Protocol of the Session on May 14, 2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer am Livestream! Und mit Blick auf den zu beratenden Antrag: Guten Morgen, liebe FDP-Fraktion! Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP legt unter dem Tagesordnungspunkt 9 einen Gesetzentwurf vor, der die aus Sicht der FDP erforderlichen Anpassungen des Thüringer Hochschulrechts an die Herausforderungen der Corona-Epidemie enthält. Der Inhalt des vorgeschlagenen Gesetzes ist überschaubar, er beschränkt sich auf die Zulassung von Online-Prüfungen und eine Verordnungsermächtigung für das Wissenschaftsministerium, die aufgrund der Pandemie erforderlichen Modifikationen des Hochschulrechts im Wege der Rechtsverordnung zu regeln.

Meine Damen und Herren, Online-Prüfungen sind selbstverständlich schon jetzt an den Thüringer Hochschulen möglich und sie werden dort auch durchgeführt. Die Regelung ist in den Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge vorzunehmen und das ist dort auch passiert. Das Mantelgesetz, das am Freitag beraten wird, wollte lediglich klarstellen, dass es auch in den Studiengängen, in denen die Studien- und Prüfungsordnungen das bislang noch nicht vorsehen, künftig möglich sein soll.

Der eigentliche Inhalt der hochschulrechtlichen Regelung, die der FDP vorschwebt, ergibt sich erst aus der Zusammenschau mit dem Antrag der FDP

in Drucksache 7/716, der durch die FDP-Fraktion inzwischen zurückgezogen wurde. Dafür danke ich sehr herzlich, erspart uns dieser Rückzug doch die detaillierte Auseinandersetzung mit Regelungen, die – Herr Abgeordneter Voigt hat das bereits angesprochen – Eins-zu-eins-Regelungen aus dem Land Nordrhein-Westfalen sind, die dort gut zum Hochschulrecht passen, aber zum Thüringer Hochschulgesetz eben nicht.

Meine Damen und Herren, nach meinem Verständnis wählt der Gesetzgeber den Weg einer Verordnungsermächtigung dann, wenn er damit erreichen will, dass die Regelung schneller als durch das Gesetz erlassen wird und um eine umfangreiche untergesetzliche Anpassung an sich ändernde Bedingungen zu ermöglichen. Keiner dieser Gründe ist aus unserer Sicht hier gegeben. Damit drängt sich die Frage auf, warum der Gesetzgeber dies dann nicht gleich selbst regelt. Auch bedarf es hier keiner Flexibilität für laufende Änderungen, weil die Gültigkeit der Regelung ja ausdrücklich auf den Zeitraum der aktuellen Pandemie begrenzt sein soll. Vor allem aber verkehrt sich der Vorteil der Schnelligkeit, der in der aktuellen Pandemiesituation natürlich ein sehr wichtiger Faktor ist, in sein Gegenteil, wenn erst ein Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen ist, um dann in der Nachfolge ein Verordnungsverfahren anzuschließen. Auch hier gilt: Besser, weil schneller ist die Regelung im Gesetz selber.

Genau das ist bereits geschehen. Am vergangenen Freitag hat das Hohe Haus in erster Lesung das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der CoronaPandemie behandelt, einen Entwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dieser Entwurf beinhaltet bereits jetzt ganz konkrete Regelungen – unter anderem zur Online-Prüfung – zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Hochschulbereich und hilft dabei, das von uns allen geteilte Anliegen umzusetzen, nämlich die Hochschulen und die Studierenden so gut wie möglich durch diese Krise zu begleiten.

Mit dem Zurückziehen des Antrags in der Drucksache 7/716 bestätigt die FDP-Fraktion, dass wir damit die bessere und die schnellere Lösung bereits gefunden haben. Aus all diesen Gründen kann dem Parlament aus Sicht der Landesregierung nicht empfohlen werden, diesem Gesetzentwurf und dem begleitenden Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Prof. Dr. Voigt)

Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Damit stelle ich fest, dass Ausschussüberweisungen beantragt wurden, zum einen an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, also den Wissenschaftsausschuss, und zum anderen an den Haushalts- und Finanzausschuss.

