gespannte Situation der Gemeinde Schönhagen hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vor wenigen Tagen das Thüringer Landesverwaltungsamt jedoch um eine Berichterstattung unter Benennung weiterer vergleichbarer Fälle gebeten. Damit soll abgeschätzt werden, ob es sich um ein flächendeckendes Problem handelt und entsprechender Handlungsbedarf seitens der Landesregierung angezeigt sein könnte.
Frage 2: Nach Aussage der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde wirken die Aufwendungen der Gemeinde für die Kinderbetreuung zwar zunehmend belastend auf die Haushaltslage der Gemeinde, diese befindet sich jedoch nicht in der Haushaltssicherung. Für das Jahr 2020 wird bei der Betrachtung der dauernden Leistungsfähigkeit eine freie Spitze von 8.200 Euro ausgewiesen, der Ergebnisplan befindet sich jedoch mit 4.200 Euro geringfügig im Minus. Ob die Gemeinde künftig zur Haushaltssicherung verpflichtet sein wird, kann gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise und möglicher Hilfsmaßnahmen des Landes derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden.
Frage 3: Es werden keine statistischen Daten erhoben, aus welchen vielschichtigen Gründen antragstellende Kommunen konkret Mittel aus dem Landesausgleichsstock beantragen und erhalten. Aktuell bekannt ist aber die bereits von mir erwähnte Gemeinde Schönhagen, die ihre Haushaltsprobleme insbesondere auf eine im Vergleich zu ihrer Gesamteinwohnerzahl hohe Anzahl von Kindern, die im Kindergarten betreut werden, zurückführt.
Frage 4: Der Aufgabenbereich Kinderbetreuung stellt einen der bedeutendsten Posten in der Aufgabenstruktur einer Gemeinde dar. Zur Finanzierung dieser Ausgaben stehen den Gemeinden neben den eigenen Einnahmen aus Steuern auch die allgemeinen Zuweisungen in Form von Schlüsselzuweisungen zur Verfügung. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG werden die Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kinderbetreuung getrennt ausgewiesen. Der Anteil ist aktuell mit 20,5 Prozent generell für alle Gemeinden bestimmt. Mit der Ausweisung des Anteils geht jedoch keine Zweckbindung einher. Zur Festsetzung der Schlüsselzuweisung der Gemeinde ist ein Finanzbedarf zu bestimmen. Dafür bilden der Hauptansatz nach der Einwohnerzahl sowie ein Kinderansatz nach der Zahl der Kinder von null bis sechs Jahren den Gesamtansatz. Die Anzahl der Kinder wird gemäß § 9 Abs. 2 ThürFAG hierzu mit dem Faktor 6,7 multipliziert. Dieser Faktor wird regelmäßig überprüft und wurde zuletzt im Ausgleichsjahr 2016 von zuvor 4,5 auf 6,7 angehoben. Damit werden Gemeinden mit Kindern der
Altersgruppe null bis sechs begünstigt und den erhöhten Ausgaben der Kommune in diesem Aufgabenbereich wird damit bereits Rechnung getragen.
Wenn man sich das Beispiel der Gemeinde Dieterode ansieht, zeigt sich, dass diese Gemeinde zum Stand 31. Dezember 2018 eigentlich nur 75 Einwohner, davon fünf Kinder zwischen null und sechs Jahren aufweist. Durch den Kinderansatz im Schlüsselzuweisungssystem steigt die Einwohnerzahl um 33,5 auf 108 Einwohner und dadurch die Schlüsselzuweisung für die Gemeinde deutlich an. Zudem umfasst der Kommunale Finanzausgleich für Gemeinden einen Sonderlastenausgleich für Aufgaben der Kinderbetreuung. Anders als bei den Schlüsselzuweisungen werden den Gemeinden hier steuerkraftunabhängig Landeszuschüsse sowie eine Infrastrukturpauschale für Kinder, zum Beispiel anhand der Anzahl der betreuten Kinder oder der im letzten Jahr geborenen Kinder, nach dem Thüringer Kindertagesstätteneinrichtungsgesetz gewährt. Der Haushaltsansatz hierfür ist beispielsweise von 2013 bis 2020 um rund 60,9 Millionen auf rund 271,4 Millionen Euro gestiegen, um den gestiegenen Belastungen der Kommunen in diesem Bereich Rechnung zu tragen. Darüber hinaus erhalten die Gemeinden weitere Zuweisungen aus dem Ressorthaushalt insbesondere zum Ausgleich für die beitragsfreien Kinderjahre.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Thüringer Kommunen hinsichtlich der besonderen Belastungen für die Kinderbetreuung bereits durch verschiedene Finanzbausteine systematisch und in erheblichem Umfang durch das Land unterstützt werden. Sollten Gemeinden in besonderen Ausnahmefällen dennoch nicht in der Lage sein, aus eigener Kraft ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, besteht zudem noch das Instrument der Bedarfszuweisung, wobei die Antragslage hier 2019 deutlich rückläufig war.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Herr Minister, Sie hatten ja gesagt, es ist noch nicht absehbar, ob Dieterode in die Haushaltssicherung kommt. Weil das bei mir auch in der Nähe ist, in meinem Wahlkreis, kann ich sagen, es wird passieren. Es wurden nämlich wieder drei Kinder in diesem Jahr geboren, das heißt, das Problem wird größer werden. Schönhagen ist auch bei mir im
Wahlkreis, wir haben noch zwei, drei Gemeinden, die eine ähnliche Situation haben. In Schönhagen sieht man ganz deutlich, die hohe Anzahl der Kinder hat zur Haushaltssicherung geführt. Das steht auch Dieterorde bevor. Deswegen ist der Hinweis mit der Bedarfszuweisung sicherlich kein schlechter, aber die Frage ist, kann …
Kann die Gemeinde, wenn sie nicht in der Haushaltssicherung ist, diese Bedarfszuweisung überhaupt bekommen?
