Protocol of the Session on May 14, 2020

In einer zweiten Phase standen weiterhin die Anforderungen des Infektionsschutzes im Zentrum. Gleichzeitig haben wir die Notbetreuung erweitert, um soziale Belange und die Bedürfnisse der Kinder stärker zu berücksichtigen. Hier sind etwa die Jugendämter mit dem Kinderschutz aufgenommen worden. Außerdem haben wir die Notbetreuung für Kinder geöffnet, deren Betreuung aus Gründen des Kindeswohls sinnvoll erscheint. Auch erwerbstätige Alleinerziehende sind aufgenommen worden. Die Kapazitäten wurden dabei stets im Blick behalten, waren aber nicht das ausschlaggebende Kriterium, sondern der Infektionsschutz war da ausschlaggebend.

Eine weitere Öffnung der Notbetreuung erfolgt am kommenden Montag, wenn alle Kinder, die vor dem Wechsel in die Grundschule stehen, wieder in die Kita gehen können. Gleichzeitig haben wir aber mit dem Übergang in die neue Normalität begonnen. Die Schulen nehmen den Präsenzunterricht seit einigen Wochen wieder auf. Die Kindertagespflege ist wieder geöffnet und auch die Kindergärten werden in den nächsten Wochen auf den eingeschränkten Regelbetrieb umstellen. Spätestens am 15. Juni können dann alle Kinder wieder am Lern- und Sozialraum Kindergarten teilhaben.

Danke, Frau Staatssekretärin. Gibt es Zusatzfragen?

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Zu dem Übergang jetzt zur Regelbetreuung: Aktuell sind ja Kinder über die Notbetreuung in der Einrichtung über die systemrelevanten Berufe. Für die ist es ja gerade eine vollumfängliche Betreuung und der Übergang zur eingeschränkten Regelbetreuung ist für die dann ein Rückschritt. Gibt es dazu Empfehlungen der Landesregierung, wie die Träger damit umgehen sollen?

Wir haben von den Trägern die Rückmeldung, dass sie nicht gleichzeitig in der Lage sind, diese Notbetreuung aufrechtzuerhalten, die ja den vollen Anspruch von zehn Stunden umfasst, und für alle Kinder den Regelbetrieb in eingeschränkter Form zu

ermöglichen. Das ist uns also tatsächlich bewusst, dass das für die Eltern, die bisher in der Notbetreuung waren, Einschränkungen bedeuten kann. Wir hoffen, dass möglichst viele Kindertageseinrichtungen es schaffen, eine tägliche Betreuung anzubieten, wenn auch in reduzierter Stundenzahl. Und wir werden uns mit den Tageseinrichtungen, bei denen wir Rückmeldung bekommen, dass besondere Schwierigkeiten bestehen, in Verbindung setzen und sehen, was wir da noch tun könnten, um eine häufigere Betreuung zu ermöglichen.

Danke. Ich sehe noch eine Zusatzfrage oder zwei sogar, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Würden Sie mir zustimmen, dass die eben gestellten Fragen bereits in Sitzungen eine Rolle gespielt haben und entsprechend vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport entsprechend beantwortet worden sind? Und an dieser Stelle vielen Dank für Ihre transparente Arbeit.

Danke. Ja, also wir bemühen uns natürlich, wir haben vieles auch auf der Homepage veröffentlicht, wir haben Dinge angesprochen. Uns ist allerdings bewusst, dass das ein Thema ist, was natürlich für alle Eltern im Land von besonderer Relevanz ist und deswegen auch in diesem Raum noch mal besprochen werden sollte.

Bitte, Herr Wolf, eine weitere Zusatzfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, die Eltern begrüßen das sehr, trotz alledem bleiben natürlich Fragen. Und diese Fragen sind sehr konkret und beziehen sich meistens darauf: Was gibt uns die Landesregierung vor? Jetzt meine Frage: Wann und in welcher geeigneten Art und Weise stellt denn die Landesregierung zum Beispiel einen Hygienerahmenplan, der angekündigt ist, oder ein Maßnahmenkonzept zur Öffnung der Kitas den Kommunen, den Trägern zur Verfügung?

Wir haben gestern zusammen mit dem Konzept zum Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb auch ein Infektionsschutzkonzept den Einrich

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

tungsträgern, den Kommunen übersandt und im Laufe der nächsten Woche werden wir mit den Jugendämtern vor allen Dingen eng zusammenarbeiten, um das auch für die einzelnen Einrichtungen umzusetzen.

Vielen Dank.

Danke schön. Weitere Zusatzfragen sind nicht möglich. Ich komme dann zur Frage 16 der Frau Abgeordneten Lehmann, Fraktion der SPD, in Drucksache 7/764. Bitte, Frau Abgeordnete Lehmann.

