Protocol of the Session on May 14, 2020

(Beifall FDP)

Was wir brauchen, meine Damen und Herren, ist ein Gesamtpaket – das Stichwort „KFA“ fiel gerade –, das den Kommunen die Handlungsfähigkeit bewahrt, das den Kommunen die Handlungsfähigkeit ermöglicht, um auf die derzeit harten Probleme der Unternehmen einzugehen, und auch ein Handlungspaket, das uns die Möglichkeit gibt, beispielsweise bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen flexibler, schneller zu reagieren. Das sind die Punkte. Deswegen sage ich, Ihr Antrag ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht, einer Ausschussdiskussion verweigern wir uns nicht, aber mehr ist da nicht drin. Danke schön.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Hande, Fraktion Die Linke, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe den Antrag mit dem Titel „Aussetzung des Einzugs der Gewerbesteuerumlage“ durchaus genau gelesen und auch jetzt gerade meinen Vorrednern zugehört. Ich vermisse aber im Antrag der AfD, so wie er vorliegt, auch in der Neufassung, doch eine gewisse Substanz, die leider mit den Redebeiträgen auch nicht nachgeliefert werden konnte.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Über zwei Drittel des Begründungstextes des vorliegenden Antrags befassen sich mit grundsätzlichen Fragen zur Gewerbesteuer, deren Stundung und Vorauszahlung, aber zur eigentlichen Gewerbesteuerumlage verlieren Sie nur Halbsätze. Ich werde Ihnen gern erläutern, warum genau dieser Antrag für mich eine inhaltliche Nullnummer ist und offensichtlich unter Populismus verbucht werden kann.

Zunächst einmal erlauben Sie mir aber, ein paar Zahlen zu nennen, um die finanzielle Größenordnung genauer zu verdeutlichen und dem Tagesord

(Abg. Henkel)

nungspunkt vielleicht auch noch etwas mehr Inhalt mitzugeben. Im Jahr 2018 – das sind jetzt die mir vorliegenden Zahlen – hatten die Thüringer Gemeinden Gesamtsteuereinnahmen in Höhe von 1,807 Milliarden Euro. Davon entfielen zum Beispiel auf den Gemeindeanteil der Einkommensteuer 622 Millionen Euro, auf Grundsteuer A und B 246 Millionen Euro, auf die Hundesteuer 8 Millionen Euro und auf die Gewerbesteuer 836 Millionen Euro. Von diesen Bruttogewerbesteuern geht ein Teilbetrag – wie schon angesprochen – an den Bund, ein Teilbetrag an das Land. Im Jahr 2018 waren das konkret 38 Millionen Euro, die an das Land Thüringen geflossen sind. Das ist die angesprochene Gewerbesteuerumlage.

Einen Satz vielleicht an der Stelle auch zu Herrn Henkel: Sie hatten einen Antrag der Linken im Bundestag angesprochen, der sich nur nicht ganz auf den Fall bezieht, denn hier ist es tatsächlich so, dass wir den Antrag gestellt haben, die Umlage nicht auszusetzen, sondern gänzlich abzuschaffen, um mit einem anderen Zusammenhang, mit anderen Voraussetzungen zu diskutieren. Ich würde das jetzt nicht über diesen Antrag drüberstülpen, weil ich das ein bisschen weit hergeholt fände.

Lassen Sie mich zur Systematik der Gewerbesteuerumlage – das wurde teilweise auch schon gesagt – aber noch ein paar Worte verlieren. Sie ist Teil des Systems der steuerlichen Gemeindefinanzierung, denn die Gewerbesteuerumlageschuld wird mit der Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer verrechnet, meistens bleibt da ein deutliches Plus für die Gemeinden, das sind dann die quartalsweisen Abschlagszahlungen, über die sich die Kämmereien oft freuen. Ich kenne das auch noch aus meiner Zeit als Bürgermeister.

Und einen Satz auch noch in Richtung CDU: Natürlich ist es richtig bemerkt, dass die Gewerbesteuerumlage in Gänze entsprechend eine aufkommensabhängige Umlage ist. Bei diesen Abschlagszahlungen der Einkommensteuer mit der auf das Quartal heruntergebrochenen und durch die Landeshauptkasse verrechneten Gewerbesteuerumlage will ich damit im Prinzip nur sagen, dass eben jene nicht, wie es der Antrag suggeriert, direkt abgezogen werden, den Gemeinden quasi in Cash weggenommen werden, sondern es sich hierbei – wie angesprochen – um eine Verrechnung handelt. Wenn Sie jetzt sagen, es ist egal, ob Verrechnung oder direkt gezahlt, lassen Sie mich vielleicht noch weiterreden. In dem von Ihnen im Antrag angesprochenen § 7 Abs. 2 der Thüringer Verordnung zur Ausführung des Gemeindefinanzreformgesetzes wird von den Gemeinden gefordert, dass diese das IstAufkommen der Gewerbesteuer an das Landesamt

