Protocol of the Session on February 2, 2024

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags gewünscht?

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Ja!)

Das ist der Fall, dann eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht, zu Nummer I des Antrags und gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Dann erhält zunächst Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.

(Ministerin Taubert)

Frau Präsidentin, das Berichtsersuchen war in meinen Augen nicht ganz, ich hätte noch Nachfragen gehabt, zwei Stück und zwar: Wie viele Bescheide oder wie viele Erklärungen sind noch offen? Eine lange Zeit war eine große Anzahl an Erklärungen noch nicht abgegeben. Und meine sehr verehrten Damen und Herren zu später Stunde, haben denn auch die Städte, Gemeinden und Landkreise inzwischen ihre Erklärung abgebeben? Wir hatten immer mal in der Presse Meldungen, dass knapp 1,3 Millionen Bescheide insgesamt zu erstellen wären, nach Ihren Angaben sind wir jetzt aber bei 860.000, das heißt, 400.000 sind noch irgendwo in der Schwebe. Ist ja auch eine große Sache, dass das zum 01.01.2025 in Gang gesetzt werden soll.

Mal zurück zur Genese: Der Bundesfinanzhof hat das Ganze ja unter Verfassungszweifel gestellt, verworfen, daraufhin kamen verschiedene Modelle. Jetzt hat Thüringen das bundeseinheitliche Modell angewendet, wogegen verfassungsrechtlich große Bedenken geäußert wurden, dem haben sich nach Ihren Angaben wohl 126.000 betroffene Thüringer angeschlossen, deren Einspruchsverfahren offen sind. Es geht ja bei dem, was wir hier vorhaben, darum, ein bisschen Rechtsfrieden herzustellen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Sie sagen: Wenn es eine komplette Nichtigkeit geben sollte, dann ist keiner betroffen. Aber wenn es in Teilen dann eben doch anders erklärt wird, ist dann derjenige zweiter Sieger, der jetzt keinen Einspruch erhoben hat, auch wenn vielleicht bei seinen Bescheiden fehlerhafte Anwendungen zur Geltung gekommen sind. Deshalb unser Antrag, das eben genau nach § 165 Abgabenordnung unter die Vorläufigkeit zu stellen, auch wenn jetzt noch kein Thüringer Gericht damit betraut ist, es sind ja zum Beispiel Obergerichte in RheinlandPfalz mit Klagen betraut worden. Ich sage mal, es ist ja nicht unmaßgeblich, wenn der Steuerzahlerbund und Haus&Grund Deutschland hier Verfassungsbeschwerden äußern, auch gutachterlich untermauert, da ist ja nicht trivial.

Ich sage mal, die Republik ist aufgeregt genug und es geht ja auch nicht darum zu sagen, es sollen in Zukunft keine Grundsteuern gezahlt werden, nur auf die richtige Art und Weise. Ja, das gibt es alles,

das weiß ich auch, aber ich glaube zwischen uns zweien ist es unstrittig, dass wir die Entrichtung von Grundsteuern nicht grundsätzlich infrage stellen. Die richtige Art und Weise und ob die Richtigen richtig belastet werden, haben wir ja schon breit diskutiert und ich höre immer noch von Steuerberatern, dass sie bis heute noch Corona Abrechnungen machen. Dafür ist ja auch die Frist mehrfach verlängert worden. Wir wissen hier bei der Abgabe der Grundsteuerbescheide ist die Frist auch mehrfach verlängert worden. Nochmals deshalb die Frage – wäre schön, wenn wir noch eine Antwort bekommen: Sind die Kommunen inzwischen ihrer Pflicht nachgekommen, die sie ja genauso wie jeder Bürger des Freistaates haben, diese Erklärung abzugeben? Ich würde das sehr gern in den Ausschuss verwiesen sehen, um hier tatsächlich Leute nicht weiter dieser Ungewissheit ausgesetzt zu sehen. Ich meine, wir stehen zehn Monate oder elf Monate vor dem 01.01.2025. Kommunen brauchen Klarheit, auf welche Art und Weise nun die Grundsteuer erhoben wird. 126.000 Fälle, was immerhin 15 Prozent der Bescheide sind, ist eine große Anzahl. Deren Planungssicherheit ist in Gefahr. Gibt es vielleicht sogar Tendenzen auf Bundesseite, die bestehenden Regelungen noch mal zu verlängern, um erst mal Einnahmensicherheit zu erzielen? Bei all diesen Fragen, glaube ich, haben die Bürger und insbesondere die zahlungspflichtigen Bürger einen großen Anspruch, Klarheit zu haben, wie auch die Gemeinden den Anspruch auf Klarheit haben, wie sie denn ihre Finanzen planen können. Danke schön.

