Protocol of the Session on December 7, 2023

Die konkreten Folgen sind aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen. Durch die Bundesregierung wurde für das Jahr 2023 der Entwurf eines Nachtragshaushalts beschlossen. Ich bin heute Vormittag im Bundesrat gewesen, weil genau dieser Nachtragshaushalt dort heute erörtert wurde. In der ersten Beratung wurden keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben. Was den Bundeshaushalt 2024 angeht, dauern die Beratungen, wie man den Medien entnehmen konnte, innerhalb der Bundesregierung offenbar noch an. Aber es ist vorgesehen, dass in diesem Jahr noch die Beschlussfassung sowohl im

(Abg. Aust)

Kabinett als auch im Bundestag stattfinden soll und spätestens am 22. Dezember in einer Sondersitzung des Bundesrates auch darüber entschieden werden soll.

Es gibt sowohl vom Bundeskanzler, als auch vom Bundeswirtschaftsminister die Aussage, dass alle geplanten Maßnahmen, insbesondere aus dem Klima- und Transformationsfonds trotz des Urteils realisiert werden sollen. Es muss also aus Sicht der Landesregierung derzeit abgewartet werden, welche Auswirkungen sich für Thüringen konkret ergeben und ob daraufhin Maßnahmen zu treffen sind.

Zu Frage 3: Auch hier können zu den Plänen der Bundesregierung durch die Landesregierung keine Aussagen getroffen werden. Die Landesregierung hat bereits und wird auch künftig im Rahmen aller bestehenden

Beratungsstrukturen mit den anderen Ländern und dem Bund darauf hinwirken, dass die Auswirkungen des Urteils nicht untragbar zulasten Thüringens gehen. So haben beispielsweise die Wirtschafts- und Energieministerinnen und ‑minister der Länder diese Erwartungen in einem Treffen mit dem Bundeswirtschaftsminister zum Ausdruck gebracht und auch im Bundesratsverfahren werden die Länder die entsprechenden Interessen deutlich machen.

Zu Frage 4: Thüringen hat im Jahr 2020 mit der Errichtung des Sondervermögens „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds“ auf die Folgen der Coronapandemie reagiert. Diesem Sondervermögen wurden im Wege der Kreditfinanzierung ebenfalls noch im Jahr 2020 695 Millionen Euro zugeführt. Mit diesen Mitteln wurden ausschließlich Maßnahmen finanziert, die im Corona-Zusammenhang stehen. Maßnahmen im Zuge der Zweckerweiterung zum Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfsfonds im Jahr 2022 wurden über reguläre Haushaltsmittel finanziert, die dem Sondervermögen in den Jahren 2022 und 2023 zugeführt wurden. In Thüringen hat dann somit keine Umwidmung der Coronakredite stattgefunden. Dies hatte der Rechnungshof diese Woche ja auch in einem Schreiben noch mal entsprechend dargelegt.

Damit habe ich, glaube ich, Ihre Fragen so weit beantwortet.

Vielen Dank, Herr Minister. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Hoffmann in der Drucksache 7/9100. Bitte, Frau Abgeordnete.

Fragen zum Bundesverfassungsgerichtsurteil über das Bundeshaushaltsgesetz den Bereich des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz betreffend

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündete am 15. November 2023, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Artikel 109 Abs. 3, Artikel 110 Abs. 2 und Artikel 115 Abs. 2 Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist. Im Februar 2022 hatte die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die für die Folgen der Coronapandemie vorgesehen waren, dem „Energie- und Klimafonds“ (EKF) zugeführt. Geplant war, dieses Geld aus dem zwischenzeitlich umbenannten „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) in Bereiche wie erneuerbare Energien, Elektromobilität oder energetische Gebäudesanierungen zu investieren. Dem Urteil folgend ist die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes und des Bundeshaushaltspans 2021 unwirksam. Diesbezüglich stellen sich Fragen, welche dieser Mittel der Freistaat Thüringen im Bereich des TMUEN wofür erhalten und wofür ausgegeben hat.

