Protocol of the Session on March 15, 2024

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Werte Anwesende, Hallo auf die Besuchstribüne da oben! Ja, an der Tatsache, die hier auch schon benannt wurde, gibt es nichts schönzureden: dass es durchaus eine schlechtere Prognose im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt, wenn man in Thüringen einen Herzinfarkt bekommt. Aber diesen Blick und diese Perspektive muss man auch auf die ostdeutschen Bundesländer im Allgemeinen erweitern. Das hat auch etwas mit Bevölkerungsstruktur zu tun, mit einem Durchschnittsalter, wenn ein Infarkt geschieht – leider passiert –, dann auch mit etwas schlechteren Prognosen. Das ist auch ein Aspekt, den man in der ganzen Debatte nicht vergessen sollte.

Es wurde auch schon angesprochen: Ja, es gibt auch eine Expertengruppe. Also zwei Expertengruppen haben sich im Jahr 2021 zusammengefunden, weil genau diese Dinge, die hier schon diskutiert wurden, Medizinerinnen und Mediziner umtreiben. Sie wollen eine verbesserte Versorgung der Menschen haben. Die eine Expertengruppe hieß „Kardiologische Kliniken“ und die andere „Rettungsdienst Kardiologie“. Sie haben sich zusammengesetzt und haben ein wichtiges Papier erstellt, das die Überschrift trägt „Das Erfordernis zur Entwicklung strukturierter Behandlungsmodalitäten zur Therapie von Patienten mit akutem Herzinfarkt in Thüringen“, um genau dort Abhilfe zu schaffen.

Leider – und das erklärt durchaus den Zeitverzug – wird jetzt schon vergessen, obwohl es alle so sehr beschäftigt hat, dass wir auch in diesem Jahr in einer schlimmen Coronapandemiephase waren. Wir mussten Menschen aus Thüringen ausfliegen, die nicht mehr adäquat versorgt werden konnten, weil die Kapazitäten

an ihren Grenzen waren. Und in dieser Situation war es natürlich richtig, dass sich führende Köpfe der Ärzteschaft oder aus dem Ministerium jetzt nicht zusammengefunden haben. Aber es ist dann im Anschluss auch passiert. Das haben wir jetzt schon gehört: Die AG, die auch hier gefordert wird, ist ja gegründet, und es ist auf dem Weg.

Wir haben das in ganz vielen Fachbereichen – auch gerade bei der Krankenhausversorgung –, was die Frage einer Zentralisierung im Sinne einer Qualitätssteigerung angeht. Ja, der Präsident der Landesärztekammer Dr. Hans-Jörg Bittrich fordert das ein. Sie können sich aber auch alle vorstellen, was das für Diskussionsprozesse auslöst, wenn Krankenhäuser kein Herzkathederlabor mehr vorhalten sollen, weil es zentralisiert wurde, um bessere Behandlungsergebnisse zu erzielen. Und das gehört eben zur Wahrheit dazu: Die Krankenhäuser befinden sich leider permanent in einer Konkurrenz zueinander und die eigenen Interessen der Häuser überwiegen dann oftmals bei dieser Versorgungsfrage. Bisher war es noch nicht zielführend und möglich, dass man sich auch einigt, wie eine Struktur dann aussehen soll. Ich glaube, das ist wirklich auch ein unterschiedlicher Politikansatz, der aber von Rot-Rot-Grün immer gepflegt wird. Das heißt, höchstmögliche Beteiligung, um dann auch das beste Ergebnis zu haben und auch die höchste Akzeptanz in der Bevölkerung. Denn nichts wäre schlimmer, als wenn solche Strukturveränderungen dann auf Unmut

(Abg. Montag)

vor Ort stoßen, obwohl die Qualitätssteigerung bei diesem Punkt und bei diesem Herzinfarktnetzwerk das zentrale Element ist.

