Protocol of the Session on December 20, 2023

Insofern appelliere ich hier an alle, die verantwortungsvoll für die zukünftigen Haushalte Entscheidungen treffen wollen, diese Tilgung nicht zu strecken, dieser Änderung der Landeshaushaltsordnung nicht zuzustimmen, sondern hier konsolidierte, seriöse Finanzpolitik im Sinne der Zukunft des Freistaats Thüringen und aller Bürger und Steuerzahler zu machen. Bitte lehnen Sie diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das beste Beispiel für seriöse Finanzpolitik haben wir ja im Bund!)

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das war jetzt wirklich Kaffeesatzleserei!)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch, es gibt noch eine Wortmeldung aus der AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Braga.

(Abg. Kemmerich)

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, werte Besucher auf der Tribüne und am Livestream! Den Worten des Vorredners ist nicht viel hinzuzufügen, außer auf bestimmte Aspekte im Verlauf der Beratung dieses Gesetzes hinzuweisen, die, glaube ich, auch Auskunft dazu geben, wie die Sache zu bewerten ist.

Es wurde ja in der sehr kurzen Berichterstattung darauf hingewiesen, das Gesetz liegt seit dem 29. November vor, beraten wurde es hier im Landtag erstmals am 7. Dezember, eine Woche später dann im Haushaltsund Finanzausschuss und nun in zweiter Lesung und zur Beschlussfassung am heutigen Tage.

Warum fiel die Berichterstattung so kurz aus? Das ist relativ einfach zu sagen: Die Beratung des Gesetzes im Landtag und auch im Ausschuss war ja relativ kurz Ausweislich des Protokolls – das ist zwar nicht öffentlich – fand ja eine Beratung der Inhalte dieses Gesetzes überhaupt nicht statt, sondern es fand die Bezeichnung der Berichterstatterin und die Beschlussfassung über die Beschlussempfehlung statt und ansonsten fand eine inhaltliche Auseinandersetzung überhaupt nicht statt. Dass eine inhaltliche Auseinandersetzung notwendig und zwingend geboten ist, darauf hat der Vorredner mit seiner Rechnung zu Recht hingewiesen. Es ist ja bezeichnend, dass dieses Gesetz, das die Möglichkeit für die Landesregierung schafft, die Schuldentilgung in diesem Land in der Art und Weise zu strecken, dass Belastungen für zukünftige Generationen im neunstelligen Bereich entstehen und entstehen können, dass im Gesetz selbst im Bereich der Kosten – für diejenigen, die das nicht wissen: für jedes Gesetz muss im Rahmen der Begründung darauf hingewiesen werden, welche Auswirkungen das im Bereich der Kosten haben könnte – zu lesen ist, dass von Finanzierungskosten abhängig von bereits getilgten Beträgen und noch vorhandenen Kreditmarktschulden auszugehen ist, die sich aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht spezifizieren lassen. Das heißt, weder die Einbringer des Gesetzes selbst noch die Landesregierung haben es vermocht, eine Berechnung vorzulegen, die sagen gar nicht, welche konkreten Auswirkungen das hat. Der Kollege Kemmerich hat eine Berechnung angestellt, die meines Erachtens auch richtig war. Das wird jetzt angezweifelt, aber das ist ja relativ einfach, das jetzt anzuzweifeln, festgelegt haben sich die Antragsteller in dieser Sache nicht, die Landesregierung auch nicht.

Was auch noch wirklich bezeichnend ist: Dem Gesetz ist auch zu entnehmen, dass für Bürger, Kommunen, Wirtschaft keine Kosten entstehen. Meine Damen und Herren, Sie wissen doch selber, dass es absoluter Unfug ist, dass für die Bürger keine Kosten entstehen.

(Beifall AfD)

Es ist selbstverständlich so, wenn Sie die Schuldentilgung in der Art und Weise strecken, dass zusätzliche Kosten entstehen werden. Und diese Gelder müssen nun mal zuerst erwirtschaftet werden. Wer tut das?

