht an die Differenzen und möchte auch niemanden größer beschimpfen, sondern einfach nur sagen, wir haben so viele Gemeinsamkeiten, mit denen wir Menschen draußen – was heißt draußen? –, also uns allen hier sagen können, da sind unsere Grundrechte wichtig, da wollen wir eine Verbesserung haben, und da kommen wir dann gemeinsam weiter. Jetzt hat Herr Zippel noch mal versucht zu sagen, das mit dem Ehrenamt ist auch deswegen nicht so wichtig, denn wir machen ja jetzt ein Ehrenamtsgesetz. Dann kam Herr Möller in seiner unnachahmlichen Art und hat uns eigentlich sehr gut noch mal zwischen den Zeilen klargemacht, warum es eben nicht reicht, ein Gesetz zu haben. Denn er hat schon wieder gesagt, in dem Gesetz wollen wieder alle möglichen Leute dann was so und anders regeln bzw. wenn wir das Ehrenamt in die Verfassung schreiben mit dem relativen weiten Begriff, dann könnten wir auch Ehrenamtler meinen, die er gar nicht gut findet. Das zeigt aber genau, dass wir diesen Grundsatz in der Verfassung brauchen, damit nicht einfachgesetzlich in einem Ehrenamtsgesetz, was jetzt sicherlich sehr viele gute Ansätze enthält, Herr Zippel, und was wir auch gern unterstützen werden als Rot-Rot-Grün in großen Teilen, damit das nicht einfach wieder mit einem Federstrich geändert werden kann, wenn es andere Mehrheiten mal irgendwann gibt. Das genau unterscheidet dann die Wirkung eines einfachen Gesetzes von einem Verfassungsgrundsatz. Deswegen brauchen wir den. Dann hören Sie bitte auf, das Bündnis Verfassungsänderung jetzt zu diffamieren, als seien es irgendwie – das haben Sie nicht gemacht, das war wieder Herr Möller –linke Vorfeldorganisationen.
Es ist der Landesfeuerwehrverband gewesen, der uns als allererstes vor der letzten Landtagswahl diese Forderung ganz groß in seine Wahlprüfsteine reingeschrieben hat und wo jedes Mal gefragt wird, wie weit seid ihr denn damit. Gestern haben wir eine wunderbare und auch wichtige Diskussion hier zum Brandund Katastrophenschutzgesetz gemacht, zu unseren Freunden und Helfern in rot, die Feuerwehr. Die Feuerwehrautos sind nun mal rot, Herr Möller, daran werden Sie nichts mehr ändern können, auch wenn Ihnen diese Farbe nicht so gut passt.
Natürlich haben auch gerade diese Ehrenamtler das Anrecht, von uns gehört und von uns gesehen zu werden. Für diese Menschen, die tagaus und tagein mit ihrem Leben, mit ihrer Gesundheit, mit ihrer Freizeit
für unser aller Wohl bürgen, machen wir dieses Ehrenamt bzw. wollen wir diese Ehrenamtsgarantie in die Verfassung schreiben. Wohin denn sonst? Da gehört sie rein und da schreiben wir sie hin.
Deswegen möchte ich hier eigentlich den heutigen Tagesordnungspunkt ausschließlich dafür noch mal nutzen und zuspitzen darauf, zu sagen, bitte, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sorgen Sie dafür, dass wir hier einzelne Grundrechte doch noch durchbekommen. Lassen Sie sich nicht – und auch nicht andere hier im Haus – von der Sorge leiten, oh, was passiert, wenn es dann vielleicht wieder nicht für die 60 Stimmen reicht. Ich denke, jeder Einzelne von uns hier aus allen Fraktionen hat eine Verantwortung dafür, dass wir auch den Bürgerinnen und Bürgern beweisen, dass wir handlungsfähig und handlungswillig sind bei solchen wichtigen Fragen, die sich vom Ehrenamt über den Behindertenbegriff wie auch zu anderen Sachen hinziehen, der Altersdiskriminierung, der Nachhaltigkeit, der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land und dann natürlich auch dem sehr wichtigen Europabezug, wofür ich der FDP ausdrücklich noch mal hier Dank aussprechen will, dass sie dieses Thema auch noch mal bei uns in den Verfassungsausschuss gebracht haben.
