(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, eben nicht, weil es haushaltspoliti- scher Blödsinn ist! Das andere ist eine politische Entscheidung!)
Vielen Dank, Herr Braga. Jetzt hat sich für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Dittes noch einmal zu Wort gemeldet.
Ich denke, man muss sich hier wirklich Mühe geben. Was mich allerdings erstaunt, ist, dass wir gerade im letzten Jahr dieser Legislaturperiode sind und dass Sie – natürlich, ich habe auch mal als Abgeordneter angefangen und ich gebe ehrlich zu, auch öffentlich, das ist überhaupt Schande, dass die Frage der Systematik des Haushalts, der Haushaltsplanung jetzt nicht das erste Thema gewesen ist, was ich hier als neuer Abgeordneter verstanden habe. Aber ich habe mir zumindest Mühe gegeben, am Ende meiner ersten Legislaturperiode die Systematik des Haushalts zu verstehen und erklären zu können. Und vielleicht wäre das ein Ziel, was andere auch in diesem Jahr noch schaffen können. Deswegen noch mal: Wenn wir eine Sondervermögenzuführung in die Rücklage gesetzlich regeln zum 29. Februar 2024, dann spielt dieses Geld bei der Haushaltsaufstellung des Haushaltsplans 2024 überhaupt keine Rolle, weil es ist zum
31.12.2023, damit zum 01.01.2024 überhaupt nicht verfügbar. Deswegen hatte ich, Herr Ronald Hande hatte mich ja zitiert, auch vom gefangenen Kapital gesprochen, weil es ist eben nicht planbar, auch nicht als Rücklagenzuführung im Haushalt 2024, auch nicht als rechnerische Größe, wie sich Rücklagen dann im Haushaltsjahr 2024 entwickeln, sondern es ist dann eben, und Herr Hande hat das auch dargestellt, erstmalig damit tatsächlich haushaltswirksam sichtbar und kann verplant werden bei der Haushaltsaufstellung des Jahres 2025. Dann wird der nächste Landtag genau darüber diskutieren, was mit diesem Geld passiert.
Und dann, Herr Kemmerich, was Sie noch mal gesagt haben, weil Sie ja vermuten, wenn das Geld irgendwie nicht reicht, dann wird einfach das genommen, was auf dem Konto liegt. Ich meine, dass das Geld im Sondervermögen liegt, das hat ja nichts mit Konten zu tun, sondern hat was mit rechtlichen Bindungen zu tun. Und genau ist natürlich auch die Rücklage, die aus dem Sondervermögen im nächsten Jahr rein rechnerisch entsteht, rechtlich eben tatsächlich anders gebunden und im Prinzip nicht zur Verfügung zu stellen. Und den Fall, den Sie jetzt beschrieben haben, den Fall der überplanmäßigen Ausgabe, das heißt, dass Mehrausgaben notwendig werden, der kann natürlich eintreten. Herr Olaf Müller hat natürlich vollkommen Recht, wir beschließen einen Haushalt und schreiben dort „Haushaltsausgabeermächtigungstitel“ rein. Wir verpflichten noch nicht einmal die Landesregierung mit dem Haushalt, das Geld und den Titel, der beispielsweise mit 3 Millionen Euro ausgestattet ist, 3 Millionen Euro für diese Aufgabe auszugeben. Wir ermächtigen die Landesregierung, bis zu 3 Millionen Euro für diese Ausgabe ausgeben zu können. Jetzt tritt mitunter das
ein, was Sie vielleicht gemeint haben, wir haben jetzt einen Titel, weil wir eine gesetzliche Aufgabe haben, durch Bundes- oder Landesgesetz ausgestattet mit Geld, nennen wir die Summe 3 Millionen, und stellen im Laufe des Jahres fest, wir brauchen zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen 3,5 Millionen, weil sich möglicherweise Anspruchszahlen, Anspruchsberechtigte erweitert haben, das Geld, was im Haushalt geplant worden ist, Haushaltsbefugnis zur Ausgabe reicht nicht aus. Aber auf der anderen Seite steht eine gesetzliche Verpflichtung, dass auch Menschen Anspruch haben auf die Auszahlung dieser Gelder. Was passiert dann? Das ist die sogenannte überplanmäßige Ausgabe. Da gibt es eine ganz genaue Rangfolge auch, wie genau dieser Mehraufwand von 500.000 Euro in meinem Beispiel dann zu realisieren ist. Nämlich erstens ist diese überplanmäßige Ausgabe zu erwirtschaften innerhalb des Einzelplans des Ministeriums durch Einsparungen an anderer Stelle – führt also nicht zu einer Haushaltsbudgetmehrung. Und wenn das dann im Einzelfall im Einzelplan nicht möglich ist, dann ist die Deckung aus dem Gesamthaushalt zu nehmen, führt ebenso nicht zu einer Ausgabenmehrung der Summe der Ermächtigung zur Ausgabe, die wir der Landesregierung aufgegeben haben. Das ist Haushaltswahrheit. Das ist Haushaltsklarheit. Und das können Sie, Sie sind ja Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss, schon seit vielen Jahren nachvollziehen, weil die Landesregierung Ihnen regelmäßig darüber berichtet, an welcher Stelle überplanmäßige Ausgaben entstanden sind, an welcher Stelle auch durch neue gesetzliche Aufgaben außerplanmäßige Ausgaben entstanden sind und wie die innerhalb der Einzelpläne bzw. im Gesamthaushalt finanziert werden, ohne im Prinzip das Gesamtausgabebudget zu überschreiten.
