Protocol of the Session on December 20, 2023

Infolge der Beratung, auf die wir sicherlich dann jetzt in der anstehenden Debatte zum Tagesordnungspunkt noch mal eingehen, haben sowohl der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als auch der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft dann in der 48. Sitzung am 18. Dezember 2023 entsprechend beraten und empfehlen den Gesetzentwurf zur Annahme. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Tischner für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer Lehrer einstellen will, der muss zuerst auch Lehrer ausbilden. Die Frage, die wir uns heute auch stellen, ist: Wie ist es um die Lehrerausbildung in Thüringen bestellt, welche Bedarfe gibt es und wie wird diesen Bedarfen in Thüringen entsprochen?

Kurz ein paar nüchterne Zahlen zur Lehrerausbildung in Thüringen: Der Ersatzbedarf beträgt jährlich rund 280 Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer. Die Universität in Jena hat 21 Absolventen im vergangenen Jahr für das Regelschullehramt gehabt, die Universität in Erfurt hat 44 Absolventen für das Regelschullehramt gehabt. Dieses große Delta, dieses große Defizit ist über die letzten zehn Jahre immer größer geworden. Auch die Vorausschau auf die nächsten fünf Jahre mit Blick auf die Studienanfängerzahlen lässt

nichts Gutes erahnen.

Wir haben zweitens eine hohe Studienabbruchquote, die bei den Lehrämtern leider bei über 40 Prozent liegt. Insbesondere im Bereich der Realschullehrer und in den MINT-Fächern gibt es viel zu wenig Absolventen.

Wir diskutieren heute nach etwa zwei Wochen erneut über den Gesetzentwurf zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes. Aus unserer Sicht ist dieser Entwurf trotz der Anhörungsergebnisse nicht ausgereift. Als CDU-Fraktion hätten wir uns gewünscht, umfassend über die eklatante Situation der Regelschullehrerausbil

dung zu reden und weitere Schritte auch im Rahmen des Verfahrens zu unternehmen. Zu wenig wurde über die realen Motive für geringe Studienanfängerzahlen, für häufige Studienwechsel und Studienabbrüche diskutiert. In der Anhörung kamen lediglich Vermutungen zur Sprache, die aufgrund des kurzen Verfahrens nicht vertieft werden konnten. Beispielsweise wurden die Probleme benannt mit Blick auf das Laufbahnrecht, mit Blick auf Hürden in einzelnen Fächern an den Universitäten, Hürden mit Blick auf die Praxisorientierung und Unterschiedlichkeit an den Universitäten und auch die mangelnde Erfahrung bzw. die Imageprobleme, die die Schulart Regelschule derzeit hat.

Anstelle aber wirklich einen breit getragenen Konsens zur Zukunft der Regelschullehrerausbildung zu erzielen, geht es den Fraktionen von Linken, SPD, und Grünen im Wesentlichen darum, kurz vor Beginn

(Abg. Schaft)

des Wahlkampfs und am Ende von Rot-Rot-Grün doch noch eines ihrer ideologischen Lieblingsprojekte wenigstens ein paar Millimeter nach vorn zu treiben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist schäbig, was Sie da behaup- ten! Wie schäbig von Ihnen!)

Dabei könnten Sie wissen, dass dieses Feldexperiment dazu führt, dass weniger Studierende in einem Bundesland am Ende studieren werden. Nicht nur Schleswig-Holstein hat deshalb den Irrweg von der Stufenlehrerausbildung beendet und geht einen anderen Weg.

Dass die hier vorliegende Gesetzesänderung ein anschlussfähiger Schritt in Richtung des Einheitslehrerlehramts ist, das wurde schon im März in der Anhörung zum Schul- und Lehrerbildungsgesetz deutlich. Die Universität Jena hat damals vier Ziele zur Lehramtsreform benannt, unter anderem als erstes Ziel die Angleichung des Lehramts Regelschule an das Lehramt Gymnasium, und sie hat das Ziel benannt der Anschlussfähigkeit der Curricula an eine schulstufenbezogene Lehrerausbildung.

