Protocol of the Session on May 14, 2020

die Unternehmen oder Institutionen tun, die die Hilfe von Freiwilligen in Anspruch nehmen wollen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke, Frau Ministerin. Gibt es weitere Anfragen aus dem Plenum? Ich sehe das nicht. Dann komme ich zum nächsten Punkt, die Frage 4 des Abgeordneten Kowalleck, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/727. Bitte, Herr Kowalleck.

Fahrplan für die Wiederöffnung des Thüringer Freizeit- und Gesundheitssports

Vereins- und Sportstätten, Fitnessstudios, Hallenbäder und weitere für den Freizeitsport und die Gesunderhaltung genutzte Einrichtungen mussten aufgrund der Corona-Pandemie bereits vor Wochen ihre Türen schließen. Zusätzlich stehen mehr als 50 Thüringer Freibäder unmittelbar vor dem Saisonstart. Aufgrund der Corona-Pandemie besteht sowohl für die Betreiber als auch für Nutzer Ungewissheit darüber, ob, wie und ab wann diese Einrichtungen in Zukunft zur Verfügung stehen. Zusätzlich bereitet den Betroffenen die Frage der Finanzierung bei fehlenden Einnahmen große Sorgen. Das betrifft private Betreiber ebenso wie die Gemeinden mit ihren öffentlichen Hallen- und Freibädern. Inzwischen gibt es zahlreiche Initiativen zur Wiederöffnung der Einrichtungen des Thüringer Freizeit- und Gesundheitssports.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Zeitpläne und Anforderungen hat die Landesregierung hinsichtlich der Wiederöffnung und der praktischen Betreibung von Vereinsund Sportstätten, Fitnessstudios, Hallen- und Freibädern sowie weiterer Einrichtungen des Thüringer Freizeit- und Gesundheitssports?

2. Inwieweit hat die Landesregierung Vorschriften für eine Öffnung der Vereins- und Sportstätten, Fitnessstudios, Hallen- und Freibäder sowie weiteren Einrichtungen des Thüringer Freizeit- und Gesundheitssports erlassen und mit den betroffenen Kommunen abgestimmt?

3. In welchem Umfang werden Vereine sowie kommunale bzw. private Betreiber von Fitnessstudios, Hallen- und Freibädern und weiteren Einrichtungen des Thüringer Freizeit- und Gesundheitssports im Fall von Einnahmeausfällen aufgrund der CoronaPandemie von der Thüringer Landesregierung und von der Bundesregierung unterstützt?

(Ministerin Werner)

4. Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Landesregierung der Präventionssport in den Einrichtungen des Freizeit- und Gesundheitssports in Bezug auf Menschen, die mit sogenannten Zivilisationskrankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck, Adipositas zur Hochrisikogruppe gehören?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Herr Kowalleck, ich muss mich entschuldigen, ich habe leider diese eine Mappe nicht einstecken. Ich würde gern die Antwort, wenn es geht, heute noch nachreichen, ansonsten schriftlich morgen. Ist das in Ordnung?

Ja, wir können es ja jetzt nicht anders gewährleisten. Ich würde Ihnen aber, wenn ich darf, Herr Präsident, dann gleich meine beiden Zusatzfragen auf den Weg mitgeben.

Dann machen wir das so, genau.

Ja, bitte.

Also die erste Zusatzfrage: Inwieweit darf ein Verein als Mieter auch in Räumen eines Fitnessstudios Reha- und Gesundheitssport betreiben, wenn ausschließlich der Verein die Räumlichkeiten nutzt, wie bereits seit Jahren praktiziert?

Und die zweite Zusatzfrage: Inwieweit wird die Landesregierung von Fachleuten aus dem Bereich des Freizeit- und Gesundheitssports bei der Bewältigung der Corona-Pandemie und deren Folgen beraten?

Danke schön.

Gibt es zu diesem Punkt weitere Fragen, die noch hinzugefügt werden sollen? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur fünften Frage. Die kommt von Herrn Abgeordneten Bühl, Fraktion der CDU, in der Drucksache 7/738. Bitte, Herr Bühl.

Ausstehende Fördermittelzusagen zur Dorferneuerung in der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach

Für das Jahr 2020 waren unter anderem auch in der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach Projekte zur Dorferneuerung geplant, jedoch stehen sämtliche Zusagen der Fördermittel noch aus. Lediglich ein vorfristiger Maßnahmenbeginn darf in Böhlen für das Dach des Kindergartens erfolgen. Dies sei von der Landesregierung zugesagt worden. Der Kindergarten ist an das Bürgerhaus angegliedert, dessen Dach ebenfalls saniert werden soll. Der Bürgermeister von Böhlen geht davon aus, dass ohne eine Sanierung in diesem Jahr weitere Schäden entstehen werden. Dies geht aus einer Veröffentlichung der Tageszeitung „Freies Wort“, Ausgabe Ilm-Kreis, vom 1. Mai 2020 hervor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Fördermittelzusagen zur Dorferneuerung für die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach und kann der Ort mit weiteren Zusagen für dieses Jahr rechnen?

