Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, ich bitte Sie um einen kleinen Moment des Innehaltens, bevor wir in die Tagung eintreten. Wir trauern um den ehemaligen Abgeordneten des Thüringer Landtags und Minister für Wissenschaft und Kunst der ersten Wahlperiode, Dr. Ulrich Fickel. Ulrich Fickel verstarb am 18. Dezember 2023. Der 1941 in Mühlhausen geborene Lehrer für Chemie und Biologie und spätere Dozent an verschiedenen Hochschulen war in der ersten Wahlperiode Mitglied des Landtags für die Fraktion der FDP. Am 8. November 1990 wurde er als Minister für Wissenschaft und Kunst in die von Ministerpräsident Josef Duchač geführte erste Landesregierung des Freistaats Thüringen berufen. Er gehörte auch der von Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel geleiteten Nachfolgeregierung an. Zugleich bekleidete er das Amt des stellvertretenden Ministerpräsidenten. In einer Zeit des Neuanfangs hat er Thüringen und den Thüringer Landtag maßgeblich geprägt. Seinem Wirken werden wir ein ehrendes Andenken bewahren und sind in Gedanken bei seinen Angehörigen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie willkommen zur Sitzung, die ich hiermit eröffne, und begrüße Sie alle für den heutigen Tag, die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Urbach betraut.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Rudy, Herr Abgeordneter Schard, Herr Abgeordneter Thrum und Herr Minister Maier.
so dicht beieinanderlagen, im Privaten wie auch in der Welt. Auch bei uns ist das Leben nicht einfacher geworden, dabei wachsen bei manchen Wut und Hass, Emotionen die zu nichts Gutem führen. Was wir jetzt brauchen, auch mit Blick auf die Wahlen im kommenden Jahr, ist ein Umgang, der uns zueinander bringt und nicht weiter voneinander entfernt. Dafür ist unsere Demokratie eine der besten Grundlagen. Ich wünsche uns, dass wir diese Dinge wieder mehr schätzen. Wenn uns das in der Weihnachtszeit gelingt, dann ist es wirklich ein Grund froh zu sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf sie darauf hinweisen, dass heute eine Spendensammlung im Foyer des Thüringer Landtags stattfindet. Im Rahmen des „Antenne Thüringen“-Spendenmarathons wird auch hier für Thüringer Hilfsfonds gesammelt.
Nun einige Hinweise zur heutigen Sitzung. Die heutige Sitzung geht auf eine Verständigung in der 101. Sitzung des Ältestenrats am 6. Dezember 2023 zurück. Ein Sitzungsende in zeitlicher Hinsicht wurde nicht bestimmt.
Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist zuletzt wieder spürbar gestiegen, betroffen sind auch Mitglieder des Landtags und auch Beschäftigte des Hauses. Von allgemeingültigen Schutzmaßnahmen wird seit dem Frühjahr abgesehen. Vor diesem Hintergrund und der herausgehobenen Bedeutung
der heutigen Sitzung appelliere ich an Ihre Eigenverantwortung und die natürlich auch jedes Einzelnen, selbst Entscheidungen zu treffen, geeignete Schutzmaßnahmen vor dem Virus zu ergreifen. Dazu gehört beispielsweise das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bei der Entscheidung bitte ich nicht nur den Selbstschutz zu berücksichtigen, sondern auch den Fremdschutz, vor allem dann, wenn Symptome oder gar ein positives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen. Gebäudeseitig wurde Vorsorge getroffen, indem die Lüftungsanlage aus dem Normalbetrieb in einen Betrieb mit erhöhtem Luftaustausch versetzt wurde. Selbstverständlich wird im Rahmen des technisch Möglichen alles unternommen werden, um die Auswirkungen der Steigerung der Intensität des Luftaustauschs auf ein Minimum zu reduzieren. Die Außentemperatur scheint doch mit dem Landtag zu sein. Es wird also möglich sein, dass es nicht allzu kalt hier drin wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, nun zur Tagesordnung. Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Zu den Besonderheiten im Zusammenhang mit der Redezeit zu den Tagesordnungspunkten 4 a bis 4 d komme ich bei Aufruf dieser Punkte zu sprechen.
Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 1 die 7/9250, zu Tagesordnungspunkt 2 die 7/9221, zu Tagesordnungspunkt 3 die 7/9222, zu Tagesordnungspunkt 4 a die 7/9226, zu Tagesordnungspunkt 4 b die 7/9224, zu Tagesordnungspunkt 4 c die 7/9227 und zu Tagesordnungspunkt 4 d die 7/9228.