Der Steuerzahler, die Wirtschaft in diesem Land. Und warum tun sie das? Auch darauf wurde schon hingewiesen: Weil die Landesregierung über keine ausreichende Stimmenmehrheit hier in diesem Landtag verfügt, weil sie sich die Zustimmung einer Fraktion hier im Hause kaufen muss, um einen Haushalt für das kommende Jahr zu beschließen. Das ist politisches Geschäft, gehört dazu, kann man in der Art und Weise gar nicht so kritisieren, wie es vielleicht geboten wäre. Gleichwohl ist es so. Es wurde darauf hingewiesen, Herr Kollege Müller von den Grünen, die veränderten Rahmenbedingungen, die steigenden Preise, Sie forcieren auch einen anderen Umgang im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung. Aber vielleicht wäre auch Sparen angesagt. Vielleicht wäre auch Hinterfragen bestimmter Projekte angesagt,

(Beifall AfD)

die Ihre Landesregierung ja so gern anschiebt. Aber nein, was wird getan? Es wird im Wesentlichen alles, was dieser Landesregierung wichtig ist, beibehalten. Es werden zusätzliche Wunschprojekte des inoffiziellen Koalitionspartners, der CDU, mit aufgenommen. Und um das zu bezahlen, streckt man eben die Schuldentilgung. Und dann kann man auch noch – wie Herr Kowalleck es getan hat – sagen: Wir sorgen für Vorsorge für die kommenden Jahre – das hat er hier wörtlich vorgetragen –, indem wir die Zeit für die Schuldentilgung fast verdoppeln, damit aber erst die Möglichkeit schaffen, bestimmte Beträge in den Rücklagen übrig zu lassen für die kommende Landesregierung, von der die CDU-Fraktion hofft, sie selber mitgestalten zu können. Auch das ist sicherlich zulässig im politischen Geschäft, darauf hinzuweisen.

Aber, Herr Kowalleck, Sie haben bei der ersten Lesung dieses Gesetzes hier vorn darauf hingewiesen, dass Sie sich eine sehr ausführliche Debatte im Ausschuss wünschen. Das haben auch andere Kollegen getan. Diese ausführliche Debatte fand nicht statt. Eine seriöse Berechnung seitens der Landesregierung, welche finanziellen Auswirkungen das für unsere Haushalte hat, fand auch nicht statt. Die liegt dem Landtag nach wie vor nicht vor. Und trotzdem soll der Landtag mit Unterstützung des inoffiziellen Koalitionspartners CDU, will die rot-rot-grüne regierungstragende Koalition diese Streckung der Schuldentilgungszeit beschließen, die – wie gesagt, Kollege Kemmerich hat zu Recht darauf hingewiesen – Auswirkungen auf zukünftige Haushalte haben könnte im neunstelligen Bereich. Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht wundern: Dieser Änderung der Landeshaushaltsordnung kann keine Fraktion eigentlich zustimmen, die ein bisschen mehr als diesen kommenden Landeshaushalt im Blick hat. Wir werden dieses Gesetz deshalb ablehnen.

(Beifall AfD)

Ich appelliere an jeden, der von sich behauptet, Verantwortung für zukünftige Generationen tragen zu wollen, es auch zu tun. Diese Bitte geht ausdrücklich an den geschätzten Kollegen Kowalleck und an seine Freunde der Fraktion der CDU. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Wir können direkt über den Gesetzentwurf abstimmen, da die Beschlussempfehlung die Annahme empfiehlt.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9221 in zweiter Beratung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten Schütze. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Es stehen die Koalitionsfraktionen. Wer ist gegen die Annahme? Es stehen die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Es steht die CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 2 und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 3

(Abg. Braga)

