(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Europaausschuss tagt übrigens öffentlich! Nur mal so!)
Daher haben wir beantragt, den Gegenstand hier im Plenum zu behandeln, und haben zugleich den Antrag gestellt, dass der Thüringer Landtag gegenüber diesem Verordnungsvorschlag Verhältnismäßigkeitsbedenken geltend macht. Wir sind überzeugt, dass das Klimagesetzvorhaben der EUKommission in unverhältnismäßiger und daher unzulässiger Weise Befugnisse zuspricht.
Tatsächlich greift das geplante EU-Klimagesetz, mit dem bis 2050 die Rettung des Weltklimas, die sogenannte Klimaneutralität der EU, erreicht werden soll, nach unserer Überzeugung in einer politisch völlig inakzeptablen Weise in die Souveränität der Mitgliedstaaten ein.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Beginn einer massiven Rezession. Diese Rezession wird viele Menschen in Thüringen, in Deutschland und in Europa hart treffen und sie wird in besonderer Weise die Schwachen treffen. Dass die EU in einer Zeit wie dieser ein Klimagesetz auf den Weg bringt, das besonders Familien und Menschen mit geringen Einkommen unverhältnismäßig stark belasten wird,
Der Thüringer Landtag kann das allein gewiss nicht stoppen, aber es wird Zeit, dass wir auch von Erfurt aus die Stimme gegen Größenwahn und Unvernunft erheben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich unterbreche an der Stelle, bevor wir die Aussprache aufrufen, für unsere 15 Minuten Hygienepause, die wir einrichten müssen. 15 Minuten, das heißt also, um 11.14 Uhr treffen wir uns hier wieder.
Die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 27 ist eröffnet. Das Wort hat Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin! Lieber Herr Gröning, ich diskutiere ja gern über europäische Fragestellungen hier im Parlament, nicht nur im Ausschuss. Aber ich bin doch ein bisschen enttäuscht über das, was Sie hier abgezogen haben, denn das war argumentativ ziemlicher Schwachsinn, wenn ich das so sagen darf, es war ziemlich dünn.
Sie haben erstens gesagt, dass Europa sozusagen ein Klimaschutzgesetz macht, das in der Krise – Sie suggerieren damit, Europa würde nicht helfen, die Krise zu bewältigen. Das genaue Gegenteil ist nämlich der Fall. Noch einmal ein paar kurze Argumente dazu: 1,5 Billionen Euro für den Wiederaufbaufonds, 1.000 Milliarden Euro Rettungsschirm gespannt. Europa ist aktiv, auch diese Krise zu bewältigen.
Aber darum ging gar nicht, wenn wir über dieses Klimaschutzgesetz reden. Denn das Einzige, was Sie hier hätten kritisieren können, ist die Verhältnismäßigkeit. Und das haben Sie gar nicht getan. Sie haben es aus Ihrer Sicht politisch kritisiert. Aber man muss dann schon auch die Kompetenzen des Thüringer Landtags kennen.
Ich will kurz sagen, warum wir einen Punkt absolut kritisch sehen und da bin ich mal gespannt auf Ihre
Argumentation, wie Sie darauf reagieren werden. Am Ende steht hinter dieser Frage, dass sich die EU-Kommission Kompetenzen bis 2050 gibt – keine Frage, die den Thüringer Landtag betrifft, auch keine Frage, die den Bundestag betrifft. Denn wir haben ein Klimaschutzgesetz, was eben auch die europäische Ebene auffordert, tätig zu werden, und zwar gleich in § 1 des deutschen Klimaschutzgesetzes.
Also das deutsche Parlament, der Bundestag, hat dem zugestimmt. Es macht natürlich auch Sinn, wenn man eine so große gesellschaftliche Aufgabe vor sich hat, dass man es auf europäischer Ebene regelt und eben nicht in Klein-Klein verfällt – Stichwort „Energiewende“. Es ist genau das, was wir auch an dem Murks, der da teilweise regional zersplittert passiert, kritisieren. Aber der eigentliche Kritikpunkt müsste etwas anderes sein, nämlich dass die EU-Kommission das Europäische Parlament und auch den Europäischen Rat aus der Debatte raushält. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn Sie mehr parlamentarische Teilhabe fordern, müssten Sie eigentlich die Weiterentwicklung des EUParlaments zu einem Vollparlament mit Initiativrecht fordern.
Denn genau auf diese Ebene zwischen EU-Kommission, zwischen Rat und Europäischem Parlament gehören die Diskussionen hin, wenn nachgeordnete Parlamente, nationale Parlamente nämlich diese Ebene legitimiert haben, zu handeln.
Jetzt sind Sie in einem Dilemma – Sie fordern parlamentarische Debatten ein und wollen aber eigentlich das EU-Parlament abschaffen.
