Daher stelle ich hier die Frage, welches Demokratieverständnis eigentlich von einem Teil der Abgeordneten gelebt wird. Wundern Sie sich allen Ernstes darüber, warum in Umfragen sich immer mehr Bürger unzufrieden mit der Demokratie äußern, sich von der Politik nicht mehr verstanden fühlen, ja, teilweise ablehnen? Es bleibt ja nicht bei dem Diktat des Genderns. In mittlerweile fast allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens werden Gesetze und Verordnungen erlassen, die den Interessen der Bürger zum Teil diametral entgegengesetzt sind und mit denen die Bürger, die entsprechend ihrer menschlichen Natur handeln, in die Gesetzeswidrigkeit getrieben werden. Und viele dieser Gesetze gehen den Menschen an ihre Existenz
grundlage. Erspartes wird aufgezehrt, Wohneigentum entwertet oder im schlimmsten Fall vernichtet. Sie führen zu Insolvenzen, Betriebsaufgaben oder Verlagerung ins Ausland und kosten Arbeitsplätze. Das macht Angst.
Diese Ausschweifung war erforderlich, um einmal die Dimensionen klarzumachen. Es fing vor vielen Jahren ganz harmlos damit an, einfach den Wörtern des generischen Maskulinums ein „in“ anzuhängen. Das haben wir leider nicht ernst genommen, denn auch ich habe mich nur lustig gemacht und habe gesagt, bis 1990 war ich Physiker und jetzt bin ich Physikerin. Ich habe aber nie etwas dagegen getan, denn es schien mir nicht wichtig.
Ja, Frau Marx, es fing harmlos an und es wurde von vielen belächelt, es hat aber keiner geahnt, was für ein Ausmaß das jemals annehmen wird.
Ich möchte hier an dieser Stelle mal ein Beispiel beschreiben, warum dieses Gesetz so notwendig ist, um dem Gender- und Transgenderwahn Einhalt zu gebieten.
Da lebt seit 2005 in Thüringen eine österreichische Familie, deren Kinder hier in Thüringen geboren sind, die Kinder sind sportliche Talente und werden aber in diesem weltoffenen Thüringen unter einer rot-rot-grünen Verwaltung in der U19 nicht mehr gefördert, weil sie keine Deutschen sind. Das heißt, sie dürfen das Sportgymnasium nicht besuchen. Deshalb beantragen die Eltern für die Kinder eine deutsche Staatsbürgerschaft. So wenden sie sich sehr höflich mit „sehr geehrte Damen und Herren“ an die Ausländerbehörde. Anstatt schnelle Unterstützung zu bekommen, lautet die Antwort
und ich zitiere –: „Ich bitte Sie von der Anrede ‚Frau‘ oder ‚Herr‘ abzusehen und stattdessen die Anrede ‚Person‘ zu wählen.“
Mit diesem Gesetzentwurf wird nicht nur das Problem der Missachtung des Landtags, sondern auch die Missachtung des Souveräns, dem Bürger, Rechnung getragen.
wie in den Ämtern kommuniziert wird, und es geht darum, wie in den Schulen gelehrt wird. Wenn in allen Schulen zwangsläufig Gendern gelehrt wird, ist das auch eine Vergewaltigung
der Kinder, die es nicht wollen. Dann müssen wir konsequent sein, wenn es um die Freiheit geht. Dann müssen wir konsequent sein und zwei verschiedene Sprachschulmodelle anbieten, dort, wo gendert wird, und dort, wo ich nicht zum Gendern gezwungen werde.
Ich halte diesen Gesetzentwurf für sehr wichtig. Ja, wir können in den Ausschüssen darüber diskutieren, vielleicht wird sich da eine andere Stimmung ergeben, aber aus meiner Sicht ist die Annahme dieses Gesetzentwurfs, das Ja dazu, nicht weniger, als den Willen der Mehrheit der Thüringer Bevölkerung zu respektieren. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Sie haben keine Ahnung von der Mehrheit der Thüringer/-in- nen!)
Vielen Dank. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Wahl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf.