Ja, die AG kam schon ins Arbeiten und hat auch die Kliniken vor Ort befragt. Aber – und ich glaube, das ist sehr wichtig –, die Auswertung steht noch aus. Deswegen beantrage ich auch die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, damit wir dort auch über diese Ergebnisse sprechen können, uns das komplette Bild machen und dieses Vorhaben dann noch mal gemeinsam unterstützen. Weil – ich hoffe, das konnte man bis jetzt bemerken – wie gesagt wir beraten jetzt einen Antrag der CDU drei Jahre, nachdem sich dort schon Grundlegendes getan und man sich auf den Weg gemacht hat. Ich würde sagen – in einem Wahljahr –, das ist leider nur Wahlkampf und wird der Sache eben nicht gerecht. Dann lassen Sie uns das mit der nötigen Sachlichkeit diskutieren und das eben im Ausschuss tun, damit wir auch der Sache hier gerecht werden und tatsächlich auch die Herzinfarktversorgung in Thüringen verbessert werden kann. Ich bin zuversichtlich, dass das Gesundheitsministerium und die Landesärztekammer sowie die Landeskrankenhausgesellschaft gemeinsam mit uns dort die Versorgungsqualität verbessern. Ich werbe für eine Ausschussüberweisung für die weitere Befassung und freue mich auch noch auf die weitere Debatte. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, der CDU-Antrag, den wir hier vorliegen haben, greift ein wichtiges Thema auf, nämlich die künftige Versorgung von Herzinfarktpatientinnen und ‑patienten in einem Herzinfarktnetz. Es stimmt, die schnelle und richtige Versorgung von Menschen, die einen Herzinfarkt erleiden, ist in Thüringen nicht überall optimal gegeben. Bei einem Herzinfarkt ist schnelle Hilfe entscheidend. Wenn innerhalb der ersten Stunde mit einer Herzkatheterbehand

lung behandelt wird, kann ein Infarkt im besten Fall ohne schlimme Folgen für den Herzmuskel bleiben. Durchschnittlich sterben nach Zahlen des Thüringen Landesamts für Statistik jedes Jahr zwischen 1.600 und 1.800 Menschen an einem akuten Herzinfarkt. Damit liegt Thüringen fast an der Spitze der Bundesländer, nur Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben noch höhere Infarkt- und Sterberaten.

Zu einem Infarkt kommt es, wenn eines der oder mehrere Herzkranzgefäße durch ein Blutgerinnsel plötzlich verstopft ist oder sind. Das kündigt sich selten als solches an und erste Anzeichen werden oft nicht ernst genommen oder als solche erkannt. Ganz zu schweigen vom höheren Risiko der Frauen, an einem Herzinfarkt zu versterben, obwohl sie seltener welche erleiden als Männer. Bei Frauen werden die Anzeichen eines Herzinfarkts immer noch zu selten einem Infarkt zugeordnet, da diese anders sind, als bei Männern. Und so versterben mehr Frauen als Männer an einem Herzinfarkt, bevor sie das Krankenhaus erreichen, auch weil oft der Notruf nicht schnell genug gewählt wird. Das gilt allerdings auch für den Verdacht eines Herzinfarkts bei Männern. Denn von den ersten Symptomen bis zur Einlieferung ins Krankenhaus wird oft zu lange überlegt, ob überhaupt medizinische Hilfe benötigt wird. Aber ein Herzinfarkt ist ein medizinischer Notfall. Je länger es dauert, bis der Infarkt behandelt wird, desto mehr Herzmuskelzellen können absterben. Außerdem können dazu noch Herzrhythmusstörungen auftreten, die sogar innerhalb weniger Minuten zum plötzlichen Herztod führen können.

