Insofern ist es wichtig, diese Gedenkarbeit in die Mitte, in das Zentrum von Thüringen zu bringen, und da ist Weimar ein sehr, sehr wichtiger Ort. Deswegen ein Dank auch an die Stiftung, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das seit Jahren betreuen und die auch quasi an der Erarbeitung der ursprünglichen Ausstellung – das war ja eine mobile Wanderausstellung, die in Europa und auch weltweit unterwegs war – gearbeitet haben, um eben auch deutlich zu machen, Zwangsarbeit war etwas, was es überall, in jedem Dorf gab. Man konnte sich dieser nicht entziehen, jeder hat mitbekommen, dass es das gab. Und auch heute gibt es wieder den Wunsch nach Zwangsarbeit. Menschen, die vielleicht nicht in unser Weltbild passen, Menschen, die sich entschieden haben, ihr Leben anders zu leben, auch die werden heute wieder als arbeitsscheu bezeichnet. Deswegen ist es wichtig zu erinnern, wozu es führte, und eben dieses „Nie wieder“ zu stärken.
Deswegen bitten wir auch, diesen Gesetzentwurf bzw. diese Änderung des Stiftungsgesetzes hier in erster und zweiter Lesung durchzuführen. Ich bitte alle demokratischen Parteien hier im Raum, dies auch in dem Maße in der notwendigen Achtung miteinander durchzuführen. Ich glaube, wir sind uns da auch einig und ich
Insofern danke ich, dass es gelungen ist, diese Änderung hier einzubringen, und bedanke mich im Voraus schon mal, dass es allen Demokratinnen und Demoraten hier am Herzen liegt, diese Geschichte nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und eben nicht nur bei Gedenktagen „Nie wieder“ zu sagen, sondern das eben auch in den Alltag einfließen zu lassen bei allem, was uns auch noch erwartet. Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beraten wir heute eine Anpassung und Aktualisierung des 2003 beschlossenen Stiftungsgesetzes für die seit 1994 existierende Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora. Laut Stiftungsgesetz von 2003 sollen die beiden Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora als Orte der Trauer und Erinnerung der dort begangenen Verbrechen bewahrt, beide Orte wissenschaftlich begründet gestaltet und in geeigneter Weise der Öffentlich
keit zugänglich gemacht sowie Bildung und Erziehung durch die Erforschung und Vermittlung damit verbundener historischer Vorgänge gefördert werden. Dabei ist in der Gedenkstätte Buchenwald die Geschichte des nationalsozialistischen Konzentrationslagers mit Vorrang zu behandeln. Aber auch die Geschichte des sowjetischen Internierungslagers, des Speziallagers 1, ist in angemessener Form in die wissenschaftliche und museale Arbeit einzubeziehen. In der Gedenkstätte Mittelbau-Dora soll die besondere Problematik des Missbrauchs von Häftlingen für die Herstellung von Vernichtungswaffen berücksichtigt werden, aber auch die Geschichte der politischen Instrumentalisierung der Gedenkstätten in der DDR dargestellt werden.
Zur Umsetzung dieser Ziele soll die Stiftung daher insbesondere Dauer- und Wechselausstellungen von wissenschaftlichen Kolloquien und kulturellen Veranstaltungen auf nationaler Ebene und auch auf internationaler Ebene durchführen und sich um die Besucherbetreuung und Jugendarbeit kümmern und schließlich eine auf die Gedenkstättenarbeit bezogene wissenschaftliche Dokumentation, Forschung und Publikation umsetzen.
Mit dieser Gesetzesnovelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Errichtungsgesetz soll neben einer Aktualisierung des Liegenschaftsbestands vor allem auf aktuelle Entwicklungen und Vorhaben bzw. Aufgaben der Stiftung reagiert werden und diese sollen entsprechend im Gesetz verankert werden. Dazu gehört, dass nun auch die zweite große Opfergruppe im Holocaust, nämlich die Opfer der Sinti und Roma, durch einen Sitz im Stiftungsrat vertreten sein soll. Ebenfalls berücksichtigt werden soll die bereits laufende Arbeits- und Forschungstätigkeit der Stiftung auf dem Gebiet der Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, was sich nunmehr in einer Erweiterung des Stiftungszwecks widerspiegeln soll. Vor allem soll damit auch das sehr sinnvolle Vorhaben eines neuen Museums für Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, dessen Eröffnung noch in diesem Jahr geplant ist, abgebildet werden. Ebenfalls soll die bereits durchgeführte Beratung von kleineren musealen Einrichtungen durch eine Erweiterung des Stiftungszwecks gesetzlich festgeschrieben werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht der CDU sind diese Novellierungsvorschläge allesamt unterstützenswert. Kritisch nicht wegen ihrer Intention, sondern eher wegen der Umsetzbarkeit sehen wir jedoch den nur deklaratorischen Formulierungsvorschlag, wonach im Gesetz die eigentliche Selbstverständ
lichkeit verankert werden soll, dass sich die Mitglieder des Stiftungsrats zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und sich entschieden von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abgrenzen müssen.
