Protocol of the Session on February 2, 2024

Aber was das Entscheidende ist, ohne das kein Tierheim funktionieren würde, das ist das Ehrenamt, also die ehrenamtlich getragene Struktur der Tierheime vor Ort, viele Fleißige und – ich sage mal – die, die die Tierliebe im Herzen tragen, die sich dort engagieren, am Sonntag Ställe saubermachen, in der Vermittlung helfen, immer ansprechbar sind und da ganz viele Stunden investieren. Gerade diese Menschen müssen entlastet werden.

Auch wenn wir über die Richtlinien sprechen, da gab es jetzt auch eine Verlautbarung aus dem Ministerium, dass die Richtlinien vereinfacht werden sollen. Gerade bei den nicht investiven Mitteln ist es schon berechtigter Kritikpunkt, dass, wenn die Beantragung bis zum 31. Januar passiert, dann zwei Monate Bearbeitung und dann die Bescheide für die Gelder zur Katzenkastration erst im April/Mai ausgezahlt werden, da weiß jeder, die Frühlingskatzen sind da schon auf der Welt. Also das ist zu spät. Da muss es einfach ein

ganz anderes Verfahren geben. Ich hoffe, bei der Novellierung der Richtlinien, dass das mit in den Blick genommen wird.

Was die baulichen Maßnahmen angeht, glaube ich, ist es kein Unterschied, ob man in Tierheimen oder etwas anderes baut. Das ist teilweise zu kompliziert und für Ehrenamtliche kaum umzusetzen. Gerade um dieses Ehrenamt zu unterstützen, haben wir das Ehrenamtsgesetz vor zwei Tagen eingebracht. Da ist zum einen ein Bestandteil ein Härtefallfonds für Vereine in Not, also auch Tierschutzvereine, Tierheimvereine, die dort unterstützt werden müssen. Wir appellieren dort auch für eine Vereinfachung von Fördermittelanträgen, auch für Unterstützung für Ehrenamtliche, dass diese Anträge besser gestellt werden können, und natürlich auch die Ehrenamtsstiftung als Ansprechpartner. Wir müssen das Ehrenamt entlasten, deswegen haben wir das Ehrenamtsgesetz eingebracht. Durch diese Entlastung können wir auch die Tierheime mehr unterstützen.

(Beifall CDU)

Nichtsdestotrotz findet man hier bei vielen richtigen Sachen auch die Forderung nach einer Krisenkonferenz der Tierheime. Wir denken, es ist immer besser, konkret zu handeln als große Krisensitzungen durchzuführen, da wird meistens nur geredet. Ich denke, die Themen, um die es geht, sind bekannt. Wir können sicherlich bei der nächsten Haushaltsberatung darüber reden, dass die nicht investiven Mittel, gerade für die Katastration, was wichtig ist, erhöht werden, auch bei den Investitionen. Aber insgesamt nur von Krise zu reden und nur zu reden, ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Für uns ist das Ehrenamt sehr wichtig, wir würden das Ehrenamt in den Tierheimen stärken, wir wollen Ehrenamt wieder einfacher machen. Deswegen unsere Unterstützung durch das Ehrenamtsgesetz und wir nehmen die Landesregierung beim Wort, dass die Richtlinien vereinfacht werden. Wir werden jetzt abwarten, im nächsten Monat soll das passieren, da werden wir genau gucken, ob es auch wirklich einfacher geworden ist. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Für die AfD-Fraktion erhält Abgeordnete Hoffmann das Wort.

