wobei diese keine Personen trafen. Die spätere Opfergruppe bewegte sich in Richtung der Erfurter Weidengasse zurück. Kurze Zeit später kehrte die andere Personengruppe zurück und griff Personen aus der Gruppe in der Weidengasse an. Dabei wurden vier Personen verletzt, davon ein Opfer durch Tritte gegen den Oberkörper und den Kopf. Dieses Opfer wurde nach einer Behandlung im Krankenhaus aus diesem am gleichen Tag wieder entlassen.
Danach trafen sich die Personengruppen erneut. Mit dem Eintreffen der Polizeibeamten wurden unmittelbare Maßnahmen zur medizinischen Versorgung veranlasst und die polizeilichen Ermittlungen aufgenommen. Im Zuge der sofort eingeleiteten Verhandlungsmaßnahmen wurden Hinweise auf die Identität von zwei jugendlichen Tatverdächtigen erlangt. Es wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen. Das Ergebnis der Ermittlungen zu den beteiligten Tatverdächtigen, den Opfern, den Umständen der Tat sowie dem Einsatz von Tatmitteln bleibt abzuwarten. Dies gilt ebenso für die Festlegung eines möglichen politischen Tatmotivs.
Ich komme jetzt zu Frage 4: Sechs der bislang polizeilich bekannten Opfer zum sogenannten Sachverhalt am 20. November 2023 sind als Geschädigte bzw. Zeugen in anderen Ermittlungsverfahren erfasst.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich bitte Sie, sofern dass noch nicht geschehen ist, das vorliegende Video und gegebenenfalls weitere Zeugenangaben den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ja, noch mal mit Blick auf die Frage 3: Jetzt handelt es sich ja bei der PMK-Statistik um eine Eingangsstatistik. Das heißt, ich gehe recht in der Annahme, dass momentan – und es ist ja auch kein Nachtrag möglich so einfach – keine Politisch motivierte Kriminalität an dieser Stelle gesehen wird.
Bisher ist es so, dass die Ermittlungen zur Motivation andauern. Bislang wurden keine Hinweise zur Motivation der beiden Tatverdächtigen bekannt. Und deswegen ist quasi das Ergebnis der Ermittlungen noch abzuwarten.
Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur zweiten Anfrage. Das ist die des Abgeordneten Henkel. Es handelt sich um die Anfrage in der Drucksache 7/9149.
Nutztierhalter berichten dem Fragesteller gehäuft von der zeitraubenden und bürokratischen Schadensregulierung nach einem mutmaßlichen Wolfsriss. Gemeint sind damit insbesondere die Beprobung gerissener Nutztiere durch das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs sowie die Antragstellung auf Entschädigung, sofern der Wolf als Verursacher genetisch nachgewiesen werden konnte. Auch wird von den Geschädigten oft
kritisiert, dass die Höhe der Entschädigung allein schon zum zeitlichen Aufwand für die Antragstellung in einem Missverhältnis stehe.
1. Wie viele gerissene Nutztiere wurden gegenüber dem Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs seit seinem Bestehen angezeigt, wovon in wie vielen Fällen nicht wildlebende Tiere, insbesondere Hunde, als Verursacher identifiziert werden konnten – bitte nach Jahren geordnet von 2020 bis 2023 angeben –?
2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden bisher von Geschädigten gestellt, die wie beschieden worden sind – bitte unterteilen in bewilligt und abgelehnt und jahresweise von 2020 bis 2023 angeben –?
3. Wie hoch ist die Summe der Entschädigungen, die vom Land an Geschädigte ausgezahlt wurde – bitte ebenfalls in Jahresscheiben von 2020 bis 2023 angeben –?
4. Wie hoch sind die pro Jahr anfallenden Kosten im Bereich des Wolfsmanagements und der diesbezüglichen Schadensregulierung – bitte untergliedern in Jahresscheiben von 2020 bis 2023 sowie nach Personalkosten für Mitarbeiter des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs, aller Beschäftigten des Landes, die mit dem Wolfsmanagement und der Schadensregulierung beschäftigt sind, sowie jährlichen Kosten, die für externe Dienstleister, zum Beispiel für die labortechnische Untersuchung der Proben anfallen –?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Lassen Sie mich zunächst voranstellen, dass die aktuellen Zahlen zum Rissgeschehen in Thüringen, aber auch die Zahlen aus den vergangenen Jahren vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs veröffentlicht und aktualisiert werden. Sie können den dortigen Tabellen, aber auch den jeweiligen Monitoring-Berichten entnehmen, wie viele Schadensfälle dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gemeldet wurden. In den etwas mehr als dreieinhalb Jahren, die das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs existiert, wurden diesem insgesamt bisher 321 getötete Nutztiere gemeldet.