Wir haben – das ist schon numerisch aufgezählt worden – so viele Sachverständige, so viele Bürgerinnen und Bürger angehört. Wir haben auch Diskussionsforen überall im Land. Wir sind nicht nur letzten Montag angesprochen worden hier als demokratische Fraktionen in diesem Landtag. Es ruhen die Augen auf uns, dass wir unsere Arbeit bis zur Wahl hier noch ordentlich machen.
Deswegen letzter Appell, gehen wir mal weg von der Innensicht, wo es darum geht, wer jetzt wem noch mal ein bisschen ordentlich an die Karre fahren könnte, um es für den Wahlkampf dann leichter zu haben, sondern gehen wir mal auf die Außensicht und machen wir das, was sich Bürgerinnen und Bürger von uns wünschen und was Sie von uns auch zu Recht erwarten dürfen, denn dafür sind wir alle hier gemeinsam in das Haus mal reingewählt worden. Dafür haben wir bis zum letzten Tag dieser Wahlperiode ordentlich zu arbeiten und zu liefern. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Als Nächster hat sich noch Abgeordneter Dittes für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.
Kollege Montag, Sie haben sich in Ihrem Redebeitrag gefragt, damit auch uns und die Öffentlichkeit: Was ist eigentlich das Ziel dieser Beratung oder des Redebeitrags von Anja Müller, meiner Kollegin, gewesen? Ich kann Ihnen sagen, als Fraktionsvorsitzender – und das wird Ihnen nicht anders gehen – höre auch ich die Redebeiträge der Abgeordneten meiner Fraktion das erste Mal hier im Plenum, weiß nicht, was sie sagen. Und was ich herausgehört habe, das hat mir Anja Müller noch mal gesagt, ist, was der Linken in der Verfassungsdebatte an Inhalten wichtig ist, und zweitens habe ich herausgehört, eine Einladung auch an die demokratische Mehrheit, die wir zur Verfassungsänderung brauchen, auszusprechen, nämlich eine vorhandene Blockade aufzulösen und sich genau auf das Machbare zu konzentrieren.
Nun war leider war der Kollege Zippel eben nicht in der Lage, genau diesen Redebeitrag auch in diesem Sinne so aufzunehmen und darauf zu reagieren.
Ich hoffe, Herr Zippel, dass ich Sie in Ihrem Redebeitrag durchaus falsch verstanden habe und nicht richtig verstanden habe, denn ich hatte den Eindruck, dass Sie hier mit Ihrem Redebeitrag die Verfassungsdebatte und auch die Möglichkeiten einer Verfassungsänderung für beerdigt erklären wollten und nur lediglich nach dem Prinzip „Haltet den Dieb!“ auf die Linke zeigen. Sie haben an einer Stelle gesagt, Herr Zippel, Sie hatten den Eindruck, man hat der Linken gut zusammengearbeitet.
