die ist die Ausbildung sowieso kostenfrei. Wenn ich jetzt zugebe, dass für den einen oder anderen Gesundheitsfachberuf der Anteil der privaten, der freien Schulen höher ist als die 20 Prozent im Durchschnitt, dann mag das so sein. Aber wir müssen doch schauen, ob wir pauschal jeden Beruf in der Ausbildung kostenfrei stellen oder wie wir es begründen. Wir müssen es nämlich begründen. Wir müssen begründen, wenn wir bestimmte Berufe anders behandeln als andere Berufe. Ich möchte an dieser Stelle mal nachfragen: Gibt es denn tatsächlich in allen diesen Berufen Versorgungsmängel? Das sind nämlich Berufe von der Altenpflege, wofür die Bundesregierung die Schulgelder ab diesem Jahr abgeschafft hat, über den Heilpraktiker, über den Tierheilpraktiker, über den medizinischen Bademeister bis hin zum zytologischen Assistenten. Das alles sind Gesundheitsfachberufe. Sind das alles Mangelberufe, bei denen wir rechtfertigen können, sie in der Ausbildung kostenfrei zu stellen, oder gibt es vielleicht auch andere Berufe, bei denen das so ist? Können wir zum Beispiel begründen, warum der Feinmechaniker im Zweifel ein Schulgeld bezahlen muss und der chirurgische Mechaniker nicht? Sind das tatsächlich in ihrer Wertigkeit unterschiedliche Berufe? Ist es tatsächlich beim Mangel unterschiedlich? Warum muss der Tierpfleger beispielsweise Schulgeld bezahlen und der Tierheilpraktiker muss es nach Antrag der AfD nicht? Da fehlt mir bei der AfD so ein bisschen die Analyse, wo es tatsächlich einen Mangel gibt, wo wir tatsächlich Handlungsbedarf haben und wo eigentlich nicht, wo tatsächlich dieser Mangel gar nicht bestehen könnte.
Der zweite Punkt, der gegen den Antrag der AfD spricht, ist die Ausbildungssystematik. Stellen Sie sich mal vor, einer der Gesundheitsfachberufe ist der Heilpraktiker. Das sind überwiegend Fernkurse mit einigen Präsenzveranstaltungen. Wenn wir hier auf Kosten der Thüringer Steuerzahler tatsächlich die Ausbildung freistellen, werden wir in ein paar Jahren ganz viele Briefkästen von Ausbildungsfirmen haben, die im Prinzip hier nach Thüringen ihre Ausbildung verlagern, und wir werden für halb Deutschland die Heilpraktiker ausbilden. Brauchen wir das tatsächlich? Können wir das rechtfertigen?
Der nächste Punkt, über den wir vielleicht mal nachdenken müssen, ist das Vermittlungsproblem. Es gibt in Gotha beispielsweise einen großen freien Schulträger, das ist die GOBI. Die werden dann von ihren Grundschülern und Regelschülern weiterhin Schulgeld erheben müssen, können aber die Ausbildung zum medizinischen Bademeister – und ich will den Beruf gar nicht abwerten – dann kostenfrei anbieten. Ist das wirklich unser Wille? Wollen wir nicht gezielt die Berufe fördern, die wir tatsächlich
im Moment aufgrund von Mangel brauchen? Wollen wir dieses Dilemma, dass wir den Diätassistenten, der wichtig ist – keine Frage –, anders behandeln als zum Beispiel den Fliesenleger, der mittlerweile auch ein Mangelberuf ist? All diese Punkte werden im Antrag der AfD gar nicht beleuchtet. Es gibt gar keine Begründung. Es gibt keine Begründung für diese fast 50 Berufe, welche Mangelberufe sind und welche nicht.