(Beifall Gruppe der FDP)

Als Nächster erhält Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen – und Besucher haben wir keine mehr dabei –, zum zweiten Mal innerhalb der letzten neun Monate reden wir über die Grundsteuer. Bereits im April letzten Jahres hatte die FDP dazu eine Aktuelle Stunde beantragt. Ergebnis, insbesondere nach der Stellungnahme des Finanzministeriums war: Niemand wird in Klageverfahren gezwungen; die Finanzämter bearbeiten Einsprüche, die sich ausschließlich auf die angebliche Verfassungswidrigkeit des Gesetzes beziehen, vorerst nicht. Es gibt im Moment also keinen Grund, die seinerzeit geschürte Panikmache erneut zu entfachen. Dennoch müssen wir uns heute erneut mit dieser Frage beschäftigen.

Geändert hat sich seitdem nichts, außer dass die Zahl der Einsprüche sich wohl inzwischen verdoppelt hat. Eine Änderung ist aber doch noch zu verzeichnen: Die FDP beruft sich in der Neufassung des Antrags von März letzten Jahres nicht mehr auf § 164 der Abgabenordnung, sondern jetzt auf § 165. Dass § 164 keine Rechtsgrundlage für die Vorläufigkeit der Bescheide ist, hatte ich Ihnen schon anlässlich der Aktuellen Stunde im April letzten Jahres erklärt. Aber auch für die Vorläufigkeit nach § 165 liegen die Voraussetzungen nicht vor. Möglich wäre dies nur, wenn bereits ein Verfahren beim Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht anhängig wäre. Das ist aber nach den mir vorliegenden Informationen bisher nicht der Fall.

Die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwerts können also im Moment gar nicht vorläufig erlassen werden. Ihre Forderung läuft ins Leere, Herr Kemmerich. Aber selbst, wenn die Bescheide vorläufig erlassen werden würden, was würde das ändern? Wahrscheinlich nichts, denn mit einer Entscheidung wäre wohl kaum in 2024 zu rechnen. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer von den Kommunen auf der Basis der festgesetzten Grundsteuerwerte und der jeweiligen Hebesätze erhoben. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem derartige Steuern rückwirkend vom Gericht gekippt wurden.

Ich hatte schon in der letzten Debatte zu diesem Thema darauf hingewiesen, dass auch Sie, Herr Kemmerich, im Augenblick Ihre Grundsteuer auf der Basis eines Gesetzes zahlen, das im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde, und Sie diese Steuern auch nicht erstattet bekommen werden. Genauso wird es höchstwahrscheinlich auch sein, wenn das Grundsteuergesetz von 2019 tatsächlich verfassungswidrig wäre. Grund dafür dürfte sein, dass die Grundsteuer erhebliche Bedeutung für die Haushalte der Kommunen hat. Das Bundesverfassungsgericht wird also bei seiner Entscheidung wie auch schon 2018 berücksichtigen, dass viele Kommunen zahlungsunfähig wären, wenn sie die Grundsteuer für mehrere Jahre erstatten müssen. Daher kommt es in solchen Fällen grundsätzlich zu einer Korrektur der Regelung für die Zukunft. Noch dazu ist äußerst fraglich, ob das Gesetz tatsächlich verfassungswidrig ist. Auch das Gutachten eines Prof. Kirchhof ist da aus meiner Sicht kein ausreichendes Indiz.

Aber auch wenn die Verfassungswidrigkeit festgestellt würde, würden also erforderliche Anpassungen in der Zukunft wirken und nicht rückwirkend für die Vergangenheit. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert werden, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Neuregelung zu beschließen und bis dahin wird die Grundsteuer nach der gegenwärtigen Rechtslage von den Kommunen erhoben werden. Es wird, wie der Presse zu entnehmen war, mehrere Musterverfahren in den einzelnen Länderregelungen geben.