(Abg. Plötner)

Damit sind wir wieder bei den Problemen, mit denen sich auch dieser Antrag befasst: die schnelle Behandlung im Notarztwagen und im Krankenhaus bei einem Herzinfarkt. Der Infarkt muss im Rettungswagen so schnell wie möglich diagnostiziert werden und der Mensch muss möglichst innerhalb der nächsten halben Stunde in eine mit Herzkatheterlabor ausgerüstete Klinik kommen. Das ist für das Überleben entscheidend. Nun verfügen zwar eine ganze Reihe von Thüringer Kliniken über ein eingerichtetes Herzkatheterlabor, aber nicht überall ist das mit der entsprechenden Anzahl von Kardiologinnen und Kardiologen 24, 7 besetzt. Damit ist die Erreichbarkeit innerhalb des kurzen Zeitraums, der bleibt, um größere gesundheitliche Folgen oder gar den Tod zu verhindern, nicht überall in Thüringen gleich. Entlang der Städtekette von Erfurt bis Gera ist die schnelle Erreichbarkeit gegeben. In anderen Gegenden, vor allen in den ländlichen Gegenden in Thüringen ist dies eben nicht so. Dort sind, gesetzt den Fall es gibt Herzkatheterlabore in den Krankenhäusern, diese in manchen Fällen nämlich nicht besetzt. Dann müssen die Herznotfälle in weiter entfernte Krankenhäuser gebracht werden, was natürlich vor allem Zeit kostet. Deshalb ist die Forderung nach einem Netzwerk aus täglich rund um die Uhr besetzten Herzkatheterlaboren an Krankenhäusern berechtigt.

Dazu müssen Kliniken, Rettungsdienste und Notärzte eng zusammenarbeiten. Schon im Rettungswagen muss eine EKG-Untersuchung den Verdacht mit einer sicheren Diagnose bestätigen. Die Ergebnisse müssen umgehend digital an die nächst gelegene passende Klinik gemeldet werden. Von dort aus muss wiederum umgehend Meldung kommen, ob im Herzkatheterlabor die Behandlung möglich ist. Diese Sachen schnell umzusetzen, kann nur zusammen mit dem Krankenhausplan gelingen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Werner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Ziffer I des vorliegenden Antrags wird über die Tatsache gesprochen, dass in den vergangenen Jahren im deutschen Herzbericht bezüglich der Morbidität und Mortalität der Bevölkerung beim Thema „Herzgesundheit“ keine positiven Spitzenplätze belegt wurden. Das ist leider zutreffend.

Die Einschätzung, Grundtiefe sei ein medizinisches Effizienzproblem, finde ich aber angesichts der bekannten, vielschichtigen Ausgangslage als zu grob vereinfachend und im Prinzip auch fahrlässig. Denn heute wurden schon viele Argumente genannt, die zusätzlich eine Rolle spielen, dass Herzinfarkt oft nicht ernstgenommen wird, man denkt, das sind Rückenschmerzen, das Thema einer älter werdenden Bevölkerung, auch aufgrund prekärer Lebens- und Arbeitsbedingungen ein besonders schlechter Gesundheitszustand oft von älteren Leuten. Insofern ist das Thema an der Stelle auch auf anderen Ebenen natürlich auch mit zu bearbeiten.

Das heißt also, dass demografische oder sozioökonomische Faktoren auf der Patientenseite hier überhaupt nicht angesprochen wurden und die leider zum Teil sehr schwer nur zu ändern oder zu beeinflussen sind. Aber unbenommen dessen, Sie wissen, das Thema „Strukturqualität“ liegt mir als Gesundheitsministerin sehr am Herzen als eine Möglichkeit, Qualität der medizinischen Versorgung, die in Thüringen nach wie vor sehr hoch ist, noch weiter zu verbessern. Das Thema „Facharztquote“ wurde ja auch schon angesprochen.

(Abg. Pfefferlein)

Schon im September 2021 habe ich die in einem Positionspapier der Landesärztekammer enthaltene Idee der Bildung eines Herzinfarktnetzwerks begrüßt und die Unterstützung meines Hauses bei der Umsetzung dieser Idee zugesagt. Dies auch deshalb, da wir in Thüringen während der Laufzeit des 7. Krankenhausplans beispielsweise gute Erfahrungen mit der Etablierung des Netzwerks im Bereich Schlaganfallversorgung gesammelt haben, neue Netzwerke auf den Weg gekommen sind, wie SATELIT aber auch TELNET, und insofern hier also gute Erfahrungen bestehen. Die Forderung in Ziffer II des Antrags ist damit überflüssig, da – wie ich eben ausgeführt habe – schon längst ein entsprechendes Papier seitens der Landesärztekammer vorliegt.