Ich glaube, wir sollten zumindest uns Mühe geben, wenn wir in zwei Wochen über den Thüringer Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 reden, diskutieren und uns auch streiten, dass wir zumindest die Grundlagen des Haushaltsrechts in Thüringen wechselseitig akzeptieren. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dittes. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue kurz in Richtung Landesregierung, Frau Ministerin wahrscheinlich nicht, die anwesenden
Staatssekretäre heben auch nicht den Finger. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Es ist Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden. Und, soweit ich richtig vernommen habe, nur an den HuFA. Wer also der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Der guten Ordnung halber frage ich noch einmal die Gegenstimmen ab. Keine. Enthaltungen? Keine. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt ein in eine halbstündige Mittagspause und treffen uns hier wieder um 13.35 Uhr.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch wenn die Reihen noch etwas dünn gefüllt sind, fahren wir fort in der Tagesordnung mit dem Aufruf der Tagesordnungspunkte 32, 36, 38 a, 39 und 40. Die Tagesordnungspunkte 33, 34, 35, 37 a und 37 b sowie 38 b wurden von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Wahl wird nach den Vorgaben der Landesverfassung und der Geschäftsordnung ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9161 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9162 -
Gewählt ist hier nach den Vorgaben des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9162 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen.
Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9163 -
Gewählt ist hier nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9163 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch das ist nicht zu erkennen.
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9164 -
Nach den rechtlichen Vorgaben zum Landessportbeirat ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9164 vor. Vorgeschlagen ist als Mitglied Herr Abgeordneter Denny Jankowski und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch das ist nicht zu erkennen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9165 -
Gewählt ist nach den Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/9165 vor. Vorgeschlagen ist hier Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Lauerwald. Eine Aussprache wird auch nicht gewünscht.
Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf somit fünf Stimmzettel. Bei den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 32, 36, 38 a und 40 haben Sie pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also einmal entweder mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels.
Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 39 haben Sie pro Wahlbewerber eine Stimme. Sie können also hinter jedem der beiden Namen einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz pro Wahlbewerber oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels.
Für die Wahlhilfe sind eingesetzt: Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Urbach und Frau Abgeordnete Wahl. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.
Laudenbach, Dieter; Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Gibt es Widerspruch? Kann ich nicht feststellen. Also stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgegeben haben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen.
Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen, zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Ich rufe auf die erste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk in der Drucksache 7/9040. Bitte, Herr Abgeordneter.
Laut dem Thüringer Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 besteht seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch in Thüringen eine hohe abstrakte Gefährdungslage für Anschläge und schwere Straftaten durch islamistisch motivierte Täterinnen und Täter. Terroristische Organisationen, dschihadistische Gruppierungen oder Einzeltäter verfolgen unvermindert das Ziel, jede sich bietende Gelegenheit für einen terroristischen Anschlag zu nutzen.
Wegen des Kriegs in Israel und dem Gazastreifen hat der Präsident des Amts für Verfassungsschutz zuletzt vor islamistischen Anschlägen auch in Deutschland gewarnt. Man müsse damit rechnen, dass radikalisierte Sympathisanten der Hamas möglicherweise konkrete Anschläge gegen jüdische und israelische Einrichtungen und Personen verüben, so der Präsident.
Neben den genannten Zielen sind mögliche Anschlagsobjekte für Terrorismus auch die Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) und die in Kürze öffnenden Weihnachtsmärkte. – Das war noch zum Zeitpunkt der Einreichung. –
1. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Bedrohungslage für Thüringen insbesondere im Hinblick auf KRITIS und Weihnachtsmärkte ein?
2. Welche angepassten Einsatzkonzepte der Polizei kommen beim Schutz von KRITIS mit welchen Unterschieden im Vergleich zu den vergangenen Jahren zur Anwendung?