Das ist bei der CDU ein wenig anders. Deswegen bin ich der CDU für diesen Alternativantrag ausdrücklich dankbar. Den würden wir auch gern im Ausschuss beraten, vor allem auch vor dem Hintergrund, wie wir eine intelligente Förderung erreichen, die am Ende dazu führt, dass der eine oder andere dieser Berufsabsolventen eine längere Zeit in Thüringen seine Ausbildung macht. Ich will nämlich ausdrücklich nicht jeden unbedingt kostenfrei stellen, sondern ich möchte in erster Linie die kostenfrei stellen, die unsere Thüringer Bevölkerung tatsächlich dann auch versorgen. Das wäre mir wichtig. Man könnte beispielsweise über ein Darlehenssystem, ein zinsfreies Darlehen reden, das dann verfällt, wenn man eine bestimmte Zeit in Thüringen gearbeitet hat. Dann wird das gestrichen. Über solche Dinge könnte man sprechen. Diese pauschalierte Freistellung von fast 50 Berufen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Mangelberufe sind oder nicht, lehnen wir ab und deswegen werden wir diesen Antrag auch nicht überweisen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Montag von der FDP-Fraktion das Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin, auch hier zeigt sich, insbesondere nach dem Redebeitrag von Dr. Hartung, dem ich fast vollständig zustimmen kann, dass eben häufig ein differenzierter Blick auf Realität besser ist als eine pauschale Betrachtung. Und eines muss man vielleicht auch noch mal sagen, Sie haben im Tagesordnungspunkt zuvor davor gewarnt, welcher potenzielle Krisenmodus uns in den nächsten Jahren erwartet, dass wir mit sinkenden Steuereinnahmen, mit Belastung der Haushalte werden rechnen müssen; Corona ist jetzt noch dazugekommen. Gleichzeitig stellen Sie eben pauschal 50 Berufsgruppen frei und wollen das finanzieren. Das passt
Meine Damen und Herren, wir Freie Demokraten sind natürlich auch dafür, in bestimmten Fachgruppen Schulgelder abzuschaffen, denn es ist ein Einstiegshindernis und ist vor allen Dingen ein Wettbewerbsnachteil für Thüringen, weil es andere Bundesländer bereits getan haben. Aber wir halten den Adressaten, die Landesregierung einfach für falsch. Das ist eine Aufgabe, die sich der Bund schon lange vorgenommen hat und die Kritik muss an Herrn Spahn gehen, der der Arbeitsgruppe vorsitzt. Die Beschlüsse liegen ja seit dem März 2019 vor.
Es ist doch fraglich, warum mittlerweile durch Nichthandeln oder Handlungsunterlassen ein Flickenteppich entsteht, der dazu führt, dass Länder unter Druck geraten. Wettbewerb ist im Grunde gut, aber nicht in dieser Frage, wenn es um solche essenziellen Dinge wie Nachwuchs in Gesundheitsfachberufen geht. Diese grundlegende, grundsätzliche Handlung und Regelung, die dem Bund zufällt, fordern wir ein. Wir wissen, dass die Regelungen auf dem Weg sind, aber sie kommen natürlich deutlich zu spät. Da muss man sagen, in manchen Dingen ist Herr Spahn über die Maßen schnell, in manchen Dingen, die vielleicht dann doch wichtiger sind für das praktische Erleben von Gesundheit, ist er deutlich zu langsam. Insofern, meine Damen und Herren, werden wir die Anträge gern mit überweisen, auch wenn wir die Adressaten der Kritik für verfehlt halten. Vielen Dank.
Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Thema „Schulgeld“ haben wir uns bereits in der letzten Legislaturperiode hinlänglich beschäftigt. Die Abschaffung von Schulgeld in den Gesundheitsberufen haben wir dabei als einen Baustein der Fachkräftegewinnung und -sicherung behandelt. Wir haben uns schließlich auch mithilfe der parlamentarischen Auseinandersetzung darauf verständigt, wie Baden-Württemberg, das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Hessen der Entscheidung der BundLänder-Kommission zu vertrauen, die bis Ende 2019 Vorschläge zur Finanzierung der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen erarbeitet hat.
