Protocol of the Session on May 14, 2020

die Qualitätsstandards der Lehrer an unseren Hochschulen – diese garantieren unseren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg – und die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung

(Abg. Liebscher)

und Lehre, die in der akademischen Selbstverwaltung ihren Ausdruck findet.

(Beifall AfD)

Diese garantieren Innovationskraft unserer Wissenschaftseinrichtungen.

Es ist richtig und sinnvoll, den zeitlichen Rahmen der Studiengänge befristet an die besonderen Gegebenheiten anzupassen. Wenn die Lehrveranstaltungen und Prüfungen nicht termingemäß stattfinden können, dann müssen selbstverständlich flexible Abweichungen vom normalen Studienablauf möglich sein.

Insofern können wir den Gesetzentwurf der FDP nachvollziehen. Jedoch so sehr die Hochschulen jetzt die Unterstützung der Politik brauchen, einige der im Gesetz enthaltenen Maßnahmen können wir, die AfD, als Partei der Bildung und des Grundgesetzes

(Beifall AfD)

nicht mittragen. Lassen Sie den zuständigen Gremien die Entscheidungsfreiheit, die Probleme, die die Corona-Krise mit sich bringt, eigenverantwortlich zu lösen. Wir hier im Saal können keine Vorgaben machen, weil wir die individuellen Gegebenheiten nicht kennen. Auch die Präsidien oder gar das Ministerium haben diesen Überblick nicht. Dazu sind die Studiengänge viel zu unterschiedlich. Nach dem Gesetzentwurf der FDP sollen dem Ministerium und den Präsidien Befugnisse zukommen, die im Normalbetrieb den Fakultäts- und Fachbereichsgremien zukommen. Herr Liebscher hat das erwähnt, und ich muss mich etwas wundern, dass dieser Vorschlag gerade von der FDP kommt. Das ist nicht nachvollziehbar. Einzig und allein die Fakultätsräte und Fachbereichsräte können maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten. Wenn wir im Landtag Telefonkonferenzen und Ausschusssitzungen per Telefonkonferenz durchführen können, dann können diese Gremien das erst recht. Deshalb: Keine Entmachtung der Fakultäts- und Fachbereichsräte, keine Übertragung von Befugnissen an Präsidien oder gar das Ministerium.

(Beifall AfD)

Nach dem Gesetzentwurf der FDP sollen anstehende Wahlen zu Gremien verschoben werden können. Der Sinn erschließt sich nicht. Im Juni wird im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ein neuer Landrat gewählt bzw. in diesem Fall eine neue Landrätin.

(Beifall AfD)

Warum sollen dann die ungleich weniger aufwendigen Gremienwahlen an Hochschulen nicht stattfinden? Dieser Antrag öffnet der Willkür Tür und Tor.

Demokratische Rechte der Hochschullehrer in der akademischen Selbstverwaltung werden unzulässig beschnitten.

(Beifall AfD)

Die Corona-Krise darf nicht zu einer weiteren Absenkung von Qualitätsstandards führen. Warum soll es Online-Prüfungen an den Hochschulen geben, wenn gleichzeitig die Abiturprüfungen durchgeführt werden? Das ist nicht nachvollziehbar. Sämtliche Schulen in der Bundesrepublik halten Abschlussprüfungen unter Hygienemaßnahmen ab. Das können wir an den Hochschulen auch schaffen.

(Beifall AfD)

Es geht aber noch weiter. Im Gesetzentwurf soll das Ministerium ermächtigt werden, in das Prüfungsrecht einzugreifen. Gemeint ist beispielsweise, die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften auszusetzen – auf Deutsch: Betrug bei der Prüfung ist erlaubt, die Prüfung findet ja online statt – und die Nichtzählung von erfolglosen Prüfungsversuchen. Was die FDP vergisst, ist, dass durch solche Maßnahmen die verschiedenen Generationen von Studenten ungleich behandelt werden. Diese Forderungen haben keine sachliche Begründung in der Corona-Krise. Vielmehr wird damit absehbar eine weitere Absenkung von Qualitätsstandards betrieben.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Die genannten Punkte des Antrags schaffen Präzedenzfälle für die Absenkung des Standards, für die Aushebelung der akademischen Selbstverwaltung und sie sind nicht notwendig. Wir können aus den genannten Gründen dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen, würden aber eine Überweisung an den zuständigen Ausschuss befürworten. Danke.

