Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, ich werde mich zum Lehrerbildungsgesetz jetzt relativ kurzfassen, auch aus Rücksicht vor dem doch recht langen Plenum heute mit den ganzen Haushaltsdiskussionen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Studiendauern für das Regelschullehramt an der Universität Jena angeglichen werden. Beträgt die Studiendauer momentan in Jena noch neun Semester soll die Dauer auf zehn Semester ausgedehnt werden. Dafür sollen Zusatzinhalte wie die Vorbereitung der Lehrer auf Themen wie Inklusion, Digitalisierung, Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache und mehr pädagogische Beratung hinzukommen.
Bereits vor zwei Wochen bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs habe ich Kritik am Verfahren geäußert, besonders an dem künstlich hergestellten Zeitdruck, der durch die Kopplung an das Besoldungsgesetz und dem drohenden Wegfall der Zulagen für die Fachleiter entstanden ist. Das Besoldungsgesetz wurde verabschiedet, das Lehrerbildungsgesetz wurde an den Ausschuss verwiesen. Aber auch dort ging der Zeitdruck weiter, der von Rot-Rot-Grün vor allem aufgebaut wurde. Am Freitag der letzten Plenarsitzung wurde im Ausschuss eine mündliche Anhörung für den darauffolgenden Mittwoch beschlossen, zusätzlich noch eine schriftliche Anhörung, bei der die Anzuhörenden im Wesentlichen auch nicht einmal eine Woche Zeit hatten für die Antwort. Zur mündlichen Anhörung waren die Vertreter der Universität Jena gekommen, die wenig überraschend das Vorhaben super finden, was ja auch kein Zufall ist, die sind ja auch vor allem mit die Initiatoren dieser Anpassung gewesen. Aber auch bei der Anhörung hat sich für mich nicht erschlossen, warum dieser Zeitdruck. Es wird argumentiert, der Zeitdruck ist, damit man schon mit dem Start des Wintersemesters 2024/2025 für die neuen Studenten die Anpassung am Studiengang für das Regelschullehramt vornehmen kann. Dann wird ein Zeitplan vorgelegt, der nötig wäre, um dies zu realisieren, der doch sehr ambitioniert ist. Wenn wir den Beschluss heute hier im Plenum fassen sollten, dann muss bis Mitte Februar auch noch das Ministerium die Staatsprüfungsordnung anpassen. Also alles sehr übereilt, ich hätte mir hier mehr Zeit für eine ausführliche Befassung mit dem Thema gewünscht. Und dass wir uns mit dem Thema noch ausführlicher befassen sollten und auch müssen, das wurde ja im Anhörungsverfahren sehr deutlich, insbesondere, wenn ich mir die Stellungnahme des Thüringer Lehrerverbandes anschaue und was
deren Vertreter bei der mündlichen Anhörung gesagt haben, und auch die Kritik, die vom Philologenverband in die ähnliche Richtung ging bei der schriftlichen Anhörung. Es gab massive Kritik. Sie sehen, mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes eine deutliche Schwächung der Laufbahn der Regelschullehrer. Sie befürchten, dass durch die Angleichung der Studiendauer an die der Gymnasiallehrer noch weniger bereit sind, das Studium für das Lehramt der Regelschullehrer zu beginnen. Obendrein bemängeln sie, dass es nicht der richtige Weg sein kann, dem berechtigten Wunsch vieler Studenten und Absolventen nach mehr Praxisbezug im Studium dadurch zu begegnen, dass man das Studium mit noch mehr Theorie vollstopft. All dies sind berechtigte Kritikpunkte, diese vorgetragen von den Verbänden, die die Lehrer vertreten und vor allem auch die nötige Praxisexpertise mitbringen.
