Protocol of the Session on February 2, 2024

(Beifall AfD)

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Herold, wenn wir Ihren Antrag überweisen würden, würden wir uns der politischen Hehlerei schuldig machen, denn was Sie hier geklaut haben, wirklich, das geht auf keine Kuhhaut.

(Beifall CDU)

(Abg. Herold)

Sie haben scheinbar zwei Mitarbeiter, der eine Mitarbeiter heißt „Verstehnix“, der andere heißt „Klaufix“. Ich will Ihnen das auch mal auseinandersetzen. Ich bin auch ein bisschen erbost, denn so eine Dreistigkeit, hier wirklich nahezu wortgleich Anträge abzuschreiben, beispielsweise von der FDP, sich hierher zu stellen und für Social Media verständlich machen zu wollen – jedenfalls, dass dieses Thema, was Sie hier ansprechen, nicht schon längstens Fachdebatte im Ausschuss ist und Sie mal wieder zu spät gekommen sind. Nicht nur, dass Sie zu spät sind – das passiert Ihnen häufiger –, sondern Sie klauen auch noch die Ideen. Und wenn Sie dann noch was vorlegen, wie zum Beispiel eine hohe Landeskinderquote, dann kennen Sie noch nicht mal unsere Verfassung. Denn warum kommt das nicht? Weil es nicht verfassungskonform ist.

(Beifall Gruppe der FDP)

Sie sind übrigens auch nicht die Ersten, die das vorgeschlagen hatten. Die Landesärztekammer hatte sich in einem ähnlichen Bereich auch schon mal dahin gehend vergaloppiert. Ich meine, es ist doch nicht das erste Mal, dass die Frage „Nachwuchsgewinnung“ Thema ist: Schon 2020 wurde die Erhöhung der Studienplatzanzahl in Jena von der FDP eingebracht, von der Mehrheit des Hauses beschlossen. Konkrete Niederlassungsförderung: von der FDP eingebracht, nach zwei Jahren endlich umgesetzt, wenn auch zu kompliziert. Die Frage: Was machen wir? Wie kriegen wir schnell Studienplatzkapazitäten an den Ausbildungsmarkt, nämlich beispielsweise Nutzung von privaten, also in Deutschland vorhandenen universitären Kapazitäten im Privatsektor, also auch im EU-Ausland, ist Antrag der FDP und ist schon längst im Ausschuss. Ich weiß gar nicht, was Sie wollen!

(Beifall Gruppe der FDP)

Also Sie wollen eine respektvolle Auseinandersetzung, dann erwarte ich von Ihnen mindestens den Respekt, nicht einfach unsere Anträge abzuschreiben und hier noch mal vorzutragen. Ich weiß nicht, Sie sollten da auch wissen, die Frage Stipendien, woran scheitert das denn? Warum macht das kaum einer? Weil Sie es gar nicht rechtssicher durchsetzen können am Ende des Tages. Sie können nicht – zumindest, solange es keinen Reichszahnarztdienst gibt – dafür sorgen, dass Sie Zahnärzte dorthin zwangsverschicken können, wo Sie meinen, dass eine Unterversorgung droht oder tatsächlich eine Unterversorgung eingetreten ist. Sondern wir haben eine Niederlassungsfreiheit. Es gibt noch nicht mal eine Bedarfsplanung in der Zahnärzteschaft. Das sollte Ihnen doch an Grundwissen wenigstens möglich sein zu erschließen durch eine einfache Recherche.

Deswegen klauen Sie uns wirklich die Zeit und das ärgert mich, weil ich höre auch Ihnen zu, wenn Sie politische Lösungen in die Debatte einbringen. Aber hier Dinge vorzuschlagen, wo Sie wissen, dass die nicht umsetzbar sind, oder Dinge noch mal aufzuschreiben, die seit zwei Jahren im Landtag übrigens lagen, weil der FDP-Antrag eben auch lange gebraucht hat, nicht nur Ihrer heute, auch unser Antrag hat

eineinhalb Jahre hier gelegen, bevor er verhandelt werden konnte und jetzt im Ausschuss liegt, also dieses Opfernarrativ, das nervt mich einfach. Wenn Sie ernst genommen werden wollen, dann machen Sie auch Vorschläge, die diskurswürdig sind!