Unser Ziel war dabei eine bundeseinheitliche Lösung und nicht ein weiteres Leben im kleindeutschen Flickenteppich. Wenn Sie jetzt mal auf die Schnelle das Schulgeld für Gesundheitsberufe abschaffen wollen – ich habe in Ihrem Antrag zumindest nichts von einem ernst zu nehmenden Finanzierungsvorschlag gefunden, denn die fehlenden Einnahmen müssen den Schulen natürlich ersetzt werden. Wenn dem eine Landesentscheidung vorausgeht, muss natürlich das Land auch für die Kosten aufkommen.
Für uns reicht die Abschaffung des Schulgelds für einzelne Berufe nicht, um dem Mangel an Fachkräften in der Sozialwirtschaft zu begegnen. Wir denken da nämlich ein ganzes Stück weiter. Zu einer wirklich guten Strategie, um Fachkräfte für die Sozialwirtschaft zu gewinnen und dort auch halten zu können, gehört mehr als ein Aspekt. Generell brauchen wir bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in Thüringen. Wir brauchen höhere Löhne, gute Arbeitsbedingungen und intelligente Arbeitszeitregelungen. Wir müssen die prekäre Beschäftigung eindämmen und die Einkommensungleichheit verringern. Wir wollen mehr betriebliche Mitbestimmung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und natürlich brauchen wir auch die Stärkung der Ausbildung. Dazu gehören auch die Stärkung von dualen Ausbildungsgängen, Weiterbildung und Qualifizierung. Dazu gehören letztendlich auch ausbildungsbegleitende und qualifizierungsbegleitende Hilfen. Praxisintegrierte Ausbildungsgänge mit planrechtlichen Regelungen ermöglichen Quer- und Seiteneinsteigerinnen und -einsteigern eine neue Perspektive, vor allem in den Berufsgruppen der Erzieherinnen und Erzieher, der Pflegefachkräfte und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.
Ein gutes Beispiel in Thüringen ist hier die Fachkräfteinitiative Kita. Dazu ging das digitale Antragsverfahren gerade wieder an den Start. Im vergangenen Jahr wurde das Modellprojekt zur praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern erstmals sehr erfolgreich durchgeführt. Nun startet in Thüringen erneut das Verfahren zur Vergabe der sehr begehrten 60 Ausbildungsplätze. Kern des Projekts ist die Erprobung der vergüteten praxisintegrierten Ausbildung anhand von zwei Ausbildungslehrgängen im Bereich der Kindertagesbetreuung. Obwohl der Bund zwischenzeitlich seine Finanzierungszusagen zurückzog, hat die Landesregierung entschieden, das Modellprojekt trotzdem fortzusetzen und die Kosten aus dem Thüringer Landeshaushalt zu bestreiten. Ich finde, hier hat das Land seine Verantwortung schon vor
Das aber wird nicht reichen, um den Notständen zu begegnen, die durch die demografische Entwicklung absehbar sind. Es gibt nicht genügend junge Thüringerinnen und Thüringer, um diesen Mangel auszugleichen. Und so brauchen wir weiter die Zuwanderung von Menschen nach Thüringen, die wir mit Angeboten zur Integration, Sprache und Qualifizierung begrüßen. Damit können wir auch Menschen, die als Geflüchtete nach Thüringen kommen, eine langfristige Perspektive bieten.
Zu all dem bedarf es der gemeinsamen Anstrengung aller verantwortlichen Akteurinnen und Akteure in der Arbeitswelt und im Bildungssystem. Es steht Ihnen frei, Ihren Vorschlag dazu mit einer passenden haushalterischen Untersetzung in die Debatte für den nächsten Landeshalt einzubringen.
