Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag sagt: Das geht so nicht! Ich sage es ganz deutlich. Dieses EU-Klimagesetz ist im Grunde ein klimapolitischer Staatsstreich.
Frau von der Leyen hat der autokratischen Anmaßung, die da drinsteckt, gerade wieder in einem anderen Zusammenhang Ausdruck verschafft, wenn sie jetzt allen Ernstes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in den Blick nimmt, weil das Bundesverfassungsgericht die EZB-Anleihekäufe teilweise für illegal, also für grundgesetzwidrig erklärt hat. Hier kann man schön sehen, wo in Wahrheit die Verfassungsfeinde stehen.
Dieser verfassungsfeindliche Geist von der Leyen steckt auch im EU-Klimagesetz. Kein demokratischer Gesetzgeber kann dem zustimmen wollen.
Ich komme zum zweiten Punkt: Das EU-Klimagesetz ist unsozial. Es ist absehbar und wird meines Wissens auch von anderen bezweifelt, dass die Maßnahmen, die man zur Erreichung der Klimaneutralität ergreifen wird, zum Anstieg von Energiekosten und damit erfahrungsgemäß auch zur Energiearmut führen werden. Das wird vor allem Familien treffen, weil die einen höheren Energiever
brauch haben. Es wird dann auch die sozial schwächeren Leute mit niedrigem Einkommen treffen. So werden von dieser Seite her soziale Ungleichheiten vergrößert und damit wird es sicher nicht getan sein. Denn die Erreichung der Klimaneutralität wird erhebliche wirtschaftliche Folgen haben, die sich direkt auch auf die Arbeitnehmer auswirken werden, insbesondere etwa dann, wenn sie arbeitslos werden, wenn etwa das energieintensive Unternehmen, in dem sie arbeiten, ins Nicht-EU-Ausland abwandert und die Beschäftigten einfach zurücklässt. Man kann dann natürlich wie die politische Linke und die Grünen gleich fordern, dass die EU dann mehr umverteilen müsse, dass der klimapolitische Umbau mit großen Umverteilungsfonds begleitet werden müsse. Aber das ist natürlich eine Illusion. Ein EU-weiter Sozialtransfer-Mechanismus wird die strukturellen Verwüstungen, die wir in der europäischen Wirtschaft zu erwarten haben, gar nicht ausgleichen können. Das klappt ja schon auf nationaler Ebene nicht.
Der Hinweis auf die sozialen Folgen des EU-Klimagesetzes ist gerade heute besonders geboten, weil wir am Beginn einer Rezession stehen. In dieser Situation ein derart größenwahnsinniges Projekt wie die EU-Klimagesetze ins Werk setzen zu wollen, ist im höchsten Maße verantwortungslos. Das gilt in Gänze auch dem sogenannten Green Deal, den die Kommission im Dezember vergangenen Jahres vorstellte und der die Grundlage und den Rahmen für das Klimagesetz darstellt.
Womit ich bei meinem dritten Punkt bin: 1.000 Milliarden Euro soll dieses Projekt kosten, das Ganze auf die Erreichung der sogenannten Klimaneutralität ausgerichtet. Was genau Klimaneutralität bedeutet, ist alles andere als klar. Das Projekt mutet jedenfalls insgesamt wie ein gigantisches, planwirtschaftliches Vorhaben an, von dessen Finanzierungsmodalitäten wir zwar nicht viel wissen, weil noch kaum etwas klar ist. Aber wir können schon sagen, dass es den Charakter eines utopischen Megaprojekts hat. Ich will hier gar nicht ins Detail gehen, sondern einmal einen größeren Zusammenhang aufzeigen. Zum einen zeichnet sich am Horizont des Green-Deal-Projekts eine massive Deindustrialisierung ab, für die am Ende der einfache Bürger die Zeche zahlen muss.
Für mich bleibt darüber hinaus unbegreiflich, wie wir über die Verschiebung von Abermilliarden fantasieren können, wenn wir heute nach zehn Jahren einer guten Wirtschaftsentwicklung in Deutschland an vielen Baustellen keinen Millimeter vorangekom
men sind. Wir sehen beispielsweise in meinem Wahlkreis, dass Brücken und Wege baufällig sind, der Internetausbau rückständig ist – ich persönlich habe eine 6.000er-Leitung, wer hat mehr? – oder der Radwegeausbau nicht vorankommt. Auch daran scheitert es in der Region – und das nach den vielen fetten Jahren, die wir hinter uns haben. Jetzt stehen vermutlich einige magere Jahre bevor und da sollen wir 1.000 Milliarden Euro in die Erreichung einer Klimaneutralität investieren? Das hat mit verantwortungsvoller Politik nichts zu tun und sollte schleunigst beendet werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke.