(Beifall Gruppe der FDP)

Gucken Sie sich unsere Anträge an, wie Sie das vielleicht – Herr Jankowski, es ist nicht Ihr Fachgebiet, ich werfe Ihnen das nicht vor, aber politisch gehört es sich nicht, einfach unsere Ideen abzuschreiben und sich hierhinzustellen und uns die Zeit zu klauen, sondern zu gucken, im Ausschuss mal mitzuarbeiten, mitzuarbeiten, zu ergänzen und Verbesserungsvorschläge mal vorzulegen!

(Beifall Gruppe der FDP)

Da hätte ich doch auch überhaupt kein Problem damit. Das machen Sie aber nicht. Und jetzt will ich Ihnen noch was sagen: Ausbildungskapazitäten. Es liegt Ihnen vielleicht gebäudetechnisch nahe so ein Bunker. Wir haben dort einen Strahlenbunker – müsste doch eine emotionale Verbindung sein. Der muss saniert werden, kostet 70 Millionen, das dauert mindestens fünf, sechs, sieben, acht Jahre. Und deswegen müssen wir schnell Ausbildungskapazitäten an den Markt bringen, deswegen müssen wir die Kapazitäten an EU-Universitäten nutzbar machen für die Ausbildung von Zahnärztinnen und Zahnärzten, die dann später in Thüringen tätig werden. Das ist der Grund. Dasselbe Problem ist auch bei den Pharmazeuten, warum das nicht vorwärtsgeht, weil Sie erst das Gebäude bauen müssen, damit Sie die Laborplätze anbieten können, die dazu führen, dass Sie auch die Kapazitäten ausweiten können.

Die ganzen Dinge liegen doch aktuell schon längstens im Sozial- und Gesundheitsausschuss vor. Deswegen

nicht abschreiben, sondern selber denken, und wenn Sie klüger sind als wir und das für sich rekapitulieren, machen Sie gern Änderungsvorschläge! Aber diese Nummer hier, einfach zur Show was abzuschreiben, hier sich hinzustellen und dieses Problem noch mal zu erzählen, das halte ich für keine gute Politik. Deswegen können Sie von uns keinerlei Unterstützung erwarten. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Plötner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Anwesende, ich darf auch im Namen der Koalitionsfraktionen hier sprechen und auch schon ankündigen, dass wir diesen Antrag selbstverständlich ablehnen. Ich meine, die Kolleginnen und Kollegen haben schon darauf hingewiesen, dass das viele Punkte sind, die wir bereits im politischen Raum diskutieren, die wir im Ausschuss diskutieren, die wir natürlich auch mit den Fachverbänden im stetigen Austausch besprechen, und das ist der richtige Weg.

Wir müssen mal ganz kurz auf die Niederlassungsförderung eingehen, die ja eben auch auf Apothekerinnen

und Apotheker und auch auf Zahnärztinnen und Zahnärzte erweitert worden ist und da eben besonders auch auf eine Einwohnerzahl von 15.000 noch mal gesenkt, dass man auch mehr in den ländlichen Gebieten im Freistaat Thüringen hier ja wieder Nachfolgepraxen dann finden kann. Das ist dann – denke ich – wirklich der richtige Weg. Und auch die Fördersumme wurde von 20.000 auf 40.000 Euro noch mal erhöht, die da maximal möglich wäre. Auch das sind natürlich Anreize und sinnvolle Unterstützung, wie wir die flächendeckende Versorgung auch im zahnmedizinischen Bereich dort abklären können.

Mein Kollege Montag hat darauf hingewiesen, der Sicherstellungsauftrag liegt bei der Zahnkassenärztlichen Vereinigung. Dieses gerade im Antrag der AfD ständige Abarbeiten an der Landesregierung ist in diesem Fall überhaupt nicht zielführend – das ist grundsätzlich nicht zielführend – und zeigt eben auch, dass Sie von dieser Materie wenig Ahnung haben, obwohl Sie es eigentlich besser wissen müssten.