Um es an dieser Stelle ganz klar zu sagen, wir erkennen die Bemühungen der Friedrich-Schiller-Universität zur Reform des Regelschullehramts sehr nachdrücklich an. Jedoch beschränken die Vorgaben in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen die Reformfreiheit der Universität selbst. Vielleicht wäre die Universität Jena auch zu einem anderen Modell gekommen, wenn diese tatsächlich die Freiheit in der Reform des Regelschullehramts gehabt hätten. Leider ließen die Vorgaben in der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der FSU keinen anderen Weg zu. Ich zitiere aus der Ziel- und Leistungsvereinbarung: „Als Teil der angestrebten Neugestaltung der Sekundarstufenausbildung“ – oder stufenbezogenen Lehrerbildung – „wird das Lehramtsstudium Regelschule umfänglich dem Lehramtsstudium Gymnasium mit 300 ECTS-Leistungspunkten angepasst.“ Damit weichen die Landesregierung und FSU in ihren Ziel- und Leistungsvereinbarungen, im Übrigen auch in dem in dieser Wahlperiode gefundenen parlamentarischen Kompromiss zur Rahmenvereinbarung V ab. Dort heißt es nämlich, ich zitiere, unter 2.3.2: „Das Land und die lehrerbildenden Hochschulen prüfen gemeinsam, in welcher Form die Lehrerbildung für die allgemeinbildenden Lehrämter in eine schulstufenbezogene Lehramtsausbildung überführt werden könnte.“ Wichtige Festlegungen aus der Rahmenvereinbarung V zur Lehrerbildung bleiben stattdessen im Anhörungsverfahren, wo die Chance dazu gewesen wäre, ungeklärt, so beispielsweise die Reduzierung von Studienabbrüchen, insbesondere im MINTBereich, auch die Frage der Anpassung der Ausbildungskapazitäten an die Lehrerbedarfsprognose und die Überführung der Ergebnisse der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ in den regulären Lehrbetrieb. Statt diese Dinge voranzutreiben, orientiert sich die Landesregierung aber lieber einseitig auf die stufenbezogene Lehrerausbildung, die in diesem Freistaat aber nicht mehrheitsfähig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhörungen haben gezeigt, dass das Thema der universitären Lehrerbildung in Thüringen vernachlässigt wurde und wird und der Thüringer Lehrerverband und der Thüringer Philologenverband kritisieren die Verlängerung der Studienzeit im Regelschullehramt erneut. Sie fordern eine Integration der Studieninhalte Inklusion, Multiprofessionalität und digitale Lernkultur in allen Bereichen des Studiums und insbesondere auch ins Referendariat. Leider bleiben aufgrund der verkürzten Verfahren viele Fragen offen. Beispielsweise bleibt die Frage offen: Warum halten die Universitäten an Einschränkungen in der Kombination von Studienfächern fest? Es bleibt die Frage offen: Wie kann die Studienberatung Studienabbrüche reduzieren und Studierende für ein Lehramtsstudium motivieren? Es bleibt offen: Wie bekommen wir schneller und nicht langsamer Lehrerinnen und Lehrer an unsere Schulen?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass hier schnell eine Entscheidung erzwungen wird, ohne die tiefgreifenden Probleme der Lehrerbildung in Thüringen tatsächlich anzugehen. Frei nach einer bekannten Doktrin

hat Herr Schaft in den Anhörungen in diesem Jahr mehrfach deutlich ausgeführt: Im Prozess muss darauf geachtet werden, wie die Reformverfahren an den Universitäten so übereinandergelegt werden, dass der Reformprozess zu einer schulstufenbezogenen Lehrerausbildung weiterhin beachtet werde.