In III des vorliegenden Antrags fordert die CDU die Regierung zu Maßnahmen auf, an deren Umsetzung die Landesregierung schon längst arbeitet. Auf Basis des Papiers der Landesärztekammer ist auf eine einstimmige Beschlussfassung des Krankenhausplanungsausschusses eine Arbeitsgruppe „Herzinfarktnetzwerk“ gegründet worden, in der seit Mai 2022 an einer Etablierung eines Herzinfarktnetzwerks gearbeitet wird. Die Ärztekammer unterstützt dabei die Arbeitsgruppe mit der notwendigen medizinischen Expertise, insbesondere in Person von Herrn Prof. Lauer, welcher einer der Initiatoren des Konzeptpapiers aus dem Jahr 2021 ist.

Um die Ausgangslage in Thüringen bewerten zu können, wurde zunächst eine Befragung unter allen stationären Leistungserbringern durchgeführt, um den Status quo der Herzinfarktversorgung an Thüringer Kliniken zu ermitteln. Bei der Erarbeitung und Auswertung dieser Umfrage, an der sich im Übrigen alle Thüringer Kliniken beteiligt haben – und das ist wichtig –, unterstützt die Landesärztekammer mit ihrer medizinischen Expertise die Arbeitsgruppe ebenfalls. Ich betone deswegen, dass ich froh bin, dass sich alle Kliniken beteiligt haben, weil diese Erarbeitung des Fragebogens nicht einfach gewesen ist. Sie hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen, weil es auch großen Diskussionsbedarf gab. Aber ich bin froh, dass sie diesen Fragebogen dann gemeinsam auf den Weg bringen konnten und sich, wie gesagt, alle Kliniken auch daran beteiligt haben. Es geht auch immer darum, dass man Dinge darstellt, die eben interne Informationen sind. Deswegen ist es wichtig, hier diese Transparenz jetzt auch in der Arbeitsgruppe zu haben.

In der Arbeitsgruppensitzung im Oktober letzten Jahres hat Herr Professor Lauer den Teilnehmern die ersten

Erkenntnisse aus der Auswertung des Status quo mitgeteilt, also der Abfrage, und diese machen Mut. So konnte der Experte feststellen, dass die strukturelle und organisatorische Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt in den Thüringer Kliniken gut ist. Optimierungspotenzial konnte vor allem in der präklinischen Versorgungskette ausgemacht werden. Das war aber nur die erste Einschätzung. Eine vollständige Auswertung der Umfrage und der Bewertung der Umfrageergebnisse liegt meinem Haus und den Arbeitsgruppenmitgliedern bis heute leider noch nicht vor. Dies muss aber natürlich die Basis sein für die Vereinbarungen und Empfehlungen zur Herzinfarktbehandlung nach dem Vorbild der erfolgreich vereinbarten Empfehlungen zur Schlaganfallbehandlung.

Am kommenden Montag, also am 18. März 2024, tagt die Arbeitsgruppe erneut. Herr Prof. Lauer wird dann die abschließende Auswertung der Umfrage und seine Interpretation der Auswertung vorstellen. Ich glaube, es ist eine gute Sache, das im Ausschuss dann auch ausführlicher miteinander zu besprechen. Ich bin gern bereit, mit dem Ausschuss diese Ergebnisse der Umfrage und der weiteren Empfehlungen dann gemeinsam zu beraten.