Zum Hintergrund dieser Forderung, die am Ende eben nur eine Absichtserklärung im Gesetz bleibt, ist zu sagen, dass im Moment im Stiftungsrat auch die kommunalen Vertreter in Person des Weimarer Oberbürgermeisters und in Person des Landrats des Landkreises Nordhausen vertreten sind. In der Stadt Nordhausen beispielsweise wäre im vergangenen Jahr fast ein Vertreter der AfD gewählt worden, in deren Reihen sich bekanntlich immer noch ehemalige Stasimitarbeiter oder eine ganze Reihe von Mitgliedern befinden, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft werden.
Meines Erachtens wird der neue Passus im Gesetz wohl kaum hilfreich sein, um künftig ein Einbringen dieser demokratiefeindlichen und destruktiven Kräfte in die Stiftung wirksam zu verhindern. Hier sind im besten Falle weitere Möglichkeiten auszuloten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, offensichtlich hat aber auch der Einreicher des Gesetzentwurfs gewisse Zweifel daran, wenn Frau Staatssekretärin Beer für die Landesregierung in einem Interview bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs einräumte, dass es eben keine handfesten Kriterien gäbe, anhand derer die persönliche Eignung festgemacht werden könne. Der Stiftungsrat müsste demnach selbst klarstellen, dass mit einem entsandten Vertreter nicht zusammengearbeitet werden könne, so die Staatssekretärin. Aber Sie haben trotz dieses Gesetzes letztlich keine konkrete rechtliche Handhabe zu sagen: Der kommt nicht in den Stiftungsrat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz des geschilderten Mangels unterstützt die CDU das Ziel der Novelle und wird dieser auch zustimmen, denn gerade in diesen Zeiten, in denen die Demokratie von vielen Seiten bedroht ist, gilt es zu zeigen, was geschehen kann, wenn die Demokratie versagt. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Urbach. Ich rufe Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten hier ein wahrlich spannendes Gesetz, einen Gesetzentwurf – die Staatssekretärin hat es bei Einbringung vorgestellt –, der nach nunmehr 20 Jahren eine erste Änderung erfährt. Der Gesetzentwurf betrifft die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und es sollen notwendige Aktualisierungen aus den Entwicklung der letzten 20 Jahre vorgenommen werden. Ich bin sehr dankbar, dass wir im Moment im Thüringer Landtag die Ausstellung, die übrigens wirklich sehr bewegende Einblicke bietet, zum Thema „Zwangsarbeit“ haben. Diese beinhaltet auch die sogenannten Regeln, die damals Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern auferlegt wurden, und die sich in Form von solchen Türhängern überall im Haus wiederfinden. Wir haben eine Fraktion hier sitzen, die sich sehr klar hinter dieser Idee einmal mehr versammelt, das haben wir heute schon mehrfach diskutiert. Ich glaube, deshalb ist es auch wichtig, auch wenn es wehtut – da bin ich Herrn Urbach dankbar, dass er auch eine etwas schwierigen Punkt angesprochen hat –, dass wir uns natürlich Gedanken machen, was das für eine solche Stiftung bedeutet, eine Stiftung, die nicht im luftleeren Raum existiert, sondern die aus Verantwortung für unsere Geschichte ins Leben gerufen wurde.
Die Novelle – und das ist für uns der ganz wichtige Punkt – sieht vor, dass der Zentralrat der Sinti und Roma künftig einen Vertreter in den Stiftungsrat entsendet. Frau Beer sagte es schon, das ist in der Tat mehr als überfällig, da Sinti und Roma doch die zweitgrößte Opfergruppe im Holocaust darstellen. Ich kann mir leider einen Verweis auf die Gegenwart nicht ersparen, dass Sinti und Roma auch heute wieder massiver Diskriminierung, und zwar in ganz vielen Ländern dieser Welt, ausgesetzt sind, sie zu den Geflüchteten gehören, die auch hier immer wieder Diskriminierung und Ausgrenzung erfahren. Das sollte uns zu denken geben und da müssen wir uns natürlich dieser Verantwortung ebenfalls ein Stück weit auch stellen.
Darüber hinaus soll das Museum für Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, das noch in diesem Jahr in Weimar eröffnet werden soll, in den Stiftungszweck aufgenommen werden. Auch das halten wir für eine ausgesprochen sinnvolle Ergänzung. Ebenso soll der Stiftungszweck ergänzt werden, dass die Stiftung kleinere Einrichtungen beraten kann. Das geschieht de facto schon jetzt und ist gerade für die kleinen
Einrichtungen zur Erforschung und Dokumentation des Nationalsozialismus, die aus finanziellen Gründen häufig mit sehr wenig Personal und vielen Ehrenamtlichen auskommen müssen, eine echte Erleichterung.