Als nächste Rednerin bereitet sich Frau Abgeordnete Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Bitte, Frau Wahl, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, meinen ersten Redebeitrag hier im Plenum zu einem der zentralen Themen unserer Zeit halten zu können: dem Klimaschutz. Wenig Grund zur Freude gibt allerdings der Anlass für die Debatte. In einem bisher unüblichen Verfahren hat die AfD mit der Drucksache einen Antrag ins Plenum eingebracht, obwohl sie zuvor mit ihrer Stellungnahme im Rahmen des Subsidiaritätsfrühwarnsystems in Angelegenheiten der EU im Europaausschuss keine Mehrheit gefunden hatte. In der Stellungnahme zum Vorschlag eines Europäischen Klimagesetzes wird mit der Verwendung von Begriffen wie „sogenannte Klimaneutralität“ oder „peacemeal social engineering“ – übrigens sollte man von Anglizismen, wenn man diese ständig verteufelt und daher auch nicht weiß, wie diese geschrieben werden, vielleicht lieber die Finger lassen –
suggeriert, dass über das Vehikel Klimaschutz die Gesellschaft umgebaut und Freiheit und Demokratie eingeschränkt würden. Wer so argumentiert, hat allerdings erstens die Bedrohung nicht verstanden, die von drei bis vier oder mehr Grad Erderwärmung ausgeht, dem Pfad nämlich, auf dem wir uns gerade befinden, wenn wir nicht umsteuern, und hat zweitens auch nicht begriffen, dass Klimaschutz und Demokratie untrennbar zusammen gehören.
Klimaschutz lässt sich nur in demokratischen Gesellschaften erfolgreich umsetzen und kann auch nur funktionieren, wenn wir die Menschen, die Institutionen und auch die verschiedenen Ebenen mitnehmen. Deswegen diskutieren wir das Thema auch in allen Gremien vom Stadtrat bis zum EUParlament.
Der Vorschlag zum Europäischen Klimagesetz ist dabei nicht einmal sonderlich ambitioniert. Um die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzen zu können, bedarf es einer Senkung der CO2-Emissionen auf Null bis spätestens 2050, eher früher. Das Klimagesetz geht nach aktuellem Stand also kaum über die Zielmarke des Klimaabkommens von Paris hinaus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im zweiten Halbjahr 2020 wird Deutschland die Ratspräsidentschaft in der EU übernehmen. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie in dem weiteren Prozess bei der Ausgestaltung des Europäischen Klimaschutzgesetzes als Treiber für ambitioniertere Zwischenschritte bei der Erreichung der Klimaschutzziele auftritt.
Dafür muss die Bundesregierung aber dringend ihre nationalen Hausaufgaben erledigen, beispielsweise im Bereich der Energiepolitik. Der Ausbau von Wind- und Solarenergie stockt, weil man sich nicht auf Abstandsregeln bei Windrädern und über die Aufhebung des 52-Gigawatt-Solardeckels einigen kann. Ich befürchte daher, dass die Ankündigungen von Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung den Klimaschutz bei kommenden Konjunkturprogrammen, die nun wohl bald anstehen werden, zu beachten, angesichts dieser Tatsache leider reine Lippenbekenntnisse bleiben werden.
Dabei erleben wir gerade jetzt eine Zäsur historischen Ausmaßes bedingt durch Corona, die es uns einfach nicht erlaubt, genauso weiterzumachen wie bisher. Rund alle zehn Jahre sind wir mittlerweile mit einer Wirtschaftskrise verheerenden Ausmaßes konfrontiert, die zeigt, wie krisenanfällig das System ist. An diesem Punkt müssen deshalb heute Maßnahmen ergriffen werden, die zur Resilienz des Wirtschaftssystems beitragen und unsere Unternehmen, unsere Infrastruktur zukunftsfähig und – das heißt eben auch – klimaneutral aufstellen.
