es auch Konsequenzen für die staatlichen Schulen geben. Ansonsten bleiben die staatlichen Schulen im Regen stehen und das kann nicht funktionieren.
Also: Die Grundlast wird durch die staatlichen Schulen getragen. Sie sorgen für den sozialen Ausgleich und sie nehmen jede und jeden auf. Das machen die freien Schulen nun mal nicht. Auch das muss hier festgestellt werden.
Deswegen, meine Damen und Herren, müssen wir, wenn wir über dieses Thema sprechen, das gesamte Bildungssystem Thüringens in den Blick nehmen und müssen nicht nur über die freien Schulen und deren Finanzierung reden, sondern dann müssen wir über die Finanzierung des Bildungswesens in Thüringen sprechen, damit tatsächlich eine Gleichbehandlung aller Schulen, der staatlichen und freien Schulen, erfolgt. Ich freue mich auf eine spannende Beratung und danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen gibt es keine. Damit kommen wir zu den Abstimmungen zum Tagesordnungspunkt 3 a.
Jetzt will ich noch mal versuchen, ein bisschen Ordnung reinzubringen. Ich habe vor dem Wechsel vernommen, dass Rücküberweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss
oder dass Überweisung – danke schön – des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wissenschaft, für Bildung,
Also an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dieser Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Ich frage trotzdem der Ordnung halber Gegenstimmen ab. Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben.
Jetzt hatten wir hier noch einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion. Ist da auch Ausschussüberweisung beantragt?
Wer dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zum Tagesordnungspunkt 3 a zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus dem gesamten Haus. Der guten Ordnung halber: Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen, meine Damen und Herren.
b) Thüringer Gesetz zur Förderung von Wohneigentum für Familien (Familieneigentumsförde- rungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9236 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und die zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wir beginnen deshalb mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne. Es hat sich für die CDU-Fraktion Abgeordneter Bühl zu Wort gemeldet.
Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Besucher oben auf den Rängen und auch vor den Geräten zu Hause, wir sprechen hier über einen Gesetzentwurf, den wir heute in erster und zweiter Beratung beraten wollen, um ihn vor dem Haushalt noch beschließen zu können, der nötig ist, um Klarheit für das Inkrafttreten der Absenkung der Grunderwerbsteuer und dann auch der Familienförderung zu gewährleisten. Aus unserer Sicht ist das mehr denn je nötig, denn gerade, wenn man sich die aktuelle Diskussion und auch die aktuelle öffentliche Aufregung zu dem anschaut, was nicht zuletzt auch in Berlin von der Ampel passiert, wo es immer um neue Erhöhungen geht. 7 Prozent Gastronomie-Mehrwertsteuererhöhung, Agrardiesel/CO2-Steuern,
all das belastet zum Schluss die Gesamtgesellschaft, belastet zum Schluss jeden Einzelnen und belastet zum Schluss auch Familien, weil die Preise in den Geschäften, weil die Preise insgesamt steigen und Inflation und Energiekrise hier für einen starken Anstieg gesorgt haben. Nicht zuletzt deswegen ist es bemerkenswert und vor allen Dingen auch historisch gewesen, dass der Thüringer Landtag im September zum ersten Mal seit langer Zeit eine Steuersenkung beschlossen hat und deswegen nicht immer alles teurer, sondern auch mal etwas günstiger für die Menschen im Land ist. Das ist aus unserer Sicht richtig und wichtig
Gleichzeitig kann das allerdings auch nur der erste Schritt gewesen sein. Uns war deswegen auch in diesem Gesetz vor allen Dingen die Förderung von Familien, die Entlastung von Familien, die sich auf den Weg machen, eine selbst genutzte Immobilie sich anzuschaffen, wichtig. Ich glaube, gerade in diesen Zeiten, wo auch dort die Preise immens gestiegen sind, ist es ein wichtiges Signal. Vor allen Dingen geht es uns hier
darum, dass insbesondere Familien unterstützt werden, keine Spekulanten, keine Investoren, sondern direkt die, die sich entscheiden, ihre erste selbst genutzte Immobilie auch zu nutzen.
