Protocol of the Session on May 14, 2020

Danke. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Frau Tasch, die Mündliche

(Staatssekretär Weil)

Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Derzeit befinden sich 381 Förderorte im Dorferneuerungsförderungsprogramm. Die Liste der Orte stelle ich Ihnen gern zur Verfügung, um jetzt auf das Vorlesen zu verzichten.

Zu Frage 2: Im Haushaltsjahr 2020 stehen für Maßnahmen der Dorferneuerung und -entwicklung insgesamt 33,48 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen 29,48 Millionen Euro auf kommunale und 4 Millionen Euro auf private Zuwendungsempfänger.

Zu Frage 3: Bis zum Stand 11. Mai 2020 wurden an kommunale Zuwendungsempfänger Zuschüsse in Höhe von 16.267.120,94 Euro bewilligt und in Höhe von 371.487,89 Euro ausgezahlt. An die privaten Zuwendungsempfänger wurden bis zum Stand 11. Mai 2020 Zuschüsse in Höhe von 2.823.160,62 Euro bewilligt und in Höhe von 142.146,28 Euro ausgezahlt.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es dazu weitere Fragen? Frau Tasch.

381 ist wirklich ein bisschen viel aufzuzählen. Sie haben jetzt gerade den Stand gesagt, wie viele Millionen schon bewilligt sind. Da fehlt ja noch ein Rest. Können Sie beantworten, bis wann die Förderbescheide im Rahmen des Budgets noch ausgereicht werden an die Gemeinden und an die privaten? Gibt es da ein Zeitfenster?

Das würde ich nachliefern, weil ich denke, dass das von Bescheid zu Bescheid sehr unterschiedlich ist, aber das könnten wir dann vielleicht gleich mit der Liste in Übereinklang bringen, Frau Tasch.

Ja, das wäre schön, wenn wir wissen, wann das Geld ausgeschöpft ist und wann die Gemeinden damit rechnen können, die Bewilligungsbescheide zu erhalten.

Gern.

Danke. Ich sehe eine weitere Anfrage. Bitte.

Noch eine Nachfrage. Wir bewegen uns ja momentan in der Corona-Zeit, wo jetzt vielleicht viele Gemeinden in Haushaltssicherung kommen oder schon eine Haushaltssperre angezeigt haben, was natürlich auch Auswirkungen auf die Dorferneuerung haben kann. Ist es dort möglich, eine Verlängerung zu beantragen, wenn man jetzt einen bestimmten Zeitraum für die Dorferneuerung hat?

Das hatte ich Herrn Bühl gerade gesagt, das würde ich mitnehmen zur Prüfung und dann nachreichen. Genau. Das wäre im Prinzip in die gleiche Richtung wie gerade eben.

Eine weitere Anfrage, gibt es die noch? Ich sehe das nicht. Dann, denke ich, schaffen wir vor der nächsten Pause noch die siebte Frage. Die kommt von Frau Abgeordneter Wahl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in Drucksache 7/744. Bitte, Frau Abgeordnete Wahl.

Danke.

Schwammspinnerbekämpfung durch ThüringenForst

Pressemeldungen zufolge hat ThüringenForst am 4. Mai 2020 damit begonnen, das Insektizid Mimic zur Bekämpfung des Schwammspinners per Hubschrauber auszubringen. Naturschutzverbände befürchten schädliche Auswirkungen des Gifteinsatzes auf andere Organismen und kritisieren das Vorgehen als nicht rechtmäßig.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Gebieten wurden im Jahr 2020 bisher in welcher Größenordnung (bitte Hektarangaben) chemische Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des Schwammspinners eingesetzt?

2. Welchen Anteil machen darunter Naturschutzund FFH-Gebiete aus (bitte Hektarangaben)?

3. Bis zu welchem Zeitpunkt soll der Gifteinsatz noch auf welchen Flächen und in welcher Größenordnung fortgesetzt werden?

4. Welche Zahlen zum Schwammspinnerbefall liegen den Genehmigungen zum Gifteinsatz im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahren zugrunde?