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9127 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9222 -

dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9259 -

dazu: Energiehilfen an Kommunen fortführen – Schwimmbäder als kommunale Daseinsvorsorge unterstützen Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9289 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss für die Berichterstat

tung zu dem Gesetzentwurf. Herr Emde, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht also um das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes, das ursprünglich bis zum Ende des Jahres 2025 laufen sollte. Hier geht es um die Frage der Verkürzung der Laufzeit dieses Sondervermögens. Eingebracht war im Gesetzentwurf bis zum „29. Februar“. Jetzt soll dieses Datum durch die Angabe „31. Dezember 2024“ ersetzt werden. Der Gesetzentwurf wurde auf Beschluss des Landtags am 7. Dezember an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Wir haben den Gesetzentwurf in der Sitzung am 14. Dezember beraten und hatten bereits vorab, am 1. Dezember, einen Beschluss für ein schriftliches Anhörungsverfahren eingeleitet, in dem die kommunalen Spitzenverbände bis zum 15. Dezember ihre Stellungnahmen abgegeben haben. – Das war’s.

Mehrheitlich lautet die Beschlussempfehlung, wie gesagt, dieses Datum auf den 31. Dezember 2024 zu setzen.

(Beifall CDU)

(Präsidentin Pommer)

Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Das Wort erhält zunächst für die CDUFraktion Herr Abgeordneter Kowalleck.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten zur Einbringung des Gesetzentwurfs schon ausführlich über die Thematik diskutiert. Wichtig war uns als CDU-Fraktion, dass wir zum damaligen Zeitpunkt kurzfristig helfen konnten in den verschiedenen Bereichen. Deswegen hatten wir auch die Einführung des Corona-Sondervermögens unterstützt, das dann übertragen wurde in ein Sondervermögen für die Energiekrise. Uns war es wichtig, dass wir auch hier helfen konnten und dass auch weiterhin in dem Bereich geholfen wird.

Der Berichterstatter, der Ausschussvorsitzende, hat bereits gesagt, dass auch wir als CDU-Fraktion einen Antrag eingebracht haben, dass zum 31. Dezember 2024 das Sondervermögen ausläuft. Uns ist es wichtig, dass hier geholfen werden konnte und auch im nächsten Jahr noch gesehen wird, inwieweit wir hier unterstützen können, aber am Ende ist das auch ein Kompromiss. Wir hatten ja hier im Hause die verschiedensten Argumente auch noch zur Abwägung. Uns ist es wichtig, dass wir dann diesen längeren Zeitraum, der zunächst angedacht wurde, eben als Kompromiss auf den 31. Dezember 2024 ändern. Das Thema wird uns also noch weiter beschäftigen. Ansonsten bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag an dieser Stelle. Danke schön.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke erhält Frau Abgeordnete Maurer das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch ein schönes Hallo und guten Morgen von mir. Ich spreche jetzt für die Koalition. Eigentlich ist zu diesem wichtigen Punkt alles ausgetauscht worden. Wir haben in den letzten Jahren ganz ausführlich über die Coronapandemie und auch über die Energiekrise und unsere Verantwortung als Land in dieser Situation gesprochen. Richtig gesagt worden ist von meinem Vorredner gerade eben schon, dass dieser Pandemiehilfefonds, also dieses Pandemiehilfefondsgesetz, natürlich den Kommunen vor Ort geholfen hat, aber durch die Veränderungen, das Ende der Pandemie als auch die zusätzlichen Gesetze, die die Energiekrise abgefedert haben, vom Bund, sind wir nun in der Situation, dass

wir dieses Sondervermögen auflösen insgesamt.

Nachdem die rechtlichen Ansprüche abgezogen sind, reden wir da von 250 Millionen Euro, also eine ganze Stange Geld, weshalb wir uns natürlich auch bei Rot-Rot-Grün damit befasst haben, was wir denn eigentlich damit machen wollen, denn selbstverständlich – die Nachwirkungen dieser Krisen tragen alle Kommunen in sich, auch natürlich die privaten Haushalte. Eine offizielle Beendigung einer Pandemie oder einer Energiekrise heißt ja nicht, dass es im alltäglichen Leben auch vorbei ist.