Warten wir also den Ausgang dieser Musterverfahren ab. Da die Voraussetzungen für eine Vorläufigkeit der Bescheide nicht vorliegen, geht Ihr Antrag ins Leere. Wir werden ihn daher ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD erhält Abgeordneter Laudenbach das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 2018 unmissverständlich klargemacht, dass die Grundsteuer basierend auf den Werten von 1935 ab dem 1. Januar 2025 Geschichte sein wird. Wird die derzeitige Grundsteuer, über die wir heute reden, nicht gelingen, wird diese Steuer am 31. Dezember 2024 schlichtweg auslaufen. Bedauerlicherweise gibt es ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des in Thüringen für die Reform angewandten Bundesmodells. Es gibt Bedenken, die von Experten geteilt und letztendlich vom Bundesverfassungsgericht bewertet werden müssen. Wir müssen also Geduld haben.

Nach den Vorstellungen der Gruppe der FDP sollten alle Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwerts gemäß § 165 der Abgabenordnung unter Hinweis auf Vorläufigkeit ergehen, um eine faire und rechtskonforme Besteuerung der Thüringer Bevölkerung zu gewährleisten, weil die Finanzämter sie dann später von Amts wegen ändern können. Der Vorläufigkeitsvermerk in Grundsteuerbescheiden ist nur bei spezifisch kritischen Fragen sinnvoll, muss aber präzise formuliert sein. Die FDP hat nicht konkretisiert, welche Fragen das Bundesverfassungsgericht klären soll, die für alle Steuerpflichtigen relevant wären. Wichtiger ist, dass bei einer generellen Verfassungswidrigkeit der Reform das Gesetz als nichtig gilt und Bescheide somit keine Gültigkeit haben. In solch einem Fall wäre die Diskussion um die Vorläufigkeitsvermerke irrrelevant. Der Antrag der FDP Thüringen ist offensichtlich Wahlkampfmanöver.

(Beifall AfD)

Dennoch danke ich Ihnen, geehrte Kollegen der FDP, für die Eröffnung einer Debatte in der Sache, denn es ist mir ein Bedürfnis, noch etwas zu dem Ablauf der Grundsteuerreform in Thüringen zu sagen, welche aus Sicht unserer Fraktion eine Zumutung für die Beteiligten ist. Schon im März 2021, als die Coronakrise über unsere Behörden hereinbrach, war uns klar, dass diese Reform wegen der Bindung wertvoller personeller Ressourcen einer gründlichen Überprüfung bedarf. Bereits vor dem Start dieser Reform haben wir in einer vierteiligen Kleinen Anfrage die gravierenden Konsequenzen für die Bürger Thüringens, die Verwaltung in den Kommunen sowie in den Finanzämtern erörtert. Besonders interessiert waren wir an der Frage, ob es aus verwaltungsökonomischer Sicht überhaupt sinnvoll ist, an einer derartig verwaltungsaufwendigen Steuer festzuhalten.

Ich könnte jetzt alle Antworten aus den Drucksachen 7/2342 und 7/3361 zitieren, aber, um es kurz zu machen: Sie alle zeugen von einer gefährlichen Verharmlosung dieser Reform. Eine unserer Anfragen, die in der Drucksache 7/3342 beantwortet wurde, bezog sich auf den erwarteten Personalbedarf der Thüringer Finanzverwaltung für die erwarteten Einsprüche. Eine vage Schätzung von 5 Prozent Einspruchsquote basierend auf einer bundeseinheitlichen Annahme war die Antwort.

Dem „Freien Wort“ vom 29.01.2024 war zu entnehmen, dass Ende Januar 2024 immer noch über 100.000 Grundsteuererklärungen fehlten. Der geplante Erinnerungslauf, der vor einem Jahr hätte stattfinden müssen, wurde einfach abgeblasen und nun wird geschätzt. Die von uns mit den Haushaltsverhandlungen geforderte Verlängerung der Aushilfskräfte für die Finanzämter wurde abgelehnt.

(Abg. Müller)