Wer der Ausschussüberweisung der Drucksache 7/715 an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus FDP, CDU und der Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen der Linken, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Das müssen wir zählen. Dann bitte ich noch mal um die Jastimmen zur Ausschussüberweisung – 40 Jastimmen. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? 39 Gegenstimmen. Damit ist die Überweisung beschlossen.

Die zweite Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss: Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD und der FDP. Wer ist gegen die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen der Fraktion der CDU. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir müssen nicht über die Federführung abstimmen. Wir haben nur die Überweisung an den Wissenschaftsausschuss.

Damit darf ich den Tagesordnungspunkt 9 abschließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 a

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Architektenund Ingenieurkammergesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/720 - ERSTE BERATUNG

Es ist das Wort zur Begründung durch die Koalitionsfraktionen gewünscht. Abgeordnete Lukasch hat das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes ist es so ähnlich wie heute Morgen im Tagesordnungs

punkt 6, dass die Europäische Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen zu regeln ist. Dieses Europarecht ist hier umzusetzen. Wir hatten uns geeinigt, dass wir dieses im Ausschuss diskutieren und ich bitte um Überweisung an den Infrastrukturausschuss. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Damit eröffne ich die Aussprache. Um das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion gebeten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir darauf schauen, wie kurzfristig dieser Gesetzentwurf eingebracht worden ist, dann ist das schon eine etwas hemdsärmelige Art und Weise, ein Gesetz zur Regelung eines Berufsstands auf den Weg zu bringen. Es erweckt fast den Eindruck, als solle da etwas durchgepeitscht werden. Deshalb, meine Damen und Herren, sage ich auch, dass ich mir ausdrücklich eine abschließende Prüfung und Meinungsbildung vorbehalte. Denn nicht alles, was gerade in Sachen Ingenieur- und Architektenrecht aus Brüssel kommt, wird auch immer diesem Recht in unserem Lande gerecht, und ich erinnere dabei vor allem auch an den Umgang mit dem Honorarrecht. Als Liberale sind wir natürlich sehr offen für die Selbstverwaltung der Berufsstände und werden also deswegen natürlich eine sehr sorgfältige Debatte dieses Gesetzentwurfs anstreben. Der richtige Raum dafür – das haben Sie selbst, Frau Kollegin Lukasch, schon gesagt – ist der Infrastrukturausschuss. Deswegen beantrage ich auch namens meiner Fraktion die Überweisung an den Infrastrukturausschuss. Ich glaube, wir sollten uns auch im Justizausschuss darüber unterhalten. Deswegen beantrage ich auch das und freue mich auf eine fundierte inhaltliche Debatte zunächst im Ausschuss. Danke schön.

(Beifall FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Rudy für die AfDFraktion.

Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, der uns vorliegende „Hoppla-wir-haben-da-was-vergessen“-Ge

setzentwurf der Minderheitsfraktionen zur Änderung des Architektengesetzes beschäftigt uns heute. Wer glaubt, dass sie ihn selbst gemacht haben, glaubt auch an den Klapperstorch.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Was heißt denn: „Hoppla, wir haben da was vergessen“? Was erzählst du denn da?)

Wahrscheinlich liegt es am Stabilitätsmechanismus der Sozialistischen Einheitspartei Thüringens, dass der durch die Fraktionen hier eingebracht werden muss. Er zeigt wie unter einem Brennglas, warum die Bürger nur noch entnervt mit den Augen rollen, wenn sie „EU“ hören. Ihnen fällt kurz vor der Angst ein, dass in Brüssel mal wieder unterbeschäftigte wie überbezahlte Beamte ganze Wälder vollgeschrieben haben mit Texten, die selbst Fachleute mehrfach lesen müssen, um zu begreifen, was da gemeint sein könnte und die auch in nationales Recht transformiert werden wollen. Einer davon landet jetzt hier. Sie werden also sagen, es ist ja EU und deshalb muss es so sein. Wie die Totenstille aus Brüssel bei Corona, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gibt es das überhaupt?)

und unsere Bedenken zum geplanten EU-Klimagesetz zeigen, geht es auch ohne EU im Leben.