Stufenplan zur Öffnung von Krippen, Kindergärten und Tagesmüttern

In der aktuellen Situation ist die Berücksichtigung der Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien besonders wichtig. Diese Personengruppen leiden besonders unter den Kontaktbeschränkungen und den Einschränkungen, die in den vergangenen Wochen richtigerweise vorgenommen wurden. Die Lockerungen, auf die sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in den letzten beiden Wochen vereinbart haben, die uns in eine „neue Normalität“ führen sollen, sind für Familien und Kinder allerdings keine Normalität. Insbesondere geschlossene Kindergärten führen für Familien zu massiven Belastungen. Eltern und Kinder brauchen eine Perspektive zur Wiederaufnahme zur Kinderbetreuung. Gleichzeitig muss Hygienevorschriften Rechnung getragen werden, im Interesse der Familien und der Beschäftigten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sieht der Stufenplan zur Öffnung der Krippen, Kindergärten und Kindertagespflege aus?

2. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Kommunen und Träger über die anstehenden Schritte ausreichend informiert werden?

3. Erstellt die Landesregierung Hygienepläne, an denen sich die Kommunen und die Träger orientieren können?

4. Wie unterstützt die Landesregierung die Träger und Kommunen bei der Umsetzung und Anwendung von Hygieneplänen sowie der Umsetzung des Stufenplans in den Einrichtungen?

Sehr geehrte Frau Lehmann, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage zum Konzept zur Öffnung der Kindertagesbetreuung wie folgt:

Frage 1 zum Stufenplan der Krippen, Kindergärten und Kinderpflege: Die Kindertagespflege ist schon seit dem 4. Mai 2020 wieder komplett geöffnet, insofern haben wir da kein Stufenkonzept, sondern sind seit einigen Wochen schon wieder im Normalbetrieb, denn das sind feste Gruppen von fünf Kindern, die aus Infektionsgesichtspunkten jetzt wieder betreut werden können wie vorher.

Der Stufenplan für die Kindertagesbetreuung wurde von Herrn Minister Holter in der Regierungsmedienkonferenz am 12. Mai vorgestellt. Das Video und der Text sind auf der Homepage zu finden. Ich erläutere das aber gern. Thüringen orientiert sich bei den nächsten Schritten für die Kindertagesbetreuung am Konzept der Jugend- und Familienministerkonferenz. Dieses Konzept wurde von den Regierungschefinnen und Regierungschefs und der Kanzlerin am 6. Mai 2020 als Grundlage für das weitere Vorgehen bestätigt. Dieses JFMK-Stufenmodell sieht die Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und infektionshygienischer Auflagen vor. Es sieht vier Phasen vor: die Notbetreuung, die erweiterte Notbetreuung, dann der eingeschränkte Regelbetrieb und der normale Regelbetrieb. Wir befinden uns jetzt am Übergang von Phase zwei zu Phase drei und haben das Zeitfenster für die Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs ab kommenden Montag geöffnet. Es endet am 15. Juni 2020. Die Einrichtungen entscheiden eigenverantwortlich, an welchem genauen Datum sie diese Umstellung von der Notbetreuung einiger Kinder in den eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder vornehmen. Das Infektionsgeschehen in Thüringen lässt zum Glück zurzeit eine solche Öffnung zu. Darüber hinaus zeigen aktuelle Studien, dass Kinder nicht nur deutlich seltener und milder als Erwachsene erkranken, sondern auch noch seltener Überträger des Virus sind. Sollte sich allerdings zeigen, dass diese Studien uns trügen und das Infektionsgeschehen regional zu stark ansteigt, müssen wir diese Öffnung notfalls auch wieder zurücknehmen.

Was Einrichtungen angeht, die noch nicht sofort in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln, wird ab Montag die Notbetreuung noch ein letztes Mal erweitert und Kinder, die zum nächsten Schuljahr eingeschult werden, können gemeinsam mit ihren Geschwistern wieder in den Kindergarten.

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

Ihre Fragen 2 bis 4 beantworte ich gemeinsam. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Kommunen und Träger ausreichend informiert wurden? Erstellen wir Hygienepläne, an denen sich Kommunen und Träger orientieren können? Wie unterstützen wir Kommunen und Träger bei der Umsetzung und Anwendung von Hygieneplänen? Seit Beginn der Schließung der Einrichtungen fanden und finden Telefonkonferenzen mit den Spitzenverbänden der Träger statt. Das sind der Gemeinde- und Städtebund, der Thüringische Landkreistag und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, an denen teilweise auch der Minister persönlich teilgenommen hat, normalerweise aber die Fachebene. Zudem haben wir regelmäßig Telefonkonferenzen auf Fachebene mit den Leitern der Jugendämter.