Frau Präsidentin, Kollegen und Kolleginnen, liebe Zuschauer am Livestream, Tierschutz lebt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vom ehrenamtlichen Engagement und dem unermüdlichen Einsatz der Tierheime und der Tierschutzeinrichtungen. Als Staatsziel ist es sowohl in der Verfassung Thüringens als auch im Grundgesetz verankert. Unter dem Motto „Zu viele Schnauzen für zu wenig Hände, die Tierheime sind am Ende“ haben die Tierheime aus dem gesamten Bundesgebiet allerdings im Sommer 2023 einen Brandbrief an die Bundesregierung verfasst, weil sie an der Grenze des Machbaren angelangt sind und das aufgrund verschiedener Entwicklungen, einige davon haben wir eben schon gehört. Einrichtungen mussten sogar Aufnahmestopps verhängen, in Thüringen waren das unter anderem das Tierheim Gera und das Tierheim in Hildburghausen. Die personellen und finanziellen Notlagen sind durch Coronamaßnahmen, gestiegene Energiekosten, erhöhte Material- und Futterkosten, Änderungen der Tierarztgebühren und durch massenhafte Abgabe von Tieren hervorgerufen worden, die während der Coronapandemie unüberlegt angeschafft wurden. Das Spendenaufkommen sinkt, denn immer mehr Menschen haben immer weniger in der Tasche. Grundsätzlich stellt die Fundtierpauschale auch keine Kostendeckung sicher. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbunds deckt sie nur zu 25 Prozent die tatsächlich entstehenden Kosten ab. Zusätzlich sorgen

(Abg. Dr. König)

Freigängertiere, hier insbesondere Katzen, für weitere Probleme durch unkontrollierte Vermehrung, die dann durch die Tierschutzeinrichtungen wieder aufgefangen werden müssen. Flächendeckende Katzenschutzverordnungen existieren in Thüringen nicht und werden von der Landesregierung abgelehnt, wie die Antworten auf meine Kleinen Anfragen beweisen.

All diese Umstände belasten die Tierheime und die anderen Einrichtungen massiv. Der Landestierschutzbund appellierte bereits Ende 2022 an die Politik, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Tierheimen im Freistaat die Zukunft zu sichern. Anfang 2023 erneuerte er seine Forderung nach Unterstützung. Und was geschah Ende 2023 im Thüringer Landtag? Im Entwurf zum Haushalt 2024 wurden die Zuschüsse für Investitionen an Tierheime und Tierschutzvereine gegenüber dem Vorjahresansatz halbiert, die Änderungsanträge der AfD-Fraktion, sowohl die nicht investiven als auch die investiven Mittel im Vergleich zu 2023 zu erhöhen, untermauert durch einen Entschließungsantrag, wurden von allen anderen hier im Haus abgelehnt, auch von der CDU. Die Landesregierung steht jedoch in der Pflicht, den Einrichtungen zur Seite zu stehen, um die untergebrachten Tiere, wie Abgabetiere, aber auch Tiersenioren und verletzte Tiere, weiter artgerecht behandeln zu können. In der Sache sollte es um den Tierschutz gehen und nicht um destruktive Abgrenzungsversuche, weswegen die Ablehnung unserer bisherigen Tierheimanträge auch verantwortungslos ist.

(Beifall AfD)

Wir fordern in unserem neuen Antrag u.a. erstens, einen Krisengipfel einzuberufen, zweitens, dass Thüringen eine landesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängertiere unterstützt oder sich für eine entsprechende bundesweite Regelung im Bundesrat einsetzt, und drittens, die Richtlinien zu Fördermittelanträgen zu verschlanken und für die Einrichtungen praktikabler zu machen. Denn wie ein Bericht des MDR vom 19. Januar 2024 belegt, stellen diese Richtlinien einen zu hohen personellen und zeitlichen Einsatz für die Einrichtungen dar. Daher würden Fördermittel auch gar nicht erst beantragt oder abgerufen. Ich zitiere aus dem Beitrag mit der Überschrift „Vorgaben gehen an der Realität vorbei“: „In Meiningen hat das im vergangenen Jahr eine Posse hervorgebracht. Das Tierheim hat nach eigenen Angaben frühzeitig einen Antrag auf Fördergeld für einen dringend benötigten Anbau gestellt. […] Im Oktober gab es dann positive Nachrichten: Der Förderbescheid wurde vom Land bewilligt. Allerdings unter der Prämisse, dass die Fördersumme in Höhe von rund 70.000 Euro bis Ende des Jahres verbaut sein muss. Andernfalls wäre das Tierheim gezwungen gewesen, das Geld zurückzuzahlen“. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Ministerium laut Artikel eine Überarbeitung beabsichtigt, die Staatssekretärin gestern in der Beantwortung auf meine Mündliche Anfrage aber keinen Zeitpunkt nennen konnte und auch leugnet, dass die Einrichtungen vor einem personellen Überaufwand stehen. Zusammenfassend: Die Landesregierung muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um den Einrichtungen zu helfen – wo ein politischer Wille, da auch ein Weg. Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

