Protocol of the Session on December 7, 2023

Ich weiß, das ist jetzt kompliziert, Frau Müller, aber hören Sie zu, es ist lohnenswert.

Allerdings regeln Gesetze die Nutzung des Eigentums und kein Gegenstand ist so sehr reguliert – außer vielleicht im Gesundheitswesen irgendwo – wie das Gut Boden.

(Beifall Gruppe der FDP)

Deswegen ist das, was Sie beklagen, nämlich das was die Gemeinden tun, sie weisen Baupläne und

Bebauungspläne aus in einem hochkomplexen Verfahren, nutzen dazu auch Flächen, die vielleicht zuvor landwirtschaftlich genutzt worden sind, weil sie Wohngebiete ausweisen wollen.

Was ich sagen will, wir sind in einer gesellschaftspolitischen Situation, in der einmal die Nachfrage dazu führt, dass Preise steigen. Die Erfahrung ist aber auch, wenn die Preise zu hoch steigen, beispielsweise nicht mehr attraktiv sind, um es wirtschaftlich zu nutzen, dann sinken auch Preise wieder. Mit einer Anzeigepflicht, ob 90 Prozent oder 50 Prozent, bzw. einer Genehmigungspflicht bei 90 Prozent und einer Anzeigepflicht von 50 Prozent, regeln Sie gar nichts und da verbessern Sie auch nichts. Es ist ein blankes Placebo. Allerdings in einem Punkt nicht: Die Share Deals stören Sie ja nur deswegen, weil Ihnen Grunderwerbsteuer entgeht. Das ist vielleicht der eigentliche Grund, warum wir hier die eine oder andere Regelung finden im Gesetzentwurf. Dennoch freuen wir uns auf die weitere Debatte dazu im Ausschuss und ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

(Abg. Montag)

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Vielen Dank, Frau Ministerin Karawanskij, für die Vorlage des Entwurfs des Gesetzes. Aber lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede auf einen Artikel der „Frankfurter Allgemeinen“ in der Zeitung vom 19.10.2020 zitieren: „Wem gehört Deutschland? […] Ein wichtiger und der deutschen Volkswirtschaft direkt zuordenbarer Teil des Vermögens ist der innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik liegende Grund und Boden […]. Die Fläche lässt sich weder ausdehnen noch transportieren.“ Weiter heißt es: Die Industrie- und Exportnation nutzt allein die Hälfte für die Landwirtschaft und „auf weiteren 30 Prozent der Fläche stehen Wälder.“ Für die Flächen Thüringens bedeutet das mit dem Stand vom 30.09.2022, dass auf 51,8 Prozent Landwirtschaft betrieben wird und sich auf 33,4 Prozent Wälder befinden.

Weiterhin möchte ich noch kurz die Definition von Eigentum erläutern. Eigentum bezeichnet die umfassende rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache ist der Besitz, wie zum Beispiel die Pacht. Bringe ich nun das Zitat und die Definition in Zusammenhang mit dem nun endlich vorliegenden Gesetzentwurf zum Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz, so möchte ich die außerordentliche Schwierigkeit, aber auch Notwendigkeit hervorheben, was wir mit diesem Gesetz regeln wollen und auch dringend müssen, und zwar den landwirtschaftlichen Grundstücks- und Landpachtverkehr. Hierfür wurde durch die Föderalismusreform 2006 – die Ministerin hat es schon gesagt – über die Länder geregelt.

Wir von Bündnis 90/Die Grünen begrüßen, dass das Thema nun endlich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf diskutiert wird und sich im parlamentarischen Verfahren befindet. Der Gesetzentwurf soll einerseits mehr Transparenz auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt bringen und andererseits den längst überfälligen Preismissbrauch im Grundstücks- und Pachtverkehr unterbinden. Zudem wurde der Bodenspekulation und Eigentumskonzentration an land- und forstwirtschaftlichen Flächen entgegengewirkt, so kommt es einer lange gestellten Forderung von uns nach, nämlich den Ausverkauf der Thüringer Landwirtschaft, insbesondere an außerlandwirtschaftliche, Investoren zu stoppen.