Frau Herold, Frau Dr. Bergner. Ich kann es ja verstehen, Sie haben irgendwie 30 Jahre wissenschaftliche Forschung, gesellschaftliche Debatte verpasst und jetzt wachen Sie auf mit einer Menge Wut und Frust im Bauch, dass das alles so kompliziert ist. Aber ich sage Ihnen mal, es ist nicht die Verantwortung oder das Problem der Gesellschaft, sondern das ist Ihr Problem. Da können sich einfach in Ruhe damit auseinandersetzen.
Unser Demokratieverständnis ist: Reden und reden lassen. Und ich schwanke die ganze Zeit zwischen lachen oder ob ich das gerade total erschreckend finde, weil Sie, die doch angeblich für die Redefreiheit sind, es gerade sind, die ein gesetzliches Verbot einführen wollen. Bisher kann jeder reden, wie er es tun möchte oder auch nicht.
Es gibt keine Regelung. Ja. Damit sind wir schon mittendrin im Thema. Ich möchte noch mal darauf hinweisen, worum es konkret geht und vielleicht damit beginnen, was bisher im Gleichstellungsgesetz in Thüringen drinsteht. Eine ganz einfache easy verständliche Formulierung in § 28, die ich einmal vorlese: „Behörden und Dienststellen haben beim Erlass von Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken in amtlichen Schreiben und bei Stellenausschreibungen soweit wie möglich geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu wählen.“ Lässt die Offenheit, gibt irgendwie eine Richtung vor, verbietet aber niemanden irgendwas, ist eine Richtlinie.
Ich lese Ihnen jetzt mal vor, was die CDU daraus machen will. Den Teil mit den Rechtsvorschriften und wofür das alles gilt, lasse ich weg. „Behörden haben in ihrer gesamten öffentlichen Kommunikation so weit wie möglich geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu wählen und eine diskriminierungsfreie, bürgerfreundliche, einheitliche, verständliche Sprache auf der Grundlage des vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegebenen amtlichen Regelwerkes anzuwenden. Die Verwendung einer Vielzahl verkürzter Schreibweisen und von Sonderzeichen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Formen wie Genderstern, Genderdoppelpunkt, Genderunterstrich oder Doppelpunkt im Wortinneren ist unzulässig.
Aus 27 Wörtern machen Sie drei 83 Wörter. Für eine Fraktion, die sonst immer so gern von Bürokratieabbau spricht und der es angeblich um einfache, unkomplizierte Sprache geht, eine ganz schön verschachtelte Reglung.
Schauen wir uns doch einmal an, was die CDU hier konkret fordert: eine diskriminierungsfreie Sprache. Hier fängt es schon an. Ich glaube, Sie sollten sich mal damit auseinandersetzen, was „diskriminierungsfrei“ ist bzw. „Diskriminierung“. Und nein, wenn Menschen aus Politikern Politiker/-innen machen, dann diskriminiert das keine Männer – ganz im Gegenteil.
Frau Tasch, ich mache, es mal ganz einfach. In „Politiker“ ist die Politikerin gar nicht inkludiert. Ich sage es noch einmal: Politiker/-innen, da sind alle drin. Also, wenn Sie damit schon Probleme haben – na, ja.
Das zeigt ein bisschen das Problem, weil schon jahrhundertelang hatten Männer eben nicht nur in der Realität, sondern auch sprachlich, in der deutschen Sprache eine Art von Dominanz.
Dass hier endlich wenigstens sprachlich so ein bisschen Gerechtigkeit hergestellt wird, ich glaube, das bricht niemandem was ab. Und noch mal: Sie müssen es ja nicht tun. Es geht lediglich darum, dass es niemand anderem verboten wird. Und es geht darum, dass eine gesellschaftliche Mehrheit nicht der Minderheit verbietet, so zu reden, wie sie möchte. Minderheitenschutz!
Die Mehrheit darf so sprechen, wie sie möchte. Aber vielleicht darf auch die Minderheit so sprechen, wie sie es möchte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte darauf hinweisen, es gibt Untersuchungen, die deutlichen zeigen, dass Sprache auch …