Die Feuerwehr ist vielleicht eine der wenigen Gruppen, die dabei sind, die noch halbwegs neutral sind, die Sie aber auch versuchen, ideologisch zu vereinnahmen. Das hatten wir ja gestern bei dem entsprechenden Gesetzesentwurf der Kollege Czuppon hat es Ihnen ja erklärt.
reformen denn inhaltlich geht. Das rot-rot-grüne Lager hat einen Entwurf eingebracht und möchte eine Extremismusklausel. Das fand ich von Anfang an ziemlich spannend, muss ich Ihnen sagen, denn ich erinnere mich noch gut, als die CDU mit der SPD bis 2014 zusammen regiert hat, da gab es immer die Diskussion um eine Extremismusklausel bei der Förderung von Vereinen. Da waren sie vehement gegen eine Extremismusklausel. Warum war das so? Na ja, Sie waren in der Opposition und Sie fürchteten, dass all diese Radikalen und Extremisten, die in Ihren Vorfeldorganisationen sind, letztlich dafür sorgen würden, dass keine Förderung für diese Vorfeldorganisationen mehr erlangt werden kann. Da waren Sie in der Opposition gegen eine Extremismusklausel. Jetzt sind Sie in der Regierung. Plötzlich ist alles anders. Da muss die Extremismusklausel sogar in die Landesverfassung.
Meine Damen und Herren, was damit gemeint ist, ist doch klar. Das wissen wir doch spätestens, also ich meine, wir wussten es schon vorher, aber die Masse der Bevölkerung weiß es spätestens, nachdem jeder, der gegen Corona protestiert hat, in die Nazi-Ecke geschoben worden ist. Ist der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem. Das ist doch Ihr Grundsatz.
Den haben Sie schon angewendet beim Arbeiteraufstand in den 50er-Jahren in der DDR. Das waren auch schon alles Nazis. In dieser Kontinuität stehen Sie auch heute noch. Die Möglichkeit, politische Gegner nach Belieben zu Nazis zu erklären, sie ungehört zu machen,
ihnen Veranstaltungsräume zu verweigern, sie möglichst zu verbieten, diese Möglichkeit möchten Sie sich mit Ihrer Extremismusklausel in die Verfassung schreiben, über deren Auslegung natürlich auch nur einer entscheidet oder eine politische Kraft entscheidet, nämlich Sie. Da hört es, ehrlich gesagt, schon auf, demokratisch zu sein. Das ist nichts anderes als eine DDR-Verfassung. Und wenn Frau Müller meint, es bräuchte ein Update für die Verfassung – das, Frau Müller ist kein Update, das ist ein Trojaner, nichts anderes.
So können wir durch alle Themenbereiche weitergehen, außer vielleicht die elektronische Ausfertigung von Rechtsakten. Ich meine, das ist tatsächlich ein formaler Akt, den man abstimmen könnte.