Da haben wir einen anderen Ansatz. Wir wollen ein Vollparlament mit Initiativrecht. Wir wollen auch den EU-Rat zu einer echten zweiten Kammer, einer parlamentarischen Kammer weiterentwickeln. Und dann kann man auch tatsächlich legitime, vollumfängliche parlamentarische Rechte auf europäischer Ebene wahrnehmen. Und das ist gut für den europäischen Gedanken. Also befassen Sie sich damit mal ein bisschen. Ich hoffe, die Argumente gehen dann beim nächsten Mal in eine andere Richtung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, anders als die AfD mit ihrem Antrag offenbar suggerieren möchte, hat es in den vergangenen Wochen bereits eine Beratung des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission zur Klimaneutralität im Landtag gegeben, und zwar in den fachlich zuständigen Ausschüssen und eben nicht, wie Sie behauptet haben, nur durch Umlaufverfahren, denn der federführende Ausschuss, der Europaausschuss, hat dazu haptisch, analog, mit menschlicher, physischer Anwesenheit getagt, und das auch öffentlich, wie das nach den Regeln des Parlaments vorgesehen ist. Das heißt, ausnahmsweise da nicht öffentlich, stimmt, an dem Tag, aber wir haben im Ausschuss diskutiert.
Aber lassen Sie mich jetzt erst mal dazu kommen, was eigentlich der Hintergrund ist, warum Sie das Ganze im Plenum noch mal aufrollen wollen: Eigentlich ist nämlich nur das Beratungsergebnis nicht in Ihrem Sinne ausgefallen. Der Vorschlag der EU-Kommission, über den wir dort beraten haben, ist Teil des Europäischen Green Deal und dient der Verankerung des Ziels einer bis 2050 in der EU zureichenden Klimaneutralität im europäischen Recht. Wie gesagt, wir haben auch nationale Klimagesetze, die dieses Ziel untermauern und unterstützen.
Mit dieser Zielsetzung 2050 würde dieses Klimaziel dann automatisch allgemeine Gültigkeit erlangen und für die Mitgliedstaaten unmittelbar bindend werden. Laut Verordnungsvorschlag soll die EUKommission ermächtigt werden, zur Zielerreichung sogenannte delegierte Rechtsakte zu erreichen. Da ist die Frage, was das eigentlich ist. Nach Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union können der Rat und das Parlament die EU-Kommission in Gesetzgebungsakten ermächtigen, sogenannte delegierte Rechtsakte zu erlassen. Diese delegierten Rechtsakte, die in etwa unseren Rechtsverordnungen entsprechen, dürfen die zentralen Elemente des jeweils zugrunde liegenden Gesetzgebungsakts nicht verändern und daher lediglich zur Änderung oder Ergänzung nicht wesentlicher Punkte dieses Gesetzgebungsakts führen. Zudem verbleibt beim Rat und beim Parlament als den eigentlichen Gesetzgebungsorganen auch im Falle einer solchen delegierten Gesetzgebung das Recht, die Befugnisübertragung an diese Kommission jederzeit zu widerrufen oder konkrete, von der Kommission geplante delegierte Rechtsak
te durch Einspruch wieder von der Agenda zu nehmen. Die Übertragung gesetzgeberischer Befugnisse an die Kommission erfolgt also in einem sehr engen, genau definierten Rahmen. Diese enge Rahmensetzung beachtet auch der Verordnungsvorschlag selbstverständlich. Das wird in seinen einzelnen Bestimmungen deutlich, die eine EU-weite Rahmensetzung zur Erreichung des Klimaziels zum Inhalt haben, nicht jedoch den einzelnen Mitgliedstaaten etwa spezifische Politikansätze oder Maßnahmen vorschreiben würden.
In Artikel 9 werden zudem ausdrücklich die dem Rat und dem Parlament nach Artikel 290 ohnehin zukommenden Rechte festgehalten, die Delegation gesetzgeberischer Kompetenzen – ich sagte schon – in die EU-Kommission jederzeit zu widerrufen oder durch konkrete Einsprüche zu stoppen.