(Beifall AfD)

Bei dieser Gelegenheit darf ich Ihnen einen kleinen Auszug aus der gutachterlichen Stellungnahme für den Landtag in Nordrhein-Westfalen zur gefälligen Kenntnis geben. Dort heißt es: „Das Europarecht kennt im engeren Sinne weder den Unterschied zwischen Verfassungsrecht und Privatrecht, noch den Grundsatz der Privatautonomie als Grundpfeiler einer freiheitlichen Zivilrechtsordnung. Daher ist das Europarecht auch nicht etwa ein höheres transnationales Verfassungsrecht, sondern es funktioniert nach dem Muster des französischen Verwaltungsrechtes nach planungsrechtlichen Grundsätzen. D. h., es orientiert sich nicht an Tatbestand und Rechtsfolge, sondern es gibt Ziele vor, die von Akteuren zu erreichen sind, wobei es auf den Unterschied zwischen staatlichen und privaten Akteuren nicht durchgreifend ankommt; das Recht definiert im Unionsrecht nicht den äußeren Rahmen aller Politik, sondern es dient als Werkzeug der Gesellschaftsveränderung. Wo das Europarecht Grundrechte und Grundfreiheiten gewährleistet, da dienen diese durchweg nicht – im Unterschied etwa zur Konzeption der Grundrechte des Grundgesetzes – der Sicherung einer selbstzweckhaft gedachten privaten Freiheit des Bürgers, sondern sie sollen den Bürger in die Lage versetzen, dem

Unionsrecht möglichst auch gegen den abweichenden politischen Willen eines Mitgliedstaates zur Geltung zu verhelfen. D. h., überall tritt der instrumentale und mithin gerade nicht freiheitssichernde Charakter des Unionsrechts zu Tage.“ Und genau das trifft auf Ihren Gesetzentwurf zu. Brüssel ist laut Gesetzesbegründung unzufrieden mit der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und schwuppdiwupp gibt es eine neue Richtlinie, die den Mitgliedstaaten haargenau vorgibt, was sie zu tun und zu lassen haben. Schauen Sie einfach die Anlage zum Gesetz an: Drei Seiten mit etlichen Punkten und Unterpunkten, die das Prüfraster Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgeben. Hierzulande heißt das knapp und bündig Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit und setzt den rechtstreuen Beamten voraus, der nicht nur Buchstaben, sondern auch Geist einer Vorschrift erkennt und anwendet. Entgegen weit verbreiteten Behauptungen gibt es hier keine Diskriminierung von EU-Bürgern oder Unternehmen. Man muss sich vielleicht wieder einmal klarmachen, wozu Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln eigentlich da sind – zum Schutz derjenigen nämlich, die Leistungen in Anspruch nehmen, deren Ausübung besonderer Fähigkeiten bedarf, weil sie schadensgeneigt sind. Die deutschen Regeln wurzeln in teils jahrhundertelangen Traditionen und haben sich über ihre Entwicklung bewährt. Niemand streitet ab, dass auch andere Europäer Ingenieure, Architekten und Planer sind und Großartiges zu leisten vermögen. Darum geht es nicht. Wer aber hier solche Leistungen erbringen will, muss mit dem gesamten Komplex dieser Leistungserbringung vertraut sein. Die Regeln dafür kann allein der Mitgliedstaat aufstellen. Jedem ist es unbenommen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, hier seine Leistungen anzubieten. Keinesfalls aber darf es durch die Vorgaben aus Brüssel zur Absenkung hoher nationaler Standards kommen oder deutsches Recht ausgehöhlt werden. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen, Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann erhält für die Landesregierung Herr Minister Hoff das Wort, bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Respekt an die Damen und Herren der AfD-Fraktion, die dem eloquent vorgetragenen Standardre

(Abg. Rudy)

detext des Kollegen Rudy tapfer Beifall geklatscht haben, in dem er ja im Wesentlichen nicht auf das Gesetz eingegangen ist, sondern seiner Haltung zur EU Ausdruck verliehen hat und ihm eigentlich egal war, welche Grundlage dem Standardbaustein gegen EU die Tagesordnung ihm heute vorgegeben hat.