Im Thüringer Klimagesetz sind die Reduktionsziele für die Jahre 2030, 2040 und 2050 in Artikel 3 festgelegt. Im Koalitionsvertrag haben wir für Thüringen
das Ziel einer Hundertprozentversorgung aus erneuerbaren Energien bis spätestens 2040 festgeschrieben. Damit liegen wir bereits jetzt als Thüringen im Rahmen dessen, was uns durch die europäische und nationale Ebene vorgegeben wird. Als Grüne setzen wir uns für ambitionierte Klimaschutzziele ein und kämpfen dafür, die Klimaziele auf allen Ebenen, vom Stadtrat bis zur EU-Ebene, durch konkrete Maßnahmen zu untersetzen. Deshalb lehnen wir den AfD-Antrag ab.
Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem der vorliegende Antrag fast wortgleich als Stellungnahme im zuständigen Europaausschuss sowie in allen beteiligten Ausschüssen bis auf den genannten durchgefallen war, versucht die AfD mit diesem Plenarantrag, heute erneut ihre abwegigen Positionen zu den Themen „Klimawandel“ und „Europa“ öffentlich zu machen und nutzt – eigentlich sollte das nicht so sein – diesen Verordnungsvorschlag für eine generelle Debatte, die mit dem Thema des Entwurfs nicht ganz so viel zu tun hat.
Worum geht es konkret? Die Landesregierung hatte den Landtag am 12. März über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und Veränderung der EU-Verordnung – also das Europäische Klimagesetz, darum geht es hier – im Rahmen des bewährten Frühwarnverfahrens unterrichtet. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat sich daraufhin mit der Vorlage befasst und hat mehrheitlich keinen Verstoß gegen Subsidaritäts- oder Verhältnismäßigkeitsgrundsätze feststellen können und das Dokument dementsprechend zur Kenntnis genommen. Inhaltlich bezieht sich der Verordnungsvorschlag auf das Europäische Klimagesetz als Teil des europäischen Grünen Deals der EU-Kommission im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris, das dazu beitragen soll, bis zum Jahr 2050 die Nettotreibhausgasemissionen der EU auf null zu reduzieren. Ein großes Anliegen für die meisten Menschen in diesem Land und weltweit – nur nicht für die AfD, die in ihrem Antrag dieses legitime Ziel erneut infrage stellt. Nach unserer Auffassung ist der Klimawandel eine globale Herausforderung, die
nicht allein durch nationale Maßnahmen bewältigt werden kann. Daher ist der Verordnungsvorschlag als gesamteuropäische Initiative durchaus ein probates Mittel, dieser Herausforderung zumindest in Europa gerecht zu werden und dem Klimawandel mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der AfD-Antrag befasst sich jedoch nicht inhaltlich mit der Zweckmäßigkeit des EU-Verordnungsvorschlags, die avisierte Klimaneutralität zu erreichen, sondern zielt einzig und allein darauf ab, den europäischen Einigungsgedanken erneut zu diskreditieren, indem die europäischen Entscheidungsgremien und ihre Befugnisse infrage gestellt werden. In ihrem Antrag vertritt die AfD die Position, dass der Verordnungsvorschlag gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen würde, weil die dadurch übertragenen Befugnisse unverhältnismäßig seien. Angesichts der relativ großen Zeitspanne des Verordnungsrahmens bis zum Jahr 2050 könnte laut AfD die Ausgestaltung dieses Zielpfads und damit die Festlegung der Geschwindigkeit der Zielerreichung für die Mitgliedstaaten als wesentliche Regelung angesehen werden, die nur durch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren und nicht durch die Kommission erlassen werden sollte. Doch die CDU-Fraktion, meine sehr geehrten Damen und Herren, hält diesen Verordnungsvorschlag durchaus für verhältnismäßig, zumal wir auch der Auffassung sind, dass Klimaschutzmaßnahmen natürlich europaweit abgestimmt werden sollten und uns ist auch im Gegensatz zur AfD klar, dass die entsprechenden Maßnahmen über einen längeren Zeitraum entwickelt und entfaltet werden müssen. Zudem sieht der Verordnungsvorschlag keine für die Mitgliedstaaten spezifischen Maßnahmen vor, sondern lediglich einen langfristigen allgemeinen EU-weiten Zielpfad 2030 bis 2050 für die Verringerung der Treibhausemissionen. Außerdem überträgt der Verordnungsvorschlag an die EU-Kommission Befugnisse, Empfehlungen auszusprechen, wenn nationale Maßnahmen mit dem Erreichen des Klimaziels unvereinbar oder dafür ungeeignet sind. Auch die Befugnis der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten ist aus unserer Sicht verhältnismäßig, da EU-Parlament und Rat die Delegation solcher Rechtsakte an die Kommission – die Kollegin hat es bereits erwähnt – zur Verwirklichung der Klimaneutralität jederzeit widerrufen oder Vorbehalte gegenüber dem delegierten Rechtsakt vorbringen können. Die Verhältnismäßigkeitsbedenken der AfD sind auch deshalb unbegründet, weil durch die beanstandete Befugnis der EU-Kommission bezüglich des Erlasses delegierter Rechtsakte auch nur der erwähnte Zielpfad festgelegt werden kann. Dieser Zielpfad soll auch nicht eins zu eins auf jeden ein
zelnen EU-Mitgliedstaat Anwendung finden, sondern es soll weiterhin ein flexibles Handeln für jeden einzelnen Mitgliedstaat möglich sein.