Ja, und genau solche Sätze waren es, die uns als Fraktion in der durchaus positiv gestimmten Einstellung für eine stärkere inhaltliche Profilierung bei Heterogenität, bei Digitalisierung und auch bei Beratungen des Regelschullehrerstudiums an der FSU haben hellhörig werden lassen. Und so ist es sicherlich gut gemeint, der Reformprozess an der FSU, und er hat sicherlich von den Beteiligten an der Universität viel Zeit, viel Kraft und viel Fleiß gekostet, aber leider eben nicht zu dem Erfolg geführt, wie wir ihn uns gewünscht hätten. Auch wenn die Universitätsleitung in den letzten Tagen mehrfach und mit Vehemenz die Beschlussfassung dieses Gesetzes eingefordert hat, so erhöht das am Ende schließlich den Erfolgsdruck dieser Reform vor allem nach innen, nämlich auf die Universität selbst. Meine Fraktion wird sich den Bitten der Universität letztendlich aber nicht verweigern, auch wenn wir sehen, dass für mindestens ein bzw. zwei Jahre die tatsächlichen Herausforderungen – ich habe sie beschrieben – in der Lehrerbildung wieder liegenbleiben werden. Mehr als eine hoffentliche Schärfung des Problembewusstseins, wie es um die Lehrerbildung in Thüringen bestellt ist, war nicht herauszuholen. Wir werden uns deshalb enthalten.

(Beifall CDU)

Für die Gruppe der FDP erhält Frau Abgeordnete Baum das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir Freien Demokraten sind grundsätzlich der Auffassung, dass das Lehramtsstudium bundesweit durchaus einheitlicher gestaltet werden kann.

(Beifall Gruppe der FDP)

Es ergibt für uns überhaupt keinen Sinn, dass Lehramtsstudierende in Hamburg anderen Anforderungen entgegentreten als in Thüringen. Dementsprechend ergibt es für uns auch keinen richtigen Sinn, warum man in Erfurt mehr Leistungspunkte erreichen und ein Semester länger studieren sollte als in Jena. Demnach ist es für uns auch folgerichtig, der Anhebung der Leistungspunkte in Jena auf 300 zuzustimmen. Damit kommen wir auf das Niveau, das in Erfurt schon länger gang und gäbe ist, und passen uns auch an die Mehrheit der anderen Bundesländer an.

Wir begrüßen eindeutig, dass sich die inhaltliche Stärkung nicht nur auf die Bildungswissenschaften bezieht, wie es auch die Kollegen Schaft und Tischner hier ausgeführt haben, sondern auch auf die Fachwissenschaften, dass gerade die Themen „Inklusion“ und vor allem „Heterogenität in der Sprache“ aufgegriffen werden und dass digitale Lernmethoden dann ein großes Thema in der Ausbildung sein werden, weil das Themen sind, die in der Schule wichtig werden.

Herr Tischner hat sehr stark darauf abgestellt, dass diese Anpassung an die schulstufenbezogene Ausbildung anschlussfähig ist. Glücklicherweise ist sie auch anschlussfähig an die schulartenbezogene Lehrerausbildung. Die Universitäten haben sehr deutlich gemacht, dass das gerade im Zusammenwirken mit dem, was die Reform im Gymnasiallehramt geplant hat, ineinandergreift und dass die Schularten in ihrer Form im Lehramtsstudium an der Stelle gestärkt werden.

(Abg. Tischner)

Man kann jetzt natürlich die Art und Weise kritisieren, wie das hier abgelaufen ist. Ich bin der CDU dankbar – das habe ich auch im Ausschuss gesagt –, dass sie diese Anhörung noch mal ermöglicht hat, weil das einige Fragen geklärt hat. Grundlegend sagen wir: Wenn man in der Minderheit regiert, macht es natürlich Sinn, wenn man solch ein Thema voranbringen möchte, dass man sich dann frühzeitig irgendwie mit denjenigen ins Benehmen setzt, die das mitentscheiden müssen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Der Handlungswille im Lehrerbildungsgesetz wurde nach Aussage der FSU bereits Anfang des Jahres bekundet. Da ist das jetzt mal wieder sehr hopplahopp gelaufen. Wir haben es an dieser Stelle aber dennoch gut auf den Weg gebracht. Wir unterstützen das Reformvorhaben der Universität Jena, erhoffen uns ein gutes Gelingen für den Start des reformierten Studiengangs und wünschen allen Studierenden beim Studium viel Erfolg, auf dass es mehr werden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Schaft das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Verehrte Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Herr Tischner, es ist fast schon ein bisschen putzig, wie Sie sich hier winden, einfach nur, weil Sie offensichtlich das letzte Haar in der Suppe suchen, nur um einem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün nicht zuzustimmen. Dann machen Sie das große Fass auf und überlagern den Gesetzentwurf mit Dingen, die überhaupt nicht Regelungsinhalt sind und auch nicht sein sollten. Aber das legen wir jetzt mal beiseite. Auch zu der Frage, wir hätten hier irgendwas übers Knie gebrochen oder wären hier im Schweinsgalopp durch die gesetzliche Beratung gegangen, sage ich es gern noch mal – ich habe es in der ersten Lesung schon gesagt –: Wir saßen am 31. März 2023 mit einer Vertreterin der Friedrich-Schiller-Universität hier in diesem Rund und haben bereits über die Frage der Umsetzung des Projektes „Regelschule 300“ gesprochen und auch darüber, dass in dem