Schließlich wird die kritisch wissenschaftliche Auseinandersetzung mit im Nationalsozialismus begangenen Verbrechen und den Folgen als Stiftungszweck mit aufgenommen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Da wir aber, je weiter der Nationalsozialismus zurückliegt, auf immer weniger Zeitzeugen für die wissenschaftliche Aufarbeitung zurückgreifen können, ist auch dieser Punkt eine wichtige Aktualisierung des Gesetzes.
Über einen letzten Punkt gab es auch jetzt hier schon Diskussionen – das ist ein überaus wichtiger Punkt
der Gesetzgebung, aber auch im Vorfeld. Konkret geht es um Folgendes, für die, die vielleicht das Gesetz nicht so vor Augen haben: In § 7 wird folgender Absatz eingefügt: „Von den Mitgliedern des Stiftungsrats ist eine besondere persönliche Eignung für die Wahrnehmung des Amts zu erwarten. Sie sollen den gesetzlich definierten Stiftungszweck unterstützen, für die freiheitliche demokratische Grundordnung und für die Unteilbarkeit der Menschenrechte aktiv eintreten sowie sich eindeutig gegen jeglichen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wenden.“
Ja – Herr Urbach hat es eben gesagt –, der Begriff der persönlichen Eignung ist vielleicht ein bisschen schwammig, aber im Kern geht es doch darum, dass der Stiftungsrat eine konkrete rechtliche Handhabe hat und aus unserer Sicht jedenfalls sehr gut selbst erklären kann und klären kann, ob mit den entsandten Vertreterinnen im Stiftungsrat zusammengearbeitet werden kann oder nicht. Da kann man sich nicht entziehen. Man muss sich ganz konkret tatsächlich mit konkreten Personen auseinandersetzen. In Anbetracht dessen, dass im Stiftungsrat die beiden größten Opfergruppen des Holocausts vertreten sind und der Stiftungszweck ein ganz eindeutiger ist, sollte es aus meiner Sicht jedenfalls auch völlig nachvollziehbar sein, dass es unzumutbar wäre, sollten aufgrund politischer Umstände plötzlich Nazis oder Menschen mit sogenannten Remigrationsplänen in den Rat entsandt werden. Das sollte auch für alle demokratischen Kräfte hier im Plenum eine verständliche Erklärung sein – das Lachen von rechter Seite bezeugt das nur noch einmal mehr – und Konsens unter den Demokratinnen und Demokraten. In diesem Sinne bin ich dankbar, dass sich zumindest die demokratischen Fraktionen hier sehr deutlich positioniert haben, denn „Nie wieder ist jetzt!“ und nie wieder ist gerade heute und hier in diesem Hohen Haus dringender denn je. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Jetzt erhält für die Gruppe der FDP Abgeordneter Montag das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss in die Debatte etwas Wasser in den Wein gießen. Wir gehen mit allen Zielen dieser Novellierung konform, aber wir haben erhebliche Bauchschmerzen mit dem von Ihnen eben vorgetragenen Abschnitt, Frau Rothe-Beinlich. Ich will das noch mal vortragen. Sie erwarten von den Mitgliedern des Stiftungsrats eine besondere persönliche Eignung für die Wahrnehmung des Amts. Das ist völlig d’accord. Aber Sie arbeiten jetzt mit unbestimmten Rechtsbegriffen,
deren Inhalt und deren Wirkung ich in diesem Absatz in ihrer Zusammenwirkung nicht nachvollziehbar finde. Ich will Ihnen das noch mal vorlesen, was Sie schreiben. Derjenige, der dort einzieht, soll den gesetzlich definierten Stiftungszweck unterstützen. Das ist, glaube ich, unstrittig und untadelig. Derjenige oder diejenige soll für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und für die Unteilbarkeit der Menschenrechte aktiv eintreten. Schon allein da würden wir in der politischen Diskussion ein großes Problem bekommen. Wenn wir an die Debatte einzelner Gruppen denken, beispielsweise mit der kritischen Auseinandersetzung von Positionen zur Asylpolitik, die wir aktuell führen, würden auch Positionen von Liberalen wie auch mir und von anderen möglicherweise durch den einen oder anderen eben durch diese Definition nicht mehr Berücksichtigung finden. Aktiv eintreten gegen jeglichen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder anderer Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – ich paraphrasiere etwas: Was ist denn „aktiv eintreten“ und wer definiert, was dieses „aktive Eintreten“ ist? Muss ich mich nachprüfbar vorher in all diesen Themengebieten schon aktiv geäußert oder auch nicht geäußert haben? Man weiß nicht, was Sie damit sagen wollen. Oder am Ende, dass sie sich gegen andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wenden. Und auch das ist vollkommen indifferent, was damit gemeint ist.