Noch kurz zwei Sätze zur CDU: Gern können wir natürlich im Ausschuss darüber reden, welche weiteren Möglichkeiten zur Schulgeldfinanzierung es gibt, weil ich Ihren Antrag viel besser finde als den von der AfD. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stehe jetzt erneut hier vorn, es war vorhin ein bisschen lang, aber fertig war ich noch nicht. Deswegen werde ich weiter zum Antrag ausführen. Herr Hartung hatte ja die große Bandbreite der Gesundheitsfachberufe angesprochen. Mit unserem „beispielsweise“ haben wir uns natürlich auf die Gesundheitsfachberufe bezogen, die auch im Eckpunktepapier beschlossen wurden. Das sind die Diätassistenten, die Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure, medizinische Bademeister, die medizinisch-technischen Assistenten für Funktionsdiagnostik, die Laboratoriumsassistenten, Radiologieasstistenten, Orthoptisten, Physiotherapeuten und Podologen. Das sind die Berufsgruppen, die im Papier genannt werden und auf die sich auch vorrangig unser Antrag bezieht. Wie ich bereits vorhin ausgeführt habe, hat die große Mehrheit der Bundesländer bereits im Vorgriff auf die bundeseinheit
liche Regelung das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abgeschafft, um die Berufe in ihrem Bundesland attraktiver zu machen. Dazu gehören Schleswig-Holstein, Bayern, Bremen, Hamburg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen. Auch in unseren Nachbarbundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt entfällt das Schulgeld zum neuen Schuljahr 2021. Ich finde die Lösung, die in Sachsen vorangetrieben wurde, indem gesagt wurde, wir übernehmen das Schulgeld so lange, bis eine bundeseinheitliche Lösung gefunden wird, einen eigentlich vernünftigen Vorschlag, denn wir dürfen nicht vergessen, dass wir uns in einer Wettbewerbssituation befinden. Das kann ich ganz deutlich nachempfinden, weil ich aus einem Landkreis komme, der sich im Dreiländereck Hessen-Niedersachsen-Thüringen befindet. Wenn in Niedersachsen und Hessen Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe besteht wie zum Beispiel für den Physiotherapeuten, dann ist das für unseren ländlichen Raum egal, wenn 25 Kilometer nach Heiligenstadt gefahren wird, wo Schulgeld bezahlt werden muss oder 20 Kilometer nach Göttingen oder nach Kassel 30 Kilometer. Dann sucht man sich den Standort aus, wo man das Schulgeld nicht bezahlen muss. Deswegen müssen wir das im Blick haben und deswegen brauchen wir diese kurzfristige Lösung, bis eine bundeseinheitliche Lösung gefunden wurde.
In dieser Vereinbarung im Eckpunktepapier gehörte Thüringen zu den Ländern, die die Eckpunkte zur Modernisierung der Gesundheitsberufe einschließlich der Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung in einer Protokollnotiz zwar begrüßt haben, aber die finanzielle Beteiligung des Bundes und der Sozialversicherungsträger eingefordert haben. Diese Forderung ist, wie ich eben gesagt habe, mit diesem Stufenplan, bis eine bundeseinheitliche Lösung gefunden ist, nachvollziehbar. Aber – wie auch schon gesagt – es ist Gefahr im Verzug, dass wir nicht einen Ausbildungsjahrgang komplett verlieren. Deswegen sollten wir auch zum neuen Schuljahr die Schulgeldfreiheit in den genannten Gesundheitsfachberufen herstellen. Außerdem ist es auch wichtig – das hat Herr Hartung auch in Teilen angesprochen –, dass wir über die finanzielle Ausstattung der Schulen in freier Trägerschaft schauen, die hauptsächlich die Gesundheitsfachberufe in Thüringen ausführen. Dort – das hört man immer wieder, und ist auch in großen Teilen berechtigt – fehlen finanzielle Mittel, um eine Schulgeldfreiheit herzustellen. Es müssen teilweise hohe Praxisgelder bezahlt werden, zum Beispiel bei den Podologen, und deswegen muss auch in der Finanzierung der berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft nachgebessert werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns mit der Schulgeldfreiheit die Schülerinnen und Schüler entlasten und die Attraktivität der Ausbildung in den Gesundheitsberufen stärken. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass sich niemand, der sich in Thüringen im kommenden Schuljahr für eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf interessiert, Gedanken über die Finanzierung seiner Ausbildung machen muss und deswegen vielleicht einen anderen Ausbildungsweg geht. Wir brauchen diese Auszubildenden und Schüler in den Gesundheitsfachberufen, deswegen sollten wir diesen Weg gehen und ich würde mich freuen, wenn die Überweisung unseres Alternativantrags mitgetragen wird. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, ich sage es gleich vorweg: Ich halte beide Anträge – sowohl den Antrag der AfD als auch den Antrag der CDU – für nicht zielführend, wenn auch der Antrag der CDU durchaus im Ausschuss noch weiterdiskutiert werden könnte.