Aber schauen wir uns das Thema „Nachhaltigkeit“ an. Nachhaltigkeit ist in Deutschland schon immer, ich würde mal sagen, eine wirtschaftliche Tugend, ist zuerst, würde ich sagen, im preußischen allgemeinen Landrecht kodifiziert worden, dann im BGB. Die Juristen wissen das: übermäßige Fruchtziehung. Das sollte untersagt oder zumindest sanktioniert werden. Von diesem scharfen Begriffsverständnis der Nachhaltigkeit haben Sie sich aber längst entfernt. Die Nachhaltigkeit ist in der politischen Debatte der Bundesrepublik längst eine leere Worthülse geworden, die beliebig aufgeladen werden kann, um damit politische Ziele letztlich auch durchzusetzen. Das haben auch die Anzuhörenden erkannt. Ich kann mich noch gut an die Vertreter der Landwirtschaft erinnern, die davor gewarnt haben, dass diese Formulierung so nebulös und so amöbenhaft ist, dass daraus Rechtsunsicherheiten entstehen, die massive Vollzugsfolgen haben können, insbesondere im Bereich der Wirtschaft. Ich erinnere mich auch noch sehr gut daran, da gab es einen Anzuhörenden, der meinte mit der Nachhaltigkeit ist auch finanzielle Nachhaltigkeit gemeint, zum Beispiel auch eine Schuldenbremse. Ein anderer Anzuhörender 2 Minuten später meinte dann: Nein, eine finanzielle Nachhaltigkeit ist damit nicht gemeint. So amöbenhaft ist dieser Begriff, den Sie in die Verfassung
Ehrenamtsförderung – wer hat was gegen Ehrenamtsförderung? Keiner hat was gegen Ehrenamtsförderung. Ich bin auch der Meinung, dass der Freistaat Thüringen nach wie vor bei seinen Haushaltsverhandlungen das Ehrenamt fördern sollte, aber Ehrenamt sollte gemeinnützig sein. Da sind Sie anderer Meinung. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf in den Verfassungsausschuss eingebracht. Aber Sie sind anderer Meinung. Sie wollen das Ehrenamt von der Gemeinnützigkeit befreien. Warum wollen Sie das? Na ja, weil es Ihnen eben auch wieder Möglichkeiten bietet, Vereine, ehrenamtliche Institutionen für den politischen Kampf gegen Meinungen zu instrumentalisieren, die Ihnen nicht gefallen, gegen politische Gegner usw. usf.
Meine Damen und Herren, das zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Verfassungsänderung, dass Sie versuchen, über diese Verfassungsänderung der Verfassung eine Schlagseite zu geben, die eindeutig links ist. Ich muss sagen, ich bin froh darüber, dass die CDU und die FDP da nicht mitmachen. Das ist gut.
Verbot der Altersdiskriminierung – ich musste fast lachen, als ich das gehört und gelesen habe. Welche Politiker welcher Fraktion und Parteien reden denn immer vom alten weisen Mann abwertend? Das sind doch Sie. Und da kommen Sie hier mit dem Verbot von Altersdiskriminierung und möchten das plötzlich in die Verfassung reinschreiben. Wie ernst meinen Sie es denn, meine Damen und Herren? Erklären Sie das
mal den Leuten. Oder wer ist denn auf den glorreichen Gedanken gekommen, die Wohnungsnot dadurch zu bekämpfen, dass alte Leute aus ihren Wohnungen ausziehen sollen? Und Sie wollen ein Verbot der Altersdiskriminierung? Ich lache mich tot, meine Damen und Herren.
Es gäbe wirklich noch sehr viel zu diesem Komplex zu sagen, ich will es aber auch nicht über Gebühr ausweiten. Die Verfassung des Freistaats Thüringen hat eine extrem hohe Legitimität. Diese hohe Legitimität folgt daraus, dass über diese Verfassung im Gegensatz zum Grundgesetz zum Beispiel durch das Volk abgestimmt worden ist. Daher kommt diese hohe Legitimität. An diese Legitimität macht man sich nicht aus billigen, politischen, opportunistischen Gründen. Das ist eine ganz wichtige Erkenntnis.
Wenn ich mir diese Verfassungsänderung, die Sie vorschlagen, so im Detail angucke, dann sage ich mir, besser nicht. Deswegen ist es auch gut, dass diese Verfassungsänderungen im Verfassungsausschuss beerdigt werden. Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe hier ein Redemanuskript, was ich zur Seite gelegt habe, weil ich noch nicht weiß, wie ich mit den Redebeiträgen, die ich bisher gehört habe, umgehen soll. Denn wir scheinen irgendwie eine sehr differente Wahrnehmung der Realität zu haben. Ich bin überrascht, dass wir – alle Redner vorher – scheinbar im selben Ausschuss gesessen haben, über vier Jahre, aber eine ganz andere Sicht auf die Dinge haben.
