Protocol of the Session on March 13, 2024

Da will ich zurückkommen und noch mal deutlich machen – wir haben auch eine neue Kollegin hier heute im Hause sitzen –: Ich kann mich noch erinnern, 2019, als ich hierhergekommen bin, wurden wir vereidigt in dem Sinne, wir wollen Politik machen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes und wir wollen diese machen bis zum Ende der Legislatur. Deswegen ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, warum dieses Ende der Legislatur jetzt für Sie – CDU vor allen Dingen – vorgezogen wird. Sie wollen scheinbar keine Politik machen bis zum Ende der Legislatur, sondern nur bis zum jetzigen Wahlkampf, den Sie ausgerufen haben. Das wollen wir nicht, deswegen haben wir das heute auch noch mal in den Fokus gerückt, weil uns auch eben die Gemeinden und die Kommunen darum gebeten haben. Wir wollen, dass dieses Gesetz kommt, und bitten, die Widerstände dagegen aufzuhalten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Gottweiss das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kollegen, liebe Zuschauer! Herr Gleichmann, da haben Sie aber ganz schön die Backen aufgeblasen,

(Beifall CDU)

da kam nichts anderes raus als warme Luft. Ich weiß – ehrlich gesagt – gar nicht, was Sie wollen. Wir haben einen Energieplan als CDU-Fraktion vorgelegt, wo wir genau das reingeschrieben haben, nämlich, dass wir Beteiligungsmöglichkeiten bei Windenergie haben wollen.

(Beifall CDU)

Nur, das Ganze muss Sinn ergeben – das ist quasi der Knackpunkt –, und das macht Ihr Gesetzentwurf eben nicht.

Unsere Anforderungen sind eigentlich relativ einfach: Wir wollen keine zusätzliche Bürokratie, wir wollen keine Schiedsrichterrolle für die Gemeinden, wir wollen keine Vorgaben, wie das Geld ausgegeben werden muss und keine Anrechnung dieser Gelder auf den KFA.

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das liegt alles vor!)

Das heißt, wir wollen an dieser Stelle tatsächlich die Freiheit für die Gemeinden, dass sie an den Einnahmen profitieren können, ohne dass sie aber Mehraufgaben haben, die überhaupt gar keinen Sinn ergeben. Da gucken wir mal in die konkreten Regelungen rein, die Sie in dem Gesetzentwurf haben: Ein Teil davon – da könnten wir uns sofort einigen – ist nämlich die Frage nach § 6 EEG. Dort ist es ja so geregelt im Bundesrecht, dass die Windkraftbetreiber 0,2 Cent je Kilowattstunde den Gemeinden zur Verfügung geben sollen. Aus diesem „sollen“ könnte man ein „müssen“ machen und das Ganze verpflichtend machen. Darauf können wir uns sofort einigen, das ist überhaupt kein Problem.

(Abg. Gleichmann)

(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Haben wir doch gemacht!)

Was natürlich schwieriger ist, ist schon die Regelung mit der Strompreiserlösgutschrift. Da ist es eben so, dass die Leute einen Zuschuss kriegen sollen. Und dort besteht nach wie vor das Problem, dass die Möglichkeit besteht, dass man diese zusätzlichen Einnahmen versteuern muss, sodass von dem kleinen Betrag, den die Leute dort kriegen, eigentlich nicht wirklich was übrig bleiben würde. Da sagen Sie, dass man das auch ausloten könnte, aber es muss halt wirklich rechtssicher sinnvoll geregelt sein in dem Gesetz, und das sehen wir an der Stelle nicht.

Dann kommt das Dritte, dass Dinge tatsächlich auch Sinn ergeben müssen für die Bürger. Die Regelung zum Lokalstromtarif – Sie wissen, ich bin ein Verfechter von so einem Lokalstromtarif, aber nur, wenn er günstiger ist als der normale Stromtarif. Und die Energiebetreiber haben uns glaubhaft versichert, dass das nicht möglich ist. Deswegen steht auch diese Regelung, dass es günstiger sein soll als ein normaler Stromtarif, nicht mehr in dem Gesetzentwurf. Wenn also der Lokalstromtarif teurer sein wird als der normale Stromtarif, wird doch kein Bürger diesen Stromtarif wählen. Dann ist Ihre schöne Rechnung, wie viel Geld eigentlich den Bürgern zustehen würde, ad absurdum geführt.