Also muss eine gesunde Gemeinde aufgrund der vielen Kinder erst in die Haushaltssicherung gehen, um eine Bedarfszuweisung zu bekommen?
Danke. Gibt es noch weitere Zusatzfragen aus dem Plenum? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten KönigPreuss, Fraktion Die Linke, in Drucksache 7/746. Bitte.
Am 18. Mai 2019 kam es bei einem Fußballspiel zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und dem TSV 1860 München zu Auseinandersetzungen, bei denen sowohl Fans als auch Unbeteiligte und Polizeibeamte verletzt wurden. Die Vorgänge waren bereits Gegenstand mehrerer Sitzungen des Innenund Kommunalausschusses, in denen sich auch die Landesregierung äußerte. Ebenso haben sich Vertreter der Fanszene mit Stellungnahmen an den Landtag gewandt.
1. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand hinsichtlich der Straftatbestände und der Zahl der Ermittlungsverfahren, der Anzahl der namentlich bekannten und unbekannten Tatverdächtigen, der Anzahl der erfolgten und noch offenen Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen sowie der Verurteilungen und der Verfahrenseinstellungen?
2. In welchem Umfang wurden bislang Bild- und Videodateien ausgewertet und gilt die Auswertung bereits als abgeschlossen?
3. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizeivollzugsbeamte wurden bislang wegen welcher Straftatbestände geführt und welchen Verfahrensstand haben diese?
4. Wie viele Einträge in die Datei „Gewalttäter Sport“ erfolgten auf Grundlage der Ereignisse und Ermittlungen im Rahmen des genannten Spiels am 18. Mai 2019 in Jena?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ich kann mitteilen, dass in diesem Zusammenhang mindestens 157 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Davon wurden 128 gegen bekannte Tatverdächtige und 29 gegen Unbekannt geführt. 320 Personen wurden hierzu zeugenschaftlich vernommen. Daneben erhielten 130 Beschuldigte rechtliches Gehör. Bisher wurden vier Verfahren mit einer Geldstrafe abgeschlossen und vier Verfahren wurden gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.
Zu Frage 2: Im Rahmen der Ermittlungen wurden ca. 2.800 Foto- und Videodateien ausgewertet. Diese sind in Teilen polizeilichen Ursprungs und stammen zum anderen aus sozialen Netzwerken sowie von Datenträgern einzelner Beschuldigter, welche zu Beweissicherungszwecken sichergestellt bzw. beschlagnahmt wurden. Die Auswertung aller vorliegenden Daten ist abgeschlossen.
Frage 3: Es wurden fünf Ermittlungsverfahren gegen Polizeivollzugsbeamte wegen Körperverletzung im Amt geführt. Alle Verfahren lagen bzw. liegen der Staatsanwaltschaft vor. Drei davon richten sich gegen namentlich bekannte Personen. Diese wur
den gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Zudem ist ein Verfahren gegen Unbekannt bereits eingestellt. Soweit befindet sich derzeit noch ein Verfahren in Bearbeitung.
Frage 4: Auf den in Rede stehenden Ermittlungen gründen 84 Einträge in die Datei „Gewalttäter Sport“.
Als Erstes: Sind die 84 Personen darüber informiert worden, um gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen? Also diejenigen, die in die Datei „Gewalttäter Sport“ aufgenommen wurden.
Und als Zweites: Sie hatten gesagt, dass Foto- und Videomaterial ausgewertet wurde – a) aus sozialen Netzwerken, b) Polizeimaterial und c) Material, welches bei Beschuldigten beschlagnahmt wurde. Mir liegen Informationen vor, dass auch bei Zeugen Material beschlagnahmt wurde. Wurde dieses demzufolge nicht ausgewertet?
Danke. Weitere Zusatzfragen? Das sehe ich nicht. Damit komme ich zu Frage 10 des Herrn Abgeordneten Herrgott, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/750. Bitte.
Um den gesteigerten Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung zu decken, wurden auch in Thüringen bereits in großem Umfang Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel bestellt. Bislang hat der Freistaat Thüringen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 37 Millionen Euro für Masken, Handschuhe, Brillen, Schutzanzüge und Desinfektionsmittel bereitgestellt und einen Großteil davon an die Landkreise verteilt.
1. Müssen die Landkreise die Kosten für die vom Land verteilte persönliche Schutzausrüstung erstatten?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1: Nein, für die Landesbehörden und den öffentlichen Gesundheitsdienst in den Landkreisen und kreisfreien Städten müssen keine Kosten für vom Land verteilte PSA erstattet werden.