(Abg. Hoffmann)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein völlig unnötiger Antrag, denn längst ist dafür gesorgt, dass auch in Thüringer Tierheimen Gelder aus den Härtefallhilfen zur Verfügung gestellt werden.

(Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Es geht nicht nur um Tierheime, Frau Pfefferlein!)

Lassen Sie mich doch erst mal ausreden, Frau Hoffmann. Vielen Dank.

Mit dem Landeshaushalt 2023 wurden im Rahmen des Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds unter anderem auch Härtefallhilfen für Tierschutzvereine und gemeinnützig organisierte Tierheime beschlossen. Bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung können Organisationen die Hilfeleistungen zur Abwendung existenzieller Not infolge anfallender Energie- und Heizkosten beantragen. Die Bereitstellung dieser Gelder ist wichtig und ich bin froh darüber, dass auch Tierschutzeinrichtungen direkt für diese finanzielle Unterstützung ausgewählt wurden.

Im Gegensatz zu der AfD-Fraktion setzen wir uns als Bündnis 90/Die Grünen intensiv für den Schutz und das Wohl von Tieren ein. Dazu gehört auch unser Engagement für die auskömmliche Finanzierung der Thüringer Tierheime. 2018 standen auf Betreiben der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstmals 1 Million Euro für Investitionen in Thüringer Tierheimen im Haushalt, wohlwissend, dass es gerade in dem Bereich einen Sanierungsstau gab. Die Tierheime, die größeren Umbau oder Erweiterungen nicht allein stemmen konnten, haben wir es zum Nummer-eins-Thema gemacht. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern und der Landesregierung haben wir in Thüringen ein stabiles Gerüst zur Unterstützung von Tierheimen gebaut, um das uns manch andere Bundesländer beneiden. Es gibt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen oder kurz gesagt: die Katzenkastrationsrichtlinie. Leider muss zu solchen harschen Mitteln gegriffen werden, um den Schutz frei lebender, aber menschenloser Katzenpopulationen zu gewährleisten.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Niemand kann das aussprechen!)

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe es gewusst, dass ich mich verspreche. Ja, meine Kollegin Henfling hat gesagt, ich verspreche mich bei diesem Wort, und es hat funktioniert.

Mit dem Geld werden Kastrationsmaßnahmen finanziert, die mittelfristig zur Reduzierung der Anzahl von heimatlosen Katzen zur Folge hat. Damit wird viel Leid reduziert. Allerdings wünsche ich mir da noch mehr engagierte Kommunen, die diese Gelder auch abrufen. Mit den Geldern aus dem bereits erwähnten Investitionsfördertopf für investive Maßnahmen werden Zuwendungen für den Bau, die Einrichtung und die Instandsetzung von Tierheimen ermöglicht. Das dient der Verbesserung der Unterbringung und Pflege von herrenlosen, eingezogenen oder auch unter amtlicher Beobachtung stehenden Tieren und Fundtieren.

All diese Maßnahmen werden langfristig und verlässlich zum Schutz der Tiere im Sinne des Tierschutzgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen beitragen. Leider wird dafür im kommenden Jahr nicht ganz so viel Geld zur Verfügung stehen. Trotz großer Anstrengungen sieht das zuständige Ministerium keine Möglichkeit, die Million wieder zu verankern. Klar, auch wir können uns da noch mehr wünschen, aber die finanziellen Mittel sind nun einmal endlich.