Es ist schon einiges hier angeklungen, womit ich auch meine Einlassungen begründen kann. Auf der einen Seite ist es so – beide Anträge gehen davon aus, dass wir nur im Eingang zum Beruf ein Problem haben. Das ist falsch. Es ist schlicht falsch. Dazu gibt es zig Studien, aber vor allen Dingen beweisen es die jungen Menschen jedes Mal mit ihrer Berufsentscheidung gegen die Berufe im Gesundheits- und auch im Sozialdienst. Diese Berufe sind nicht attraktiv. Sie sind nicht nur deswegen nicht attraktiv, weil Schulgeld bezahlt werden muss, sondern sie sind vor allen Dingen deswegen nicht attraktiv, weil die – da werden auch keine Ausbildungsentgelte gezahlt – Arbeitszeiten als unattraktiv empfunden werden und tatsächlich auch sind. Denn in ganz vielen Unternehmen der Sozialwirtschaft ist Vereinbarkeit von Familie und Beruf schwer zu realisieren und ganz viele Unternehmen der Sozialwirtschaft befinden sich immer noch auf dem Entwicklungsweg, sich zum Beispiel mit Arbeitnehmervertretungen – Stichwort „Betriebsratsgründung“, Stichwort „Mitbestimmung“ und vor allen Dingen auch „Gewerkschaften“, Stichwort „Tarifbindung“, Stichwort „Allgemeinverbindlichkeit“ – tatsächlich einmal auf Bedingungen zu einigen und zu
verständigen, die den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenkommen, die in diesen Berufen eine wertvolle Arbeit für die Gesellschaft leisten. Deswegen: Ja, wir können uns gern über den Antrag der CDU unterhalten, der – da stimme ich Kollegen Dr. Hartung zu – auch hier zu weitgehend ist. Wir stimmen ihm zu, dass man sich über vielleicht auch andere Möglichkeiten, vielleicht auch ein Stipendiensystem oder Ähnliches verständigen kann. Er hat zumindest den richtigen Ansatz.
Tatsächlich geht es – das ist bei Kollegin Pfefferlein durchgedrungen – um eine Frage, die in den nächsten Wochen und Monaten auch im Bildungsausschuss – deswegen reden hier auch Bildungspolitiker – entschieden werden muss, nämlich: Wie gestalten wir die Finanzierung der freien Schulen weiter? Wir wissen, dass wir dort – deswegen haben wir 2015 eine Evaluationsklausel in den § 18 Abs. 6 eingebaut – immer wieder Entwicklungen haben, die wir auch in den Blick nehmen müssen. Aber wir haben schon festgestellt, auch in der Diskussion vor einem guten Jahr, dass wir zum Beispiel auch eine Öffnungsklausel in dem Gesetz brauchten. Das würde dann dem entsprechen, ob wir dort andere Berufe in der Steuerung mit reinnehmen, die dann in der Laufzeit eines Gesetzes zu Mangelberufen werden. Das sollten wir, denke ich, verantwortungsvoll im Bildungsausschuss diskutieren, wie wir mit der Finanzierung der freien Schulen – eine wichtige Aufgabe – tatsächlich umgehen.