In diesem Rahmen haben wir gemeinsam an dem Hygienekonzept gearbeitet und werden auch in der nächsten Woche damit anfangen, die Umsetzung des Hygienekonzepts gemeinsam mit den Jugendämtern zu beraten. Auch hier gilt, was ich bereits zur vorangegangenen Frage in Bezug auf die Einbeziehung gesagt habe: Die aktuelle Lage ändert sich sehr dynamisch und häufig ist das, was wir an Informationen rausgegeben haben, am nächsten Tag schon überholt und auch die Entwicklung von Konzepten muss häufig so schnell an die aktuelle Lage angepasst werden, dass eine Abstimmung sehr schnell – ich will nicht sagen, sich überholt hat, aber jedenfalls – neu angepasst werden muss.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Frage 17 des Abgeordneten Mühlmann von der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/765.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe folgende Mündliche Anfrage:

Polizeieinsätze an der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl

In den vergangenen Wochen gab es nahezu täglich Medienberichte zu Polizeieinsätzen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Suhl. Neben kleineren Einsätzen waren dabei auch solche, zu deren Lösung eine Hundertschaft der Bereitschaftspolizei und Spezialeinheiten des Landeskriminalamts angefordert wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gesamtzahl von Vorfällen, die einen Einsatz von Polizei, Rettungskräften und Feuerwehr auslösten, wurden in der Landeserstaufnahmeein

richtung in den letzten drei Monaten – also Februar, März und April – registriert und welche Gesamtzahl von Vorfällen, die einen Einsatz von Polizei, Rettungskräften und Feuerwehr auslösten, wurden im vergleichbaren Vorjahreszeitraum in der Landeserstaufnahmeeinrichtung registriert?

2. Um welche Art von Vorfällen, die einen Einsatz von Polizei, Rettungskräften und Feuerwehr in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in den letzten drei Monaten auslösten, handelte es sich dabei?

3. Welche Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit diesen Einsätzen durchgeführt?

4. Wie viele Strafanzeigen wurden initiiert – also Tatverdächtige, Herkunft und Nation – und wie viele davon basierten auf Angriffen gegenüber Polizei, Rettungskräften, Feuerwehr, Sicherheitsdiensten und Mitarbeitern der Landeserstaufnahmeeinrichtung (Anzahl der Verletzten)?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Maier, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Gesamtzahl der Einsätze von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr aufgrund konkreter Vorfälle in den Monaten Februar bis April beträgt 41. Im Vergleichszeitraum des Vorjahrs betrug die Gesamtzahl der Einsatzanlässe 19.

Zu Frage 2: Bei den Einsatzanlässen handelte es sich sowohl um medizinische Anlässe als auch um Mitteilungen zu Gefahrensituationen, wie Brandalarme oder Auseinandersetzungen, sowie um Informationen zu Straftaten oder um Amtshilfeersuchen.

Zu Frage 3: Die durchgeführten Maßnahmen orientieren am konkreten Einzelereignis und sind bei medizinischen Angelegenheiten Maßnahmen der Akutversorgung, in Fällen ausgelöster Brandmeldesysteme grundsätzlich Evakuierung und Absuche nach Brandstellen sowie bei polizeilichen Anlässen allgemeine Maßnahmen der Gefahrenabwehr und repressive Maßnahmen, wie Trennung rivalisierender Personen, Identitätsfeststellungen, Platzverweisungen, Sicherstellungen, Beschlagnahme, Gewahrsamnahme bzw. vorläufige Festnahme. Bei Straftatverdacht wird zudem die entsprechende Anzeige zur Vorlage bei der Staatsanwaltschaft gefertigt; bei Amtshilfe sind es zumeist Unterstützungs

(Staatssekretärin Dr. Heesen)

leistungen zum Beispiel bei der Taschengeldausgabe.

Zu Frage 4: Insgesamt waren in den Monaten Februar, März und April 133 Strafanzeigen gegen insgesamt 146 tatverdächtige Personen aufzunehmen, die aus unterschiedlichen Nationen stammen bzw. zu denen noch Angaben zu Person und Herkunft ermittelt werden müssen. 13 Anzeigen wurden aufgrund von Delikten gegen Bedienstete bzw. Hoheitsträger angefertigt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen? Ja, ich sehe das. Bitte, Herr Abgeordneter Mühlmann.

Vielen Dank. Herr Minister, ich habe eine Nachfrage: Welche konkreten Änderungen am Sicherheitskonzept der Landesaufnahmeeinrichtung wurden in Zusammenarbeit mit der Polizei aufgrund der Einsätze während der Corona-Pandemie vorgenommen?