Die Kommunen brauchen eine hundertprozentige Erfüllungsquote für die Messbetragsbescheide, um den Hebesatz zu ermitteln. Das wissen Sie. 2024 sollten diese komplett den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, um die Folgebescheide für 2025 zu erlassen. Laut „Freiem Wort“ vom 29.01.2024 gibt es seitens des Thüringer Finanzministeriums keinen Zweifel am Gelingen der Grundsteuerreform bis 2025. Die Steuerreform sei unkompliziert und schnell per Computer lösbar. Das wird von den Realitäten in den Finanzämtern und in den Kommunen allerdings nicht geteilt. Die Verharmlosung dieser komplexen Thematik, die wir auch im Haushalts- und Finanzausschuss beobachtet haben, steht im krassen Gegensatz zu den Erfahrungen der Mitarbeiter, die mit überlasteten Hotlines und einem Mangel an fachlich ausgebildeten Aushilfskräften kämpfen. Die Herausforderungen zeigen, dass wir weit weg von einer erfolgreichen Reform sind. Zudem fordert das Bundesverfassungsgericht alle sieben Jahre eine Neubewertung, was darauf hindeutet, dass das Problem auch noch 2029 besteht, ohne dass eine Abschaffung der Grundsteuer ernsthaft in Betracht gezogen wird. Die AfD wird die Abschaffung der Grundsteuer als Ziel in ihr Wahlprogramm 2024 aufnehmen. Wir werden dieses Chaos, was derzeit die Bürger Thüringens erleben, beenden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die CDU-Fraktion erhält Abgeordneter Kowalleck das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Grundsteuer“ – das ist ja hier an dieser Stelle deutlich geworden – beschäftigt uns mittlerweile schon einige Jahre. Wir haben dementsprechend Aufgaben vom Bundesverfassungsgericht bekommen. Als CDU-Fraktion hatten wir Anträge eingebracht, die sich mit dem Thema beschäftigt haben. Ich würde insgesamt nicht von Panikmache sprechen, was die Probleme mit der Berechnung der Grundsteuer und die Bearbeitung angeht. Vielmehr ging es darum, dass man den Bürgern Unterstützung anbietet und die Bürger bei dem Verfahren unterstützt. Wir haben gesehen, dass das teilweise doch recht kompliziert war.

Wir haben darüber nicht nur an dieser Stelle, sondern auch im Haushalts- und Finanzausschuss gesprochen. Es war wichtig, dass wir an dieser Stelle unterstützen. Da gab es ja dann – wenn Sie sich erinnern – eine Fristverlängerung, weil man gesehen hat, gerade was die Bearbeitungszeiten durch die Bürger angeht, dass es da doch verschiedene Probleme gab.

Wer selbst Grundstücke hat oder das aus den Erfahrungen der Grundstücksbesitzer gehört hat, musste feststellen, dass viele Sachen aufgearbeitet werden mussten. Es gibt ja da auch Eigentümergemeinschaften. Hier mussten erst mal Recherchearbeiten erfolgen, auch bei den Grundbuchämtern. Das waren mitunter Verfahren, die langwierig waren. Aber nichtsdestotrotz hat sich eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger aufgemacht, um die entsprechenden Daten ranzuschaffen und Klarheit zu erlangen.

Wir haben gehört, dass 530 Einsprüche gegen die Grundsteuer allein in Mitteldeutschland erfolgten. Der MDR hatte da vor knapp einem Monat berichtet. Jeder zehnte Bescheid wurde angefochten. Insbesondere gab es Kritik, was die Wertermittlung der Grundstücke anging. Wir haben hier an dieser Stelle von dem Musterverfahren gesprochen. Es gab und gibt eine Zahl an Musterklagen. Da muss man einfach sehen, wie dann das entsprechende Ergebnis aussieht. Die Finanzministerin hatte ja nicht nur an dieser Stelle, sondern auch schon vor einigen Wochen geäußert, dass auch der Freistaat bzw. die Landesregierung

(Abg. Laudenbach)

davon überzeugt ist, dass ab 2025 die Grundsteuer kommt. Für uns ist es wichtig, dass wir die Kommunen weiterhin unterstützen. Es ist nicht nur eine wichtige Einnahmequelle, sondern man muss dann eben auch den Spagat finden als Kommune, dass man die Grundstücksbesitzer, die Eigentümer nicht zu sehr belastet. Denn Sie wissen, gerade in der heutigen Zeit – das haben wir an dieser Stelle oft genug diskutiert –, haben insbesondere Grundstückseigentümer viele andere Kosten zu tragen. Das muss berücksichtigt werden. Und wenn dann an dieser Stelle von der AfD gesagt wird, man tritt für eine Abschaffung der Grundsteuer ein, dann muss eben auch gesagt werden – das gehört zur Ehrlichkeit dazu –, wie das gegenfinanziert werden soll. Denn einfach zu sagen, Abschaffung der Grundsteuer, dann machen Sie genau das, was Sie eben hier der FDP vorgeworfen haben. Dann bringen Sie hier einfach ein Wahlkampfmanöver und das kann es am Ende auch nicht sein. Denn wir wollen ja den Bürgerinnen und Bürgern, den Eigentümern in Thüringen auch helfen und unterstützen. Das war auch in den vergangenen Jahren unser Anliegen als CDU. Deswegen haben wir das Thema auch regelmäßig an dieser Stelle und im Haushalts- und Finanzausschuss thematisiert.