Jetzt könnte ich natürlich alles sagen, was wir gemacht haben. Es würde uns nicht weit bringen, weil wir vor der Aufgabe stehen, erstens warten wir, im Gesetz steht, im August 2020 kommt die Evaluation des Gesetzes bzw. auch der Finanzgrundlagen durch die Landesregierung, da warten wir auf den Bericht der Landesregierung im Ausschuss. Die demokratischen und ernsthaft an der Sachlage interessierten Fraktionen werden auf der Grundlage dieses Berichts Lösungen finden. Da bin ich mir sicher.
Aber meine herzliche Bitte und meine Aufforderung an die anderen Ausschüsse: Wir haben in der letzten Legislatur dazu einen Fachkräfteantrag, zu dem auch angehört worden ist, im Plenum beraten. Hier mal der Verweis in Richtung AfD – was sie alles sozusagen nicht mit in ihrem Antrag drinhaben – auf die Stellungnahme der LIGA Thüringen, die darin feststellt, dass der Mangel an Pflegepersonal – hier speziell das Pflegepersonal – häufig als Sinnbild der Sozialwirtschaft steht und der Fachkräftemangel in der gesamten Branche immer deutlicher spürbar und erkennbar ist. Häufig bleiben Stellen über Monate vakant.
Diese Vorlage, die eingestellt ist, können sie gern noch mal nachlesen, die bietet hinreichend Diskussionsstoff als Empfehlung, was die Träger dieser Aufgaben uns mitgeben, um das sozusagen weiterzudiskutieren und diese Empfehlung auch weiterzuentwickeln und auch immer wieder anzupassen. Damit wir tatsächlich das, was hier beschrieben worden ist, in beiden Anträgen, aber vor allen Dingen in der Stellungnahme der LIGA, nicht als dauerhafte Erscheinung mit uns gesellschaftlich, aber vor allen Dingen in den Berufen mitschleppen. Das halte ich für ganz wesentlich. Die Bedingungen tatsächlich so zu verbessern, dass junge Menschen sagen, ich arbeite gern mit Menschen, ich arbeite gern am Menschen, aber ich möchte auch gute Arbeitsbedingungen, ich möchte eine faire Bezahlung, dazu gehört auch eine Ausfinanzierung über die Sozialsysteme etc. pp. Sie sehen, dieses Thema ist umfänglicher, als es in den beiden Anträgen beschrieben wird. Meine Fraktion wird der Überweisung des Antrags der CDU zustimmen. Der Überweisung des Antrags der AfD würde ich schon deswegen nicht zustimmen, weil ich die Forderung eigentlich schon für verfassungswidrig halte, in ein bestehendes Gesetz, nämlich ins Haushaltsgesetz, einzugreifen und zu sagen, wir fordern die Landesregierung auf, nicht gesetzeskonform zu handeln.
Das ist verfassungswidrig, das sollten Sie sich besser noch mal angucken, Kolleginnen und Kollegen der AfD. Ansonsten lassen Sie uns im Ausschuss den Antrag der CDU diskutieren und dann vor allen Dingen in der Finanzierung der freien Schulen weiterkommen. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, was verfassungswidrig ist und was nicht, das wird das Verfassungsgericht demnächst feststellen. Da haben Sie ja gestern einen Vorgeschmack bekommen, darauf können Sie sich freuen.
Das Zweite ist, Frau Pfefferlein hat was ganz Interessantes gesagt: Thüringen wartet ab. Ja, das kennen wir, Thüringen wartet ab unter dieser Landesregierung – währenddessen hat Sachsen ab Herbst das Schulgeld bereits abgeschafft –, wäh