(Beifall AfD)

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier einen Gesetzentwurf der FDP vorliegen, über den wir meiner Meinung nach eigentlich gar nicht mehr reden brauchten.

(Abg. Prof. Dr.-Ing. Kaufmann)

Aber vielleicht müssen wir in diesem Zusammenhang über das Verständnis der parlamentarischen Arbeit der FDP reden, und das scheint mir im besten Fall – gelinde gesagt – doch relativ abenteuerlich zu sein. Die Sondersituation in der Corona-Zeit hat uns zurzeit alle fest im Griff. Gleichwohl gilt es auf unbestimmte Zeit, in dieser Sondersituation zu leben, zu arbeiten und zu forschen. Als rot-rot-grüne Koalition haben wir das erkannt und bereits im letzten Plenum Maßnahmen unter anderem für den Hochschulbereich eingebracht, die sich auch schon in der Anhörung befinden. Das müsste der FDP eigentlich bekannt sein, denn Sie waren sowohl im Plenum als auch im Ausschuss dabei.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, umso befremdlicher liest sich Ihr vorliegender Entwurf. Sie wollen in § 55 einen neuen Absatz 6 einfügen. Es ist schon witzig, denn § 55 hat schon sechs Absätze. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie den bestehenden streichen und ersetzen wollen. Dann gäbe es nämlich die Möglichkeit eines Freiversuchs nicht mehr. Inhaltlich wollen Sie hier nachschärfen und die Möglichkeit von Online-Prüfungen betonen. Das wird ja auch im bestehenden Hochschulgesetz nicht ausgeschlossen. Und siehe da: Auch die explizite Klarstellung zur Online-Prüfung haben wir bereits letzte Woche im Plenum behandelt, abgestimmt und somit auch in die Anhörung gegeben. Und ich werde nicht müde, zu sagen: Sie waren anwesend.

Ich will Ihnen da kurz helfen. Drucksachennummer 7/686 im Abgeordneteninformationssystem aufrufen und dann mit Strg und F nach Online-Prüfung suchen. Ja, Digitalisierung funktioniert so.

Dann noch Ihr größter Coup: Die liberale FDP, die Anträge in dieses Plenum eingebracht hat, dass die Corona-Maßnahmen endlich gelockert werden sollen, Bürgerrechte wieder vollumfänglich hergestellt werden müssen und man dazu in Gera auch gern in spannender Gesellschaft auf die Straßen geht, fordert in Punkt 3, dass neue Regelungen für den Hochschulbereich an allen Hochschulgremien vorbei nur von der Exekutive gefasst werden sollen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das würde man nicht glauben können, wenn man es hier nicht lesen würde. Sie schlagen vor, alle demokratischen Teilhaberechte in den Wind zu schießen. Auch hier muss ich erst einmal den Hinweis bringen: Wir haben das letzte Woche bereits behandelt – mit einem wesentlichen besseren Ergebnis. In Artikel 12 § 1 des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pande

mie haben wir ermöglicht, dass die Hochschulen von bestehenden Regelungen zukünftig temporär abweichen können, beispielsweise über Sonderrahmensatzungen. Das machen die Hochschulen selbst, in ihren Gremien, mit ihren Statusgruppen, eigenständig, autonom, ohne Exekutive. So geht nämlich Hochschulautonomie.

Fernab des kruden Inhalts Ihres Gesetzes sieht man, dass Sie parlamentarische Verfahren tatsächlich an dieser Stelle nicht überblicken. Selbst wenn Sie Ihren Entwurf an den Ausschuss überweisen und wenn wir ihn anhören lassen, erreichen Sie nur mit Mühe den Juli, wahrscheinlich eher den September.

