Protocol of the Session on December 7, 2023

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9072 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Ich habe als Wortmeldung für die Begründung Abgeordneten Wolf dastehen. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren jetzt auch wieder auf der Tribüne, wir werden jetzt in erster Lesung einen Gesetzesvorschlag der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes und des Besoldungsgesetzes beraten. Hintergrund ist, dass wir im Lehrerbildungsgesetz für die Regelschulen eine Änderung in enger Abstimmung und auf Wunsch der FSU in Jena, der Fachgremien anstreben, dies schnell und noch in diesem Jahr hier im Plenum abzuschließen, dass wir die Lehrerbildung an den Regelschulen derart umstellen, dass wir sie von 270 auf 300 Leistungspunkte anheben, damit an die Regelschullehrerausbildung in Erfurt angleichen. Dazu wird zu diskutieren sein. Ich würde mich freuen, wenn wir es nicht mit sachfremden Themen vermischen.

Der zweite Inhalt ist eine Verlängerung der Zulagenregelung für unsere Fachleiterinnen und Fachleiter, die derzeit noch kein Amt haben, für die aber der Gesetzgeber, also der Landtag, festgelegt hat, dass dies dort für das Amt bei mindestens hälftiger Verwendung gewährt wird. Das sind Besetzungsverfahren, die manchmal langwierig sind. Damit auch alle Kolleginnen und Kollegen verlässlich auch im neuen Jahr ihre Zulagen erhalten, bevor sie dann ins Amt einsteigen können und die neue gesetzliche Regelung für sie greift, sagen wir noch mal eine gesetzliche Verlängerung von einem Jahr. Ich freue mich auf die Aussprache und würde mir wünschen, dass wir den Kolleginnen und Kollegen an der FSU Jena, die uns beauftragt haben, entsprechen und das schnell beschließen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wolf. Damit eröffne ich jetzt die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Tischner zu Wort gemeldet.

(Vizepräsident Bergner)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen, das vorliegende Gesetz will gleich zwei Gesetze ändern, das Besoldungsgesetz Thüringens und das Lehrerbildungsgesetz.

Zum Besoldungsgesetz: Es war eine Initiative meiner Landtagsfraktion im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2021, das Funktionsamt für die Fachleiter in Thüringer wiedereinzuführen. Der Landtag hat das mit breiter Mehrheit beschlossen. Die Umsetzung dieses Beschlusses durch Sie, Herr Minister Holter, war aber schlicht eine Katastrophe. Da konnten Sie uns sechs Monate nicht sagen, wie viele Fachleiter überhaupt in Thüringen tätig sind. Da konnten Sie uns nicht sagen, wie viele Fachleiter eine Zulage erhalten und da konnten Sie nicht benennen, wie viele Lehramtsanwärter ein Fachleiter in bestimmten Schularten und Fächern tatsächlich betreut. Als das dann durch viele meiner Nachfragen endlich in Ihrem Haus erfasst wurde, stellte sich heraus, das Gesetz muss ein zweites Mal geändert werden, weil es eben auch Fachleiter gibt, die niemals auf eine hälftige Verwendung mit der Tätigkeit Fachleiter kommen, aber dennoch für Schularten und bestimmte Mangelfächer in der Ausbildung benötigt werden. Dann hat das Ministerium abermals die Sache verkompliziert. Lange Zeit wirkte es so, als bekomme man gar keine Ausschreibungen hin. Dies ist dann nach einem Referatsleiterwechsel endlich aber gelaufen. Aber – was hat das Ministerium dann gemacht? Parallel dazu dienstliche Beurteilungen für die Masse aller Kolleginnen und Kollegen in Thüringen erstellen lassen.

Abgesehen von dem Aufwand zur Unzeit für die Schulleitungen wird es nun eine Vielzahl an Bewerbungen und damit auch Klagen geben. Selbst schuld, Herr Minister Holter, was muss man noch tun, damit die Hausleitung tatsächlich ordentlich handelt? Und es hätte gereicht, wirklich bedarfsbezogene Beurteilungen für die Fachleiter zu erstellen. Dann hätten wir auch bis zum 31.12. das Verfahren abschließen können.

Nun kann man aber den Fachleiterinnen und Fachleitern für dieses Chaos im Bildungsministerium keinen Vorwurf machen, und deshalb würden wir Artikel 2 auch im verkürzten Verfahren zustimmen.

