Protocol of the Session on December 8, 2023

Punkt III. beschäftigt sich mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unser Rat an dieser Stelle lautet kurz und knapp: Kindergarten und Schule einfach im Dorf zu lassen, wäre schon eine bedeutende Erleichterung für junge Familien, in denen einer oder beide in medizinischen Bereichen tätig sind.

Punkt IV. greift unsere alte AfD-Forderung auf, in der wir verlangt haben, eine Studienplatzlenkung vorzunehmen und die in Thüringen knappen Studienplätze an bleibewillige Studenten bevorzugt zu vergeben. Das hier erwähnte Maximum des in der Vorabquote Möglichen kann vom Gesetzgeber ohne Weiteres erhöht werden und das Hochschulgesetz kann ebenfalls so ausgestaltet werden, dass das geht, da ja Gesetze bekanntermaßen menschengemacht sind.

Unter Punkt V. taucht eine weitere Maßnahme mit homöopathischer Wirkung auf. Der Ausbau von Stiftungsapotheken und Stiftungspraxen, die interessierten Bewerbern die notwendige Bürokratie und Dokumentation nahebringen sollen. Ich kann Ihnen aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung mit der Einarbeitung junger Kollegen sagen: Dazu brauchen wir keine behördliche und amtliche Unterstützung bzw. Anleitung; das können wir. Was wir ganz dringend brauchen, ist Bürokratieabbau. Bei meiner eigenen Suche nach Nachfolgern für meine Praxis wurde mir immer wieder gesagt: Wir haben kein Interesse an einer Niederlassung; mit diesem ganzen bürokratischen Wust wollen wir uns nicht mehr belasten; wir wollen ein Angestelltenverhältnis, 35-Stunden-Woche, Work-Life-Balance und abends um sechs nach Hause gehen und die Tür abschließen und an nichts mehr denken.

(Beifall AfD)

Insgesamt halten wir den hier vorgelegten Alternativantrag der CDU für zu schwach in der Auswahl seiner Mittel bzw. direkt ungeeignet und werden ihm daher keinerlei Zustimmung geben.

Ganz anders verhält es sich mit dem von der Parlamentarischen Gruppe der FDP hier vorgelegten Antrag „Im Ausland studieren, in Deutschland praktizieren – Fachkräfteoffensive [...]“. In diesem Antrag sehen wir eine ganze Reihe guter und geeigneter Vorschläge, auch wenn wir durchaus Verbesserungen anzubringen haben.

Unter Punkt I.1. müsste nach unserer Auffassung als Hauptgrund für die drohende Versorgungskrise die demografische Entwicklung stehen. In Gesamtdeutschland hat sich in den Jahren 1990 bis 1994 die Geburtenrate von 1,52 Kindern pro Frau auf 0,77 verringert. Da diese damals geborenen wenigen Kinder mittlerweile selbst Kinder haben – oder auch nicht – fehlen uns nicht nur in Thüringen, sondern deutschlandweit, zwei Generationen an Menschen, die mit ihrem Berufsleben einen dringend benötigten Platz ausfüllen könnten. Die hier angeführte alternde Bevölkerung ist in unseren Augen nur ein kleinerer Teil des Problems, zumal wir in Thüringen seit vielen Jahren nicht schrumpfen, sondern im Gegenteil, wie wir letztens statistischen Meldungen entnehmen konnten, eher wachsen. Das Wachstum ist zwar auch nur bedingt brauchbar, da es sich überwiegend um gebärunwillige junge Männer handelt, aber immerhin, es werden mehr Menschen in Thüringen.

(Beifall AfD)

Zu den verschiedenen Unterpunkten: Unter Punkt II. gibt es dann im Ausschuss sicherlich viel zu debattieren. Die abgefragten Zahlen sind seit Jahren im Umlauf oder bei den Körperschaften ohne Weiteres zu erfahren. Alle im Landtag mit Gesundheitspolitik Beschäftigten sollten sie kennen und ihren eigenen Kenntnisstand mit dem Wissensstand der Landesregierung mühelos abgleichen können.

Unter Punkt III. wird die Festlegung eines Studienkapazitätsausbaupfades gefordert. Diese Initiative möge sich auch auf alle anderen Bundesländer erstrecken. So weit, so gut. Wie wir alle wissen, sind solche Gremien dazu geeignet, Zeit, Kraft und Nerven aller Beteiligten zu strapazieren, ohne jemals einen fassbaren Nutzen und ein abrechenbares Ergebnis – selbst nach Jahren – vorzuweisen. Ich verweise auf zahlreiche Runde Tische, auch in der Gesundheitspolitik, die irgendwann still und leise, sang- und klanglos beerdigt worden sind.

Daher wird die Forderung nach einem Landesprogramm erhoben, Studiengebühren an einer privaten Hochschule in Deutschland oder im EU-Ausland als individuelle Förderung für einzelne Studenten zu übernehmen. Im Gegenzug dazu sollen diese sich zur Arbeit in niedergelassener oder klinischer Tätigkeit in Thüringen verpflichten. Angesichts der Summen, um die es hier geht, halten wir eine zehnjährige Bindefrist an einen Thüringer Arbeitsplatz durchaus für angemessen. Alle die Stipendiaten, die sich für einen anderen Arbeitsort entscheiden, können ja dann diese Studienförderung an den Thüringer Steuerzahler zurückzahlen.