Bedeutet das in der Auseinandersetzung, die wir in dieser Gesellschaft kennen – ich sage nicht, dass das meine Position ist –, aber führt die Aussage, es gibt nur zwei biologische Geschlechter schon dazu, dass sich eine Gruppe möglicherweise diskriminiert fühlt? Ich finde es ja in Ordnung, Frau Kollegin, dass Sie sich da an den Kopf fassen, aber wenn Sie das nicht meinen, dann müssen Sie auch ausschließen, dass es gemeint werden könnte.
Insofern teile ich das Ziel, ich teile aber nicht die konkreten Formulierungen. Deswegen bitte ich das Haus, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu überweisen, damit wir tatsächlich ein sachorientiertes und ein auch am Ende des Tages durchsetzbares Gesetz schaffen, was nicht am Ende für mehr Unklarheiten sorgt, als wir gebrauchen können in unserer Gesellschaft. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. In der ersten Beratung sehe ich jetzt aus den Reihen – doch, Herr Abgeordneter Braga für die Fraktion der AfD.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, werte Besucher auf der Tribüne und Zuschauer
am Livestream, zu den hier beabsichtigten Änderungen des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und deren Begründung hat die Landesregierung bereits ausgeführt und verschiedene Kollegen haben bereits vorgetragen, was alles umgesetzt werden soll. Auch nach Auffassung meiner Fraktion sind einige der hier vorgeschlagenen eher technischen Anpassungen des Gesetzes durchaus plausibel und nachvollziehbar. Ich möchte jedoch auf zwei Aspekte aufmerksam machen, die eine Zustimmung unsererseits – und sei es auch nur für eine Überweisung an den zuständigen Ausschuss, die soeben vom Kollegen Montag beantragt wurde – unmöglich machen.
Erstens: Der derzeitige im Gesetz festgeschriebene Stiftungszweck dieser Stiftung lautet – ich zitiere –: „Zweck der Stiftung ist es, die Gedenkstätten als Orte der Trauer und der Erinnerung an die dort begangenen Verbrechen zu bewahren, wissenschaftlich begründet zu gestalten und sie in geeigneter Weise der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie Bildung und Erziehung durch die Erforschung und Vermittlung damit verbundener historischer Vorgänge zu fördern. Dabei ist in der Gedenkstätte Buchenwald die Geschichte des nationalsozialistischen Konzentrationslagers mit Vorrang zu behandeln. Die Geschichte des sowjetischen Internierungslagers ist in angemessener Form in die wissenschaftliche und museale Arbeit einzubeziehen.“ Es ist unsere Auffassung, dass diese Formulierung des Stiftungszwecks der Geschichte dieser Orte gerecht wird. Auch mit der jetzigen Formulierung werden dort Schwerpunkte festgelegt und eine angemessene Einbeziehung des sowjetischen Internierungslagers sowie die Bildungs- und Informationsarbeit, die dort und von dort aus stattzufinden hat, zutreffend bestimmt. Die hier vorgeschlagene Neufassung des Stiftungszwecks verengt den Stiftungszweck hingegen in einer Weise, die wir nicht mittragen, und ich muss meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, dass auch Parteien, die sich die Aufarbeitung jedes Totalitarismus auf Thüringer Boden auf die Fahnen geschrieben haben, diesem zustimmen, dies mittragen und nicht einmal in ihren Reden erwähnen. Aber die Rede des Kollegen Urbach scheint bei der CDU eher Gelegenheit zu sein für Frotzeleien und für lustige Bildanfertigungen aus der ersten Reihe heraus. Also, dass Sie eine derartige Degradierung auch dieses relevanten Kapitels unserer Geschichte mitmachen, das löst bei mir wirklich nur Unverständnis aus.
Zweitens – und dieser Aspekt ist immerhin dem Kollegen Montag aufgefallen, Respekt dafür –: Durch die Neuaufnahme des Absatzes 6 in § 7
immerhin, ja – werden an die zukünftigen Besetzungen des Stiftungsrats bestimmte Bedingungen geknüpft. Hier stellt sich erstens die Frage, ob diese Form der Überprüfung der Stiftungsratsmitglieder überhaupt erforderlich ist, denn es wird davon auszugehen sein, dass sämtliche Organe, Gebietskörperschaften und Organisationen, die Stiftungsratsmitglieder zu benennen haben, eine solche Eignungsprüfung der von Ihnen Entsandten entweder bereits unterzogen haben, denken Sie da auch an die in der Gesetzesbegründung erwähnte besondere Dienst- und Treuepflicht, oder aber diese Personen sind durch öffentliche Wahlen