Also es bleibt dabei, wir sind als CDU-Fraktion sehr gern bereit, auch eine gesetzliche Regelung zu treffen, die sicherstellt, dass die Gemeinden hier von den Einnahmen profitieren, die die Windkraftbetreiber haben. Aber es muss Sinn ergeben, es darf keine zusätzliche Bürokratie aufgebaut werden. Die Schiedsrichterrolle, die Sie für die Gemeinden vorsehen, muss weg. Die Gemeinden sollen keine zusätzlichen Aufgaben dafür kriegen. Und es darf keine Vorgaben geben, wie dieses zusätzliche Geld ausgegeben wird. Am Ende des Tages muss man auch sagen: Gucken Sie in die Anhörungsunterlagen rein! Der Gemeinde- und Städtebund sagt eindeutig, dass auch das, was Sie jetzt als Änderung vorgeschlagen haben, wo Sie schon einige Dinge betrachtet haben, nicht ausreicht, damit das Gesetz zustimmungsfähig ist. Es wirft nach wie vor rechtliche Fragen und Probleme auf. Deswegen sagt der Gemeinde- und Städtebund ganz klar, dass in dieser Form das Gesetz nicht beschlossen werden kann.

(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Stimmt doch gar nicht!)

Dem schließen wir uns als CDU-Fraktion an und sind gespannt auf die weitere Debatte in den Ausschüssen. Besten Dank.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Möller das Wort.

Herzlichen Dank. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Gottweiss, ich glaube, wir führen jetzt so ein Stück weit eine Fachdebatte hier im Rund, die wir eigentlich im Fachausschuss führen sollten. Dennoch ist es, glaube ich, richtig, dass mein Kollege Gleichmann von der Linken jetzt in der Aktuellen Stunde noch mal auf die Dringlichkeit aufmerksam macht.

Das, was Sie jetzt deutlich gemacht haben, lassen Sie mich das gleich noch mal einordnen. Zu Beginn aber noch mal an alle Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream: Es geht hier um die Frage, ob wir es noch in dieser Legislatur – und da wissen wir, dass die Zeit abläuft – schaffen, ein Gesetz in Thüringen auf den Weg zu bringen und zu beschließen, dass es zukünftig Pflicht ist, dass überall da, wo

(Abg. Gottweiss)

sich ein Windrad dreht, wo auch Geld eingenommen wird durch den Strom, der da erzeugt und verkauft wird, durch diesen Verkauf die Menschen vor Ort einen Profit haben, also am Gewinn beteiligt werden. Das soll Pflicht werden und das ist die Idee, die wir hier in Thüringen umsetzen wollen. Setzen wir das jetzt nicht in den nächsten Wochen hier im Thüringer Landtag um, werden Einnahmen in den nächsten ein bis zwei Jahren auf jeden Fall nicht generiert werden können, weil solange würde es dauern, so ein Gesetz wieder in Bewegung zu setzen und tatsächlich zu beschließen. Also zwei Jahre Verlust von Einnahmen, von der Beteiligung an erneuerbaren Energien Ja oder Nein, das ist die entscheidende Frage.

Deswegen, Herr Gottweiss, lassen Sie mich auf Ihre doch leider fachlich nicht fundierte Kritik eingehen. Sie haben von Blasen und von Luft gesprochen. Das kann der Windenergie natürlich helfen, aber von Blasen und von Luft muss man leider sehen, dass von Ihrer Grundidee, die Sie vor anderthalb Jahren ja mit uns geteilt haben, mit Linke, SPD und Grünen, nicht viel übrig geblieben ist. Wir waren uns einig, dass wir ein Mitbeteiligungsgesetz brauchen. Sie haben noch vor 14 Tagen hier im Thüringer Landtag einen eigenen Entwurf angekündigt, der mittlerweile nicht mehr vorliegt. Wir sehen, dass wir in der Fachdebatte zum vorgelegten Gesetzentwurf mittlerweile zwei Anhörungen durchgeführt haben und bei diesen zwei Anhörungen sehr wohl auf das eingegangen sind, was Sie jetzt auch kritisiert haben, und dieses Gesetz verschlankt haben. Mittlerweile liegt abstimmungsreif im zuständigen Energieausschuss ein Gesetzentwurf, der eben schlank und klar ist und eben weder eine Schiedsrichterfunktion vorsieht, noch die Kommunen in irgendwelche neuen Aufgaben hineinmanövriert, die sie nicht bewältigen können, und womit auch klar ist, dass die Gelder, die eingenommen werden, den Kommunen zusätzlich über die KFA-Regelungen hinaus zur Verfügung stehen.

All das ist mittlerweile Konsens. Leider verschließen Sie sich bisher der Diskussion darum, weil die Vorschläge, was Sie sozusagen konkret an diesem Gesetzentwurf noch ändern wollen, gibt es nicht. Und das ist der eigentliche Punkt, das ist das eigentliche Problem. Und da komme ich wieder auf meine Ausgangsaussage zurück: Wir haben jetzt noch zwei Monate, um das im Fachausschuss zu klären und dann hier im Landtag eine Mehrheit zu finden. Ich bitte innigst sowohl die Kollegen von der FDP als auch von der CDU, im nächsten Umwelt-, Energie- und Naturschutzausschuss doch wirklich mal Vorschläge vorzulegen, wie denn ein Kompromiss von einem guten Gesetz aussehen kann.