Ich muss sagen, ich bin allen Akteuren der Arbeitsgruppe für ihr Engagement sehr dankbar, aber der geschilderte Ablauf zeigt eben auch, dass auch die Landesärztekammer nicht innerhalb weniger Monate oder gar nur Wochen, wie es im Antrag vorgeschlagen ist, entsprechende Auswertungen, Empfehlungen

(Ministerin Werner)

aufstellen kann. Das zuständige Gremium für die Etablierung des Herzinfarktnetzwerkes ist wiederum der Krankenhausplanungsausschuss, da es hier um eine Frage der Sicherstellung der bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen geht. Ich bin aber überzeugt, dass uns die Etablierung eines Herzinfarktnetzwerkes, auch dank der guten gemeinsamen Arbeit aller Akteure in der Arbeitsgemeinschaft, zeitnah gelingen wird. Unabhängig davon wird an den technischen Voraussetzungen für ein derartiges Netzwerk natürlich schon länger gearbeitet. Das betrifft insbesondere die Unterziffern 3 und 4 des Antrags mit den geforderten Maßnahmen und das von Prof. Lauer ebenfalls konstatierte Optimierungspotenzial in der präklinischen Versorgungskette.

Die Digitalisierung der Thüringer Rettungskette – im Übrigen nicht nur im Bereich der Herzinfarktversorgung, sondern umfassend – ist eines der Prestigeprojekte der Thüringer Landesregierung – darauf bin ich auch sehr stolz –, insbesondere im Zusammenwirken meines Hauses gemeinsam mit dem Innenministerium und der Kassenärztlichen Vereinigung, die in weiten Teilen diese Projektkoordination übernommen hat. Die Digitalisierung der Rettungskette ist die Grundvoraussetzung, dass die sektorenübergreifende Versorgung zwischen Rettungsdienst und stationärer Gesundheitsversorgung in Thüringen digital in diesem Maße unterstützt werden kann. Auch das ist eine Grundvoraussetzung für eine gute Gesundheitsversorgung. Wir haben im letzten Jahr sehr viele Mittel im Bereich der Digitalisierung, insbesondere für die Digitalisierung der Rettungskette an die Krankenhäuser, weitergegeben. Es wurde heute auch schon von Beispielen berichtet, im Eichsfeld, wo sich das wirklich beispielhaft darstellt, wie das dann am Ende auch funktionieren kann. Die IT-Maßnahmen wurde, wie gesagt, 2023 begonnen. Ich gehe davon aus, dass bis zum Ende dieses Jahres die Umsetzung für alle Klinikstandorte dann auch umgesetzt ist.

In der bereits angesprochenen Sitzung der Arbeitsgruppe Herzinfarkt am kommenden Montag wird dann Herr Prof. Schulze vom UKJ das bislang auf freiwilliger Teilnahme basierende Herzinfarktregister vorstellen. Ein solches Register kann die Behandlungsqualität steigern, sodass sich die Arbeitsgruppe mit der Einführung einer Teilnahmeverpflichtung für Kliniken befasst. Auch hier, Herr Zippel, sehen Sie, sind wir schon auf dem Weg. Wir glauben, auch mit einer verpflichtenden Registerteilnahme haben wir im Bereich der Schlaganfallversorgung bereits gute Erfahrungen sammeln können. Dies soll auch in dem Bereich dann umgesetzt werden, also ist diese Forderung auch schon in der Umsetzung.

Sie sehen also, das Anliegen der Antragsteller ist bereits durch die Landesregierung in Umsetzung. Um diesem gerecht zu werden, braucht es meines Erachtens keine Arbeitsaufforderung der Landesregierung, wie das im Antrag suggeriert wurde. Es bedarf aber natürlich der Zeit, den Akteuren zu erlauben, ihre schon weit fortgeschrittene Arbeit auch abzuschließen. Ich freue mich sehr auf die weitere Umsetzung und bin gern bereit, im Ausschuss dazu noch mal die Ergebnisse vorzustellen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Es gibt eine weitere Wortmeldung von Herrn Abgeordnetem Zippel für die CDU-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will noch mal auf einige Dinge eingehen, die hier ausgeführt wurden. Ausdrücklich gab es noch mal fachliche Nachfragen, insbesondere von den Kollegen Lauerwald und Montag. Es gab insbesondere bei der Thematik der Dienstpläne noch mal die Nachfrage. Da will ich vielleicht ein Missverständnis aufklären. Bei den Dienstplänen geht es darum, dass diese innerhalb des Herzinfarktnetz