Da immer wieder das bestehende Grundstücksverkehrsgesetz beim Kauf ganzer Agrarbetriebe durch finanz

starke Investoren unterlaufen wird und diese durchaus sogar die Zahlung der Grunderwerbsteuer umgehen, ist es richtig und wichtig, dass das vorliegende Gesetz unter anderem die Übertragung eines Anteils an ein landwirtschaftliches Unternehmen als genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft vorsieht. An dieser Stelle müssen wir genau differenzieren. Es soll nicht per se jede Anteilsübertragung verhindert werden, aber es kann nicht sein, dass bei solchen Geschäften praktizierende Landwirtinnen und Landwirte nicht zum Zuge kommen und ihnen dadurch die Möglichkeit genommen wird, sich für eine soziale, umweltverträgliche und tiergerechte Landwirtschaft einzusetzen. Auch dürfen wir den Landwirtinnen und Landwirten unter Berücksichtigung der hiesigen Agrarstruktur hinsichtlich ihrer Bereitschaft, sich an Landwirtschaftsbetrieben zu beteiligen, nicht allein lassen. Es sei hier nur die mögliche Bereitschaft des Freistaats zu erwähnen, Bürgschaften für Landwirte und Existenzgründer zu übernehmen, um Anteilskäufe zu finanzieren.

Allerdings sehen wir hinsichtlich einer praktikablen und vor allem rechtssicheren Umsetzung des Gesetzes noch einigen Nachbesserungsbedarf. So muss unter anderem die Begrifflichkeit einer agrar- und forststrukturellen nachteiligen Verteilung von Grund und Boden umfassender definiert werden. Weiterhin sollte anstelle der allgemeinen Formulierung in § 3 Abs. 2 zum rechtsgeschäftlichen Erwerb von Unternehmensanteilen auf die Verfügungsgewalt innerhalb der unterschiedlichen Unternehmensformen abgestellt werden, wo prinzipiell die Durchführbarkeit dieses Absatzes überprüft werden muss und ich an dieser Stelle auf die

Gesetzentwürfe von Sachsen und Brandenburg verweisen möchte, die die Versagung eines genehmigungspflichtigen Grundstücksveräußerungsgeschäfts an die Flächenkonzentrationsschwelle knüpfen wollen.

Überdies müssen wir uns noch einmal zum siedlungsgerechten und forststrukturellen Vorkaufsrecht verständigen. Nicht alle rechtsgeschäftlichen Veräußerungen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, an denen keine Landwirte beteiligt sind, sind nachteilig. Vielmehr sollte die Bewirtschaftung bzw. die Überlassung der Bewirtschaftung zu angemessenen Bedingungen durch den Nichtlandwirt im Vordergrund stehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf Basis des Ihnen nun vorliegenden Entwurfs des Agrar- und Forstflächenstrukturgesetzes wollen wir im ländlich geprägten Thüringen nun endlich allen praktizierenden Land

wirten den Zugang zu landwirtschaftlicher Nutzfläche erleichtern. Investoren außerhalb der Landwirtschaft wollen wir es zukünftig allerdings schwerer machen. Auch der Wald wird hinsichtlich seiner Leistung für Umwelt und Natur berücksichtigt. Bei allen vorangegangenen kritischen Stimmen und Schwierigkeiten, insbesondere der bereits eingebrachten Entwürfe in anderen Bundesländern, hoffe ich, dass wir bei der hiesigen Diskussion das Ziel nicht aus den Augen verlieren, nämlich eine breitgestreute Eigentums- und Bewirtschaftungsstruktur zu schaffen, die den Bedürfnissen einer sozialen und klimabewussten Landwirtschaft gerecht wird und die lokale Wertschöpfung durch die Landwirtschaft unterstützt. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich noch einmal Frau Ministerin Karawanskij zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es lohnt sich zuzuhören, wenn es was Richtiges gibt, aber bei so viel Quatsch muss man sich zum Teil echt die Ohren zuhalten. Herr Abgeordneter Montag, also Sie haben, glaube ich, weder das Gesetz verstanden, noch haben Sie Ahnung von Landwirtschaft, wenn Sie so einen Unsinn hier erzählen.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist mitnichten der Fall, dass der Investor aus Deutschland kommen muss. Uns geht es darum, dass auf der landwirtschaftlichen Fläche weiter Landwirtschaft betrieben wird. Welchen Pass der Landwirt hat, ist mir ehrlich gesagt wurscht, sondern es geht darum, ob er weiter auf dieser Fläche Nahrung produziert, Lebensmittel in Thüringen produziert

(Beifall DIE LINKE)

und ob er Nahrung für Tiere, Getreide oder andere Erzeugnisse anbaut. Insofern muss ich hier auch mit ein paar falschen Fakten oder falschen Tatsachen, die hier präsentiert worden sind, aufräumen. Das fängt schon allein damit an, dass in Sachsen genauso wie in Brandenburg ein ähnlicher Gesetzentwurf eingebracht wurde bzw. die Kabinette passiert hat und in Sachsen-Anhalt in der Vergangenheit ein Gesetz vorgeschlagen wurde, das dann tatsächlich nicht zum Tragen gekommen ist.