für Statistik melden. Aktuell zum Beispiel war das für das I. Quartal dieses Jahres bis zum 10. April. Auf dieser Grundlage berechnet dann die Landeshauptkasse die entsprechende Gewerbesteuerumlage, deren Zahlung nicht direkt geleistet, sondern entsprechend verrechnet wird. Aber was heißt nun Ist-Aufkommen? Dazu gibt es eine ganz einfache Definition, die Sie auch überall nachschlagen können. Das Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen sind die aus der Gewerbesteuer vereinnahmten Beträge vor Abzug eben jener Umlagen. Wie Sie hören, ist da von „vereinnahmt“ die Rede. Berechnungsgrundlage ist – das gehört der Vollständigkeit halber dazu – nicht das Anordnungs-Soll, sondern die tatsächliche Zahlung. Wird eine Gewerbesteuer im Einzelfall zum Beispiel gestundet, gibt es keine solche Zahlung, heißt auch in der Summe, dass das IstAufkommen der Gewerbesteuer insgesamt geringer ist, heißt auch, dass in der Summe das Ist eine geringere Gewerbesteuerumlage ist. Das wollte ich verdeutlichen mit den Worten „es ist auch aufkommensabhängig“. Das heißt, die Umlage bildet auch den Ist-Zustand der Leistungsfähigkeit der Betriebe bzw. der Kommunen, Gemeinden, wo diese ansässig sind, ab. Nun kann es natürlich auch sein, dass die Gemeinden – den Fall möchte ich auch noch ansprechen – das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer nicht oder nicht fristgerecht melden, und dann wird die Umlage tatsächlich geschätzt. Diese Praxis ist aber ein anderer Punkt und nicht unbedingt Bestandteil des vorliegenden Antrags. Dieser Punkt wird in § 7 Abs. 3 der genannten Verordnung geregelt. Es liegt also durchaus ein Stück weit im Einflussbereich der jeweiligen Gemeinden. Daher an der Stelle noch mal der Hinweis, dass für das laufende Quartal bis zum 10. Juli entsprechend das Gewerbesteueraufkommen gemeldet werden muss.

Herr Kießling, ich habe wirklich versucht, mich näher in diesen Antrag zu vertiefen, es kam mir aber dennoch wie ein einziges großes Durcheinander vor. Ich kann mir vorstellen, dass Sie hier und da vielleicht etwas aufgeschnappt haben und beim Nachlesen der entsprechenden Rechtsgrundlage festgestellt haben, ach ja, das könnte ja irgendwie passen, oder Sie haben einfach etwas durcheinandergeschusselt oder etwas nicht richtig dargelegt, aber egal, das Thema hat Ihnen gepasst. Dazu vielleicht noch eine Portion Populismus und vielleicht noch eine Prise falschen Lokalpatriotismus und schon ist ein typischer AfD-Antrag fertig.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass Sie nach solchen Rezepten arbeiten, ist weder neu noch überraschend, denn wie alles, was diese Partei tut, dient auch dieser Antrag der Desin

formation, Verunsicherung und Beschädigung des Staats.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um auch das noch mal klar und deutlich zu sagen: Der vorliegende Antrag ist nicht nur handwerklich schlecht, er ist inhaltlich auch falsch, und deshalb kann es auch für die Koalition keinen anderen Fall geben, als diesen abzulehnen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine kleine Anmerkung in Richtung der AfD sei mir abschließend noch gestattet. Kollege Kießling, laut Ihrer Vita sind Sie Kaufmann, Vermögensberater, Betriebswirt für Controlling und Steuern sowie noch immer freier Mitarbeiter einer Steuerkanzlei. Ganz ehrlich, Herr Kießling, das verstehe ich nun wirklich nicht. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegt eine weitere Redemeldung vor. Herr Abgeordneter Kießling, AfD-Fraktion, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Werter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Herr Hande, Sie verstehen wirklich vieles nicht, das hat man gemerkt in den Ausführungen. Die Schädigung des Staats, was Sie zuletzt angesprochen haben – da muss ich Ihnen sagen, ja, die Linke ist wirklich da, um dem Staat zu schaden, da haben Sie recht, denn Sie gehen von sich selbst aus. Ich kann Ihnen das auch gern noch begründen.

(Beifall AfD)

Aber ich beginne erst mal mit einem Zitat, und zwar: „Die Bundesrepublik erlebt voraussichtlich den größten Wirtschaftseinbruch ihrer Geschichte“. Das hat kein Geringerer gesagt als unser Thüringer Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee in seiner gestrigen Medieninformation. Herr Tiefensee, der Wirtschaftsminister, ist heute bei der Debatte nicht da. Schade, er hat sicherlich Wichtigeres zu tun, vielleicht hört er auch anderweitig zu.