Damit komme ich zu einem wichtigen Punkt, den ich unbedingt noch mal ansprechen möchte. Ich möchte mich ganz herzlich bei den vielen Menschen bedanken, die sich mit Herzblut und mit vielen Stunden für den Tierschutz und das Tierwohl in Thüringen engagieren.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ohne ihr Engagement müssten viele Tiere leiden. Dadurch bleibt viel Elend erspart. Menschen, die sich ehrenamtlich im Tierschutz einbringen, investieren sehr viel Zeit und Energie, oft auch ihr eigenes Geld und leisten wertvolle Arbeit, um das Leben der Tiere zu verbessern und deren Rechte zu schützen. Ich durfte erst bei unserem bündnisgrünen Austausch zum Tierschutz viele von ihnen kennenlernen oder wiedertref

fen. Diese Arbeit muss noch mehr gewürdigt werden. Da haben wir noch viel Luft nach oben. Ich darf Ihnen versichern, dass wir uns dafür einsetzen – ich spreche hier im Namen der Koalition. Vielen Dank. Und den Antrag der AfD lehnen wir ab.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt – doch, Frau Abgeordnete Hoffmann wünscht noch mal das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist zwar schockierend, dass die Grünen hier sagen, der Antrag ist überflüssig, aber andererseits auch erhellend, wenn Sie Ihre Maske hier mal abziehen. Wir haben diesen Antrag an viele Tierheime und Tierschutzeinrichtungen vorab gesandt und haben durchweg positive Rückmeldungen bekommen. Es wird für die Einrichtungen sehr interessant sein, dass Sie sagen, dieser Antrag ist überflüssig – Nummer 1.

(Beifall AfD)

Nummer 2: Wenn man in die öffentliche Parlamentsdokumentation das Wort „Tierheim“ eingibt, kriegt man 25 Treffer. 24 davon sind von der AfD, von den Grünen ist nichts, von den Linken ist nichts, von der SPD ist nichts. Einer ist von der FDP, es ist eine leichte Kopie. Also: Die Einrichtungen wissen, wer sich für sie einsetzt und das sind nicht die Grünen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Werner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ja, Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sind ein essenzieller Bestandteil des Tierschutzes in Thüringen. Aus diesem Grunde unterstützt die Landesregierung diese Einrichtungen über beispielsweise – wie schon hier angesprochen – die Bereitstellung von Fördergeldern sowohl für Maßnahmen des investiven Tierschutzes, also Neu-, Ausund Umbau von Tierheimen, tierheimähnlichen Einrichtungen und tiergärtnerischen Einrichtungen, als auch für Maßnahmen des nicht investiven Tierschutzes – es wurde schon angesprochen –, die Kastration und

(Abg. Pfefferlein)

Kennzeichnung herrenloser Katzen. Ich will hier an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen, dass R2G angefangen hat, genau in den Bereich zu investieren, schon in der letzten Legislatur sowohl Fördergelder für Investitionen als auch die Kastrationsrichtlinie auf den Weg gebracht hat. Die AfD hatte das noch gar nicht hier im Landtag angesprochen, da waren wir schon lange unterwegs. Deswegen herzlichen Dank an all diejenigen, insbesondere auch an die Grünen, die sich dafür sehr eingesetzt haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit diesen Fördermitteln – das war über einige Jahre – konnten wir bereits 1 Million Euro, beispielsweise im Bereich der Sanierung, des Umbaus, also an investiven Mitteln, bereitstellen. Es ist sehr viel passiert in den letzten Jahren. Darüber bin ich sehr froh. Und ja, im Jahr 2024 sind es jetzt nicht ganz so viele finanzielle Mittel, aber immerhin – das wurde auch schon angesprochen – 570.000 Euro für investive Maßnahmen, aber wiederum auch 150.000 Euro für die Maßnahmen des nicht investiven Tierschutzes, also insbesondere die Kastration herrenloser Katzen. Ich erfahre von den Einrichtungen immer wieder, dass man sehr froh ist, dass R2G sich da auf den Weg gemacht hat – vor vielen Jahren schon –, entsprechend zu unterstützen, dass genau diese Mittel für Investitionen und für die Katzenkastration die Tierheime sehr, sehr entlasten.