Nichts wird also hier, wie Sie von der AfD behaupten, für die Ewigkeit zementiert, absolut gesetzt, den Mitgliedstaaten oder dem Europaparlament etwa einfach so übergestülpt. Der federführende Europaausschuss hat da in einem vom Ältestenrat gebilligten und der Einschränkung des Parlamentsbetriebs in Corona-Zeiten geschuldeten Umfrageverfahren keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erkennen können. Dem haben sich die mitberatenden Ausschüsse für Soziales, für Wirtschaft und für Umwelt im Umfrageverfahren angeschlossen. Lediglich der Infrastrukturausschuss hat eine Stellungnahme der AfD zu seiner eigenen Position gemacht und Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erhoben. Die sind aber unberechtigt, das habe ich Ihnen eben schon geschildert. Das hat auch nicht etwa etwas damit zu tun, dass die Ausschussmitglieder nun mehrheitlich ins Lager der Antieuropäer und Leugner der Klimakatastrophe gewechselt wären, zu denen Sie ja gehören, sondern ist schlicht der Tatsache geschuldet, dass sich bei diesem Ausschuss nur ein Teil der Ausschussmitglieder am Umfrageverfahren beteiligt hat. Ich will das gar nicht weiter bewerten. Das Abstimmungsergebnis im Infrastrukturausschuss war danach so, wie es ist. Wichtiger ist aber, dass der federführende Europaausschuss in der Folge die in seiner Geschäftsordnung eingeräumte Kompetenz genutzt und seine eigene Position noch mal bestätigt hat. Damit steht als parlamentarisches Votum korrekt fest, dass keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gesehen und daher der Verordnungsvorschlag lediglich zur Kenntnis genommen wird. Denn das, was wir hier formell machen könnten, wäre, eine sogenannte Subsidiaritätsrüge zu erheben. Die wäre aber nicht gerechtfertigt.
Dass Ihnen ein solches Ergebnis nicht gefällt, ist klar. In Ihrer Stellungnahme, die der Infrastrukturausschuss vorliegen hatte, scheint zwischen den Zeilen des ellenlangen pseudojuristischen Wortgeklingels sehr deutlich durch, worum es Ihnen in Wirklichkeit geht. Sie präsentieren sich hier ein weiteres Mal als Leugnerin der menschengemachten und fachwissenschaftlich zweifelsfrei belegten Klimakatastrophe. Sie halten die Festschreibung des europäischen Ziels, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, für unnötig und lehnen den gesamten Europäischen Green Deal ab. Und Sie agieren europafeindlich wie eh und je und wenden sich mit widerlegten Behauptungen vehement gegen jede echte oder von der AfD bloß konstruierte dauerhafte Kompetenzübertragung an EU-Institutionen.
Dann kam auch wieder der Standardeinwand „Corona und jetzt machen wir Klimaschutz“. Ich will Ihnen mal eins sagen: Wenn wir hoffentlich diese Pandemie mal im Griff haben und dann verhindern können, dass Leute an Covid-19 sterben, dann wollen wir aber trotzdem nicht in küstennahen Gebieten an überhöhten Wasserständen
und Klimadingen ersaufen. Das ist auch kein schöner Tod. Da haben wir mit dem Klimawandel – den leugnen Sie, aber den gibt es – unsere Aufgaben zu erledigen. Das tun wir hier auch im Thüringer Landtag, indem wir hier keine unnötigen Beschwerden erheben, die weder formal noch inhaltlich gerechtfertigt sind – schade um die Zeitstehlerei.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich bei meinen Vorrednern für die Ausführungen. Im Zusammenhang mit dem Kommissionsvorschlag zu einem EU-Klimagesetz sind drei Punkte anzusprechen: erstens die Problematik der Verhältnismäßigkeit sowie die staatspolitische Dimension des Gesetzes, zweitens die sozialpolitische Dimension des Gesetzes und drittens der sogenannte Grüne Deal als das EU-Großprojekt, das den Rahmen und die Grundlage für das Klimagesetz abgibt.
Ich komme zum ersten Punkt: Eine EU-Verordnung muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen. Dem wird das EU-Klimagesetz nicht gerecht. Zum
einen nämlich sagt es über die Maßnahmen, die es zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität verfolgt, so gut wie gar nichts aus. Es ist also unbestimmt. Zum anderen überträgt es in inakzeptablem Umfang Kompetenzen auf die EU-Kommission. Die Kommission soll nämlich bestimmte Rechtsakte erlassen können, das heißt de facto, sie soll Entscheidungsgewalt über die einzelnen Schritte erhalten, die sie zur Erreichung des übergeordneten Ziels der Klimaneutralität für erforderlich hält. Diese Ermächtigung gilt für den überaus langen, mehrere Legislaturperioden überspannenden Zeitraum von 2030 bis 2050. In diesem Zusammenhang soll die Kommission in die einzelstaatlichen Politiken bzw. nationalen politischen Zielstrebungen intervenieren dürfen. Betrachtet man Zeitdauer und Umfang dieser Befugnisse so liegt die Unverhältnismäßigkeit auf der Hand. Kein Gesetzgeber einer Demokratie würde einer Regierungsbehörde derart weitgehende Befugnisse einräumen. Und das ist geradezu verrückt, wenn man einer Brüsseler Autorität, die einer demokratischen Legitimation ermangelt, derart umfangreiche Befugnisse einräumt und dann auch noch offenlässt, ob und mit welchen Instrumenten weitere Zielverschärfungen überhaupt erreicht werden könnten.
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag sagt: Das geht so nicht! Ich sage es ganz deutlich. Dieses EU-Klimagesetz ist im Grunde ein klimapolitischer Staatsstreich.