Da muss ich sagen, das wundert mich ein bisschen. Frau Müller, ich habe immer noch nicht nachvollzogen, was Sinn – jetzt ist sie nicht da, doch dahinten – und Zweck dieser Debatte sein soll. Sie haben fast 20 Minuten dafür verwendet, nichts zu sagen.
Sie hätten vielleicht diese Zeit, diese Kraft und Mühe investieren sollen, um mit der CDU eine Möglichkeit zu finden, das Machbare in den Blick zu nehmen. Ich wundere mich wirklich, wie sehr die Eigenwahrnehmung von der Wahrnehmung, die ich habe, bei Ihnen abweichen kann.
Das Problem ist – lieber Kollege Schubert, ich kann sie begründen, da reicht ein Blick in die Protokolle, Sie sind ja auch anwesend in den Sitzungen –, dass ich seit ungefähr drei Jahren – insofern hat der Abgeordnete Möller der AfD recht –, seit drei Jahren darauf hingewiesen habe, dass wir doch bitte das Machbare in den Blick nehmen sollen.
Warum, das kann ich auch gern begründen. Weil von einer angeblichen Paketlösung geredet worden ist über Jahre hinweg, und alle, die anwesend sind, werden sich mit Schmerzen dieses Wort erneut zu Gehör bringen lassen müssen, obwohl längstens klar war, dass wir Ihnen dieses Paket wieder aufschnüren werden.
Ich begründe das gleich, Herr Schubert. Deswegen erst warten, zuhören, lernen und dann vielleicht aus – so ist das – ja, wir sind Bildungsbürgertum und haben hier auch vom Pult aus eine Aufgabe, die größer ist, als die eigene Position darzustellen.
Frau Lukin, mit den einfachen Wortmeldungen meinerseits oder eines Kollegen von mir, was Sie auch angekündigt haben, nämlich Einzelabstimmung zu beantragen, macht Ihre Paketlösung zur Makulatur, weil das Paket dann im Landtag sofort wieder in einzelne Substanzteile zerfallen würde. Das haben wir Ihnen zweieinhalb Jahre gesagt. Und Ihre Mitkoalitionäre haben uns nicht nur zugehört, sondern die haben das sogar verstanden, was wir das gesagt haben, und die waren bereit gewesen, ein Paket bzw. Einzellösungen zu finden, nämlich unter der Maßgabe, verantwortungsvoll Politik zu machen an etwas, das in höchstem Maße Verantwortung braucht, nämlich der Änderung unserer Verfassung. Dass Sie sich hier hinstellen und 20 Minuten Ihre Sicht der Dinge darstellen, ist legitim. Dass Sie 20 Minuten sagen, was für Sie gut, richtig, wichtig ist, ist legitim. Was aber illegitim ist, ist, davon abzuleiten, nur, weil Sie etwas als richtig empfinden, dass das alle anderen in diesem Haus ebenso tun müssen.
Das ist nicht Politik, das ist Dogmatismus. Insofern will ich, auch ein bisschen mal an die Kollegen der CDU gerichtet, noch mal eine Bitte äußern: Ich glaube schon, dass es Zeit ist – und das sehe ich anders als Herr Möller –, die Verfassung auch in das Jahr 2024 ff. zu holen.
Gesellschaftliche Entwicklung – das kennt man ja auch aus der Rechtsgeschichte, dass sie sich darin abbildet, dass sie sich darin widerspiegelt, und so muss es auch mit der Verfassung sein. So haben wir gesagt, dass wir bereit sind, verschiedene Punkte mitzutragen, und zwar basierend auf der – und da gebe ich Frau
Kollegin Wahl recht – sehr umfangreichen Arbeit der Anzuhörenden – des Zuhörens, des Aufnehmens, des Bewertens –, die jeder für sich mitgenommen hat.
Das eine ist die Frage „Ehrenamt“. Ich glaube, da gibt es Konsens in diesem Hause, und diesen Konsens sollten wir auch in politische Mehrheiten umwandeln können.