Punkt 3 erscheint uns ebenfalls geeignet, als Übergangslösung mehr Absolventen nach Thüringen zu leiten. Eine zusätzliche Stelle in Form eines Zahnärzte- oder Apothekerscouts erscheint mir persönlich nicht zielführend. Außerdem gibt es so etwas schon, aber die Wirkung ist wohl doch recht begrenzt.

Ich sehe das Gesundheitsministerium in der Pflicht, ebenso die Berufsvertretungen, die Standesvertretungen, die durchaus über Mittel und Wege verfügen, die Thüringer Hochschule in Jena auch, mit geeigneten Veranstaltungen und einer frühzeitigen Inblicknahme des Problems „Absolventenlenkung“ approbierte Ärzte und Zahnärzte und die Apotheker und die an Nachwuchs interessierten Kollegen in Thüringen zusammenzubringen.

Wir werden dem FDP-Antrag zustimmen und freuen uns auf eine lebhafte Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als Nächstes erhält Abgeordnete Montag für die Gruppe der FDP das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es gar nicht so sehr ausdehnen. Zunächst ein Dank an den doch konstruktiven Dialog hier, auch an Sie, Herr Schaft – ich muss ehrlich sagen, es hat mich ein bisschen überrascht, fand ich aber sehr gut, Sie haben Unterschiede herausgearbeitet, Sie haben vor allen Dingen auch die FDP noch mal gelobt für dieses tolle Niederlassungsförderprogramm,

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

da kann ich Ihnen nur zustimmen, auch wenn ich bei der Umsetzung noch ein bisschen skeptisch bin, was dann konkret hinten rausgekommen ist. Aber das ist vielleicht ein anderes Thema, weil er eben doch vom Beschluss abweicht. Aber dazu vielleicht später.

Worum geht es? Es geht nicht darum, die Arbeitsbedingungen mit diesem Antrag zu verbessern. Da haben Sie recht, es ändert sich – Frau Herold hat Work-Life-Balance angesprochen. Die Selbstausbeutung der Ärztinnen und Ärzte, womit dieses System viele Jahre lang gut funktioniert hat und aufgrund dessen auch gut funktioniert hat, kommt ein Stück weit zum Ende, weil die Leute tatsächlich eine andere Vorstellung haben. Dann wird ihnen natürlich auch Angst gemacht, was alles auf sie zukommt, wenn sie sich niederlassen. Ich glaube, da sind tatsächlich die Körperschaften und die Berufsverbände nicht ganz schuldlos, weil jahrzehntelang immer nur die Probleme thematisiert werden und nicht die Chancen thematisiert werden.

Wir wissen nach einer Umfrage der Apotheker- und Ärztebank aus 2022, dass 84 Prozent aller neu niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker jederzeit sofort wieder die Niederlassung wählen würden, wenn sie sich denn erneut entscheiden müssten. Das ist etwas Positives. Darum geht es gar nicht. Es geht auch nicht um die Frage „Bürokratieabbau“, da versucht die Bundesregierung ja, erste Schritte zu gehen, ich sage nur ALBVVG. Aufgrund und auf Druck der FDP sind ja da verschiedene Dinge in der Apothekerschaft abgeschafft worden, zum Beispiel Verbot der Nullretaxation bei Formfehlern, erleichterte Abgabe zwischen Arzt und Apotheken wie auch noch etwas Drittes, das ich jetzt vergessen habe.

Aber der Punkt geht gar nicht darum, sondern es geht um die Frage: Wie bekommen wir den demografi

schen Wandel in Griff? Unsere Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Apotheker sind im Schnitt über 50 Jahre alt. Wir haben es ja gehört. Frau Herold, ich erfrage ja mit einem Berichtsersuchen nicht die Zahlen, weil ich sie nicht selber weiß. Es ist nicht, weil ich es mir einfach machen will, sondern wir haben ja auch einen Bildungsauftrag im Rund, deswegen ist es wichtig, glaube ich, immer die aktuelle Datenlage zur Verfügung zu haben. Ich bin mir sicher, dass das Ministerium das mit einem Anruf bei den entsprechenden Körperschaften sofort rauskriegt.

Aber die Frage ist doch: Wie können wir die Ausbildungskapazitäten – und Lauterbach selbst spricht ja seit Jahren davon, dass allein in der Humanmedizin 5.000 Studienplätze bundesweit fehlen. Wie bekommen wir das in den Griff? In Thüringen haben wir ein prototypisches Beispiel dafür, selbst wenn man guten Willens

(Abg. Herold)

ist, schafft man es nicht, weil ich natürlich neue Gebäude brauche. Was die Ressource tatsächlich begrenzt, sind nicht nur die Studienplätze, sondern das sind die Laborkapazitäten, die ich habe.

