Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Ganz besonders möchte ich die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr in Eisenberg und Crossen begrüßen. Es ist auch schön, dass zu dieser späten Stunde zu den Themen volle Aufmerksamkeit hier herrscht. Das haben wir nicht oft am Freitagabend. Es ist ja auch schon eine lange Debatte. Dann müssen wir uns mit einem Antrag der FDP beschäftigen, wo ich überaus dankbar bin, allerdings erst ein Jahr später, nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium im Namen von Herrn Özdemir ohne vorherige Abstimmung mit den Koalitionspartnern FDP und SPD den Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus dem Internationalen Jagdrat erklärt hat. Das Kündigungsschreiben enthielt im Übrigen keine inhaltlichen Gründe. Begründet wird dieser Schritt damit, dass die nachhaltige regulierte Bejagung von geschützten Arten der grundsätzlich politischen Ausrichtung der Bundesregierung widerspräche. So ist das also heute. Ich sage mal kurzgefasst: Ideologie versus internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Nachgeschoben wurde dann noch das Argument, die Kritik des Internationalen Jagdrats an Vorhaben in Belgien, Großbritannien und Deutschland, Importe von Jagdtrophäen weiter zu erschweren, könne das BMEL nicht mittragen. Da muss man sich schon fragen: so eine weitreichende Entscheidung und dann auf so – ich sage mal – tönernen Füßen. Das soll jeder selbst für sich bewerten. Wir jedenfalls sagen – und das ist auch bewiesen –, dass sich der Internationale Jagdrat engagiert, unter anderem für den Schutz von Wildtieren, deren Lebensräume, für Werte und Nutzen von Wildtieren und nachhaltige Jagd sowie beim Kampf gegen Wilderei und Übernutzung. Ich sage es mal kurz: aktiver Artenschutz. Es ist schon bemerkenswert, wenn das Bundesministerium aus so was Internationalem austritt.
Deutschland verliert durch den Austritt sein Mitspracherecht bei diesem Thema und schwächt den Internationalen Jagdrat bei der Durchsetzung seiner Ziele. Wie ist das also zu bewerten? Es ist hier nämlich genauso wie mit der Landwirtschaft – und ich will den Vergleich gern bringen: Wenn man nämlich grünes Agieren betrachtet, dann wird mit Inbrunst für mehr Tierwohl geworben, die Borchert-Kommission – noch von der CDU eingesetzt – macht vernünftige Vorschläge bis hin zur Finanzierung, es war die Rede von 4 Millionen pro Jahr, und Özdemir gibt 1 Million in vier Jahren. Das ist lächerlich für das Thema. Das hat dann dazu geführt, dass die Borchert-Kommission aus anerkannten hochrangigen Fachleuten keine Lust mehr hatte und das Arbeiten eingestellt hat.
Werte Kolleginnen und Kollegen, genauso ist es mit der Sache, die wir hier diskutieren: Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir stellt mit diesem Vorgehen ohne Begründung für dieses Vorgehen die Jagdausübung in Deutschland generell infrage. Sein Alleingang zeigt deutlich, dass sich die Bundesregierung nicht grün ist. Klar war ja, dass er für diesen Austritt aus dem Internationalen Jagdrat keine Zustimmung seiner Regierungsparteien erhält. Er tut es trotzdem und kündigt die internationale Zusammenarbeit auf.
Wir fordern die Revidierung dieses Austritts und ein klares Bekenntnis zu der internationalen Zusammenarbeit bei der Jagd. Wir stimmen dem FDP-Antrag zu und sind aber erst einmal gespannt, was unsere Landesregierung zu sagen hat. Wenn sie gegebenenfalls auch nur verhalten die FDP-Position teilt, wäre immerhin ein Dreivierteljahr Zeit gewesen, eigenständig eine Bundesratsinitiative zu starten und sich für den Wiedereintritt Deutschlands in den CIC einzusetzen. Frau Henfling ist noch wach – super. Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es eine weitere Redemeldung. Frau Abgeordnete Hoffmann, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin noch mal nach vorn, weil Frau Henfling wieder so reingeschrien hat. Also die rot-rot-grüne Ablehnung ist hier einfach Scheinheiligkeit. Wer hat denn die Schonzeitverkürzung für das Rehwild eingeführt? Das war Rot-Rot-Grün, FDP und CDU haben mitgemacht.