von Rot-Rot-Grün vorgelegten Entwurf zum Schulgesetz und Lehrerbildungsgesetz auch eine Regelung ist, die das ermöglicht. Man hätte also durchaus auch sehr viel frühzeitiger – im Rahmen der Beratungen dieses Gesetzentwurfs – darüber reden können, wie man auf der Grundlage die Sachen ins Verfahren bringt, die notwendig sind, um das umzusetzen. Aber auch das ist am Ende an Ihrer Blockade gescheitert, die Sie in der ersten Lesung zu diesem Gesetz im Ausschuss versucht haben und jetzt zum Schluss quasi mit dem Haar in der Suppe wieder, aber auch in der Beratung zum Schulgesetz und Lehrerbildungsgesetz.

Und das ist der entscheidende Unterschied: Wenn sich in diesem Land Institutionen auf den Weg machen, eine Reform zu machen, dann begleiten wir sie mit Rot-Rot-Grün und stellen uns nicht hin und sagen, wir stehen dem im Wege, so wie das die CDU-Fraktion an dieser Stelle macht. Aber sei es drum.

Da bin ich der Kollegin Baum auch wirklich sehr dankbar, sie hat es nämlich gerade noch mal erklärt, weil ja immer dieser Bezug zur Schulstufenbezogenheit kommt: Da habe ich in der Ausschusssitzung auch noch mal konkret nachgefragt, ob das jetzt im Prinzip die einzige Passungsfähigkeit ist oder nicht. Und da hat Frau Weichold von der FSU sehr deutlich gemacht: Nein, sicherlich ist es anschlussfähig, aber es bleiben das Gymnasiallehramt und das Lehramt Regelschule natürlich bestehen. Das Einzige, was mit diesem Gesetzentwurf passiert, ist, das Regelschullehramt wird durch die Aufstockung um 30 Leistungspunkte zur Implementierung der digitalen Lehrkultur, des Umgangs mit der sozialen Diversität und aber auch anderen

(Abg. Baum)

Elementen wie beispielsweise der Inklusion, um 30 Leistungspunkte und damit um ein Semester verlängert. Um nichts anderes und um nichts weniger geht es. An diesen Prozess hat sich die Hochschule bereits gemacht. Ich bin zumindest froh um die Unterstützung der FDP an dieser Stelle, denn bei der CDU scheint das ja immer noch nicht in den Köpfen angekommen zu sein. Man überlagert und überfrachtet es mit ideologischen Aspekten und versucht es dann am Ende hier schlechtzureden.

Herr Tischner, Sie haben gerade gesagt, Sie wollen der Reform den Weg ebnen, dann frage ich mich dennoch, warum das Verfahren am Ende jetzt so gewählt wurde oder so versucht wurde, zu blockieren. Sie hätten schon über die letzten Monate die Möglichkeit gehabt, gemeinsam mit uns diesen Weg zu gehen.

Ich will noch mal auf ein paar andere Sachen aus der Auswertung oder auch der Anhörung im Ausschuss ganz konkret eingehen. Was wir nämlich heute machen mit der dann doch zweiten Lesung in diesem Plenum, ist wichtig, weil nämlich alle – so hat es auch die FSU formuliert – ihre Hausaufgaben zu machen haben. Die FSU hat es schon gemacht. Alles liegt in dem Sinne vor, dass es auf den Weg gebracht werden kann. Es braucht jetzt diesen Beschluss des Gesetzes, damit es dann zum 31.12. auch in Kraft tritt, damit dann im letzten Schritt das Ministerium die entsprechende Staatsprüfungsordnung auch ändern kann und mit der Verkündung Ende Januar, Anfang Februar im Gesetz- und Verordnungsblatt dann auch die Universität in die Bewerbung gehen kann. Hier greift jetzt alles nahtlos ineinander. Da will ich an dieser Stelle auch noch mal dem Ministerium den herzlichen Dank aussprechen, dass es auch in der engen Abstimmung mit der FSU dafür gesorgt hat, dass jetzt der Weg so beschritten werden kann.