Zu den nachgefragten Jahresscheiben kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im Jahr 2020 wurden dem Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs insgesamt 54 Schadensfälle gemeldet. In 28, also 51,8 Prozent, der Fälle konnte nicht bestätigt werden, dass ein wild lebendes Tier den Schaden verursacht hat. Hiervon wurde in einem Fall ein Hund als Verursacher nachgewiesen. Das entspricht 1,9 Prozent der insgesamt gemeldeten Fälle. Ein Wolf wurde in 24 Fällen als Schadensverursacher festgestellt. Das entspricht 44,4 Prozent der in diesem Jahr gemeldeten Fälle. In zwei Fällen, also 3,7 Prozent, ergab die genetische Untersuchung Fuchs, was jedoch nur den Nachnutzer wiedergibt. Im Jahr 2021 wurden dem Kompetenzzentrum 33 Schadensfälle angezeigt. In 32 Fällen, also knapp 97 Prozent, konnte nicht nachgewiesen werden, dass ein wild lebendes Tier der Verursacher war. Bei vier dieser 32 Fälle konnte ein Hund als Verursacher nachgewiesen werden. Das heißt, 12,1 Prozent der gemeldeten Schadensfälle des Jahres 2021 konnten auf Hunde zurückgeführt werden. Lediglich einer der gemeldeten Schadensfälle ist auf die Tierart Wolf zurückzuführen.
Das entspricht 3 Prozent aller gemeldeten Schadensfälle. Im Jahr 2022 wurden dem Kompetenzzentrum insgesamt 68 Schadensfälle angezeigt. Bei 32 dieser Schadensfälle, also etwa 47 Prozent, konnte kein wild lebendes Tier als Verursacher festgestellt werden. Sieben dieser 32 Schadensfälle, also 10,3 Prozent der insgesamt gemeldeten Schadensfälle, wurden durch Hunde verursacht. In einem Schadensfall wurde ein Wolfshybrid als Verursacher ermittelt. In einem weiteren Fall wurde ein Luchs als Verursacher festgestellt. Das entspricht jeweils 1,5 Prozent der angezeigten Schadensfälle. 34 Fälle und damit 50 Prozent der insgesamt gemeldeten Schadensfälle waren auf den Wolf zurückzuführen.
Im Jahr 2023 wurden im Kompetenzzentrum bisher 54 Schadensfälle angezeigt, also Stand 04.12.2023. Bei insgesamt 32 Schadensfällen und damit 59,3 Prozent der gemeldeten Schadensfälle ist kein wildlebendes Tier als Verursacher festgestellt worden. In vier dieser 32 nicht durch Wildtiere verursachten Fälle handelt es sich eindeutig um Aborte. Das entspricht 7,4 Prozent der insgesamt angezeigten Schadensereignisse. Bei fünf dieser 32 Fälle, also 9,3 Prozent aller angezeigten Schadensfälle wurde die Tierart Hund als Verursacher nachgewiesen. In einem Fall verursachte ein nicht näher bestimmbarer Canide den Schadensfall. 1,9 Prozent der insgesamt gemeldeten Schadensfälle konnten einem Caniden daher zugeordnet werden. In 16 Fällen, das entspricht 29,6 Prozent der insgesamt gemeldeten Fälle, konnte der Wolf als verursachende Tierart nachgewiesen werden. Fünf Fälle befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Hier liegt noch kein amtliches Ergebnis vor. Dies entspricht 9,3 Prozent der bisher in 2023 gemeldeten Fälle. Bei einem dieser Fälle kann jedoch der Wolf als Verursacher angegeben werden, auch wenn er bisher noch nicht abgeschlossen wurde, womit sich die Zahl der bisher durch Wölfe verursachte Zahl der Schadensfälle auf 17 und somit 31,5 Prozent der Gesamtfälle erhöht.
Zu Frage 2: Die Anzahl der eingegangenen Anträge und die Anzahl der Bescheide ist nicht deckungsgleich, da zum Teil über mehrere Entschädigungsanträge in einem Bescheid entschieden wurde. Darüber hinaus wurden manche Anträge gegen Ende eines Jahres gestellt, aber erst im Folgejahr beschieden. Daher stelle ich Ihnen im Folgenden dar, wie viele Anträge im jeweiligen Jahr positiv oder negativ beschieden wurden. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 66 Rissereignisse beschieden, von denen 57 bewilligt und neun abgelehnt wurden. Im Jahr 2021 wurden insgesamt vier Rissereignisse beschieden, von denen zwei bewilligt und zwei abgelehnt wurden. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 25 Rissereignisse beschieden, von denen 20 bewilligt und fünf abgelehnt wurden. Im Jahr 2023 wurden mit Stand vom 30. November 2023 bisher 18 Rissereignisse beschieden, davon wurden15 bewilligt und drei abgelehnt. Gründe für die Ablehnungen waren beispielsweise, dass die geschädigten Tiere nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet waren oder der Schaden nicht innerhalb von 24 Stunden dem Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs gemeldet worden war. Es gab auch Entschädigungsanträge, die abgelehnt wurden, weil der Wolf nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit als Schadensverursacher festgestellt worden war oder aber auch der Antragsteller nicht der Eigentümer der Tiere war. In zwei Fällen mussten Entschädigungszahlungen abgelehnt werden, weil es sich um einen wiederholten Schadensfall handelte, bei dem kein optimaler Wolfsschutz gemäß den Vorgaben der Richtlinie Wolf/Luchs vorhanden war.