Uns geht es auch nicht darum, landwirtschaftliche Flächen auszuweiten, aber wir müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass es darum geht, dass die Landwirte auch in Zukunft eine Chance haben, Nahrungsmittel anzubauen und diese zu produzieren. Im Moment haben wir die Situation, dass die Preise für die landwirt

(Abg. Pfefferlein)

schaftlichen Flächen so durch die Decke gehen, dass das mit Erzeugung von Nahrungsmitteln bzw. von Lebensmitteln überhaupt nicht mehr erwirtschaftet werden kann, also dass tatsächlich der Druck auf die Fläche so groß ist, dass die Landwirte es mit ihrem ureigenen Geschäft, Nahrungsmittel zu produzieren, überhaupt nicht mehr schaffen. Wer das, ehrlich gesagt, nicht erkennt, der leidet auch unter Realitätsverweigerung. Darum geht es, dass wir da eine Möglichkeit finden, hier unsere Landwirte, unsere heimische Landwirtschaft in Thüringen zu halten, nicht nur aufgrund der Kulturlandschaft, sondern damit wir Nahrungsmittel produzieren können.

Ich bin sehr gespannt, wir haben am morgigen Tag auch noch das Waldgesetz zu diskutieren und da wollen gerade Sie von der FDP den Eigentümern vorschreiben, was sie auf Ihren Flächen nicht tun dürfen,

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Nein!)

und bei den Landwirten begründen Sie es genau andersherum.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Lesen Sie Ihr eigenes Gesetz!)

Ich bin sehr gespannt, wie Sie diese Schizophrenie auflösen wollen und für den Thüringer Landtag gilt das genauso wie für alle anderen Parlamente: Alle Gesetze, die reinkommen, gehen anders raus. Insofern freue ich mich auf die parlamentarische Debatte und ich freue mich vor allen Dingen darauf, ob Sie tatsächlich einen konstruktiven Vorschlag hier einzubringen haben, damit Landwirtinnen und Landwirte auch in Zukunft Nahrungsmittel in Thüringen anbauen können. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wir lehnen Ihr Gesetz ab!)

(Beifall DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Es ist Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft beantragt. Das würde ich jetzt abstimmen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete. Das dürften eigentlich alle sein. Ich mache trotzdem noch einmal die Gegenprobe. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft überwiesen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Einwilligung des Thüringer Landtags in die Veräußerung landeseigener Liegenschaften gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 und dem Beschluss des Thüringer Landtags vom 6. März 2020 (Drucksa- che 7/512 – zu Nr. I Ziffer 3.) hier: Liegenschaft in Erfurt, Parkstraße

(Ministerin Karawanskij)

Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/9079 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9175 -

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Hande aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich erspare mir, noch mal den längeren Titel vorzulesen, Sie haben es gerade getan. Ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.

Mit Schreiben des Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei vom 21. November 2023 wurde dem Landtag die vom Finanzministerium übergebene Vorlage zur Veräußerung der landeseigenen Liegenschaften in Erfurt – Sie hatten es benannt –, Parkstraße 3 mit der Bitte übersandt, die Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 herbeizuführen. Es wurde im Weiteren darum gebeten, die Vorlage in die Tagesordnung der Plenarsitzung vom heutigen Tag aufzunehmen und wegen der Eilbedürftigkeit gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.

Die Präsidentin des Landtags hat daraufhin gemäß § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Vorlage bereits vor der ersten Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen, weshalb wir im HuFA in der 78. Sitzung am 1. Dezember in öffentlicher Sitzung beraten haben. Wir haben in dieser Sitzung noch einige Fragen klären können und konnten somit eine Beschlussempfehlung fassen, die da lautet: „Die Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Veräußerung der landeseigenen Liegenschaften in Erfurt, Parkstraße 3 wird erteilt.“ Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Das ist auch jetzt nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/9175. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD und der Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist eine fraktionslose Abgeordnete. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Einwilligung des Thüringer Landtags in den Tausch landeseigener Liegenschaften gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit

(Vizepräsidentin Lehmann)

§ 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 und dem Beschluss des Thüringer Landtags vom 6. März 2020 (Drucksache 7/512 – zu Nr. I Ziffer 3.) hier: Tausch der landeseigenen Liegenschaft in Jena, Erfurter Straße 35, gegen die im Eigentum der Stadt Jena stehende Liegenschaft in Jena, Gemarkung Ammerbach im Hahnengrund) Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/9080 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9176 -