Die Schaffung neuen Wohnraums ist uns dabei besonders wichtig. Ich glaube, wir sehen das in den Städten, wir sehen das aber auch auf dem Land, dass gerade hochwertiger, selbst genutzter Wohnraum dort knapp ist und dass wir hier in Zeiten von Wohnraumknappheit und in Zeiten von hohen Mieten auch einen Anreiz schaffen wollen.
Nun könnte man sich natürlich fragen, warum stellen wir das hier noch mal zur Abstimmung, wir haben doch das Gesetz im September beschlossen? Wir haben im September einen neuen § 2 eingeführt, der die gesetzliche Grundlage für das Förderprogramm schaffen sollte, und wir sind weiter davon überzeugt, dass das richtig war und dass auch die Notwendigkeit der Familienförderung ein wichtiges Ziel ist. Allerdings
mussten wir auch wahrnehmen, dass die Landesregierung in den Raum gestellt hat, gegen dieses Ziel für Familien, gegen Familien im Land klagen zu wollen und
das wollen wir nicht zulassen. Wir wollen Klarheit schaffen, dass unsere Familien im Land entlastet werden können und nicht in der Gefahr leben, dass geklagt wird.
Meine Damen und Herren, deswegen wollen wir den Interpretationsspielraum, der aufgemacht wurde, schließen und damit Sicherheit für Familien und für die Förderung geben und potenzielle Klagegründe – und das ist ja auch im Vorfeld in der Öffentlichkeit durchaus kommuniziert worden –, die von der Landesregierung gesehen worden sind und die dann auch im Rahmen der Verhandlungen zu diesem Haushalt ausgeräumt worden sind, schließen. Dazu dient diese Formulierung, die heute hier auf dem Tisch liegt, damit klar wird, es handelt sich hier nicht um einen Steuerfreibetrag, sondern um eine Förderung von Familien. Damit stellen wir sicher, dass die Landesregierung, die ihre Bereitschaft für ein solches Förderprogramm erklärt hat, diese Bedenken einer Klage dann auch fallenlässt.
Das Gesetz zur Festlegung des Satzes der Grunderwerbsteuer soll weiterhin einen § 2 haben. Dieser soll die Pläne der Bundesebene, den Ländern mehr Spielräume zu geben, aufgreifen und einräumen, entsprechend einen gesetzlich fixierten Auftrag an die Landesregierung zu stellen, damit wir dann schnell reagieren können, falls sich neue Optionen für eine Anpassung bieten. Ich will das hier auch noch mal klarstellen, weil das auch im Vorfeld Teil der Diskussion war. Es handelt sich dabei um einen gesetzlich fixierten Prüfauftrag und ein solcher Prüfauftrag ist auch nichts Ungewöhnliches, sondern einen solchen Prüfauftrag haben wir an verschiedenen Stellen in Gesetzen, zum Beispiel bei Evaluation, bei Möglichkeiten zu prüfen und dem Landtag dann auch zu berichten und das wollen wir hier eben auch einführen.
Neben der Entlastung der Familien wird mit der Errichtung des Förderprogramms auch ein Impuls für die Thüringer Bauwirtschaft gesetzt. Ich glaube, auch das ist, wenn man sich die aktuelle Situation anschaut, dringend nötig, denn die Aufträge dort gehen zurück und wir wollen, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben, dass die Menschen in Arbeit bleiben und deswegen ist das hier ein zusätzlicher Anreiz. Deshalb – zusammengefasst –: Wir kämpfen mit diesem Gesetz weiter für die Entlastung für Familien, wir kämpfen für die Entlastung der Bürger und auch für eine Stärkung unserer Wirtschaft und wir schaffen eine solide und rechtlich unstreitige Grundlage. Deshalb werbe ich heute hier um Zustimmung, damit das dann auch pünktlich zum neuen Jahr gemacht werden kann und auch dieses Förderprogramm weiter vorbereitet werden kann. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Bühl. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Merz zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne oder auch zu Hause an den Bildschirmen! Es ist tatsächlich mittlerweile eine never-ending Story, die durch die CDU hier vorgelegt wird. Mit viel Tamtam und gegen alle verfassungsrechtlichen Bedenken wurden im September, Herr Bühl hat es eben gesagt, hier an dieser Stelle die Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Parlament gepeitscht – ja, gepeitscht. Und weil Herr Bühl es hier eben als so historisch bezeichnet hat: Ja, das war historisch, Sie haben nämlich auch bei diesem Gesetz – oder erstmals ganz bewusst – auch für ein schlechtes Gesetz auf die Stimmen von rechts außen gesetzt und das so mitgetragen – von Beginn an.