Zu Frage 3: Im Jahr 2020 wurden 221.552,45 Euro Entschädigung gezahlt. Diese überdurchschnittlich hohe Summe ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Jahr Verlammungsschäden in Höhe von 197.639,45 Euro aus den Jahren 2019 und 2018 rückwirkend ausgeglichen wurden. Für die übrigen Entschädigungen im Jahr 2020 wurden 23.913,00 Euro ausgezahlt. 2021 wurden 3.781,25 Euro Entschädigung ausgezahlt. Im Jahr 2022 wurden 20.350,53 Euro Entschädigung ausgezahlt und im Jahr 2023 mit Stand vom 30. November 2023 bis 12.267,30 Euro.
Zu Frage 4: Gestatten Sie mir hier zunächst kurze Ausführungen zum Wolfsmanagement in Thüringen. Das Wolfsmanagement in Thüringen dient ausschließlich der optimalen Unterstützung der Weidetierhalter. Die Weidetierhalter und der Schutz ihrer Tiere stehen für die Landesregierung im Mittelpunkt. Deshalb fördern wir nicht nur die optimalen Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent, sondern auch die laufenden Kosten, also der Mehraufwand, den die Schäferinnen und Schäfer durch die Verwendung des optimalen Herdenschutzes haben, wird zu 100 Prozent gefördert. Daneben wird durch ein umfassendes Monitoring die frühzeitige Kenntnis über neu zuwandernde Tiere sichergestellt. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine adäquate und frühzeitige Beratung der Weidetierhaltenden zum Herdenschutz. Wolfsvorkommen und Weidetierhaltung sind vereinbar. Aber dafür müssen die Weidetierhalter optimal unterstützt werden und zwar so, wie es in Thüringen der Fall ist.
Zu den nachgefragten Personalkosten kann ich Ihnen mitteilen, dass die erbetene Aufsplittung und Zuordnung nicht möglich ist. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs und der Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, die im Bereich Wolfmanagement tätig sind, werden in einem breiten Aufgabenspektrum eingesetzt, dass über die Art „Wolf“ und ihr Management hinausgeht. Die auf die Bearbeitung von Wolfsmanagementvorgängen entfallenden Zeitanteile werden nicht separat erfasst. Insofern sind konkrete Angaben zum Personalaufwand des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in diesem Zusammenhang nicht möglich.
Die weiteren Kosten, auf die ich im Folgenden eingehen werde, können zum Teil ebenfalls nicht im Einzelnen der Schadensregulierung zugeordnet werden, sondern stellen Gesamtsummen dar, die zum Teil auch andere Tierarten umfassen und in der Kürze der für die Bearbeitung der Mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht so aufgesplittet werden konnten, dass sie nur die Kosten für den Wolf umfassen. Zusätzlich zu den bei Frage 3 aufgeführten Kosten sind noch folgende Kosten zu nennen. Die Kosten für externe Rissgutachter betrugen im Jahr 2020 29.295,50 Euro. Im Jahr 2021 beliefen sich die Kosten auf 22.669,50 Euro. Im Jahr 2022 wurden keine externen Dienstleister beauftragt. 2023 wurden bislang – Stand 04.12.2023 – 14.729,82 Euro für externe Rissgutachter ausgezahlt.
Für das Fotofallenmonitoring mit ThüringenForst wurde im Jahr 2020 eine Summe von 1.952,58 Euro ausgezahlt, 2021 belief sich die ausgezahlte Summe auf 15.784,84 Euro, im Jahr 2022 wurden hierfür 28.464,49 Euro aufgewendet. 2023 wurden bislang 22.586,20 Euro ausgezahlt. Für das Fotofallenmonitoring durch die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde fielen im Jahr 2020 43.172,47 Euro an, in 2021 wurden 58.389,38 Euro ausgezahlt. 2022 belief sich die Summe auf 199.743,43 Euro, 2023 betrug die Summe bisher – Stand 04.12.2023 85.391,33 Euro.