Wer hält an Rotwildeinstandsgebieten fest, obwohl die Wissenschaft inzwischen weiß, dass es genetische Verarmung hervorruft? Das ist Rot-Rot-Grün. Sie sind die Vertreter der Wald-vor-Wild-Ideologie. Das sind Sie, am besten alles wegschießen, vor allem auch Schwarzwild. Und dann lehnen Sie so etwas ab! Das ist scheinheilig hoch zehn.
Danke sehr. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten kann ich nicht erkennen. Ich frage die Landesregierung. Bitte, Frau Ministerin Karawanskij.
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielleicht erst mal noch zu der letzten Wortmeldung: Die ganzjährige Bejagung von Schwarzwild ist definitiv weder ein rot-rot-grünes Projekt noch etwa ein wildes Rumballern auf Wild. Noch mal zur Erinnerung: Wir haben in Deutschland seit vergangenem Jahr die Afrikanische Schweinepest, die vor allen Dingen durch die Schwarzwildbestände übertragen wird, wo es auch schon die Eintragungen in andere Bundesländer, in unsere Nachbarbundesländer in die Hausschweinebestände gegeben hat und dann diese Tiere gekeult werden mussten. Das Ganze ist unbedenklich für Menschen, aber doch sehr gefährlich für die Tiere. Vor diesem Hintergrund wurde die ganzjährige Bejagung auf Schwarzwild dann tatsächlich auch umgesetzt – im Übrigen nicht nur in Thüringen, sondern auch in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und ich könnte die restlichen Bundesländer auch noch aufzählen.
Aber zurück zum Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP „Die internationale Kooperation im Jagdrat nicht zum Abschuss freigeben“: Ich spare mir jetzt die Ausführungen CIC auf Englisch oder auf Französisch – das hat Abgeordneter Bergner vorhin schon sehr charmant getan. Aber noch mal zur Erinnerung: Anfang Dezember letzten Jahres, also 2022, wurde durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt, dass die seit 1966 bestehende Mitgliedschaft Deutschlands im Internationalen Rat zur Erhaltung der Jagd und des Wildes – kurz: CIC – beendet wurde. Diese Entscheidung hat das BMEL selbst und allein getroffen. Die Abstimmungen mit den Ländern oder mit anderen Verbandsstrukturen gab es als solche nicht. Im Rahmen der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen im Deutschen Bundestag wurden vonseiten des BMEL verschiedene Gründe für den Austritt angeführt. So wurde begründet, dass ein Arbeitsschwerpunkt des CIC das Trophäenbewertungssystem ist. Die Trophäenjagd wird durchaus an verschiedenen Stellen gesellschaftlich kritisch gesehen und die Bejagung von zum großen Teil geschützten Arten würde der grundsätzlich politischen Ausrichtung der Bundesregierung widersprechen. So die Antwort. Weiterhin wolle das BMEL die Kritik nicht mittragen, die der CIC in der Vergangenheit wiederholt und öffentlichkeitswirksam an Importverboten von Trophäen geäußert hat, die von verschiedenen europäischen Ländern angestrebt werden. Hier sind Belgien und England zu nennen. Ferner habe das Ministerium im Rahmen seiner Kompetenz auf Grundlage der Geschäftsordnung der Bundesregierung sowie der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien gehandelt, wonach eine vorherige Abstimmung der Regierung zum Austritt nicht erforderlich war. Die CIC-Mitgliedschaft betreffe allein den Bereich der Jagd und liege somit im Zuständigkeitsbereich des BMEL. Das ist aus den Antworten zu entnehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Entscheidung des BMEL ist in gewisser Art und Weise ambivalent. Einerseits ist die Begründung durchaus nachvollziehbar, andererseits ist es natürlich auch bedauerlich, dass eine 50-jährige Mitgliedschaft Deutschlands von heute auf morgen aufgekündigt wird, ohne dass dazu eine Absprache in der Bundesregierung oder mit den Ländern oder mit weiteren Akteuren erfolgte.