Ehrlich gesagt, das kann ich Ihnen sagen auch aus meiner Richtung – ich habe ja auch an vielen Beratungen und Verhandlungen zur Verfassung teilgenommen –, das kann ich auch in Richtung der CDU sagen, es gab gute konstruktive Gespräche zur Änderung der Verfassung. Nur dann gab es einen Moment im Jahr 2021, da hatte ich dann eben auch den Eindruck, dass die CDU erschrocken war über das Ergebnis der guten Zusammenarbeit, weil, es gab ja eine Einigung mit der CDU zu konkreten Texten der Verfassungsänderung. Wir hatten uns geeinigt über die Aufnahme Ehrenamt, über die Aufnahme des Ziels der gleichwertigen Lebensverhältnisse, des Ziels der Stärkung des Schutzes von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung, des Ziels des Schutzes vor Diskriminierung aufgrund des Alters. Wir haben uns auf staatsorganisatorische Rechteregelungen geeinigt, wie beispielsweise zur Konnexität oder eben auch zur elektronischen Verkündung. – Herr Voigt, ich komme gleich noch zur Konnexität drauf. –
Also, wir waren uns einig, dass diese Punkte in die Verfassung rauskommen. Was Sie heute dann aber machen, ist, zu sagen, das sind ja eigentlich gar nicht die echten Probleme, und verweisen darauf, dass Sie dann nämlich, als wir uns geeinigt hatten – das tatsächlich echte Problem auf den Tisch gelegt haben „als Bedingung die MP-Wahl“, also im Prinzip, nachdem wir einen Einigungsprozess erreicht haben und in wirklich vielen Punkten uns noch mal verständigt haben. Deswegen sage ich es in aller Öffentlichkeit: Wir sind bereit, alles das, was wir gemeinsam auch bereits innerlich verabredet haben in dieser Verfassungsänderung, ohne Bedingung tatsächlich auch als Verfassungsänderung mit Ihnen gemeinsam zu beschließen.
Geben Sie Ihre Inhaftungsnahme dieser Staatsziele und staatsorganisatorischen Regelung einfach – geben Sie diese Haftung auf und nehmen Sie dieses verbindende Element mit der MP-Wahl zurück!
Zur Konnexität nur ein Beitrag. Da will ich in aller Offenheit sagen: Es gab keine letztendliche Einigung über den Wortlaut der Konnexität. Aber, Herr Voigt, jetzt können Sie auch nicken, wir sind uns einig, dass wir eine Konnexitätsregelung in die Verfassung aufnehmen können. Was wir bloß wollen – und das Finanzausgleichsrecht ist durchaus etwas Kompliziertes.
Wir haben eigentlich gar keine verfassungsrechtliche Regelungslücke bei der Konnexität. Was wir aber nicht machen, ist, – und das ist dann Ihr Textvorschlag – im Prinzip die Formulierung der Konnexität für den übertragenen Wirkungskreis so abzuändern, dass die vorhandene Verfassungsrechtsprechung obsolet wird, sondern wir wollten die Verfassungsrechtsprechung auf Grundlage der Verfassung zur Konnexität im übertragenen Wirkungskreis bestehen lassen, also rechtssichere Regelung auch beibehalten und die Konnexität zum eigenen Wirkungskreis danebensetzen. Dazu sind wir bereit. Da müssten Sie sich einfach nur fachlich mit uns verständigen zum Text. Aber da gibt es im Prinzip im Grundsatz gar keinen Dissens.
Ich will aber noch mal auf den Einwand von Herrn Zippel eingehen, das alles wäre ja nicht so wichtig, das wären nicht die echten Probleme – Beschaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Thüringen, Nachhaltig
keit, Schutz vor Diskriminierung, weil, das eigentlich echte Problem, was Sie von Anfang an gesetzt haben, wäre die MP-Wahl. So haben Sie es gesagt, Herr Zippel.
Nun ist ja das AIS, also das Landtagsinformationssystem, ein elektronisches System, was nicht lügt oder sich zumindest meistens richtig erinnert, im Gegensatz zu vielen Abgeordneten unserer Fraktionen oder unseres Landtags.
Ich habe noch mal nachgeschaut. Herr Zippel, im November 2019, also unmittelbar nach der Wahl, vor einer MP-Wahl mit den aus Ihrer Sicht unklaren verfassungsrechtlichen Regelungen, haben Sie einen Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag eingebracht mit dem wesentlichen Inhalt: Aufnahme von zwei Staatszielen in die Thüringer Verfassung. Das war Ihnen das Wichtigste im November 2019, nämlich den Schutz des Ehrenamts in die Thüringer Verfassung aufzunehmen und Nachhaltigkeit als Staatsziel zu verankern.