Und ich will Ihnen da auch noch mal deutlich machen, was der Gemeinde- und Städtebund tatsächlich sagt. Und damit – mit Erlaubnis, Frau Präsidentin – möchte ich zitieren aus der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds vom 15.01., letzter Satz: „Damit weitere Einnahmeverluste betroffener Kommunen von Windkraftanlagen vermieden werden, bitten wir Sie, das Gesetzgebungsverfahren unverzüglich zum Abschluss zu bringen.“

(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Wichtig ist der Satz davor!)

Das heißt also nichts anderes als: Der Gesetzentwurf ist im Grunde genau das, was es jetzt braucht, das ist das, was unsere Kommunen jetzt brauchen, und das wäre auch sinnvoll, dem jetzt Folge zu leisten.

Meine Damen und Herren von der CDU, wir fordern Sie auf: Machen Sie konkrete Vorschläge, lassen Sie uns hier einen konkreten Kompromiss finden zum Gesetzentwurf, weil wir sonst für Thüringen zwei weitere Einnahmejahre verlieren und damit sozusagen Thüringen weiter von den Möglichkeiten der erneuerbaren Energien abkoppeln. Das kann nicht Zukunft dieses Landes sein. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Hoffmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, die Linke macht ihr rot-rot-grünes Windenergiebeteiligungsgesetz zum Thema in der Aktuellen Stunde und man muss ja schon dafür danken, denn so können wir, bevor der Gesetzentwurf zurück ins Plenum kommt, schon auf die Unsinnigkeiten des Gesetzentwurfs eingehen.

(Beifall AfD)

Im Ausschuss läuft dazu mittlerweile die dritte Anhörung bzw. ist in Planung. Interessant ist diese Aktuelle Stunde auch deswegen, weil sie gegenüber CDU und FDP – wir haben es schon gehört – Druck aufbauen soll, damit diese dem Vorhaben zustimmen. Nun ja, es wäre zwar nicht das erste Mal, dass diese beiden Gruppen bzw. Fraktionen umfallen zugunsten der Minderheitsregierung,

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Was für ein Dünnschiss!)

allerdings haben wir Wahlkampfjahr und da muss die Opposition ja zumindest simuliert werden,

(Beifall AfD)

während man gleichzeitig dafür sorgt, dass das im Oktober 2023 von uns eingebrachte Gesetz zum vollständigen Rückbau von Windenergieanlagen auf der Tagesordnung auf Platz 56 landet, obwohl wir im Ältestenrat beantragt haben, dieses Gesetz endlich dringlich zu behandeln. So sieht es also aus, wenn die CDU die AfD inhaltlich stellen will. Man sorgt dafür, dass unsere Initiativen erst gar nicht behandelt werden. Das ist richtig mutig, nicht wahr?

(Beifall AfD)

Nun zum Windenergiebeteiligungsgesetz an sich: Grundsätzlich ist das links-grüne Vorhaben ein Versuch, die Kommunen mit Geldverlockungen davon zu überzeugen, dass der Ausbau der Windindustrie und die

damit einhergehende Zerstörung der Heimat und der Natur doch eine ganz tolle Sache sei. Zum Unglück der regierungstragenden Fraktionen haben das Anzuhörende erkannt und Bürger sich im Online-Diskussionsforum Luft gemacht.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sind Sie bei Anhörungen auch geistig anwesend?)

Der rot-rot-grüne Entwurf wurde in den bisherigen zwei Anhörungen als unnötig beschrieben, weil eine Bundeslösung der bessere Weg wäre.

(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Da machen wir lieber nichts!)

Es wurde kritisiert, dass durch ein solches Gesetz jegliche Konzentrationsplanung hinüber wäre. Der entstehende Personalbedarf wurde von kommunalen Akteuren moniert. Es wurde bemängelt, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt, und der Datenschutz wurde angeführt. Diese Kritikpunkte kommen zu generellen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt dazu, was die einbringenden Fraktionen aber nicht davon abhält, dieses Windindustrievehikel als Aktuelle Stunde bewerben zu wollen mit äußerst windigen Zahlen.

Und jetzt komme ich noch mal zu Ihrer Rechnung in dem Text. Sie rechnen hier nämlich mit der theoretischen Nennleistung und nicht mit der tatsächlichen Auslastung – Fakten, Herr Gleichmann. Sie suggerieren

so, dass die Kommunen Hunderttausende Euro im Jahr bekommen würden, wenn sie sich der Windindustrie nur verkaufen. Sie verschweigen dabei aber oder wissen es einfach nicht besser, dass eine 6-Megawatt-Anlage genauso viel produziert, wie eine 2-Megawatt-Anlage bei Windflaute. Nämlich null.

(Beifall AfD)

Die 330.000 Euro im Jahr bekommen Sie also nie zusammen. Dazu müsste jede Ihrer acht Anlagen über 3.000 Volllaststunden aufweisen. Das entspräche einer Auslastung der Anlagen von 40 Prozent.

(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: 3.300!)