Das CIC ist in mehr als 80 Ländern aktiv, hat die Förderung und Unterstützung des Erhalts von Wildtieren, Biotopen sowie Gemeinschaften von Menschen und deren Traditionen einschließlich nachhaltiger Nutzung und Jagd zum Ziel. Anhand dieser Zielsetzungen wird deutlich, dass es nicht nur um nachhaltige Jagd geht, sondern mittelbar auch um soziale, ökonomische und natürlich auch kulturelle Nachhaltigkeit bei der betreffenden Landbevölkerung, die am Wildtiermanagement beteiligt ist bzw. davon profitiert.
Seit dem Bekanntwerden des Austritts hat die Bundesregierung schon im Rahmen von parlamentarischen Anfragen, auch Presseanfragen, umfangreich Stellung bezogen und mitgeteilt, an der Entscheidung festzuhalten. In Anbetracht der Stellungnahmen und auch der alleinigen Entscheidungskompetenz des BMEL – wir haben ja auch zeitlichen Verzug seit dem Austritt – sehe ich ehrlich gesagt keine große Erfolgsaussicht für eine Initiative der Landesregierung im Bundesrat. Ambivalent bleibt auch der Antrag der Parlamentariergruppe der FDP. Es kritisierte doch eher Karl-Heinz Busen, Mitglied der CDU –
FDP-Fraktion, genau – aber er hat nach seiner Fragestellung bzw. nach seiner Kritik weder eine Frage im Deutschen Bundestag gestellt, noch hat er eine entsprechende Initiative auf den Weg gebracht. Immerhin Hans-Jürgen Thies, wiederum Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, hatte hierzu dann noch einmal eine Kleine Anfrage gestellt. Insofern ist es sehr interessant, dass es hier im Thüringischen Landtag gestellt wird, sich allerdings die Aktivitäten dann im Deutschen Bundestag bzw. auf dieser Bühne entsprechend vermissen lassen. Ich empfehle der FDP, tatsächlich hier selbst noch einmal die Position in
Berlin einzubringen und damit dann natürlich auch ihre entscheidenden Einflussmöglichkeiten geltend zu machen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Herr Abgeordneter Bergner, Parlamentarische Gruppe der FDP, hat sich noch mal gemeldet.
Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Frau Ministerin. Das passt sowohl zum ersten Beitrag von Herrn Cotta als auch jetzt in Ihre Richtung. Es kann sein, dass es auch in meiner Partei Leute gibt, deren Engagement ich mir manchmal etwas kräftiger wünschen würde,
wobei ich das Herrn Busen im Bereich Jagd normalerweise nie unterstellen würde, es ist ein sehr Engagierter und auch Freund der Jägerschaft.
Aber ich will jetzt, weil das an unserem Antrag kritisiert worden ist, noch mal ganz klar und deutlich sagen: Wir sind hier Mitglieder diesen Hohen Hauses. Es ist unsere liberale Geisteshaltung, dass wir der Auffassung sind, uns dort zu engagieren, uns dort einzubringen und dort etwas zu bewegen, wo wir persönlich auch die Verantwortung haben und deswegen stehen wir zu diesem Antrag. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen zu diesem Punkt vor. Wir kommen zur Abstimmung und ich frage als Erstes: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir direkt über diesen Antrag ab und ich frage: Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Fraktionen der CDU, der AfD, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Jetzt frage ich nach hinten. Also die Mehrheit befindet sich links. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben bei der Festlegung der Tagesordnung gesagt, dass der Punkt 30 heute als letzter Punkt aufgerufen werden soll. Nun ist es für mich an dieser Stelle nicht ganz leicht einzuschätzen, wie lange die Abarbeitung dieses Punktes dauert. Deswegen würde ich vorsichtshalber jetzt den Punkt 30 aufrufen und dann gegebenenfalls noch mal mit den Parlamentarischen Geschäftsführern beraten.
Bevor ich das Wort zur Begründung erteile und danach die Aussprache eröffne, bitte ich darum, in den Reden das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Wünscht die Antragstellerin das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Bergner.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich habe den Widerspruch deshalb eingebracht, weil mir das Studium der Aktenlage inklusive der Protokolle des Bildungsausschusses zeigen, dass hier bei der Entscheidung ein gewaltiger Irrtum zugrunde liegt und ich verhindern möchte, dass die Abgeordneten des 7. Thüringer Landtags mit so einer gravierenden Fehlentscheidung in die Geschichtsbücher eingehen.