Aus diesen genannten Gründen teilen wir die Bedenken der AfD nicht und werden den Antrag ablehnen, denn es ist weder unsozial, undemokratisch und schon gar nicht verantwortungslos, sondern zwingend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, dem Klimawandel zu begegnen und ihn nach Möglichkeit zu stoppen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörende, das, was wir heute von der AfD auch zu diesem Tagesordnungspunkt gehört haben, ist ja wirklich der reine antieuropäische Populismus, wie wir es eben auch kennen. Aber wenn man das hier noch mal hört, dann ist es wirklich sehr erschreckend.
Das erstreckt sich nicht nur auf diesen Tagesordnungspunkt heute, sondern auch bei allen anderen diskutierten Tagesordnungspunkten war das Wort „EU“ scheinbar so ein Trigger für die AfD, wo sie immer wieder reinhauen mussten, weil sie Angst haben, irgendwelche nationalen Souveränitäten zu verlieren. An dieser Stelle muss man einfach mal diese Verordnung lesen, was da drinsteht. Frau Marx hatte das ja in ihrem Beitrag schon angedeutet und ich will das noch mal verstärken. In dieser Verordnung steht, für den Zeitraum von 2030 bis 2050 würde der Kommission die Befugnis übertragen, diese Verordnung durch den Erlass delegierter Rechtsakte zu ergänzen, indem sie auf EU-Ebene einen Zielpfad für die schrittweise Verwirklichung des Ziels für 2050 festlegt. Das ist das, was Frau Marx schon zu den delegierten Rechtsakten genannt hatte, darauf will ich jetzt nicht weiter eingehen. Es führt fort: Diese Verordnung sieht keine spezifischen Politiken oder Maßnahmen vor, sodass die Mitgliedstaaten flexibel handeln können, trägt aber dem Regulierungsrahmen für die bis 2030 zu erreichenden Zielvorgaben für die Verringerung der Treibhausgasemissionen Rechnung. Also wenn das – ich zitiere Ihren Redebeitrag – „unverhältnismäßig und inakzeptabel“ ist und mit welchen Horrorszenarien Sie das weiterhin noch
dargestellt haben, dann frage ich mich, was denn die EU aus Ihrer Sicht überhaupt machen darf, aber die Antwort haben Sie ja quasi schon selbst gegeben.
Wir als Linke sehen die Klimapolitik, die Eindämmung der Folgen des menschengemachten Klimawandels als eine der größten Herausforderungen der aktuellen Zeit und auch der internationalen Gemeinschaft, nicht nur der EU, sondern auch weit darüber hinaus. Insofern können wir die Bedenken, die – wie in den vorhergehenden Beiträgen hier auch schon dargestellt – der Ausschuss unter schwierigen Bedingungen gefasst hat, nicht mittragen und lehnen deswegen ebenfalls diesen Antrag so ab. Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe keine Zweifel, dass Sie es schaffen werden, die deutsche Wirtschaft klimaneutral hinzubekommen, denn wenn die nicht mehr da ist, wird sie ja auch nichts mehr emittieren.