Dann will ich noch an eine andere Stelle gehen, weil Sie, Herr Tischner, auch auf die Stellungnahmen vom Thüringer Philologenverband und Thüringer Lehrerverband abgestellt haben. Die Stellungnahmen haben mich wenig überrascht. Ich will noch mal auf eine Sache aus der Auswertung kommen, damit da auch kein Märchen entsteht. Wir haben dort sehr intensiv über zwei Fragen gesprochen, die wir mit dem Gesetzentwurf aber auch gar nicht klären können, die aber durchaus diskutiert werden müssen. Das eine ist die laufbahnrechtliche Frage, das steht außer Frage. Dann ist aber auch noch mal in der Anhörung rausgekommen: Nicht die Studiendauer ist am Ende die Frage der Attraktivitätssteigerung des Studiengangs, sondern – das hat auch Herr Reukauf vom Thüringer Lehrerverband konkret gesagt –, er möchte diese

Frage gar nicht an der Studiendauer festmachen, sondern an der Frage, wie am Ende die Praxisorientierung im Studium gestaltet ist. Das sind doch die Qualitätsaspekte, über die wir sehr viel intensiver reden müssen, wo sich beispielsweise auch die Universität Erfurt mit der Idee des dualen Regelschullehramts auf den Weg macht, um dort auch die Praxisorientierung zu stärken. Das sind doch die gemeinsamen Aspekte: die FSU mit der Regelschule 300, die Universität Erfurt mit dem weiteren Angebot des dualen Studiengangs zum Regelschullehramt. Das sind die Reformschritte, die wir gehen müssen, und nicht den Weg, den Sie versuchen zu gehen, sich auf die Hinterbeine zu stellen, auf der einen Seite zu sagen, bitte, ja nichts ändern, aber auf der anderen Seite die Probleme nur ansprechen aber am Ende keine Lösung präsentieren.

Insofern bin ich jetzt froh darum, dass wir heute…

(Beifall Abg. Möller, SPD)

Danke, Kollege Möller. Wir sind offensichtlich alle noch nicht so richtig wach hier heute, aber der Tag ist ja auch noch lang. Ich will es jetzt auch dabei belassen. Ich glaube, es ist alles sowohl in der ersten Lesung gesagt, es ist aber auch in der gemeinsamen öffentlichen Beratung zum Gesetz im Ausschuss deutlich geworden: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf findet eine inhaltliche Aufwertung und auch Verbesserung des Regelschullehramts in Jena statt. Ich bin auch den Akteuren an der FSU – Frau Weichold, Herrn Perkams, Herrn Cartarius, Frau Kracke – wirklich herzlich dankbar, die auch letzte Woche hier nicht nur mit

ihrer fachlichen Expertise gezeigt haben, dass sich die FSU entsprechend auch der Ziel- und Leistungsvereinbarung auf den Weg macht, sondern die wirklich auch mit ganzem Herzen hinter dem Projekt stecken. Auch dafür noch mal einen herzlichen Dank an dieser Stelle an die Friedrich-Schiller-Universität in Jena.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Insofern hoffe ich, dass wir heute mit der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs und dann der Beschlussfassung den Weg auch gehen können und zum Wintersemester 2024/2025 die Umsetzung erfolgen kann und die Studierenden dann auch in dem neuen Regelschullehramt an der FSU bestmöglich darauf vorbereitet werden, die Aufgabe an den Thüringer Schulen in den nächsten Jahren wahrzunehmen. Denn sie sind es,

die wir brauchen, um all die Herausforderungen zu bewältigen, die tagtäglich an Schulen den Lehrkräften begegnen. Insofern vielen Dank für die Beratung und ich freue mich auf die Beschlussfassung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)