Die Petition hat nie eine Aufhebung der Schulpflicht gefordert, so wie es in allen Petitionsdokumenten nachzulesen ist. Die Ablehnung der Petition wird genau mit der Ablehnung der Aufhebung der Schulpflicht begründet. Damit erfolgt eine Ablehnung einer Sache, die niemals beantragt wurde. Das ist schlicht und einfach sachlich falsch.
Im Gegenteil, die Petentin regt an, die Umsetzung des Thüringer Bildungsplans zu unterstützen, zum Beispiel indem dieser bei der Auslegung des Schulgesetzes wirklich berücksichtig wird, und genau das ist in § 2 Abs. 4 Satz 2 Thüringer Schulgesetz auch vorgesehen. Somit wird auch die Grundgesetzkonformität des Thüringer Schulgesetzes gewährleistet. Ministerielle Empfehlungen oder Erlasse können im ersten Schritt für Rechtsklarheit sorgen. In einem weiteren Schritt kann und sollte das auch gesetzlich fixiert sein.
In § 17 Abs. 5 Thüringer Schulgesetz ist die Möglichkeit vorgesehen, dass die Pflicht zum Besuch einer Schule auf Antrag der Eltern ruht, wenn zwingende Gründe dies rechtfertigen. Dabei geht es um die Auslegung des Begriffs „zwingende Gründe“. Zwingende Gründe sollten es einem jungen Menschen ermöglichen, die Bildung nicht zwingend in einem vorgeschriebenen Schulgebäude zu erwerben, wenn es bessere Möglichkeiten gibt, die den Bedürfnissen und den Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen entsprechen. In der Anhörung wurden viele Möglichkeiten genannt, die bei den Abgeordneten offensichtlich zur Verwirrung führten. Es wurde unter anderem angeregt, dass das in Thüringen bereits ausgearbeitete Konzept „nelecom“ unter wissenschaftlicher Begleitung mittels einer experimentellen Zulassung erprobt wird. Den Protokollen des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport habe ich entnommen, dass in den Köpfen der Ausschussmitglieder viele offene Fragen existieren. Ich denke, dass offene Frage nicht ein Grund für sachlich falsch ablehnen sein dürfen. Stattdessen sollten die Petentin und die Experten nochmal in den Ausschuss eingeladen werden, um die Unklarheiten der Abgeordneten mit ihnen im Gespräch zu klären. Konstruktiver Dialog mit engagierten Bürgern sollte das Wesen unserer Politik in Thüringen darstellen. Hier können wir zeigen, dass unsere Worte mit Taten untersetzt werden.
Aktuell laufen einige Prozesse zu diesen Themen an den Thüringer Verwaltungsgerichten, die Kraft, Nerven und Zeit kosten. Auch am Verwaltungsgericht ist man der Meinung, dass die Politik hier handeln muss. Ebenso ist dies von Seiten der Rechtswissenschaften zu hören. Die Schulpflicht geht keineswegs in der Pflicht zum Besuch einer Schule auf, wird dort immer stärker betont. Informelle Bildungsmöglichkeiten zu etablieren, entspricht nicht nur dem Bildungsverständnis des Thüringer Bildungsplans, sondern gewährleistet auch, dass aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gelingenden Lernens wirklich gewürdigt werden.
Wir haben hier mit dem Expertenteam eine Chance an die Hand bekommen, die wir ergreifen und nicht wegschlagen sollten. Deshalb bitte ich das Parlament, meinen Antrag zu unterstützen und einer konstruktiven Mitarbeit der Experten, Eltern und Lehrer zu diesem Thema eine Chance zu geben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich frage ins Rund: Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir über den Antrag ab. Wer ist für diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Ist es die Fraktion der AfD oder ein einzelner Abgeordneter? Da müssen Sie sich entscheiden. Das sind ein Abgeordneter der AfD-Fraktion und die Frau Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer enthält sich? Das sind die Parlamentarische Gruppe der FDP und der Rest der Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
land praktizieren – „Fachkräfteoffensive – medizinische, zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung 2030“ Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7140 - 2. Neufassung - dazu: Ärztemangel, Zahnärztemangel und Apothekermangel begegnen – Zukunftsfähigkeit der Thüringer Gesundheitsversorgung sichern Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7782 -
Wird hier das Wort zur Begründung zum Antrag gewünscht? Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.