Kooperationen, wie zum Beispiel die Stiftungspraxen, das sind Dinge, wo wir hinmüssen und wo es auch gelingt, Menschen auch hier in die Fläche zu bringen in Thüringen. Alle beteiligten Akteurinnen und Akteure sind da auch immer hochmotiviert und bereit, solche Instrumente zu nutzen und um alle Köpfe dort zu kämpfen. Es gelingt ja auch, dort Nachfolge zu organisieren und eben auch Praxen weiter leben zu lassen oder auch Versorgung darzustellen. Die Standortfaktoren müssen eben immer auch mitgedacht werden, auch im Freistaat Thüringen. Darum sollte es uns gehen, wenn eben die Hälfte der Studierenden, die

(Abg. Montag)

Zahnmedizin dann erfolgreich an der Uni Jena abschließen, leider dann Thüringen verlassen. Dort müssen wir ansetzen. Da geht es darum, die Menschen hier zu halten, dass sie gern entweder hierbleiben oder herkommen in Thüringen und da auch ihren Versorgungsbeitrag leisten. Das schaffen wir nur durch ein weltoffenes Thüringen, wenn wir eben diese Menschen auch gut empfangen, gut mit diesen umgehen und hier gemeinsam die Aufgaben bewältigen, die vor uns stehen. Mit diesem Antrag schaffen wir es jedenfalls nicht, deswegen ist er abzulehnen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Es liegt mir noch eine Wortmeldung vor.

(Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, fraktionslos: Ziehe zurück!)

Sie ziehen zurück. Damit liegen mir keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Werner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann es relativ kurz machen, denn inhaltlich kann ich mich der Bewertung durch Kollegen Montag, was den Antrag der AfD angeht, vollständig anschließen. Der Antrag enthält Punkte, die bereits in anderen Anträgen behandelt werden. Es sind Forderungen enthalten, die nicht der Zuständigkeit des Landes zugeordnet sind. Ich will es trotzdem noch mal zitieren, weil das eben oft vergessen wird. Im SGB V steht: „Die Kassen[zahn]ärztlichen Vereinigungen haben mit Unterstützung der Kassen[zahn]ärztlichen Bundesvereinigungen entsprechend den Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertrags[zahn]ärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern.“ Natürlich gilt auch das Nachrangigkeitsprinzip der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Das heißt, erst wenn die Mittel der KZVT erschöpft sind oder deren Zuständigkeitsbereich nicht mehr gegeben ist, darf das Land mit eigenen Mitteln, also Steuergeldern, tätig werden.

Und der dritte Punkt, auch der wurde schon sehr ausführlich hier begründet, dass bestimmte Forderungen wegen rechtlicher Bedenken nicht umgesetzt werden können. Hätten Sie aufgepasst, im letzten Ausschuss haben wir uns sehr ausführlich unter „Sonstiges“ darüber unterhalten, dass beispielsweise das Grundgesetz zu beachten ist und die Themen „Berufsfreiheit“ und „Bildungszugang“ wir hier auf jeden Fall mit im Blick behalten müssen. Es stimmt natürlich schon bedenklich, wenn Sie sagen, wenn Sie die entsprechenden Mehrheiten haben, dass dann das Grundgesetz für Sie an der Stelle nicht mehr Gültigkeit hat. Insofern kann ich dem Plenum nur empfehlen, den Antrag insgesamt abzulehnen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Damit beende ich die Aussprache. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind alle anderen Fraktionen und Gruppen im Haus. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

(Abg. Plötner)

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/7420. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen im Haus. Gibt es Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten ist dieser Antrag abgelehnt.

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7631 - korrigierte Neufassung -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht?

(Zuruf Abg. Baum, Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Nein!)

Nein? Okay, das ist nicht der Fall. Dann rufe ich zunächst für die Gruppe der FDP Herrn Abgeordneten Kemmerich auf.

Sofortbericht? Normalerweise kommt der vorneweg.

Ja, es tut mir leid, den habe ich übersprungen. Es wird dem Sofortbericht stattgegeben, von daher zunächst Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort.

Ganz herzlichen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ja, es ist in der Tat so, das Finanzministerium hat einen Sofortbericht, wenn auch einen kurzen, angekündigt.