Natürlich kann ich deswegen nicht einfach so darüber hinwegsehen, was der Lehrerverband in seiner Stel
lungnahme geschrieben hat, und auch, was in der letzten Woche in einer mündlichen Anhörung vorgestellt wurde. Man kann die Meinung der Lehrerverbände nicht einfach so den Skat drücken, wie es Herr Schaft so gern machen würde. Ich denke, die übereilte Anhörung hat uns eins gezeigt, dass wir hier auf jeden Fall noch Diskussionsbedarf bei dem Thema haben, dass wir uns die Zeit nehmen müssen, noch ein weiteres Anhörungsverfahren durchzuführen, bei dem die Anzuhörenden auch genügend Zeit haben, sich vorzubereiten. Wir sollten hier definitiv keinen Schnellschuss durchführen. Wir werden deswegen der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes heute nicht zustimmen. Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Das Wort erhält Herr Minister Holter für die Landesregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauende, ja, das Lehrerbildungsgesetz wird geändert, weil sich die Schülerschaft verändert hat. Die Schülerschaft ist heterogener
geworden, diverser geworden und auch die Lehrinhalte haben sich ausgehend von den aktuellen Entwicklungen verändert. Schule widerspiegelt – heißt es immer so schön – die aktuelle Entwicklung in der Gesellschaft. Genau damit hat die FSU – die Friedich-Schiller-Universität Jena – auf diese Entwicklung reagiert. Junge Lehrerinnen und Lehrer sagen mir in Gesprächen – nicht alle, aber doch sehr viele –, sie fühlen sich unzureichend vorbereitet auf das, was in Schule auf sie zukommt. Damit ist nicht der fachliche Inhalt gemeint; da ging es genau um die Fragen, die Redner und Rednerinnen hier deutlich gemacht haben, also wie ist das denn eben mit der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler. Da geht es darum, dass jede Lehrerin und jeder Lehrer, davon bin ich überzeugt, Grundkenntnisse in der Inklusion haben sollte, Grundkenntnisse mit Blick auf die Vermittlung Deutsch als Zweitsprache, PISA lässt grüßen, haben sollte, die digitalen Bildungsmedien beherrschen sollte und viele andere Dinge mehr. Das hat die FSU Jena aufgegriffen und hat sich entschieden, ausgehend von der Ziel- und Leistungsvereinbarung, Wolfgang Tiefensee, mit eurem Ministerium, genau diese Reform der Lehramtsausbildung in Angriff zu nehmen. Das ist jetzt passiert und die Universität Jena hat geliefert. Und natürlich erwartet die Universität zu Recht, dass das rechtlich verankert wird.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, sie haben immer in anderen Debatten eingefordert, dass wir wissenschaftsbasierte Entscheidungen treffen sollen. Jetzt haben wir wissenschaftsbasierte Entscheidungen, die setzen wir um und damit ist das Lehrerbildungsgesetz also nur ein Abbild dessen, was die Universität mit
der „Regelschule 300“ uns vorgeschlagen hat – nicht mehr und nicht weniger. Natürlich kann ich in diesem Zusammenhang eine Generaldebatte über das Lehramtsstudium aufmachen, eine Generaldebatte darüber, dass wir mehr Lehrerinnen und Lehrer brauchen. Das wissen wir auch alle. Ich sage immer, Dreh- und Angelpunkt ist die Lehramtsausbildung. Deswegen kann die heutige Verabschiedung dieses Gesetzes, so habe ich die Botschaften der Rednerinnen und Redner verstanden, natürlich nicht das Ende dieser Diskussion sein. Natürlich müssen wir auch über Laufbahnen von Lehrerinnen und Lehrern in der Regelschule, im Gymnasium reden, denn am Ende wollen wir die Flexibilität insgesamt erhöhen. Ich möchte mich bedanken bei den Kolleginnen und Kollegen der Friedrich-Schiller-Universität, die diese Arbeit geleistet haben, das Konzept „Regelschule 300“ auf den Weg gebracht haben. Ich möchte mich bedanken bei den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der FDP, Frau Baum, namentlich bei Ihnen, dass sie das Gesetz unterstützen. Ich denke, dass wir insgesamt damit einen guten Schritt gehen. Das ist natürlich nur ein Schritt und das war auch Ziel dieses Gesetzgebungsverfahrens. Alle anderen Dinge liegen dann vor uns und vor Ihnen. Ich denke, dass damit auch ein weiterer Weg nicht nur über die Diskussion der Lehramtsausbild eröffnet ist, sondern auch weitere Entscheidungen notwendig sind, davon bin ich überzeugt. Ansonsten werden wir den Lehrerbedarf in Thüringen nicht absichern können. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz, damit dann dieses „Regelschulkonzept 300“ ab dem Wintersemester 2024/2025 in Thüringen umgesetzt werden kann. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9258, der eine Neufassung der Beschlussempfehlung enthält. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthalten sich. Die Gruppe der FDP hatte ich jetzt vergessen aufzurufen – war Zustimmung. Fürs Protokoll: die Gruppe der FDP Zustimmung. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9072 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich die Stimme? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen nun zum Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9126 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9221 -