Dann kam der 5. Februar 2020, und die politische Verantwortung, die Sie da zu tragen haben, will ich hier gar nicht wiederholen. Dann haben Sie seitdem – das ist allen bekannt – eine Minderheitsregierung in Thüringen mit den, sage ich mal, nahezu krisenhaften Situationen auch in Ihrer Bundespartei, aber auch in Thüringen. Und dann kamen Sie ein Jahr, nachdem Sie hier Staatsziele im Thüringer Landtag beantragt haben, auf die Idee, einen Gesetzentwurf zur MP-Wahl einzubringen. Das haben Sie heute begründet, Herr Zippel, gar nicht ehrlich und transparent, was Sie da eigentlich die ganze Zeit wollen und als Bedingung formulieren, sondern Sie haben gesagt: Wir wollen einen Vorschlag machen, um eine Klageanfälligkeit bei der MP-Wahl auszuschließen.
Herr Zippel, dieses Angebot, eine Klageanfälligkeit bei der MP-Wahl auszuschließen, liegt Ihnen unsererseits vor. Und ich sage jetzt noch mal in der Öffentlichkeit: Wir sind damit einverstanden und gehen mit Ihnen den Weg, eine Rechtslage, wie wir sie in Thüringen haben, so klar in der Verfassung auch zu formulieren, dass sie eben nicht klageanfällig ist.
Aber Ihre Fraktion, die diesen Vorschlag seit Januar und jetzt auch wieder seit März auf dem Tisch hat, lehnt bisher genau diesen Weg ab, die Klageanfälligkeit der MP-Wahl auszuschließen durch eine Klarstellung in der Verfassung.
Und deswegen nochmals auch meine Einladung an Sie, tatsächlich diesen Weg zu gehen und genau diese klarstellende Regelung auch aufzunehmen, damit diese Bedenken wirklich auch aufgegriffen werden.
Ich will aber auch politisch deutlich machen, Herr Zippel – und das ist mir wirklich wichtig bei allen Diskussionen, wie man auch eine Ministerpräsidentenwahl in der Verfassung unterschiedlich gestalten kann –: Wir haben – und das sage ich in aller Klarheit und Deutlichkeit – überhaupt kein Klarstellungsproblem,
es gibt keine unklare Verfassungslage. Das haben die Verfassungsrechtsexperten in der Anhörung des Verfassungsausschusses, Herr Schard, auch alle deutlich gesagt. Der Verfassungskommentar, der genau in dieser Zeit der Diskussion hier im Verfassungsausschuss veröffentlicht worden ist, ist in dieser Frage eindeutig: Die Väter und wenigen Mütter dieser Verfassung von 1994 haben auch hier im Landtag eindeutig gesagt, dass die Regelung, wie sie verstanden wird, genau auch die Regelung war, die beabsichtigt ist, nämlich
die Stärkung des Souveräns und praktisch die In-die-Pflichtnahme aller Abgeordneten, sich nicht eben ihrer eigenen Verantwortung bei der Regierungsbildung entziehen zu können, wenn ihnen das Wahlergebnis nicht passt. Was Sie wollen, ist gar keine Klarstellung und möglicherweise das Verhindern von Klageanfälligkeit, was Sie wollen, ist ein Systemwechsel. Und da haben wir allerhöchste Bedenken und sind nicht dafür und sprechen uns auch dagegen aus, weil wir es gerade für gefährlich halten, in dieser Situation eine Möglichkeit zu erschaffen, dass sich eine destruktive Mehrheit so verhalten kann, dass eine Regierungsbildung auf Dauer unmöglich gemacht wird und dass der Wähler und die Wählerin immer wieder an die Wahlurne gerufen werden, nur, weil wir uns möglicherweise nicht in der Lage sehen, mit dem Wahlergebnis umzugehen.