Zu Tagesordnungspunkt 1 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9258 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 3 wurde ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/9259 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.
Zu Tagesordnungspunkt 4 a wurden Änderungsanträge der Fraktion der AfD und der Parlamentarischen Gruppe der FDP elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt, deren genauere Bezeichnung beim Aufruf des Tagesordnungspunkts erfolgt.
Zu den Tagesordnungspunkten 4 a und 4 b liegen Entschließungsanträge der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD und der Parlamentarischen Gruppe der FDP vor. Deren genauere Bezeichnung erfolgt ebenfalls beim Aufruf der beiden Tagesordnungspunkte.
Die Fraktion der CDU hat signalisiert, dass ihr Gesetzentwurf, Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, in der Drucksache 7/9081 zusammen mit ihrem Entschließungsantrag in der Drucksache 7/9239 in die Tagesordnung aufgenommen werden soll. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit der Ergänzung der Tagesordnung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort gegen das Sprechen der Dringlichkeit gewünscht? Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Aufnahme des fristwahrend verteilten Gesetzentwurfs in die Tagesordnung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer ist gegen den Antrag? Ich sehe niemanden. Dann frage ich nach den Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Koalition und der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in die Tagesordnung aufgenommen.
Wir stimmen über die Platzierung ab. Gibt es einen Platzierungswunsch? Ich schlage vor: als Tagesordnungspunkt 4, also nach den anderen. Gibt es einen anderen Vorschlag? Herr Bühl, bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich würde vorschlagen, in der Reihenfolge zu bleiben, da es eine erste Beratung ist, praktisch zuerst die ersten Beratungen aufzurufen und dann die zweiten Beratungen. Damit würden wir das praktisch als Erstes einordnen und danach die anderen Punkte.
Ich habe auch noch einen weiteren Antrag – das will ich jetzt schon ankündigen –, das Thüringer Gesetz zur Förderung von Wohneigentum für Familien, in der Drucksache 7/9236 auch noch mit aufzunehmen und dann in der gleichen Systematik zu verfahren, zuerst erste und dann zweite Beratung. Für dieses Gesetz würde ich auch beantragen, heute erste und zweite Beratung nacheinander durchzuführen, damit es noch beschlossen werden kann. Es geht schließlich auch um das Inkrafttreten zum 01.01., weil es ja nochmal eine Anpassung ist zu dem Grunderwerbsteuerthema.
Ich wollte dahingehend sozusagen die Weihnachtsstimmung nicht verderben, aber wir haben hier ein anderes Regularium im Landtag: Es werden zuerst die zweiten Beratungen abgearbeitet und dann werden die ersten aufgerufen. Der Einwurf mit Blick auf das Familienbauförderprogramm ist okay, dass man da sozusagen die erste Beratung vor der nächsten ersten Beratung macht, damit man dann die zweite Beratung anknüpfen kann. Das ist okay. Wenn das gemeint war, dann habe ich es missverstanden.
Gut, dann stimme ich zunächst über den Platzierungswunsch zum Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft ab. Hier gibt es den Antrag, dieses Gesetz vor dem Aufruf des Landeshaushalts aufzurufen, als – wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe – vierten Punkt, nach dem dritten. Herr Bühl, Sie haben das als ersten Tagesordnungspunkt beantragt, vor allen anderen Gesetzen? Bitte.
Ich habe ja jetzt den Einwurf von Herrn Blechschmidt wahrgenommen. Zum Schluss ist es uns wichtig, dass es vor dem Haushalt beraten wird, damit wir dann auch in die Generalaussprache gehen können. Wie Sie die Reihenfolge dort für richtig erachten, überlasse ich ganz Ihren weisen Händen.
Ich schlage Ihnen also vor, den Gesetzentwurf nach dem dritten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen – wie ich sehe – aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Dann verfahren wir so.
Dann gibt es den Antrag der Fraktion der CDU, den Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Förderung von Wohneigentum für Familien“, der als Drucksache 7/9236 elektronisch bereitgestellt und verteilt wurde, in die Tagesordnung aufzunehmen. Aufgrund einer rechtsförmlichen Änderung wurde der Gesetzentwurf inzwischen als „Thüringer Familieneigentumsförderungsgesetz“ veröffentlicht. Mit der Einbringung hat die CDUFraktion signalisiert, dass der Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen sowie in erster und zweiter Beratung verhandelt werden soll, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird.
