Sie haben auch richtig gesagt, es geht hier um die 38 Millionen, die das Land Thüringen bekommt. Wie gesagt, es wäre gut, wenn man die 38 Millionen kurzfristig bei den Unternehmen einsetzen könnte.
Mir liegen an dieser Stelle keine weiteren Redemeldungen vor. Gibt es trotzdem noch Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht feststellen. Von der Landesregierung ist Ministerin Taubert die nächste Rednerin.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich habe in dieser Diskussion jetzt noch eines vermisst, nämlich die Rolle des Geldes als Tauschmittel in unserer heutigen Gesellschaft. Das hätte das so ein bisschen abgerundet, weil die ernsthafte Frage, die ja steht, ist, alle wollen alle entlasten, am Ende ist es ja das Beste, kein Steuerzahler zahlt mehr Geld, nur der Staat soll mit möglichst vielen Facetten aufrechterhalten bleiben, und das ist uns praktisch noch nicht so richtig toll gelungen, deswegen gibt es Steuern.
Herr Kießling, ich möchte gern mit Ihnen weiter konstruktiv diskutieren, weil wir das im Finanzausschuss eigentlich immer machen, aber dieser Antrag ist wirklich schwere Kost für eine Finanzministerin.
Ich möchte auch – falls doch einer zuschaut per Livestream – noch einmal darauf kommen. Wir haben § 7 der Thüringer Verordnung zur Ausführung des Gemeindefinanzreformgesetzes, das ist hier in dem AfD-Antrag angesprochen worden. Die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage von den Gemeinden wird aber grundsätzlich und der Höhe nach im Gemeindefinanzreformgesetz des Bundes geregelt. Da haben Sie ja doch noch mitbekommen, dass das nicht nur Thüringen macht. Es gibt eine ganz genaue Erhebung nach § 6, wann und wie die Umlage zu erheben ist. Ich möchte noch mal betonen, es ist tatsächlich richtig, dass die Gemeinden die Gewerbesteuerumlage nur nach dem Ist abführen müssen. Es ist tatsächlich so, man kann das im Gesetz nachlesen. Was Sie, die AfD-Fraktion, und insbesondere Sie, Herr Kießling, jetzt in Ihrer Rede getan haben: Sie haben mehrere Themen einfach vermischt, damit Sie am Ende auch noch irgendwo auf ein anderes Thema kommen und Sie haben ein Battle mit der Linksfraktion gehabt. Das hat aber mit der Gewerbesteuerumlage wirklich nichts zu tun.
Was haben Sie jetzt gesagt, Herr Abgeordneter Ramelow? Nein, es ist eine ernsthafte Sache. Wir ringen darum – und Gewerbesteuerumlage wird ja auch nicht aus purem Jux und Tollerei bezahlt, falls mal einer darüber nachdenkt, warum es die Gewerbesteuerumlage gibt. Es gibt Gemeinden mit hohen Gewerbesteuereinnahmen, es gibt Gemeinden mit niedrigen Gewerbesteuerumlagen und manche Gemeinde hat gleich gar keine, weil sie überhaupt keine Gewerbesteuer bekommt. Damit man das in Deutschland ausgleicht, dass man sagt, wir wollen überall gleichwertige Lebensverhältnisse, heißt eben auch, jeder muss gleich seinen Möglichkeiten bezahlen. Deswegen gibt es die Gewerbesteuerumlage. Das wird meistens vergessen, wenn man über solche Dinge redet. Das dient dazu, dass wir alle möglichst ähnliche Finanzeinnahmen haben – die Gemeinden in Bayern, die Gemeinden in Thüringen. Haben sie nicht, wissen sie ganz genau. Die Gemeinden in Bayern haben wesentlich mehr Gewerbesteuereinnahmen. Deswegen müssen sie etwas abführen, aber auch die Bundesländer untereinander.
Deswegen halte ich es für unredlich in so einer Situation, wo wir alle darauf angewiesen sind, dass weiter alle ehrlich Steuern zahlen, wenn sie Steuern zahlen können, und damit dazu beitragen, dass wir denen helfen, die momentan in Not sind, jetzt solche Anträge zu stellen.