Ich gehe gern zum Schluss noch mal auf die Bemerkungen der Vorredner ein. Aber gerade unter der Erkenntnis, dass wir momentan den größten Wirtschaftseinbruch haben, ist unser Antrag gestellt worden, denn wir wollen kurzfristig Liquidität schaf

fen. Aber diese Erkenntnis ist bei Ihnen nicht gereift und man muss sagen, unter den Erkenntnissen, die diese Regierung jetzt hatte, dass es eben der wirtschaftlich schlimmste Einbruch in der Geschichte ist, sind die Maßnahmen, die diese Landesregierung bisher ergriffen hat, um Corona einzudämmen, zu spät erfolgt und absolut unverhältnismäßig. Durch die nun schon seit Wochen zwangsweise heruntergefahrene Wirtschaft und das öffentliche Leben sind viele unserer Unternehmen in die unverschuldete Schieflage geraten und sogar von einer Insolvenz bedroht. Uns geht es hier darum, das abzuwenden.

Ein prominentes Beispiel dafür ist auch die Geschichte von Galeria Karstadt Kaufhof, denn diese musste im April Rettung in einem Schutzschirmverfahren suchen, wie das Unternehmen selbst mitteilte. Dieses Verfahren bewahrt in eine Krise geratene Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger, ohne dass die Betriebe bereits Insolvenz anmelden müssen. Es bleibt daher abzuwarten, wie es mit der Filiale am Anger in Erfurt weitergeht.

Die Wirtschaft in unserem Freistaat wurde geradewegs mit Plan in die Rezession geschickt. Den Unternehmen dann mit Bürgschaften, KfW-Kredit usw., sonstigen Darlehen aus dem Konsolidierungsfonds zu kommen, ist nicht zielführend. Wir haben gerade gehört, Kassenkredit wäre auch noch eine Möglichkeit. Ja, aber man hätte es erst gar nicht so weit kommen lassen müssen und sollen. All diese zusätzlichen Schulden führen nämlich lediglich zu mehr finanziellem Druck bei den Unternehmen und deren Inhabern. Die meisten unserer Unternehmen können es sich nicht leisten, sich weiter zu verschulden, nur weil die Regierungen nicht fähig waren, rechtzeitig auf die angekündigte Pandemie zu Beginn des Jahres mit den richtigen Maßnahmen zu reagieren.

(Beifall AfD)

Wenn es keine umgehende Lockerung bzw. Aufhebung der Maßnahmen gibt, so wird es massive Schrumpfungen bei den Unternehmen geben und somit auch massive Steuereinbrüche hier für die Kommunen und auch für uns als Land. Die CoronaMaßnahmen bescheren dem Bund laut aktueller Schätzung Mindereinnahmen von 300 Milliarden Euro, welche absehbar auch voll auf den Thüringer Haushalt durchschlagen werden.

Die Zeit gebietet es, neben den Soforthilfen, Krediten und Bürgschaften für die angeschlagenen Unternehmen auch an deren Eigenkapitalquote zu denken. Die Eigenkapitalquote ist wichtig, damit die Möglichkeit der Fremdfinanzierung durch die Bank kurzfristig genutzt werden kann. Eine Möglichkeit ist

(Abg. Hande)

es – real gesehen die einzige Möglichkeit. Natürlich hat die FDP gesagt, es gibt noch ein ganzes Maßnahmenbündel, was zu fordern wäre. Ich stimme gern zu, aber wir unterhalten uns jetzt erst mal über diese eine Maßnahme.

Diese eine Maßnahme wäre, um die Fixkosten zu senken, welche im Rahmen des Umsatzeinbruchs auch nicht mehr gerechtfertigt sind, die Aussetzung der Gewerbesteuer bei den Unternehmen und logischerweise auch die Aussetzung, die Umlagen einzuziehen, um damit die Unternehmen kurzfristig zu entlasten, um für mehr Liquidität zu sorgen.

(Beifall AfD)

Deswegen haben viele AfD-Fraktionen in den Gemeinden und in den Kreistagsfraktionen Anträge gestellt und bereits rechtzeitig im März reagiert. Sie haben Ihren Antrag später im Bund dann irgendwann im April gemacht – da haben wir schon reagiert, haben beantragt, dass die Stundung der Gewerbesteuer zu ermöglichen ist. Viele Stundungen wurden dort auch bereits bewilligt. Dies würde den Unternehmen etwas mehr Luft verschaffen und rechtfertigt diesen finanziellen Spielraum.