Ich frage die Landesregierung:

(Minister Prof. Dr. Hoff)

1. Welche Summe hat der Freistaat Thüringen im Bereich des TMUEN von den 60 Milliarden Euro aus dem KTF wann und wofür erhalten?

2. Wofür wurde dieses Geld bereits wann ausgegeben respektive wofür verplant?

3. Wie hoch ist der Geldbetrag, der von dieser Summe noch nicht durch die Landesregierung im Bereich des TMUEN ausgegeben wurde?

4. Was beabsichtigt das TMUEN mit den noch nicht ausgegebenen Geldern zu tun?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr

Staatssekretär Vogel.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Freistaat Thüringen hat im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz keine Mittel aus dem KTF erhalten.

Entsprechend verweise ich bezüglich Frage 2, 3 und 4 auf die Antwort zu Frage 1.

Vielen Dank.

Vielen Dank. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Worm in der Drucksache 7/9107, die durch den Abgeordneten Malsch gestellt wird. Bitte, Herr Abgeordneter.

Möglichkeiten einer Berufsausbildung für Jugendliche aus Lateinamerika in Thüringen

Thüringen wirbt aktiv in verschiedenen Ländern der Welt um Fachkräfte in den unterschiedlichsten Einsatzbereichen. Die Stadt Neuhaus am Rennweg pflegt seit dem Jahr 2022 eine Städtepartnerschaft mit der Stadt Nueva Helvecia in Uruguay. Nach meiner Kenntnis gibt es verschiedene Anfragen bezüglich einer Berufsausbildung oder eines Praktikums in Thüringer Betrieben. Die Anfrage wird vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen Situation für Industrie- und Handwerksbetriebe gestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Regularien bestehen im Allgemeinen und im Besonderen für die Aufnahme einer Ausbildung für Ausbildungswillige aus Lateinamerika – bitte untergliedern nach dreimonatigen Praktika und Berufsausbildungen –?

2. Welche speziellen Förderprogramme gibt es aktuell nach Kenntnis der Landesregierung für Thüringen, um den Bedarf von Industrie, Wirtschaft und Handwerk an Auszubildenden und Fachkräften aus Ländern zu decken, die nicht der Europäischen Union angehören – Nicht-EU-Länder –?

(Abg. Hoffmann)

3. Welche konkreten Initiativen der Landesregierung in welchen Ländern sind zum geschilderten Sachverhalt zu verzeichnen?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die sprachlichen Fähigkeiten von Bewerbern im Herkunftsland oder in Thüringen zu unterstützen, beispielsweise durch eine finanzielle Förderung?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Feller. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Abgeordneter Worm, für die Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Frage des Abgeordneten Worm wie folgt:

Zu Frage 1: Ausbildungsinteressierte aus Nicht-EU-Ländern benötigen für eine Berufsausbildung einen anerkannten Schulabschluss. Außerdem benötigen sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum und eine gültige Krankenversicherung bereits ab dem ersten Tag der Einreise. Des Weiteren ist bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Für die Meldebescheinigung sind ein gültiger Reisepass mit Einreisevisum, ein Mietvertrag bzw. eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Für die Aufenthaltserlaubnis ist darüber hinaus die Vorlage der Meldebescheinigung, der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, der Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts und der Ausbildungsvertrag erforderlich. Für die Ausbildung sind darüber hinaus ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Das ist im Regelfall das Niveau B2.

Zu Frage 2: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft unterstützt Thüringer Unternehmen bei der Gewinnung künftiger Auszubildender aus Nicht-EU-Ländern im Rahmen der Richtlinie „Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten“. Förderfähig sind dabei Ausgaben für Dienstleister, die für die geförderten Unternehmen einen Auszubildenden in einem Nicht-EU-Land anwerben. Zusätzlich sind Aufwendungen für Dienstleister förderfähig, bei denen die Anwerbung mit einer Sprachausbildung verbunden ist. Zudem werden im Rahmen der ESF-Plus-Fachkräfte-und-Weiterbildungsrichtlinie über den Fördergegenstand 3 unter anderem Projekte zur Fachkräftegewinnung im Ausland, nachfolgend Gewinnungsprojekte, sowie Projekte zur Unterstützung von den im Ausland gewonnenen Fachkräften und Auszubildenden in Thüringen gefördert. Die sogenannten Gewinnungsprojekte sind dabei vor allem in Drittstaaten tätig, um Fachkräfte und Auszubildende für Thüringen zu gewinnen.