Wir haben mittlerweile 860.000 Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwerts und dieselbe Anzahl an Grundsteuermessbetragsbescheiden verschickt. Dass bei einer so großen Zahl und auch bei der Komplexität der Grundsteuerneubewertung natürlich auch Einsprüche vorhanden sind, das ist nicht verwunderlich. Bis zum 31. Dezember 2023 sind 140.000 Rechtsbehelfe bei den Finanzämtern eingegangen, von denen 16.000 erledigt worden sind. Warum gibt es diese Diskrepanz? Die überwiegende Anzahl der Einsprüche bezieht sich auf diese verfassungsrechtlichen Zweifel am neuen Bewertungsrecht. Sie wissen, dass es da mehrere Kampagnen auch von unterschiedlichsten Organisationen gab mit vorgefertigten Einsprüchen, die hier zum Tragen gekommen sind. Bei diesen 16.000, die wir erledigt haben, sind es vor allem inhaltliche Einwendungen gewesen, das heißt Richtigstellung fehlerhafter Angaben in der Erklärung zum Beispiel, und diese sind halt auch gemeinsam mit den Steuerpflichtigen letztlich auch bereinigt worden bzw. konnten bereinigt werden. Das ist, denke ich, schon mal gut, dass man auf diese Dinge auch eingehen konnte.

(Vizepräsidentin Lehmann)

Sie haben die Forderung gestellt, dass wir alle unter Vorläufigkeit stellen. Ich möchte darauf verweisen, wir haben § 165 der Abgabenordnung und hier können in der Tat unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbescheide oder Feststellungsbescheide vorläufig erteilt werden. Die Besonderheit ist allerdings, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit erst für den Fall vorgesehen hat, dass ein Verfahren bei einem der beiden höchsten Gerichte, also hier entweder beim Bundesfinanzhof oder beim Bundesverfassungsgericht, anhängig ist. Und dann kann in jedem Bescheid von vornherein – und das ist, glaube ich, das, was – ja, okay, Steuer ist nicht so jedermanns Sache, Herr Kemmerich –, dann kann in jedem Bescheid von vornherein ein Vorläufigkeitsvermerk aufgenommen werden. So weit sind wir aber noch nicht. Bisher sind nur wenige Verfahren vor Finanzgerichten anhängig und in Thüringen ist kein Verfahren anhängig. Man kann also auch über diese Reform im Allgemeinen, das ist ja ausführlich gemacht worden auch schon in den vergangenen Jahren, und auch im Besonderen über das Bundesmodell unterschiedlicher Meinung sein. Natürlich bleibt es nicht aus, dass dann vor einem Gericht auch in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit überprüft wird. Also, davon muss man bei solchen Änderungen in den Gesetzen auch ausgehen.

Wir haben aber beim Bundesverfassungsgericht gemerkt, dass die Frage der Rückwirkung in solchen großen Fällen eher selten angewandt wird, also dass es rückwirkend für nichtig erklärt wird. Es geht hier ja um die Grundausstattung der Gebietskörperschaften im Rahmen der Grundsteuer und hier hatten wir in der Vergangenheit auch beim Bundesverfassungsgericht schon auch die Weitergeltungsanordnung, also das heißt, wenn es auch im Einzelfall zu Nachbesserungen kommen sollte, dann wird man auch diese Rückwirkung, denke ich, nicht anwenden, zumindest gehen wir davon aus. Sollte das in der Tat für verfassungswidrig insgesamt angesehen werden, dann ist es auch mit der Vorläufigkeit nicht so, denn nichtig ist nichtig und dann ist das Gesetz weggefallen. Das heißt, auch die, die jetzt im guten Glauben, dass die Finanzämter das Richtige tun, nicht den Einspruch erhoben haben, müssen nicht darum bangen, wenn es eine totale Nichtigkeit gibt, dann ist das Gesetz weg und dann sind natürlich auch die, die keinen Einspruch erhoben haben, natürlich ganz genauso – ich sage jetzt mal in Anführungsstrichen – insofern bevorteilt, dass sie eben behandelt werden wie alle anderen auch. Jeder, der inhaltlich, aber auch generell diese Dinge anzweifelt, der erhebt Einspruch, wie gesagt, das ist auch nicht unzumutbar. Ich glaube nach wie vor, und auch die Finanzverwaltung glaubt das, dass das Bundesmodell besser ist als der Ruf, der ihm vorauseilt. Es ist nur jeder sechste Fall, der einen Rechtsbehelf tatsächlich gemacht hat, und dann auch aus diesen grundsätzlichen Erwägungen nach breitem Werben für diese Einsprüche. Ich sehe nach wie vor auch den Urteilen zuversichtlich entgegen, wir haben tatsächlich eine Grundsteuer, die neu aufgestellt werden muss und das eben auch wieder, weil Vermögende nicht so Grundsteuer bezahlt haben, wie man es hätte machen müssen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)