Meine Damen und Herren, zum Besoldungsgesetz. Dies ist – ja – eigentlich nichts Neues, aber nur deshalb, weil Sie es uns in verschiedenen Gesetzen immer wieder vorlegen, löst es die dahinterstehende Ideologie eben nicht auf. Wir haben Minister Holter schon im Sommer signalisiert, dass wir hier eine Einigung herbeiführen können, aber allein eine Verlängerung des Studiums für Regelschullehrer an der Universität Jena macht diesen Studiengang nicht attraktiver. Er bringt uns keinen Kollegen mehr in die Laufbahn des höheren Dienstes unserer Schulen.

Wir haben damals angeboten, im Komplex über das Regelschullehramt zu reden, auch über das Laufbahnrecht. Nichts ist seit sechs Monaten passiert, kein einziges Gespräch. Unsere Fraktion hat schon im Jahre

2020 einen Antrag zur Verbesserung der Situation an unseren Regelschulen hier in den Landtag eingebracht. Seit drei Jahren schlummert dieser also schon im Ausschuss und Rot-Rot-Grün hat wenig Interesse, da auch mit uns zu einer Lösung zu kommen.

Linke, SPD und Grüne wollen auf lange Sicht und durch langfristiges Handeln die Regelschule abwickeln. Und sie wollen das Thüringer Gymnasium langfristig zur Gemeinschaftsschule entwickeln. Das hat bei Christoph Matschie und seinem Professor begonnen und setzt sich fort. Das werden wir nach der Landtagswahl endlich ändern, wir werden die Regelschulen endlich wieder in den Mittelpunkt der Thüringer Bildungspolitik stellen. Nichts anderes haben Sie verdient.

Diese Landesregierung tut alles für die Abkehr von einem erfolgreichen, leistungsorientierten, differenzierten Schulsystem hin zu einem Einheitsschulsystem, das auf Gleichmacherei und auf Gleichheit setzt.

(Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Sie haben es immer noch nicht verstanden!)

Meine Damen und Herren, einige Gründe, die gegen einen Schnellschuss bei dieser gesetzlichen Regelung sprechen. Erstens: Die Verlängerung des Lehramtsstudiums an der Universität Jena steht im absoluten Widerspruch zu den Aktivitäten des für Hochschule nicht zuständigen Bildungsministers an der Universität Erfurt. Hier will man nämlich mit einem dualen Studium schneller die Regelschullehrer in die Praxis bringen, in Jena möchte man sie mit einem zusätzlichen Semester studieren lassen. Übrigens sehr interessant, dass

der zuständige Wissenschaftsminister nicht mal da ist. Typisch bei diesem Thema.

Meine Damen und Herren, an der Universität Erfurt setzt man zu Recht auf mehr Praxisnähe, an der Universität Jena sollen drei neue erziehungswissenschaftliche Professuren für viel zu wenige Regelschulstudierende besetzt werden. An der Universität Erfurt studieren die Lehramtsstudenten Bachelor und Master, in Jena auf Staatsexamen. Und ich frage die Landesregierung, wo soll denn die Reise eigentlich hingehen? Ist das mit den Universitäten mal besprochen, ehe wir solche Reformen hier beschließen?

Und mit der CDU wird es – das habe ich gerade ausgeführt – kein Stufenlehramt geben. Auch andere Bundesländer lassen in dieser Frage die Finger davon, der Landesregierung ist unsere Haltung zu diesem Thema seit Jahren bekannt. Also hoffen Sie dann auch nicht, dass wir diesen Weg mit Ihnen gemeinsam gehen. Und ich frage Sie, Herr Minister Holter: Was ist das eigentlich für ein Umgang an der Universität Jena? Da gibt es Bemühungen zur Reform der Lehrerbildung für das Lehramt Gymnasium und Regelschulen, und Ihr Landesprüfungsamt entwickelt eigene Staatsexamensordnungen, die man an der Universität nicht einmal kennt. Aber Reformen will man jetzt mit aller Gewalt hier durchdrücken.

Die an der Universität Jena laufenden Reformen des Lehramts Gymnasium und Lehramt Regelschule können nicht unabhängig voneinander vorgenommen werden. Ich frage deshalb die Landesregierung: Wäre es also nicht sinnvoller, erst einmal Klarheit herzustellen, wie diese Reformen sowohl im Gymnasiallehramt als auch im Regelschullehramt laufen sollen? Und glauben Sie doch nicht, dass die Änderungen beim Lehramt

Gymnasium, die jetzt angeschoben werden sollen, auch ohne Auswirkungen auf das Lehramt Regelschule und seine Module sein werden? Wir müssen uns also bald wieder damit beschäftigen. Das eine bedingt das andere, und so ist es realistisch, von einem Start der reformierten Studiengänge an der Universität Jena eben nicht – und das ist ja das, was wahrscheinlich Herr Kollege Schaft jetzt gleich groß erzählen wird – 2024 auszugehen, sondern man geht ja selbst an der Universitätsleitung davon aus, dass erst 2025 diese Reformen in Kraft treten können, auch weil die Professuren nicht besetzt sind.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Weil Sie blockieren!)