Zu Frage 3: Es gibt verschiedene Initiativen der Thüringer Wirtschaft, zum Beispiel das Vietnamprojekt der IHK Südthüringen, das Projekt „Ausbildungskoordination“ des DEHOGA Thüringen e. V., die sich darum bemüht, Auszubildende und Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern nach Thüringen zu holen. Diese Initiativen werden seitens der Landesregierung in unterschiedlicher Art und Weise begleitet, etwa durch Delegationsreisen wie jetzt vor wenigen Wochen nach Vietnam oder die Förderung der Sprachausbildung. Über die ESFPlus-Fachkräfte-und-Weiterbildungsrichtlinie werden aktuell zehn Projekte mit dem Ziel der Fachkräfte- und Auszubildendengewinnung im Ausland gefördert. Diese Projekte sind in insgesamt 17 Zielländern tätig, nämlich Serbien, der Ukraine, der Mongolei, Brasilien, Chile, Usbekistan, Vietnam, den Philippinen, Kasachstan, Kirgisistan, Indonesien, Georgien, Moldau, Marokko, Neu-Mazedonien, Guatemala und Albanien.

(Abg. Malsch)

Die zehn Projekte planen, über den Förderzeitraum insgesamt 1.082 Fachkräfte und Auszubildende für Thüringen zu gewinnen. Der Förderzeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025. Da sich die Fragestellungen auf die Bedarfe von Industrie, Wirtschaft und Handwerk beziehen, sei hier erwähnt, dass die Projekte grundsätzlich branchenoffen agieren. Ausnahmen stellen die Projekte der Parisat und des Instituts für Berufsbildung und Sozialmanagement gGmbH dar, die ausschließlich für die Gesundheitsund Sozialwirtschaft tätig sind. Die anderen acht Projekte fokussieren zu großen Teilen Industrie, Wirtschaft und Handwerk. Unter anderem sind hier auch die Handwerkskammern Erfurt und Südthüringen als Zuwendungsgeber zu nennen. Schließlich plant das Land den Aufbau einer German Professional School – GPS – zur Gewinnung und Vorbereitung von Auszubildenden aus dem Ausland für den Thüringer Ausbildungsund Arbeitsmarkt. Die Teilnehmenden werden dabei über einen einjährigen Zeitraum gemeinsam und gezielt auf den deutschen und einheimischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie auf ein Leben in Deutschland vorbereitet.

Diese Vorbereitung umfasst auch die sprachliche Qualifizierung. Der erste Durchgang soll bereits im März 2024 starten.

Zu Frage 4 verweise ich auf die Antworten auf die Fragen 2 und 3.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Malsch in der Drucksache 7/9108. Bitte, Herr Abgeordneter.

Wildtierrisse durch Wölfe und Luchse in Thüringen

Wiederholt wurde im Verlauf des Jahres, insbesondere im zurückliegenden Halbjahr aus dem Ilm-Kreis, über Wolfsrisse beim Muffelwild berichtet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Wildtierrissen durch Wölfe und Luchse in Thüringen im Jahr 2023 – bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Wildtierart angeben –?

2. Gehört es zu den Aufgaben des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs, Wildtierrisse zu begutachten bzw. zu erfassen, wenn nein, warum nicht?

3. Auf welche Weise stellt die Landesregierung sicher, einen Überblick zum Rissgeschehen bei den Schalen

wildarten zu erhalten?

4. Erkennt die Landesregierung eine Gefahr, dass die Muffelwildbestände in den betroffenen Gebieten, insbesondere im Muffelwildeinstandsgebiet Arnstadt-Reinsberge, durch Wolf und Luchs massiv dezimiert oder gar ausgelöscht werden und, wenn ja, welche Maßnahmen ergreift sie dagegen – bitte begründen –?