(Staatssekretär Weil)

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Frau Wahl, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Bekämpfung des Schwammspinners erfolgte am 5. und 6. Mai 2020 auf insgesamt 195 Hektar Eichenlebensräumen, die durch prognostizierten Kahlfraß existenziell bedroht gewesen sind. Die behandelten 17 Eichenbestände liegen in den Forstämtern Sondershausen mit 39 Hektar in einem Bestand, Weida 38 Hektar in sieben Beständen, Heldburg mit 86 Hektar in sechs Beständen und Finsterbergen mit 32 Hektar in drei Beständen.

Zu Frage 2: Insgesamt liegen von den 195 Hektar Eichenbeständen 83 Hektar in FFH-Gebieten, 71 Hektar davon sind gleichzeitig Teile von Naturschutzgebieten.

Zu Frage 3: Die Bekämpfung des Schwammspinners mit Pflanzenschutzmitteln ist mit der erfolgten Maßnahme für 2020 abgeschlossen.

Zu Frage 4: Bereits seit 2017 ist ein Anstieg der Populationsdichten beim Schwammspinner thüringenweit zu beobachten, der zunächst noch ohne merkliche Fraßschäden ablief, inzwischen aber witterungsbegünstigt in eine Massenvermehrung übergegangen ist. So wurden 2019 sprunghaft im Rahmen des Waldschutzmonitorings auf 821 Hektar merkliche Fraßschäden durch Schwammspinner festgestellt. Auf 326 Hektar handelt es sich dabei um starken Fraß bzw. Kahlfraß. Im Herbst 2019 wurden von der Hauptstelle Waldschutz in den Hauptschadensbereichen gezielt Eigelege des Schwammspinners gezählt, um Prognosen für einen bevorstehenden Kahlfraß für das Jahr 2020 ableiten zu können. Für 292 Hektar, bei denen Kahlfraß zu erwarten war, wurden daraufhin Anträge hinsichtlich einer Schwammspinnerbekämpfung an insgesamt sechs untere Naturschutzbehörden gerichtet. Im Ergebnis der Genehmigung wurde die Bekämpfungsfläche auf 195 Hektar reduziert.

Danke, Herr Staatssekretär. Gibt es dazu weitere Fragen?

Ich hätte noch zwei.

Bitte.

Und zwar einerseits die Frage: Wurden die Naturschutzverbände in den Genehmigungsprozess einbezogen, und wenn nein, warum nicht? Und andererseits: Zur Abwehr welcher Schäden genau sind diese Genehmigungen erteilt worden?

Also ich fange mal mit der zweiten Frage an. Das ist relativ einfach: Es war damit zu rechnen, dass die Eichenbestände komplett vernichtet worden wären, deshalb musste zu diesem Mittel gegriffen werden.

Und zur ersten Frage: Nein, formal im Verfahren wurden die Naturschutzverbände nicht angehört.

Da war noch die Frage, warum nicht.

Weil das in dem Verfahren nach Ansicht der unteren Naturschutzbehörden, die ja das Verfahren geführt haben, so förmlich nicht vorgesehen ist.

Danke schön.

Vielen Dank. Gibt es dazu noch weitere Fragen? Das ist nicht der Fall. Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung für die turnusmäßige Lüftungspause. Es wird dann um 16.15 Uhr fortgesetzt. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass während dieser Zeit die Auszählung bitte fortgesetzt werden möge. Ich rechne mit Ihrem Verständnis dafür. Danke.

Wir setzen jetzt zunächst erneut fort mit den Tagesordnungspunkten 28, 29, 30, 32, 33, 34 und 37.

Wahl einer Vizepräsidentin des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/769 -

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des

Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/770 -

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/771 -

Bestellung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/772 -

Bestellung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit gemäß § 20 Abs. 1 und 2 des Thüringer Transparenzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/773 -

Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrats der Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/747 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/773 -

Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) für die 12. Mandatsperiode (2020 bis 2025)