Deshalb haben wir heute auch einen Entschließungsantrag vorgelegt, bei dem wir Sie natürlich auch darum bitten, diesen positiv zuzustimmen. Der sagt im Prinzip genau das Gleiche nochmal: Die Kommunen haben von diesem Sondervermögen profitiert. Das Sondervermögen soll aufgelöst werden, aber die Mittel, die noch

im Raum stehen, die 250 Millionen Euro oder auch andere – darüber müssen wir in Zukunft noch mal diskutieren – sollen den Kommunen auch weiterhin zur Verfügung stehen, insbesondere den Kommunen, die mit städtischen Bäderbetrieben einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass sich die Menschen in ihrer Freizeit und im Sport und darüber hinaus dort betätigen können. Das ist eine wichtige Aufgabe in den Kommunen, das haben wir in den unterschiedlichen Anhörungen auch so gehört und wollen das deshalb unterstützen. Das machen wir mit diesem Entschließungsantrag.

In dem Entschließungsantrag sind aber auch noch private Haushalte genannt. Auch die haben natürlich weiterhin zu kämpfen und die wollen wir weiterhin mit einem Beratungsangebot unterstützen, das sich in den letzten Monaten als wirklich hilfreich erwiesen hat. Ganz viele Menschen haben sich unter anderem bei der Verbraucherzentrale Thüringen gemeldet und konnten sich durch das Beratungsangebot absichern, konnten Ängste ablegen und etwas positiver in die Zukunft blicken, zu dieser Jahreszeit gerade besonders wichtig. Auch das möchten wir in unserem Entschließungsantrag noch mal festhalten. Wir bitten Sie daher um Unterstützung all dieser Anträge. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Kemmerich das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen und liebe betroffene Steuerzahler und Bürger des Freistaats, gehen wir auf den Hintergrund der jetzt hier vorliegenden Änderungen des sogenannten Corona-Hilfsfondsgesetzes ein. Ja, Anfang des Jahres 2020 hat man zur Bewältigung der Krise, zur Abfederung der direkten und indirekten Folgen eben ein sogenanntes Sondervermögen zur Bewältigung dessen begründet. Klar, da ist auch viel Geld dort richtig eingesetzt worden, aber wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, dass dieses sogenannte Sondervermögen auch zu großen Teilen sowohl aus Krediten als auch aus Rücklagen finanziert worden ist. Es wurde gegenüber

dem Thüringer Steuerzahler mit dem klaren Versprechen aufgenommen, es für diese Krisenbewältigung einzusetzen. Jetzt können wir lange streiten, wann es nun tatsächlich zu Ende gegangen ist, offiziell ja leider erst im April 2023. Ich hielt es mit den Winterreifen, den Schneeketten schon für übertrieben im Herbst 2022 – aber das nur am Rande erwähnt –.

Ja, dann haben im Oktober des Jahres 2022 dieses Sondervermögen auch umgewidmet in das Themenfeld „Energie“ – in meinen Augen auch zum damaligen Zeitpunkt gerechtfertigt, allerdings im Zuge der Entscheidung aus Karlsruhe sicherlich durchaus umstritten. Und auch jetzt die Feinunterscheidung, ist aus Krediten abgeflossen oder aus den Rücklagen, wirkt manchmal etwas konstruiert. Insofern bleiben wir dabei, die Lage, die beides herbeigeführt hat, hat sich entschärft, die Inflationsrate in Thüringen und in ganz Deutschland ist auf 4 Prozent gesunken, die Energiepreise sind deutlich zurückgegangen, vieles hat sich sogar entwickelt unter die Preise des Jahres oder Beginn des Jahres 2022. Insofern ist die Notwendigkeit eines solchen Sondervermögens in jedem Fall nicht mehr gegeben.

Ja, was machen wir nun mit dem Überschuss? Das ist Thema dieser Debatte. Und wenn man auf den Verlauf der Entwicklung geht, haben wir festzustellen, dass bei der ersten Beschlussfassung klar vorgesehen war, dass das Sondervermögen Corona – so war der Beschluss aus dem Jahre 2020 – bei Nichtinanspruch