Im Jahr 2020 wurden im Zusammenhang mit dem Fotofallenmonitoring zudem Geräte und Material im Wert von 2.194,35 Euro beschafft, im Jahr 2022 wurden hierfür 5.421,01 Euro ausgezahlt, 2023 beläuft sich die Summe für das entsprechende Material bislang – Stand 05.12.2023 – auf 14.192,96 Euro. Weitere Ausgaben beinhalten Telemetrieequipment. Die Ausgaben hierfür beliefen sich im Jahr 2020 auf 125,28 Euro, im Jahr 2021 ebenfalls 125,28 Euro, im Jahr 2022 auf 2.115,93 Euro und im Jahr 2023 auf derzeit 257,04 Euro, Stand 05.12.2023.
Die zusätzlichen mit dem Management und dem Monitoring von Wolf, Biber und Luchs verbundenen Kosten, also beispielsweise Materialien zur Schadensbegutachtung und Probenahme sowie für das Todfundmonitoring, zum Beispiel Kadaversäcke, Ethanol, Wildwanne, Tupfer, Desinfektionsmittel, beliefen sich im
Jahr 2020 auf 258,56 Euro sowie im Jahr 2021 auf 412,63 Euro. 2022 wurden 812,98 Euro ausgegeben, im Jahr 2023 belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf aktuell – Stand 05.12.2023 – 160 Euro.
Die genetische Untersuchung von Proben wie zum Beispiel Rissabstriche, Haarproben, Gewebeproben schlugen im Jahr 2020 mit 23.580 Euro zu Buche, wobei diese Summe die Untersuchung von Proben mit Verdacht auf die Tierarten Wolf, Luchs und Wildkatze betrifft. Im Jahr 2021 wurden für genetische Analysen 8.163 Euro ausgezahlt, 2022 belief sich die Summe für die genetischen Untersuchungen von Proben mit Verdacht auf die Tierarten Wolf, Biber, Luchs und Wildkatze auf 42.781,83 Euro.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, recht herzlichen Dank für die ausführliche Darlegung. Was natürlich schon aufgefallen ist, ist das Verhältnis zwischen den ausgezahlten Entschädigungen an die Landwirte und dem Aufwand, den man dafür betreibt, für das Kompetenzzentrum, für die Beprobung, für externe Dienstleister. Der steht ja schon im massiven Missverhältnis. Letztlich wird sehr viel Geld ausgegeben, um Nachweise zu führen, um Dinge zu begutachten, aber die Summe, die letztlich bei den Landwirten, bei den Geschädigten ankommt, ist ja relativ gering. Wie bewerte Sie diese Situation?
Es ist nicht Ziel der Landesregierung möglichst hohe Entschädigungssummen auszuzahlen, denn das würde ja bedeuten, dass es häufig zu Wolfsübergriffen käme und entsprechende Rissereignisse stattfinden. Es ist Ziel der Landesregierung, möglichst die Rissereignisse auf ein Minimum zu reduzieren. Deswegen wird ein aufwändiges Monitoring betrieben, aufwändige Beratung betrieben, um auf die Art und Weise die Rissereignisse auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Aus einem erhöhten Aufwand für Wolfsmonitoring und ‑management im Verhältnis zu den ausgezahlten Entschädigungszahlungen zu schließen, dass das im Missverhältnis steht, ist, glaube ich, der falsche Ansatz und auch nicht das Ziel.
Ich habe eine zweite Nachfrage. Ist Ihnen bekannt, dass es im Wartburgkreis im letzten Jahr zweimal zu Wolfsrissen innerhalb geschlossener Ortschaften gekommen ist, wo Nutztiere innerhalb geschlossener Ortschaften durch den Wolf gerissen wurden und wie planen Sie, weiterhin mit solchen Situationen umzugehen? Ist aus Ihrer Sicht die Entnahme der Wölfe, die da auffällig werden, gerechtfertigt?
Ich kann jetzt nicht genau sagen, auf welche Rissereignisse Sie sich zurzeit beziehen, aber vom Grundsatz her, soweit der optimale Herdenschutz gewährleistet ist, werden Rissereignisse entsprechend entschädigt. Im Übrigen, wenn der optimale Herdenschutz überwunden wird, dann ist auch ein Abschuss rechtlich möglich und wir setzen uns dann auch für einen Abschuss ein und setzen auch alles daran, dann den Abschuss auch rechtsicher zu ermöglichen.
Damit kommen wir zur dritten Anfrage von Frau Abgeordneter Anja Müller in der Drucksache 7/9151. Bitte schön, Frau Kollegin.
In und um Tiefenort, einem Ortsteil der Stadt Bad Salzungen im Landkreis Wartburgkreis, gibt es öffentliche Vorwürfe, dass die lehrplangerechte Erteilung des Sportunterrichts nicht möglich sei, weil die materiellen Bedingungen nur unzulänglich seien und entsprechende Sportanlagen fehlen würden.