Deswegen diskutieren wir über Neubauten – bei der Zahnklinik muss es dringend erfolgen. Wer mal dort war – ich war dort vor drei Wochen –, da zieht es einem Schuhe und Strümpfe aus, in dem alten Bunker. Das zweite ist natürlich die Frage bei den Pharmazeuten. Diese Zeit zum Überbrücken haben wir nicht, weil die Ausbildungsdauer schon so lang ist. Wir müssen uns also gar nicht wundern, wenn wir nicht heute sofort reagieren. Wir müssen die Kapazitäten, die der Ausbildungsmarkt – ein böses Wort, also nicht gleich aufregen – bietet, also die Kapazitäten, die in Europa vorhanden sind, tatsächlich nutzen. Jetzt macht beispielsweise eine private Hochschule im Bereich der Zahnmedizin in Neuruppin auf. Lasst es uns doch nutzen, bezahlen wir den Studentinnen und Studenten die Hochschulgebühren entsprechend mit der Verpflichtung, hier weiterzuarbeiten – ob fünf Jahre oder zehn Jahre, das ist dann sicherlich eine Frage des politischen Diskurses und der Entscheidung. Aber gleich von heute auf morgen die Kapazitäten, die vorhanden sind, nutzen. Das ist eine Politik, die das Problem tatsächlich zu lösen versucht und nicht immer wieder die Lösung auf morgen zu verschieben, obwohl wir heute schon eigentlich viel zu spät sind.

Deswegen freue mich sehr, dass es sich abzeichnet, dass wir da in den Ausschüssen weiterdiskutieren. Ich bedanke mich sehr für diese Möglichkeit und freue mich auf die weitere Fachdebatte, die wir dann aber auch sicherlich im Ausschuss führen müssen. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen und für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Werner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich wurde gebeten, es möglichst kurz zu halten. Aber ich schau mal zu den PGF der Fraktionen. Wenn ich jetzt kurz vor 18.00 Uhr mit meiner Rede fertig wäre, würde doch kein neuer Punkt aufgerufen werden?

Deswegen will ich es wirklich kurz machen. Es wurde schon angedeutet, Herr Montag, Herr Dr. König, wir werden im Ausschuss sicherlich sehr ausführlich über die verschiedenen Punkte reden können und wir als Landesregierung können Ihnen natürlich auch eine ganze Menge an Datenmaterial zur Verfügung stellen. Aber lassen Sie mich trotzdem noch eine Sache voranstellen, weil es wichtig ist, und dann würde ich, wie gesagt, zu den konkreten Sachen gern im Ausschuss berichten wollen.

Was oft vergessen wird – und das muss uns allen klar sein und das hat eben auch zur Diskussion beispielsweise bei der Niederlassungsverordnung geführt –, ist, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung eben nicht beim Land liegt, sondern dieser Sicherstellungsauftrag liegt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Das heißt, diese haben nach § 75 SGB V die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht.

(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: …, Frau Ministerin?)

Auch die für die Sicherstellung zu ergreifenden Maßnahmen sind gesetzlich geregelt. Es heißt, nach § 105 SGB V sind dies alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen, die die Sicherstellung gewährleisten, verbessern oder fördern. Im weiteren Gesetzestext werden diese Maßnahmen konkretisiert, aber nicht

(Abg. Montag)

begrenzt. Den finanziellen Rahmen für die Maßnahmen bietet dabei der aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen gebildete Strukturfonds. Klar, für die pharmazeutische Sicherstellungsversorgung gibt es so ein Sicherstellungsauftrag nicht, aber das heißt, bei allen Maßnahmen, die wir hier als Land planen, darf zum einen nicht in den Sicherstellungsauftrag eingegriffen werden und zum anderen müssen natürlich auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. An der Stelle muss ich auch sagen, dass die FDP leider in diesem Jahr eher von sparen, sparen, sparen ausgeht, statt hier entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Das nur kurz erläutert und, wie gesagt, ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung zu den Anträgen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Für den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Familie, Gesundheit. Sonst noch?

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wissenschaft!)

Gut. Dann: Wer der Ausschussüberweisung des Antrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Sehe ich beides nicht.

Wer den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind auch alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich beides nicht erkennen.

Dann stimmen wir noch über die Federführung ab. Im Sozialausschuss?

(Zuruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Soziales!)

Wer der Federführung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Und Stimmenthaltungen? Kann ich beides nicht erkennen.

Damit kommen wir zum Alternativantrag der Fraktion der CDU, auch hier Ausschussüberweisung. An die gleichen Ausschüsse? Soziales und Wissenschaft?

(Zuruf Abg. Bühl, CDU: Ja!)

Okay. Dann: Wer der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

für den Alternativantrag der Fraktion der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses außer der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

Wer das Ganze noch an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichnen. Das sind auch alle Gruppen und Fraktionen des Hauses außer der AfD. Die AfD stimmt mit Enthaltung? Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist es auch an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen worden.

Auch hier Federführung beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Herr Bühl?