Hinzu kommt, dass die Frage der öffentlich geförderten Beschäftigung – ein Programm, das wir hier in Thüringer mit R2G auf den Weg gebracht haben –, genau in Tierheimen unterwegs ist, hier Menschen über die öffentlich geförderte Beschäftigung Tierheime unterstützen. Auch das, denke ich, ist ein sehr wertvolles Mittel, um diese Einrichtungen zu unterstützen.

Auch das Sondervermögen „Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise […]“ wäre für Tierheime, tierheimähnliche Einrichtungen möglich gewesen, zu nutzen. Es konnten Anträge gestellt werden bis spätestens 30. November 2023 bei der Ehrenamtsstiftung, die das sehr kompetent bearbeitet hat. Aber während die ersten beiden Fördermittel oder Förderprogramme immer entweder insgesamt oder zum überwiegenden Teil tatsächlich abgerufen wurden, haben die Tierschutzvereine trotz entsprechender mehrfacher Information keine Anträge auf Bereitstellung von Hilfen aus dem Sondervermögen gestellt.

Die Landesregierung ist – das wurde hier schon angesprochen und diesen Dank kann ich nur unterstreichen – dankbar für die unermüdliche Arbeit der Tierschützerinnen und Tierschützer vor Ort. Sie leisten einen wichtigen, einen sehr wertvollen Beitrag, ohne den Tierschutz im Freistaat nicht gelingen könnte. Ich glaube, dass die regelmäßigen Auszeichnungen, die wir hier beispielsweise über den Tierschutzpreis vornehmen, auch noch mal deutlich machen sollen, wie wichtig uns das Anliegen um die Unterstützung und Anerkennung des ehrenamtlichen Tierschutzes ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu wenigen Punkten: Auch, wenn Frau Feierabend gestern in der Mündlichen Anfrage darauf schon geantwortet hat, will ich es hier noch mal kurz an wenigen Punkten darstellen, zum einen, was den Krisengipfel angeht, den Sie fordern. Ich glaube, Herr König, Sie hatten das gerade gesagt, Krisengipfel macht gar keinen Sinn, sondern man muss eigentlich regelmäßig im Gespräch sein. Genau das machen wir auch. Es gibt einen regelmäßigen Austausch und seit 2022 gibt es sogenannte Tierheimworkshops, die regelmäßig durchgeführt werden, organisiert durch das Landesamt für Verbraucherschutz. Auch in diesem Jahr wird es natürlich wieder solch einen Workshop geben. Außerdem gibt es den Landestierschutzverband Thüringen e. V., der auch im Beirat für Tierschutz in meinem Haus mit präsent ist. Wir haben also regelmäßig die Möglichkeit, hier über Probleme zu kommunizieren, gemeinsam in die Diskussion einzutreten und auch Lösungen natürlich zu entwickeln.

(Ministerin Werner)

Was die Fundtierpauschale angeht, will ich doch noch mal erklären: Die Aufgaben der Fundbehörden werden von den Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen. Für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben gibt es einen vollen Ausgleich der angemessenen Kosten für die entstehenden Mehrbelastungen. Die Kosten durch die Aufgabenerledigung der Fundbehörden werden also im Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort, weil es in den ländlichen Räumen natürlich anders ist als in städtischen Räumen, glaube ich, dass eine Pauschale an der Stelle gar keinen Sinn macht, sondern man muss entsprechend der konkreten Gegebenheiten vor Ort und der rechtlichen Rahmenbedingungen dann über den KFA die entsprechenden Ausgleiche auch ermöglichen.

Was die Verschlankung der Richtlinie angeht – das hat aber Frau Feierabend gestern auch schon gesagt –, wird die Veröffentlichung der Neufassungen im „Thüringer Staatsanzeiger“ gerade vorbereitet. Auch uns ist es wichtig, dass hier, soweit es möglich ist, Vereinfachungen vorgenommen werden. Aber es ist Ihnen als Haushaltsgesetzgeber natürlich auch wichtig, dass die haushaltsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und dass wirtschaftliche und sparsame Mittelvergabe an der Stelle mitberücksichtigt werden müssen. Hier haben wir Hinweise bekommen – übrigens auch vom Landesrechnungshof.