Sie haben es schlicht verpasst, Ihr Gesetz letzte Woche einzubringen. Sie liegen jetzt völlig neben der Zeitschiene. Ihre Änderungen wären in einem eigenen Verfahren und erreichen die Hochschulen erst im Wintersemester. Ihr Entwurf und Ihr angestrebtes Verfahren lassen die Hochschulen in Thüringen im Stich. Ohne auf den Inhalt zu schauen, würde eine Weiterbefassung Ihres Entwurfs eine massive Beschädigung des Thüringer Hochschulstandorts bedeuten. Inhaltlich ist Ihr Entwurf im besten Fall redundant, aber eben auch antidemokratisch und autoritätshörig. Da kann man wohl kaum sagen, dass er von einer liberalen Partei kommen soll. Ich sehe keinerlei Sinn darin, Ihren Entwurf in irgendeiner Weise weiterzuberaten. Wir haben die Problemlage letzte Woche diskutiert und letzte Woche das Verfahren dazu in Gang gesetzt. Es ergibt auf keiner Ebene zu keiner Zeit und selbst in keinem Paralleluniversum irgendeinen Sinn, ein solches neues Verfahren anzustoßen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir könnten uns allen sehr viel Zeit ersparen, wenn die FDP sich erinnern würde, in welchen Abstimmungsrunden und an welchen Terminen sie teilgenommen hat, welche Inhalte wir diskutieren und wie parlamentarisches Verfahren funktioniert. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Prof. Voigt für die CDU-Fraktion.

Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Antrag der FDP-Fraktion. Wir haben heute schon viel über Bildungsbegriffe hier vom Po

(Abg. Müller)

dium gehört. Bildung ist ja gemeinhin ein vielschichtiger Begriff. In gewisser Weise versucht er im Kern zu beschreiben, was eigentlich mein eigenes Verständnis, mein persönliches Wissen, mein Weltbild ist und das mit der Wirklichkeit in Abgleich zu bringen. Und es scheint mir, was das Thema „Digitalisierung der Hochschulen“ angeht, dass wir dazu schon eine sehr unterschiedliche Sichtweise haben.

Der Antrag der FDP-Fraktion und vor allen Dingen die Rechtsverordnung, die jetzt zurückgezogen wurde, haben mich schon ein klein wenig überrascht. Aus zweierlei Gründen – ich will das auch sagen –: Das eine – ganz praktisch –, die Rechtsverordnung entspricht fast wörtlich einer Rechtsverordnung, die in Nordrhein-Westfalen am 15. April beschlossen worden ist. Insofern finde ich, wir sollten zumindest darauf achten, dass nicht noch die nordrhein-westfälischen Begriffe hier ins Thüringer Hochschulsystem übernommen werden. Da wünsche ich mir schon mehr Präzision in der Arbeit. Aber das Zweite ist natürlich die Fragestellung – und da finde ich, greift der Antrag der FDP schon einen wichtigen Aspekt auf –: Wie halten wir es eigentlich mit der Digitalisierung in der Hochschullandschaft und sind wir in Thüringen fit genug dafür? Da kann man, wie der Kollege Müller gesagt hat, natürlich sagen, wir haben es im Mantelgesetz ja irgendwie alles schon geregelt. Ich glaube aber, da greift das gemeinsame Nachdenken darüber, was eigentlich Digitalisierung in der Hochschullandschaft benötigt, zu kurz. Denn das, was im Mantelgesetz geregelt wurde, ist jetzt die unmittelbare Krisenbewältigung für das Semester. Das, was wir uns aber nicht gestellt haben bisher – und das habe ich auch bei keiner Wortmeldung gehört –, ist die Frage: Wie halten wir es eigentlich mit dem Digitalisierungsgrad der Thüringer Hochschullandschaft und glauben wir nicht, dass wir in Thüringen dort massiven Nachholbedarf haben? Ich will nicht auf die Diskussionen eingehen, die wir zur Reform des Thüringer Hochschulgesetzes hier geführt haben. Sie kennen die Position meiner Fraktion. Wir haben mit einem Gutachten belegt, dass es gegen die Hochschulgesetz-Novelle massive verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Ich bin mir sicher, dass es bei der Frage, wenn es jetzt verfassungsrechtlich geprüft wird, schon auch eine Zurückweisung geben wird, weil ich einfach glaube, dass dort massive Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit gegeben sind. Das darf es nicht geben. Aber das wird an anderer Stelle zu diskutieren sein.