Im ersten Schritt haben wir dazu über die Aufnahme in die Tagesordnung abzustimmen. Bei Aufnahme würde im zweiten Schritt die Abstimmung über die Verkürzung der Beratungsfrist folgen. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort gewünscht, gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, ein Geschäftsordnungsantrag. Bitte schön.
Vor der Abstimmung über die Platzierung und die damit verbundenen weiteren Regularien bitte ich um eine fünfminütige Unterbrechung.
Dann fahre ich zumindest in der Reihenfolge fort. Zunächst den Gesetzentwurf nicht in der Frist – richtig? Oder wollen Sie gleich die Pause?
Sehr geehrte Damen und Herren, dann fahre ich fort und wiederhole noch mal den Eingang zur Abstimmung. Da der Gesetzentwurf nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurde, ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Den sehe ich nicht. Dann reicht die einfache Mehrheit für die Fristverkürzung. Wer für die Fristverkürzung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP. Wer ist gegen eine Fristverkürzung? Da sehe ich keine. Dann frage ich nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Koalition und die AfD-Fraktion. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen.
Dann stimmen wir ab über die Platzierung. Also dann wäre das nach dem Tagesordnungspunkt 4, den wir vorhin beschlossen haben, der Tagesordnungspunkt 5, vor dem Haushalt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion ist der Gesetzentwurf als Tagesordnungspunkt platziert, vor dem Haushalt also aufgenommen.
Nachdem der Gesetzentwurf in die Tagesordnung also aufgenommen wurde, ist noch über eine Fristverkürzung zwischen der ersten und der zweiten Beratung, das ist beantragt, abzustimmen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Gibt es hierzu Widerspruch? Das sehe ich nicht. Damit kann also die zweite Beratung unmittelbar im Anschluss an die erste Beratung durchgeführt werden, wenn also keine Ausschussüberweisung beantragt wurde.
Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Wird der Tagesordnung widersprochen? Das, sehe ich, ist auch nicht der Fall. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes hier: Artikel 1 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9072 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/9250 -
Das Wort erhält Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport für die Berichterstattung. Bitte schön.
Frau Präsidentin, werte Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute hier in der zweiten Lesung das Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und ich will kurz die
wesentlichen Punkte aus der Ausschussberatung hier in der Berichterstattung erwähnen. Wir haben direkt nach der Überweisung in den Bildungs- und Wissenschaftsausschuss in der Sitzung des Bildungsausschusses am 8. Dezember ein Verfahren beschlossen. Der federführende Ausschuss hat beschlossen, in einer Sondersitzung am 13. Dezember eine mündliche Anhörung durchzuführen sowie auch begleitend dazu eine schriftliche Anhörung, die dann in der 67. Sitzung am 18. Dezember – also diese Woche Montag – ausgewertet wurden. Die Änderung der Beschlussempfehlung wird dahin gehend noch notwendig, weil – wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können – dort auch noch das Thüringer Besoldungsgesetz mit drinsteht – das haben wir aber bekanntlich in der letzten Plenarsitzung schon in erster und zweiter Lesung verabschiedet – sowie ist in dem vorliegenden Entwurf der Artikel 1 aber der Artikel 3. Mit dem Inkrafttreten muss das entsprechend noch ergänzt werden, das kommt eben entsprechend noch hinzu.
Im Ausschuss sind fünf schriftliche Stellungnahmen zugegangen: vom RCDS, der Friedrich-Schiller-Universität, dem Thüringer Lehrerverband und dem Thüringer Philologenverband und noch eine Zuschrift von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Darüber hinaus hat das TMBJS noch am Montag im Ausschuss die Ausschussmitglieder darüber informiert, dass einerseits der Gesetzentwurf notwendig ist, um die Änderung der Verordnung über die Fächer und die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen vorzunehmen, um dann auch mit der Veränderung der Verordnung entsprechend diese im Gesetz- und Verordnungsblatt Ende Januar/Anfang Februar veröffentlichen zu können. Auch das ist dem Ausschuss dann vorgelegt worden.
Infolge der Beratung, auf die wir sicherlich dann jetzt in der anstehenden Debatte zum Tagesordnungspunkt noch mal eingehen, haben sowohl der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als auch der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft dann in der 48. Sitzung am 18. Dezember 2023 entsprechend beraten und empfehlen den Gesetzentwurf zur Annahme. Vielen Dank.