Außerdem, meine Damen und Herren, an der Universität Jena werden die Bildungs- und Erziehungswissenschaften immer mehr hochgefahren bei sinkenden Studierendenzahlen insgesamt. In Jena gibt es inzwischen sogar zwei Institute für die Erziehungswissenschaften für den Bereich Bildung. Sollte die Landesregierung nicht erst einmal unter sich Klarheit herstellen, wo es zukünftig hingehen soll? Will man nicht endlich auch einmal die Fachdidaktiken stärken, die wir dringend auch in der dritten Phase der Lehrerbildung bräuchten. Immerhin liegen hier maximal ungenutzte Potenziale für unsere Kolleginnen und Kollegen.

Die vollständigen Reformpläne der Universität Jena und die Pläne des Landesprüfungsamts für beide Lehrämter gehören endlich auf den Tisch, auch dann für uns Parlamentarier, um uns eine Meinung zu bilden,

wo die Reise hingehen soll. Dann kann die Landesregierung auch mit gutem Gewissen und können wir als Parlament entscheiden.

Wir als CDU sind dafür, dass das Lehramt Regelschule nicht aufwendiger wird, sondern dass es praxisorientierter und fachdidaktisch umfassend qualifiziert. Beides kann ich aber aktuell nicht erkennen.

Um es noch mal ganz klar zu sagen: Wir unterstützen jegliche Reformen der Studiengänge Gymnasium und Regelschule an der Universität Jena, hin zu mehr Praxisnähe und zu einer kürzeren Studienzeit. Aber wir haben größte Bedenken, dass hier der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird. Für uns ist klar, wir müssen endlich die Bedingungen für Lehrer und Schüler an den Regelschulen verbessern und

nicht einseitig das Studium für Regelschullehrer verkomplizieren und verlängern. Ich beantrage deshalb die Ausschussüberweisung für Artikel 2 des Gesetzentwurfs an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft und beratend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Entschuldigung, Herr Tischner. Welcher Artikel sollte überwiesen werden?

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Zwei!)

Okay. Danke. Da werden wir uns nachher dann kurz abstimmen müssen. Auf jeden Fall erst mal vielen Dank für den Redebeitrag. Herr Tischner, wenn wir es jetzt gleich regeln können?

Entschuldigung, Herr Präsident, im Eifer des Gefechts und dem Ärger, den man so hat über das, was hier vorgeschlagen wird: Artikel 1 bitte überweisen.

Gut, danke. Dann entspricht das dem, was ich vermutet hatte. Ich war etwas erstaunt. Dann ist also die Überweisung von Artikel 1 beantragt.

Ich erteile jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich das Wort. Nicht? Dann machen wir weiter in der Reihenfolge. Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Jankowski das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste und Schüler auf der Tribüne und auch am Livestream, ich kann mich zu diesem vorliegenden Gesetzentwurf eigentlich relativ kurzfassen, wir werden dem zustimmen.

Ich will aber doch ein paar Worte über die Genese des Gesetzentwurfs verlieren, da ich, ehrlich gesagt, ein wenig irritiert bin, besonders über das Vorgehen des Bildungsministeriums bei diesem Thema. Mir geht es hier besonders um den Teil der Gesetzesänderung, der sich mit der Verlängerung der Übergangsfristen für die Fachleiterzulagen befasst, vor allem, wie man mit den Fachleitern umgeht und wie lange man sie eigentlich im Unklaren gelassen hat.

Ich habe Verständnis dafür, dass der Übergang von dem derzeitigen System mit den Zulagen für die Fachleitertätigkeit hin zu den wiedereingeführten Funktionsstellen für die Fachleiter ein wenig dauert, auch weil

(Abg. Tischner)