2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Förderprogramm „Dorferneuerung“ bei?

3. Warum lässt die eingangs genannte Fördermittelauszahlung der Dorferneuerungsmittel auf sich warten?

4. Gibt es weitere Städte und Orte in Thüringen, die auf ihre Zusagen warten?

Danke. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bühl, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Derzeit werden die beantragten Vorhaben in einem zentralen Auswahlverfahren nach bestimmten Auswahlkriterien bewertet. Anschließend wird eine thüringenweite Reihung der Vorhaben nach erreichter Punktzahl erstellt. Entsprechend

(Abg. Kowalleck)

des zur Verfügung stehenden Budgets erfolgt schließlich die Bewilligung der Fördervorhaben. Das Auswahlverfahren wird in Kürze abgeschlossen werden, danach werden die Zuwendungsbescheide erstellt. Aufgrund der geschilderten Verfahrensweise können zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Angaben zu den Erfolgsaussichten der Förderanträge der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach gemacht werden.

Zu Frage 2: Die ländlichen Räume stehen vor großen Herausforderungen. Genannt seien hier beispielsweise der Bevölkerungsrückgang, die Überalterung der Bevölkerung oder der Gebäudeleerstand. Die Dorferneuerung und ‑entwicklung ist ein zentrales Förderinstrument, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Die Vorhaben der Dorferneuerung und -entwicklung dienen der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. Im Fokus steht dabei die nachhaltige Gesamtentwicklung der Dörfer.

Zu Frage 3: Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn Auszahlungsanträge vollständig vorliegen und das entsprechende Prüfverfahren die Auszahlung der Zuwendungssumme bestätigt. Ein Auszahlungsantrag der Landgemeinde Stadt Großbreitenbach liegt derzeit nicht vor.

Zu Frage 4: Derzeit liegen 345 kommunale Förderanträge zur Dorferneuerung vor. Die Liste der kommunalen Antragsteller kann ich Ihnen gern zur Verfügung stellen. Die Zuordnung des jeweilig beantragten Zuschusses war in der Kürze der Frist zwischen Zuleitung der Mündlichen Anfrage und Beantwortung hier im Plenum nicht möglich. Auch das, denke ich, können wir nachreichen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Zusatzfragen?

Erst einmal vielen Dank für die Antwort und auch für die Zusage der Nachlieferung, sowohl der eingegangenen Anträge als auch der Höhe der beantragten Mittel.

Ich hätte zum einen die Nachfrage: Sie haben davon gesprochen, in Kürze sei dies abgeschlossen. „In Kürze“ ist natürlich ein sehr dehnbarer bzw. interpretierbarer Begriff. Könnten Sie dies vielleicht weiter spezifizieren?

Die zweite Frage: Wenn jetzt die Mittel relativ spät kommen – wir haben ja nun die Corona-Pandemie und die Probleme daraus, dass die Mittel im Zweifel

nicht mehr umgesetzt werden können –, ist es möglich, diese auch im nächsten Jahr noch verausgaben zu können?

Zur ersten Frage sage ich jetzt: Mitte Juni.

Die zweite Frage nehme ich mit, das lasse ich prüfen, das kann ich jetzt so ad hoc nicht beantworten, aber das nehme ich mit.

Vielen Dank. Gibt es weitere Fragen aus dem Plenum? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zu Frage 6. Die kommt von Frau Abgeordneter Tasch, Fraktion der CDU, in der Drucksache 7/742. Bitte, Frau Tasch.

Vielen Dank.

Fördermittel für die Dorferneuerung im Haushaltsjahr 2020

Die Förderung im Rahmen der Dorferneuerung ist ein bewährtes und außerordentlich erfolgreiches Mittel, die ländlichen Räume als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume sowie als Natur-, Kultur-, Bildungs- und Erholungsräume weiterzuentwickeln und zu sichern. Ziel der Dorferneuerung und der Dorfentwicklung ist es, die Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden zu unterstützen und damit den ländlichen Raum insgesamt zu stärken.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Dörfer sind im Haushaltsjahr 2020 Förderschwerpunkte im Rahmen der Dorferneuerung – bitte Landkreiszugehörigkeit angeben –?

2. Wie viele Fördermittel stehen für die Dorferneuerung im Haushaltsjahr 2020 insgesamt sowie aufgeteilt auf private und kommunale Zuwendungsempfänger zur Verfügung?

3. Wie ist der aktuelle Bewilligungs- und der Auszahlungsstand aufgeteilt auf private und kommunale Zuwendungsempfänger?

Danke. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.