Ich will aber an einer Stelle tatsächlich kritischen Hinweisen vielleicht so weit Rechnung tragen, dass man sagen kann, ja, es stimmt, es hätte möglicherweise für die deutsche Rechtsordnung dieser Richtlinie nicht zwingend bedurft. Aber gleichwohl, auch wenn wir zugrunde legen, dass unser Verfassungsrecht ohnehin verbietet, für die Zielerreichung nicht erforderliche Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit vorzunehmen, schauen wir uns ja dieses Gesetz, das wir hier beraten, mit vergleichbaren Regelungen, die dem Parlament derzeit auch für die Heilberufe vorliegen, an. Wir müssen uns in dem Zusammenhang anschauen, ob es denn Vorteile dieser Regelung gegenüber der bisherigen Rechtsordnung gibt. Man kann jetzt, wie der Abgeordnete Rudy das hier gemacht hat, erschreckt von dem Umfang eines Texts gleich den Kopf in den Sand stecken und sagen, wenn das ein komplexer, mehrere Seiten umfassender Sachverhalt ist, dann kann das nicht richtig sein. Nun kann ich dem nicht zustimmen, weil nur der Umfang eines Textes noch nicht heißt, dass er falsch oder schlecht sein muss, auch wenn der Abgeordnete Rudy ihn möglicherweise für gefährlich erachtet. Denn das Prüfraster, das zu den Fragen leitet, ist aus unserer Sicht überzeugender, als es bisherige Regelungstatbestände sind. Wir stellen fest, dass beim Vergleich zwischen dem Gesetzentwurf zu dem Architekten- und Ingenieurkammergesetz, das wir hier diskutieren, und dem Heilberufegesetz, das ebenfalls vorliegt, der Umfang des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes nicht gegen den Gesetzentwurf spricht, sondern dass er bestehende Regelungen sinnhaft ersetzt und darüber hinaus den Austausch zwischen den unterschiedlichen Kammern in den Ländern erleichtert. Insofern wäre es möglicherweise tatsächlich gut, sich nicht den Umfang eines von der EU vorgegebenen Regelungstatbestands anzugucken und zu sagen, weil das komplexer ist, muss es schlecht sein, sondern wir stellen auch nach Rücklauf der Kammern fest, dass sie sagen, im bundesweiten Austausch zwischen den Kammern wird durch diese gesetzlichen Regelungen ein Vorteil geschaffen, den sie bisher nicht haben, weil Regelungen, die zwischen den Kammern unterschiedlich ausgestaltet waren, sinnhaft harmonisiert sind.

Wenn wir uns auf der einen Seite in der Bauministerkonferenz darüber verständigen, dass wir mit der Musterbauordnung Harmonisierungen vornehmen,

weil es im Austausch zwischen unterschiedlichen Ländern Regelungen erleichtert und die Zusammenarbeit in entsprechenden Institutionen erleichtert, dann können wir in dem einen Bereich nicht sagen, ja, wir wollen das, das ist unser Ziel, und auf der anderen Seite sagen, nur weil die EU an dieser Stelle eine entsprechende Regelung normativ vorgibt, wollen wir diesen Wert, den wir bei der Musterbauordnung erkennen, hier außer Acht lassen. Insofern kann ich – wir werden das in den Ausschussberatungen auch noch deutlich machen – dem Parlament letztlich nur die Annahme dieses Gesetzes empfehlen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Es sind Ausschussüberweisungen beantragt, einmal an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, einmal an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Gibt es weitere Anträge? Das kann ich nicht erkennen.

Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in der Drucksache 7/720 an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Die Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Bei mehreren Stimmenthaltungen aus der AfD-Fraktion ist die Ausschussüberweisung bestätigt.

Damit rufe ich auf die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von FDP, CDU und einige Stimmen aus der AfD, die wir jetzt zählen werden, bevor ich die Gegenstimmen aufrufe. Bitte noch einmal die Jastimmen für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. 34 Jastimmen. Dann, wer ist gegen die Ausschussüberweisung, bitte? Das müssen wir jetzt auch zählen. 40 Stimmen dagegen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 9 a und rufe auf – wie beschlossen – den Tagesordnungspunkt 27

Beratung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Kli- magesetz); KOM (2020) 80 endg. gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksa- chen 7/683/719) Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/726 -

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Antrags? Bitte, Herr Gröning, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über ein EU-Klimagesetz wurde zwar im Rahmen der Befassung mit den EU-Frühwarndokumenten im Europaausschuss behandelt, konnte aber wegen der Corona-Einschränkungen nicht öffentlich beraten werden. Die AfD-Fraktion ist der Überzeugung, dass ein so weitreichendes Gesetzesvorhaben der EU einer öffentlichen Debatte nicht entzogen werden darf.

(Beifall AfD)