Und heute treffen wir uns wieder, um genau die Fehler zu berichtigen, die vor knapp zweieinhalb Monaten bereits klar auch durch uns als Problem benannt wurden, aber eben auch zum Beispiel durch den Thüringer Rechnungshof. Und es ist eben nicht zwingend gescheitert an vielleicht nur der Senkung des Grunderwerbsteuersatzes, es ist gescheitert genau an diesen verfassungsrechtlichen Bedenken, zumindest bei uns auf rot-rot-grüner Seite. Es handelt sich nämlich um offenkundige Fehler, die im Gesetzentwurf der CDU standen und die entgegen vieler Hinweise einfach nicht rechtzeitig korrigiert wurden. Und nur aus diesem Grund stand eine Klage ja vor dem Verfassungsgericht im Raum, weil ein Gesetz aus rein ideologischen Gründen durchgedrückt werden musste und obwohl die verfassungsrechtlichen Fragen offen wie ein großer blauer Elefant im Raum standen. Aber anstatt das einzusehen, wurde auf die Landesregierung geschimpft, sie würde gegen die Menschen dieses Landes klagen und nicht gegen einen vermurksten Gesetzentwurf, der von der Seite der Antragsteller einfach schlecht gestrickt war. Herr Bühl hat das gleiche Märchen hier eben noch mal bedient. Die Klage konnte nun abgewendet werden, indem man einfach das Gesetz in Zusammenhang mit den Haushaltsverhandlungen stellt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was heute mal wieder mit Ach und Krach auf der Tagesordnung gelandet ist, ist zumindest frei von verfassungsrechtlichen oder verfassungswidrigen Problemfällen. Aber an der weiteren Kritik ändert sich im Vergleich zum September eben wenig. Das beabsichtigte Fördergesetz
in Artikel 2 ist noch immer viel zu unbestimmt. Geregelt wird lediglich die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum im Ersterwerb oder bei dessen Anschlussfinanzierung. Wie das praktisch umgesetzt werden soll, davon steht rein gar nichts. Welche Stichtage sollen gelten? Wie ist es mit Erwerbsgemeinschaften? Wie wird kontrolliert, ob es tatsächlich auch ein Ersterwerb ist, wenn jemand zum Beispiel aus einem anderen Bundesland nach Thüringen zieht? Was muss bei der Anschlussfinanzierung gelten? Wie muss die Selbstnutzung nachgewiesen werden? Welche Förderhöhe soll es überhaupt sein? Ich könnte noch viele weitere Punkte aufzählen. Was aber klar ist: Es gibt eine Vielzahl von Umgehungstatbeständen und Auslegungen, die diesen Gesetzentwurf in den technischen Details genauso unausgegoren dastehen lassen wie sein Vorgängermodell. Abgesehen davon, dass es ein bürokratisches Monstrum wird. In Artikel 84 unserer Landesverfassung gibt es übrigens eine klare Regelung: Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung kann nur durch Gesetz erteilt werden. Es muss Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. Dass man sich dieser Details in diesem Gesetz aber einfach entledigt, indem man sie auf den Richtliniengeber, also auf die Landesverwaltung, abwälzt, sich gleichzeitig aber einen Zustimmungsvorbehalt zur Richtlinie ins Gesetz schreibt, macht doch deutlich, dass es am notwendigen Willen der CDU mangelt, dieses Gesetz ordentlich zu schreiben – scheitert.
Stattdessen geht man unsystematisch daher und lässt die wesentlichen Eckwerte auf untergesetzlicher Ebene erarbeiten, will dann aber weiterführend wieder Gesetzgeber spielen und darüber entscheiden, ob es nun alles so in seinen eigenen Kram passt. Das hätte man auch gleich haben können, indem man ein Gesetz anständig formuliert, ordentlich im entsprechenden Ausschuss bearbeitet und dann nach mehreren Beratungen im Landtag hier darüber beschließt. So können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Jetzt habe ich eine Wortmeldung von Herrn Abgeordnetem Kemmerich gesehen für die Gruppe der FDP.