hier natürlich auch Besetzungsprozesse des Beamtenrechts eingehalten werden müssen, weil es sich formal um ein Beförderungsamt bzw. um eine Stellenneubesetzung handelt. Dafür gibt es Ausschreibungsfristen, Einspruchsfristen usw., da habe ich volles Verständnis, und ja, das braucht seine Zeit. Aber dass man diese Besetzung nicht bis zum Jahresende schafft, das ist lange bekannt, und auch, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der bisherigen Zulagen zum Jahresende auslaufen, wusste man. Bereits in der Juni-Sitzung des Bildungsausschusses wurde dies thematisiert. Es wurde explizit seitens des Ministeriums auf diesen Umstand auch hingewiesen. Wir bekamen zu hören, dass man sicherstellen möchte, dass keiner der Fachleiter, die bisher eine Zulage erhalten und bei denen der Besetzungsprozess bis zum Jahresende noch nicht abgeschlossen ist, in ein Loch fällt. Es hieß, zum Erhalt der Zulagen ist eine Veränderung der Übergangsregel im Thüringer Besoldungsgesetz notwendig. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Vorschrift ist in Vorbereitung. Nur, getan hat sich seitdem nichts vonseiten des Ministeriums. Es meldeten sich im Oktober und November mehrere Fachleiter bei mir, die sauer waren, dass sie nicht wussten, wie es am Ende weitergehen soll. Ihnen wurde vom zuständigen Schulamt mitgeteilt, dass sie die Stelle als Seminarrektor frühestens zum 1. April bekommen und die Zulage für die Fachleitertätigkeit definitiv zum Ende des Jahres wegfällt. Natürlich sind die Betroffenen stinksauer und ich frage mich wirklich, wie hier mit den betroffenen Fachleitern umgegangen wird. Es wäre auch ein Leichtes gewesen, mit den Betroffenen vernünftig zu kommunizieren und sie nicht lange im Unklaren zu lassen, man hätte auch eine entsprechende Änderung des Besoldungsgesetzes zeitnah einbringen können. Das wäre kein großer Aufwand gewesen. Im Wesentlichen hätten ja vier, fünf Zeilen für die Begründung gereicht. Wir reden ja hier, wie gesagt, über eine Änderung des Datums für die Übergansfrist für die Zulagen. Und mehr nicht. Aber selbst das bekam das Bildungsministerium nicht hin, selbst nach einem halben Jahr nicht. Weil sich nichts getan hat und die Frage der betroffenen Fachleiter bei uns ankam, stellten wir einen entsprechenden Selbstbefassungsantrag zu diesem Thema auch im letzten Bildungsausschuss. In der schriftlichen Antwort des Bildungsministeriums hieß es aber wieder nur, dass die Landesregierung an einer Änderung des Besoldungsgesetzes diesbezüglich arbeitet.

Jetzt also, zum spätmöglichsten Zeitpunkt, kommt nun die Gesetzesänderung. Dann aber nicht wie angekündigt von der Regierung oder dem Ministerium, die arbeiten wahrscheinlich immer noch an den paar Sätzen. Nein, der Antrag kommt von den regierungstragenden Fraktionen. Zu einem Zeitpunkt, an dem die Änderung schnell durch das Parlament in Erster, Zweiter Lesung – ich muss es so sagen – durchgepeitscht werden muss. Und danach gekoppelt an einen komplett anderen Sachverhalt, nämlich die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes und die Angleichung der Studiendauern in Jena und Erfurt für das Lehramt an Regelschulen. Also zwei komplett unterschiedliche Dinge, die rein gar nichts miteinander zu tun haben, werden in einem Gesetzantrag verwurstet. Und diese Koppelung hat für mich natürlich auch ein gewisses Geschmäckle. Denn durch den Zeitdruck, der durch das Auslaufen der Übergangsfristen für die Fachleiter

zulagen entsteht, soll jetzt die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes überall verabschiedet werden. Ich begrüße deswegen den Vorschlag von der CDU, die getrennte Abstimmung über die einzelnen Sachverhalte durchzuführen. Den Artikeln 2 und 3 im Gesetzentwurf, die sich mit dem Besoldungsgesetz befassen, werden wir zustimmen. Den Artikel 1, der sich mit Lehrerbildungsgesetz beschäftigt, würden wir gerne an den Ausschuss überweisen.

(Beifall AfD)

Sollte es hingegen nicht zu einer getrennten Abstimmung kommen oder die Überweisung des Lehrerbildungsgesetzes nicht die nötige Mehrheit finden, würden wir auch dem gesamten Gesetzentwurf dann zustimmen, wenn auch sehr zähneknirschend. Vor allem deswegen, weil wir nicht wollen, dass die Fach

leiter dann die Leidtragenden sind für die desolate Leistung dieser Regierung und ihrer Unfähigkeit, selbst einfachste Gesetze zeitnah auf den Weg zu bringen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Jankowski. Für die Gruppe der FDP hat sich Abgeordnete Baum zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. Jetzt habe ich mir einen Stift mitgenommen in der Hoffnung, ich könnte noch irgendetwas Sinnvolles aufschreiben. Aber ich habe nur fünf Minuten. Mit Zeit lassen ist immer schwierig. Aber es ist natürlich eine ganze Reihe gesagt worden. Also, dass wir in der parlamentarischen Opposition ein bisschen verärgert sind über diesen Gesetzentwurf, das erschließt sich auch sehr schnell.