Das Wort erhält Frau Abgeordnete Merz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss für die Berichterstattung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, der vorliegende Gesetzentwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung in Drucksache 7/9126 wurde am 7. Dezember 2023 in der 123. Sitzung des Thüringer Landtags durch die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und an den Haushaltsausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 79. Sitzung am 14. Dezember 2023 beraten und eine Beschlussempfehlung gefasst, die Ihnen in der Drucksache 7/9221 vorliegt. Eine Anhörung war nicht erforderlich. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs ohne weitere Änderungen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten ja zur letzten Beratung zur Einbringung schon ausführlich über das Thema gesprochen. Für uns als CDU-Fraktion ist es wichtig, dass wir auch weiterhin die Entwicklung der Finanzen im Land im Blick haben. Wir werden ja darauf auch nachher noch mal eingehen. Auch das Thema „Sondervermögen“ wird im nächsten Tagesordnungspunkt noch mal entsprechend Thema sein. Dazu haben wir auch einen Antrag eingebracht.
Für uns ist es wichtig, dass wir insbesondere in unserem Land Vorsorge schaffen, deswegen haben wir auch in den Beratungen zum Landeshaushalt unser Wort gemacht, Thema „Rücklagen“. Es kann nicht sein, dass nur – wie geplant – 48 Euro in den Rücklagen vorhanden sind, sondern uns war es wichtig, dass wir auch Vorsorge für die kommenden Jahre entsprechend hier berücksichtigen. Dazu haben wir unser Wort gemacht, das werden wir auch weiterhin als CDU-Fraktion tun.
Es gab auch verschiedene Argumente, was die Verlängerung dieser Tilgungsleistungen angeht. Wir müssen sagen, wir als CDU-Fraktion werden das auch weiterhin im Auge behalten. Denn Tilgung ist wichtig und wir brauchen in diesem Land insgesamt ein Konzept. Dafür werden wir uns auch stark machen und werden insbesondere auch noch mal in den Beratungen des Landeshaushalts auf diese Punkte eingehen. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, uns liegt in zweiter Lesung ein Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vor. Der Tilgungszeitraum für Kreditmarktschulden soll von 8 auf 15 Jahre verlängert werden. Wir tragen damit den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung. In Anbetracht der Preissteigerungen in allen Bereichen und den daraus folgenden Tarifsteigerungen stehen wir vor großen haushalterischen Herausforderungen, was diesen und die zukünftigen Haushalte angeht.
Der Kollege Hande hatte in der ersten Beratung bereits darauf hingewiesen, dass auch ein Tilgungszeitraum von 15 Jahren im Vergleich zu anderen Ländern nicht ungewöhnlich lang ist. So nimmt sich Baden-Württemberg 23 Jahre, Nordrhein-Westfalen sogar 50 Jahre Zeit für die Tilgung der im Zusammenhang mit der Coronapandemie aufgenommenen Kredite. Das kann allerdings keine Rechtfertigung dafür sein, die Tilgung auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben, aber das tun wir hier auch nicht. Auch die Streckung der Tilgung auf 15 Jahre schließt eine frühere Tilgung letztendlich nicht aus. Gegenwärtig allerding muss unser Schwerpunkt darauf liegen, einen tragfähigen Haushalt zu verabschieden, der Bürgern, Kommunen und der Wirtschaft Planungssicherheit bietet. Ich bitte daher um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen und hoffentlich
auch viele, die dem zuhören, was wir hier heute besprechen. Unter dem sperrigen Satz „Änderung der Landeshaushaltsordnung von Thüringen“ verbirgt sich nichts anderes als ein Entwurf, die Handlungsspielräume der jetzigen Regierung unter Einwirkung der CDU zu verändern, ja zu erleichtern, und zwar dem aus dem Weg zu gehen, hier echte Konsolidierungen, Einsparungen vorzunehmen.