(Ministerin Werner)

werkes abgestimmt werden sollen. Es geht natürlich nicht um die Dienstpläne in den einzelnen Kliniken. Das Besondere an den Netzwerken wäre eben, dass es hier zu dieser Abstimmung innerhalb des Netzwerkes kommt. Deswegen kann man das missverstehen. Ich habe das jetzt bei Ihnen so rausgehört, Herr Dr. Lauerwald, das wollte ich nur noch mal klarstellen. Das ist ja das Innovative an diesen Netzwerken, dass es innerhalb dieser Struktur zu dieser Abstimmung kommt. Ansonsten möchte ich zumindest Danke sagen, dass es fraktionsübergreifend ein großes Verständnis für das Thema gab.

Und zu dem, was Frau Werner gerade ausgeführt hat, will ich noch mal sagen: Dass Sie die Unterstützung gegenüber der Landesärztekammer ausgedrückt haben, dieses Thema mitzutragen, nehme ich mal als positives Zeichen, dass es auch vollkommen schadlos wäre, diesen Antrag heute zu beschließen, denn dem schließt sich auch an, dass Sie aufgezählt haben, was alles in Ihrem Haus getan wird, wurde, wie auch immer, auch wenn der Ausschuss leider bisher noch nichts davon gehört hat. Aber ich glaube Ihnen das, dass Sie diese Prozesse schon angestoßen haben. Demzufolge ist es schadlos, das heute zu beschließen. Sie können das als Erfolg verbuchen, dass Sie vielleicht dann schon die Hälfte des Weges gegangen sind und das vorlegen können, aber dieses Signal, was von diesem Beschluss heute hier ausgehen könnte, das auch von der Landesärztekammer erbeten wurde – ich meine, solche Anträge entstehen ja nicht im luftleeren Raum, die werden auch von den Akteuren erbeten und da muss man sich doch Gedanken machen, wenn die Landesärztekammer und die Verantwortlichen des Herzinfarktnetzwerks darum bitten, dass der Landtag so einen Beschluss heute fasst, wenn Frau Ministerin sagt, sie ist schon einen guten Weg gegangen, dann sollten wir doch insbesondere, wenn wir alle inhaltlich dahinterstehen, heute hier nicht zögern und zaudern und das Ganze noch weiter hinauszögern. Von daher möchte ich dafür werben, dass wir das heute beschließen, und, um es noch mal deutlich zu machen, die von Herrn Plötner dann vorgeschlagene Überweisung an den Fachausschuss lehnen wir weiterhin ab, damit es heute zu einem Ergebnis kommt. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Weiteren Bedarf nach Aussprache kann ich jetzt nicht feststellen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die AfD. Wer ist dagegen? Das ist die CDU-Fraktion und die Gruppe der FDP. Enthaltungen kann ich nicht erkennen. Damit ist diese Ausschussüberweisung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Herr Zippel, entschuldigen Sie bitte. Es ist gerade etwas schwer zu erkennen, weil es blendet.

Alles gut, Frau Präsidentin. Ich würde gern von der Möglichkeit Gebrauch machen, mein Abstimmungsverhalten zu erklären. Vielen Dank.

Ich habe gegen den Antrag auf Überweisung gestimmt. Ich habe es vorhin schon deutlich gemacht und möchte das noch mal bestätigen, dass es wichtig gewesen wäre, das heute hier schon zu beschließen, weil ich die große und dringliche Sorge habe, dass wir in dieser Legislaturperiode diesbezüglich nicht mehr zu einem Ergebnis kommen werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir, wenn wir das heute hier beschlossen hätten, zu einem Ergebnis, zu einer Versorgungsverbesserung im Freistaat gekommen wären.

Das Signal wäre wichtig gewesen, ich bedauere das zutiefst und deswegen sah ich mich leider genötigt, gegen die Überweisung des CDU-Antrags zu stimmen, um ihn heute hier gleich zu finalisieren. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich rufe vereinbarungsgemäß jetzt auf den Tagesordnungspunkt 64

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4894 - Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9686 -

Das Wort als Berichterstatterin aus dem Ausschuss erhält zunächst Frau Abgeordnete Güngör.