Andererseits muss den Kommunen, die nun auch durch die gestundete Gewerbesteuer ihrerseits Einnahmeverluste verbuchen, eine Stundung der abzuführenden Gewerbesteuerumlagen gewährt werden. Was nützt mir das, wenn ich die Gewerbesteuer weiterhin einziehe und das Unternehmen ist irgendwann platt? Dann habe ich nichts mehr von den Gewerbesteuereinnahmen.

Den einen Teil dieser Gewerbesteuerumlagen bekommt das Land – das haben uns die Vorredner bereits bestätigt –, den anderen Teil gibt es an den Bund weiter. Würde diese Stundung der Umlage nicht gewährt, so müssten die Kommunen die Umlage aus ihren ohnehin klammen Kassen bezahlen,

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Quatsch!)

was natürlich nicht im Sinne dieser sein kann, da coronabedingt die Ausgaben gestiegen sind. Das heißt, unsere Kommunen leiden hier bereits unter chronischem Geldmangel.

Es ist also schön, dass die Fraktion Die Linke am 21. April unsere Anträge aufgegriffen hat, die wir im März bereits gestellt hatten, die Problematik auch erkannt hat und zu unserem Antrag auch einen ergänzenden Antrag unter der Drucksache 19/18694 im Deutschen Bundestag eingereicht hat. Es ist somit also wichtig, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die Unternehmen zu entlasten, oder anders gesagt: Entlasten wir die Kommunen, damit diese Unternehmen entlasten können, was wiederum zig

Leuten in unserer Heimat Thüringen den Arbeitsplatz zu sichern hilft.

Zusammengefasst ist unser Antrag also das passende Gegenstück zu den kommunalen Anträgen, dem Antrag im Bundestag und nur eine logische Schlussfolgerung zum Schutz unserer Kommunen und Unternehmen. In anderen Bundesländern hat man bereits diese Maßnahme getroffen, welche von uns mit dem Antrag hier gefordert wurden. Unser Freistaat und seine regierungstragenden Fraktionen sind gut beraten, unserem Antrag zu folgen und somit auch dem Antrag ihrer Bundestagsfraktion vom 21. April 2020, damit die Gemeindekassen bzw. Kreiskassen und auch unsere Unternehmen von der Steuer entlastet werden, welche aufgrund der von der Regierung erlassenen Maßnahmen nicht mehr von den Unternehmen erwirtschaftet werden können.

Die Landesregierung möge sich auch bitte im Bundesrat dafür einsetzen – das ist hier im Prinzip unser Punkt 2 –, dass der Anteil der Gewerbesteuerumlage für den Bund nach Artikel 106 Abs. 6 des Grundgesetzes gestundet wird. Das soll nicht von Dauer sein, sondern für diese Pandemiezeit, für die gesamte Krisenzeit sozusagen. Hierzu ist es notwendig, dass wir heute direkt über diesen Antrag abstimmen, da die Unternehmen leider keine Zeit mehr haben. Generell sind auch die Gemeindefinanzen inklusive der Gewerbesteuer neu zu ordnen. Da stimme ich ausdrücklich zu bzw. das haben wir auch schon immer gefordert. Dabei ist das Konnexitätsprinzip zwingend zu berücksichtigen, wie ich das bereits in meinen vorhergehenden Reden zum Haushalt in der letzten Legislatur gefordert habe. Diese AfD-Forderung wurde ebenfalls von der Bundestagsfraktion Die Linke in besagtem Antrag „Schutzschirm für Kommunen in der Corona-Krise“ übernommen. Dafür recht herzlichen Dank. Da muss ich mal den Kollegen von der Linken berichtigen: Herr Hande, Sie haben behauptet, Sie würden eine generelle Abschaffung dieser Umlage fordern. Da muss ich Sie korrigieren. Ihre Bundestagsfraktion hat das nicht gefordert. Ich kann Ihnen gern mal die Nummer 4 dort aus Ihrem Antrag der Bundestagsfraktion zitieren: „[…] einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die vierteljährlichen Abschlagszahlungen von Gewerbesteuern der Kommunen an den Bund vorübergehend ausgesetzt werden können, und zugleich zu prüfen, ob zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft die Gewerbesteuerumlage von überschuldeten Kommunen an den Bund auszusetzen ist“ – also, hier geht es um „vorübergehend“ und nicht, wie Sie hier gerade am Pult behauptet haben, auf Dauer abzuschaffen. Das ist Blödsinn, was Sie hier gesagt haben, denn Sie haben ja auch erzählt, wir würden hier dauer

haft die Republik schädigen wollen. Das ist Quatsch, denn das machen Sie schon mit Ihrer Antifa. Da sind Sie schon entsprechend super dran.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nach- weislich!)

Sie haben auch richtig gesagt, es geht hier um die 38 Millionen, die das Land Thüringen bekommt. Wie gesagt, es wäre gut, wenn man die 38 Millionen kurzfristig bei den Unternehmen einsetzen könnte.