Dementsprechend stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/586 ab. Wer ist für diesen Antrag? Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP, 1 Stimme aus der Reihe der Fraktion der CDU. Mehrere der CDU sind gegen diesen Antrag. Wer enthält sich? Also ist der Antrag der AfD damit abgelehnt.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir treten nun in die 30-minütige Mittagspause bis 14.00 Uhr ein. Ich bitte um pünktliches Erscheinen um 14.00 Uhr, weil direkt danach die Wahlen anstehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die Mittagspause und kommen zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 28, 29, 30, 32, 33, 34 und 37
Wahl einer Vizepräsidentin des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/769 -
Zu Tagesordnungspunkt 28 gebe ich folgenden Hinweis: In der 1. Sitzung des Landtags am 26. November 2019 wurde Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich zu einer Vizepräsidentin des Landtags gewählt. Sie hat mit Schreiben vom 11. Mai 2020 mitgeteilt, ihr Amt mit Ablauf des 13. Mai 2020 niederzulegen. Die diesbezügliche Unterrichtung durch die Präsidentin hat die Drucksachennummer 7/768. Aufgrund des Amtsverzichts von Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich ist eine neue Vizepräsidentin des Landtags zu wählen.
Gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen die Fraktionen, die nicht
die Präsidentin stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Der Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/769 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Madeleine Henfling.
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/770 -
Zu Tagesordnungspunkt 29 gebe ich folgenden Hinweis: Gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Erforderlich sind also mindestens 46 Stimmen für einen Wahlvorschlag.
Dabei entfallen nach dem d‘hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Fraktion Die Linke und auf die Fraktion der AfD jeweils zwei Mitglieder und auf die Fraktion der CDU ein Mitglied.
Der damalige Wahlvorschlag der Fraktion der AfD hatte in der 9. Sitzung des Landtags am 5. März 2020 die erforderliche absolute Mehrheit nicht erreicht, weshalb die heutige Wahl erforderlich ist.
Der aktuelle Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/770 vor. Vorgeschlagen sind erneut die Herren Abgeordneten Ringo Mühlmann und Stefan Möller.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/771 -
Folgender Hinweis zu Tagesordnungspunkt 30: Gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes besteht die G 10
Kommission aus der bzw. dem Vorsitzenden, die bzw. der die Befähigung zum Richteramt haben soll, und zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Die Mitglieder der Kommission werden zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Erforderlich sind also mindestens 46 Stimmen für einen Wahlvorschlag.
Der damalige Wahlvorschlag der Fraktion der AfD hatte in der 5. Sitzung des Landtags am 30. Januar 2020 die erforderliche absolute Mehrheit nicht erreicht, weshalb die heutige Wahl erforderlich ist.
Der aktuelle Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/771 vor. Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Torsten Czuppon.
Bestellung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/772 -
Zu Tagesordnungspunkt 32 gebe ich folgenden Hinweis: Gemäß § 12 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht.
Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied wird zugleich ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung.
Bei der letzten hierzu durchgeführten Wahl in der 9. Sitzung des Landtags am 5. März 2020 konnten ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied nicht bestellt werden.
Der aktuelle Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/772 vor. Vorgeschlagen sind erneut die Herren Abgeordneten Prof. Dr. Michael Kaufmann und Robert Sesselmann.
Bestellung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit gemäß § 20 Abs. 1 und 2 des Thüringer Transparenzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/773 -
Zu Tagesordnungspunkt 33 ergeht folgender Hinweis: Gemäß § 20 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit ein Beirat gebildet, der aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied wird zugleich ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung.
Bei der letzten hierzu durchgeführten Wahl in der 9. Sitzung des Landtags am 5. März 2020 konnten ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied nicht bestellt werden.
Der aktuelle Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/773 vor. Vorgeschlagen sind erneut die Herren Abgeordneten Dieter Laudenbach und Jens Cotta.