Der Vorredner von den Grünen hat gerade ausdrücklich gesagt, dass gewisse Umstände den Druck auf den Haushalt erhöht haben. Preissteigerungen, Krieg, Energiepreise, all die Dinge sind ja richtig benannt worden. Nur ist die Frage, ob das Mittel zur Bewältigung dieser Herausforderungen, das hier gewählt wird, das richtige ist.
Das Schieben der Tilgungsraten von 8 auf 15 Jahre klingt erst mal so harmlos. Es wird begründet, andere greifen ja noch mehr in die Tasche der zukünftigen Generation. Wir reden hier immer um fast eine Verdopp
lung. Genau das sollte hier infrage gestellt werden. Weil, ich denke, dass auch im Sinne der Generation, die jetzt Verantwortung trägt, aber genauso insbesondere der nächsten Generationen diese Herauszögerung von Tilgungen nicht hinnehmbar ist.
Durch die Verlängerung der Tilgungsfrist erhöhen wir unsere langfristigen Verbindlichkeiten. Das bedeutet insbesondere eine höhere Belastung in den nächsten Haushalten an Zinszahlungen. Wir haben zurzeit eine Zinsausgabenquote von 2 Prozent. Das ist noch dadurch getragen, dass in den letzten Jahren ein denkbar niedriges, fast historisch niedriges Zinsniveau zu verzeichnen war. Schauen wir mal in das Jahr 2016 – so lange ist das noch nicht her –: Dort hatten wir eine Zinsquote von 4,7 Prozent. Bei den Entwicklungen der letzten Monate, die Europäische Zentralbank hat elfmal in Folge die Zinsen erhöht, es gibt jetzt eine gewisse Zinspause, aber wir haben einen vergleichsweise sehr hohen Zinssatz. Es ist gar nicht abwegig, dass wir diesen Zinssatz in sehr kurzer Zeit wieder erreichen
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie wissen doch gar nicht, wie sich die Zinsen verändern werden, Herr Kemmerich! Woher wissen Sie denn, wie sich die Zinsen verändern?)
Wir haben aktuell in Thüringen 15,7 Milliarden Euro Schulden. Das entspricht 7.451 Euro pro Kopf. Unterstellen wir jetzt mal wieder eine Zinslast von 4 Prozent, bedeutet die Streckung dieser Zinsen eine Mehrbelastung von ca. 170 Millionen Euro über die Laufzeit dieses Kredits. 170 Millionen Euro nehmen wir den nächsten Generationen aus der Tasche,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wir müssen das Land modernisieren, das sind unsere Zukunftschancen!)
weil wir es jetzt nicht schaffen – denn die Kürzungen sind ca. 85 Millionen Euro –, in einem Milliardenhaushalt, in einem Rekordhaushalt – und das meine ich negativ – Prioritäten zu setzen, Voraussetzungen zu schaffen, wirklich in die Konsolidierung zu gehen. Nein, Sie mogeln sich um eine echte Entscheidung herum und muten es zu, dass die nächsten Generationen diese Entscheidung vielleicht dann treffen können, aber darunter leiden, dass Sie sie heute nicht getroffen haben.
Insofern appelliere ich hier an alle, die verantwortungsvoll für die zukünftigen Haushalte Entscheidungen treffen wollen, diese Tilgung nicht zu strecken, dieser Änderung der Landeshaushaltsordnung nicht zuzustimmen, sondern hier konsolidierte, seriöse Finanzpolitik im Sinne der Zukunft des Freistaats Thüringen und aller Bürger und Steuerzahler zu machen. Bitte lehnen Sie diesen Gesetzentwurf ab.