Was wir heute hier vorliegen haben, ist die Frage: Wollen wir stärker die Chancen nutzen in dem Maße, wie jetzt die Hochschulen herausgefordert worden sind? Da bin ich nicht ganz bei dem Kollegen Kaufmann. Qualität muss nicht darunter leiden,

dass wir versuchen, den Schritt in die Zukunft zu gehen, sondern wir müssen diese Chancen der Qualitätssicherung über Potenziale von Online-Vorlesungen, über die Frage von virtuellen Seminaren, über die Fragestellung von digitalen Sprechstunden, bessere Erreichbarkeit auch der Kolleginnen und Kollegen in der Professorenschaft nutzen. All das sind Potenziale und Möglichkeiten, wie wir Digitalisierung besser nutzen können. Deswegen, glaube ich, lohnt es sich schon, in diese Diskussion im Ausschuss auch noch mal tiefer einzusteigen, weniger in der Frage – da bin ich bei Kollege Müller –, ob wir das jetzt für die Krisenbewältigung nutzen können, sondern eher in dem Aspekt, wie wir es eigentlich schaffen, Digitalisierung nach vorn zu denken. Wir kennen in Deutschland momentan bisher nur Online-Prüfungen als sogenanntes Open-BookVerfahren, also dass man quasi permanent bei Klausuren dabei ist. In anderen Ländern wird das mittlerweile schon komplett digitalisiert durch Softwarelösungen genutzt, auch tatsächliche Klausurabnahme. Wir kennen Konzepte von Blended Learning, die, ich glaube, die Zukunftsvisionen ausmachen.

Wir müssen uns die Frage stellen: Macht es nicht vielleicht Sinn, herzugehen und zu sagen, ich kann mir Module von der Hochschule in Australien, von der in Jena, von der in Ilmenau und dann eben von der in Santa Barbara in Kalifornien holen? Das sind doch die Potenziale, wie wir einen globalen Wissenschaftsraum begreifen sollten. Hier würde ich mir wünschen, dass wir ein klein wenig innovativer sind, als nur darüber nachzudenken, wie wir die nächste IT-Technik einführen. Es wird darum gehen, dass wir eine bundesweite Vernetzung von digitalen Lernangeboten sicherstellen, didaktische Konzepte besser aufarbeiten. Wir haben mittlerweile ein Hochschulforum „Digitalisierung“, was versucht, sich damit inhaltlich auseinanderzusetzen. Ich glaube, wir brauchen einen qualitativen Schub in der Digitalisierung der Hochschullandschaft. Da muss Thüringen auch Geld in die Hand nehmen.

Und ich will das schon sagen: Es gibt andere Länder, die jetzt in der Corona-Krisenbewältigung nicht nur Gesetze verändern, sondern auch sagen, wir stellen den Hochschulen Geld zur Verfügung. Hessen hat das weitestgehende Programm aufgelegt für die Zeit bis 2024. Die haben gleich einen konzeptionellen Entwurf vorgelegt. Darin stellen sie insgesamt 112 Millionen Euro für die Digitalisierung der Hochschullandschaft zur Verfügung. NordrheinWestfalen hat jetzt im Rahmen der Soforthilfe 20 Millionen Euro hingelegt. Daran sieht man, wenn Union dort regiert, dann wird auch etwas für die Digitalisierung der Hochschullandschaft getan.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Na ja!)

Dementsprechend will ich Ihnen nur eins sagen: Wir sollten diese Konzepte auch mal nebeneinander legen, weil das Bildung ausmacht, unseren eigenen Horizont vielleicht auch zu erweitern. Wenn uns das gelingen soll, dann würde ich dafür werben, dass wir den Antrag der FDP nutzen als das, was er jetzt noch ist, nämlich für das gemeinsame Nachdenken darüber, was Digitalisierungsschübe in Thüringer Hochschullandschaften bedeuten könnten. Wir werben für eine Überweisung an den Ausschuss und wünschen uns in dem Sinne auch eine reale Beratung. Schönen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann hat sich für die Landesregierung Staatssekretär Feller gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer am Livestream! Und mit Blick auf den zu beratenden Antrag: Guten Morgen, liebe FDP-Fraktion! Meine Damen und Herren, die Fraktion der FDP legt unter dem Tagesordnungspunkt 9 einen Gesetzentwurf vor, der die aus Sicht der FDP erforderlichen Anpassungen des Thüringer Hochschulrechts an die Herausforderungen der Corona-Epidemie enthält. Der Inhalt des vorgeschlagenen Gesetzes ist überschaubar, er beschränkt sich auf die Zulassung von Online-Prüfungen und eine Verordnungsermächtigung für das Wissenschaftsministerium, die aufgrund der Pandemie erforderlichen Modifikationen des Hochschulrechts im Wege der Rechtsverordnung zu regeln.