Wir werden für eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss stimmen, da wir denken, dass die Fragen, die an dieser Stelle noch offen sind bzw. die sich vielleicht noch ergeben sollten, noch mal diskutiert werden sollten. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein schönes Wochenende.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke erhält Abgeordneter Hande das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte meinen Wortbeitrag mit einem sehr bösen Wort beginnen. Frau Präsidentin, ich hoffe, ich bekomme dafür keinen Ordnungsruf. Dieses böse Wort heißt „Grundsteuer“. Warum könnte das Grundsteuerwort so böse sein? Nun, diese

Annahme entnehme ich dem Handeln der FDP-Gruppe in den letzten Wochen und Monaten. Denn ich kann hier feststellen, dass der Antrag – obwohl er sich meiner Meinung nach eigentlich überlebt hat und eigentlich von Ihnen heute hier bzw. im Vorlauf dieser Plenarsitzung hätte zurückgezogen werden sollen – Teil einer – ich nenne es mal so – Kampagne ist. Beginnend mit dem Antrag, den wir heute hier beraten, vom März letzten Jahres. Es ging weiter seitens der FDP-Fraktion mit einer Aktuellen Stunde im April letzten Jahres zum Thema „Immer mehr Einsprüche gegen die Grundwertbescheide“. Dann gab es weiterführend eine Kleine Anfrage des Kollegen Kemmerich im Juli letzten Jahres. Daraufhin – das wurde auch schon angesprochen – gab es einen Selbstbefassungsantrag im Haushalts- und Finanzausschuss im September letzten Jahres. Und nun behandeln wir heute hier Ihren Antrag mit dem Titel unter anderem „Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen“.

Wenn ich das alles Revue passieren lasse, mir auch Ihre Terminologie anschaue, die Sie hier an den Tag legen und verwenden, wie Sie zum Beispiel hier in der Begründung Ihres Antrags schreiben: „In Kürze werden Millionen von Grundstückseigentürmern in Thüringen Bescheide […] erhalten.“ – Millionen von Grundstückseigentümern in Thüringen. Soweit ich weiß, haben wir 2,1 Millionen Einwohner in Thüringen und etwa 100.000 davon sind unter sechs Jahre. Und wenn wir nun annehmen, das Millionen, Plural, also mindestens 2 Millionen Grundstückseigentümer in Thüringen sind, dann zeigt das doch zumindest, in welcher Welt Sie leben und wie – sage ich mal – bürgerfern Sie auch hier Ihre Politik im Landtag gestalten.

(Abg. Kowalleck)

(Beifall DIE LINKE)

Das hieße ja schließlich, jeder in Thüringen hätte irgendwie Grundeigentum. Ich glaube, so groß ist die Blase dann doch nicht, in der Sie leben.

Nichtsdestotrotz möchte ich auf zwei, drei Kleinigkeiten in Ihrem Antrag eingehen, unter anderem zu Ziffer I. Wir haben es seitens der Ministerin gehört, die berichtet hat, wie viele Einsprüche eingegangen sind. Sie hätten diese Zahl eigentlich auch schon viel früher hören können, wenn Sie aufgepasst hätten. Nämlich in der Diskussion zu Ihrer Aktuellen Stunde wurde die Zahl – damals im April waren es 50.000 Einsprüche – genannt.

Zugegeben, damals haben wir in der Aktuellen Stunde …

(Unruhe Gruppe der FDP)

Schauen Sie in das Protokoll, da steht es drin.

Damals haben wir in der Aktuellen Stunde vordergründig über die Verfassungsmäßigkeit und die möglichen Bedenken, die es da eventuell gäbe, gesprochen. Auch dazu haben wir Einiges gehört. Wir haben damals schon gesagt – und das wurde heute auch wieder angedeutet –, dass auch die anderen Modelle oder das andere Modell nicht unbedingt – sagen wir mal – jedem Zweifel erhaben sind. Ich nenne da nur die mangelnde Bestimmtheit in den verschiedenen Bescheiden oder auch die Lagedifferenzierung, wie es in Bayern bemängelt wird.