Protocol of the Session on March 15, 2024

Vielen Dank, Herr Präsident.

Es geht um die Ausgestaltung der Niederlassungsförderung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in Thüringen.

Am 17. Dezember 2021 hat der Landtag beschlossen, Pharmazeuten und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufzunehmen – Drucksache 7/4628. Durch dieses prospektive Instrument der Regional- und Wirtschaftsförderung sollen Versorgungslücken in Thüringen verhindert werden. Am 22. November 2023, deutlich nach der vom Landtag gesetzten Frist, wurde vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen, Zahnarzt:innen und Apotheker:innen im ländlichen Raum“ erlassen, welche in ihrer Ausge

staltung deutlich vom Landtagsbeschluss abweicht.

Herr Montag fragt die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Ausgestaltung der Richtlinie hinsichtlich des Umstands, dass die Beantragung durch den Antragsteller in der Regel erst nach der erfolgreichen Zulassung und dem Abschluss von notwendigen Verträgen, zum Beispiel für eine Praxisübernahme, erfolgt?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Folgen des Abweichens vom Landtagsbeschluss bei der Ausgestaltung der Richtlinie hinsichtlich der Staffelung der Höhe der Zuwendung bei Zahnärzten in Abhängigkeit von

der Bevölkerungszahl und der somit reduzierten Förderhöhe zulasten von Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 15.000 bis unter 45.000 für die Versorgung in den betroffenen Gemeinden ein?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Folgen des Abweichens vom Landtagsbeschluss bei der Ausgestaltung der Richtlinie hinsichtlich der Berücksichtigung des Versorgungsgrads bei Ärzten und Zahnärzten zum Zeitpunkt der Antragstellung als Zuwendungsvoraussetzung für die Versorgung in den Gemeinden ein, in denen in naher Zukunft mindestens ein Arzt oder Zahnarzt in Rente geht?

4. In wie vielen Fällen haben die vom Landtagsbeschluss abweichenden Kriterien zu einer Ablehnung eines Förderantrags geführt?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Baum. Frau Ministerin Werner steht bereits für die Beantwortung bereit.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte hier gern im Namen der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Die Umstände zum Zeitpunkt der Antragstellung sind nach Ansicht der Landesregierung vom jeweiligen Einzelfall abhängig und liegen im Verantwortungsbereich der Antragsstellenden. Insofern kann bei Betrachtung der bisher vorliegenden Anträge der dargestellte Regelfall nicht bestätigt werden. Eine Entscheidung des Zulassungsausschusses vor Antragstellung oder während des Antragsverfahrens ist insoweit unschädlich, sofern tatsächlich noch keine Niederlassung erfolgt ist und auch noch keine Verträge im Zusammenhang mit der Niederlassung geschlossen wurden. Bei eilbedürftigen Förderanträgen besteht die Möglichkeit, die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Ich möchte an der Stelle auch auf die schriftliche Antwort der Landesregierung vom 14. Juli 2023 auf die Zusatzfragen des Abgeordneten Montag aus der Fragestunde der 115. Plenarsitzung verweisen.

Zu Frage 2: Eine Abweichung vom Inhalt des Landtagsbeschlusses vom 17. Dezember 2021 in der Drucksache 7/4628 ist nach Ansicht der Landesregierung nicht gegeben. In Ziffer 4 wird die Landesregierung aufgefordert; die Zuwendungsvoraussetzungen für die Förderung dahin gehend anzupassen, dass die Förderung von Zahnarztpraxen in Thüringer Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von bis zu 45.000 möglich ist. Und in Ziffer 5 wird die Landesregierung aufgefordert, die Zuwendungshöhe für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker auf bis zu 40.000 Euro für Investitionen zu erhöhen. Damit wurden bereits im Beschluss des Landtags jeweils Höchstgrenzen festgelegt, die Abweichungen nach unten zulassen.

Die in der Förderrichtlinie vorgesehene Staffelung soll neben den Maßnahmen der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen, die ja den Sicherstellungszuschlag haben, eine zusätzliche Steuerungsfunktion innerhalb der Planungsbereiche erfüllen, welche gerade im vertragszahnärztlichen Bereich erforderlich ist, da dort im Gegensatz zum vertragsärztlichen Bereich keine Sperrung von Planungsbereichen wegen Überversorgung im Gesetz vorgesehen ist. Die Auswertung der mit der Staffelung verbundenen Folgen bleibt der abschließenden Erfolgskontrolle, die vorgesehen ist, vorbehalten. Auch hier möchte ich zusätzlich auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage Nummer 7/5531 des Abgeordneten Bühl mit dem Titel „Fördermöglichkeiten für Arztpraxen und Apotheken zur Niederlassung im ländlichen Raum in Thüringen“ verweisen. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesver

(Abg. Baum)

waltungsamt als zuständige Stelle derzeit Hinweise zum Antragsverfahren entwickelt, also entsprechende FAQs, weil es doch immer wieder Fragen gibt.

Zu Frage 3: Da der angesprochene Landtagsbeschluss keine Aussage über den Versorgungsgrad trifft, liegt nach Ansicht der Landesregierung keine Abweichung vor. Sofern es sich bei dem förderfähigen Vorhaben um eine Praxisübernahme handelt, wird bei Prüfung des Versorgungsgrads auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Praxisübernahme abgestellt. Wenn durch die Praxisaufgabe der Versorgungsgrad unter die Grenze zur Überversorgung fällt, ist die Übernahme durch eine oder mehrere Bedarfsförderungen förderfähig, soweit die sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen. Eine darüber hinausgehende Prognose wird nicht angestellt, da das tatsächliche Aufgabealter vom jeweiligen Einzelfall abhängt.

Zu Frage 4: Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 dargelegt, liegt aus Sicht der Landesregierung keine Abweichung vom Landtagsbeschluss vor. Unabhängig davon werden die Ablehnungsgründe im Rahmen der Evaluierung näher untersucht. Bis dahin sollten die in der Förderrichtlinie vom 22. November 2023 getroffenen Zuwendungskriterien zunächst einmal ihre Wirksamkeit entfalten, um weiterhin eine gute wohnortnahe medizinische Versorgung in allen Thüringer Regionen sicherzustellen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Nachfragen sehe ich keine.

Damit sind wir ans Ende der Fragestunde gekommen. Die verbleibende Mündliche Anfrage ist gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 36 und 41 a bis 44 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.

Tagesordnungspunkt 36

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9684 -

Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 20 Jastimmen, 49 Neinstimmen. Es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 41 in Teil

a) Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9677 -

Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 45 Neinstimmen. Es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

(Ministerin Werner)

Tagesordnungspunkt 41 in Teil

b) Wahl eines Vertreters für ein Mitglied des Richterwahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9678 -

Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 45 Neinstimmen. Es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 42 in Teil

a) Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9679 -

Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 46 Neinstimmen. Es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 42 in Teil

b) Wahl eines Vertreters für ein Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9680 -

Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 44 Neinstimmen. Es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 43 in Teil

a) Wahl eines Mitglieds des Landessportbeirats Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9681 -

Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 41 Neinstimmen. Es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 43 in Teil

b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats

(Vizepräsident Bergner)

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9682 -

Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 40 Neinstimmen. Es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 44

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9683 -

Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 70. Auf den Wahlvorschlag entfallen 18 Jastimmen, 49 Neinstimmen. Es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen